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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 10.04.2008, 08:07
Benutzerbild von f.j.freund
f.j.freund f.j.freund ist offline
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Standard Es ist geschafft 100km/h Prüfung

Seit gestern habe ich für meinen Trailer (1,6t, Baujahr 1998) von der DEKRA die Bestätigung zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100km/h.
Ein paar Stoßdämpfer und längst überfällige neue Reifen haben es ermöglicht. Die Abnahme kam 46€- nun bin ich gespannt was die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein einträgt und was der Spaß kostet.
Unklar ist mir die in der Bestätigung formulierte Aussage: "Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein"
Meine Anhängelast sind 1500kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 1600kg. Das Fahrzeug hat ABS, ESP und ein Anhängerstabilitätsprogramm.
Darf ich nun 100 oder nicht?

Zur Ergänzung: Die Aussage ist zwar eindeutig, mir aber völlig neu, zumal alle sonstigen Anforderungen erfüllt sind und das tatsächliche Gewicht (ca. 1400kg) die zulässige Anhängelast nicht überschreitet.
__________________
Viele Grüße
Jürgen

Geändert von f.j.freund (10.04.2008 um 08:23 Uhr)
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  #2  
Alt 10.04.2008, 08:13
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von f.j.freund Beitrag anzeigen
"Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein"
Meine Anhängelast sind 1500kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 1600kg. Das Fahrzeug hat ABS, ESP und ein Anhängerstabilitätsprogramm.
Darf ich nun 100 oder nicht?
Hast du doch selbst schon beantwortet
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #3  
Alt 10.04.2008, 08:13
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Zitat:
Zitat von f.j.freund Beitrag anzeigen
Seit gestern habe ich für meinen Trailer (1,6t, Baujahr 1998) von der DEKRA die Bestätigung zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100km/h.
Ein paar Stoßdämpfer und längst überfällige neue Reifen haben es ermöglicht. Die Abnahme kam 46€- nun bin ich gespannt was die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein einträgt und was der Spaß kostet.
Unklar ist mir die in der Bestätigung formulierte Aussage: "Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein"
Meine Anhängelast sind 1500kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 1600kg. Das Fahrzeug hat ABS, ESP und ein Anhängerstabilitätsprogramm.
Darf ich nun 100 oder nicht?
Ich würde sagen, NEIN.
__________________
Gruß
Jürgen



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  #4  
Alt 10.04.2008, 08:30
Matze66 Matze66 ist offline
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Äh, wenn der Hänger 1600 hat und Du nur 1500 kannst, darfst Du gar nicht. Oder mache ich einen Denkfehler?

LG und viel Glück
Matthias
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  #5  
Alt 10.04.2008, 08:48
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Hallo Matthias,
ja, leider steht es so geschrieben und ich will es einfach nicht glauben!
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Viele Grüße
Jürgen
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  #6  
Alt 10.04.2008, 09:00
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Moin,

dann hättest Du also noch den Anhänger um 101 Kg ablasten müssen oder wie habe ich das zu verstehen ?
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Grüsse Ulli
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  #7  
Alt 10.04.2008, 09:02
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Äh, wenn der Hänger 1600 hat und Du nur 1500 kannst, darfst Du gar nicht. Oder mache ich einen Denkfehler?

LG und viel Glück
Matthias
Sicher darf er, aber nicht mehr als 1500 KG drauf laden. Ich habe zur Zeit auch nur ein Zugfahrzeug mit 1250 KG Anhängelast und 2,5 T Anhänger. Muss man halt aufpassen
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Grüsse Ulli
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  #8  
Alt 10.04.2008, 09:04
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Äh, wenn der Hänger 1600 hat und Du nur 1500 kannst, darfst Du gar nicht. Oder mache ich einen Denkfehler?

LG und viel Glück
Matthias
Ja Denkfehler beim Ziehen entscheidet die tatsächliche Masse bei Hundert die zulässige ist total bescheuert aber ist leider so
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  #9  
Alt 10.04.2008, 09:05
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Zitat:
Zitat von usprenger Beitrag anzeigen
Sicher darf er, aber nicht mehr als 1500 KG drauf laden. Ich habe zur Zeit auch nur ein Zugfahrzeug mit 1250 KG Anhängelast und 2,5 T Anhänger. Muss man halt aufpassen
Falsch du darfst keine 1500 daraufladen, dein Gesamtgewicht darf die 1500 nicht überschreiten und aufpassen musst du beim beladen immer nicht wegen der Gewichte
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  #10  
Alt 10.04.2008, 09:14
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Äh, wenn der Hänger 1600 hat und Du nur 1500 kannst, darfst Du gar nicht. Oder mache ich einen Denkfehler?

LG und viel Glück
Matthias
Stimmt, war zu schnell beim Tippen
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Grüsse Ulli
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  #11  
Alt 10.04.2008, 14:17
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Zunächst Danke für die Infos.
Es ist nicht zu Glauben, bin gerade erfolglos von der Zulassungsstelle zurück.
Gescheitert ist die Eintragung am bei den Schilderfirmen in der Umgebung nicht beschaffbaren auf Blech geprägten 100km Schild (muß von der Zulassungsstelle mit Siegel versehen werden). Nur als Klebefolie war es verfügbar (ist zu groß für die Lichtleiste). Schild mußte ich bestellen und darf dann in einer Woche wieder antraben, Nummer ziehen und warten.
Zwischenzeitlich prüft die Werkstatt beim Hersteller die Möglichkeit der Auflastung der Anhängelast auf 1600kg (mit Begrenzung der Steigung auf 10 oder 8%).
Zusätzlich muß ich beim Fahrzeughersteller eine extra Bescheinigung abfordern, dass mein Fahrzeug mit einem Anhängerstabilitätsprogramm ausgerüstet ist (Obwohl in der Serienausstattung mit AHK enthalten- nur nicht in den Papieren vermerkt).
Also, ganz so einfach sind die 100km dann doch nicht.
Nächste Woche neuer Versuch.
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Viele Grüße
Jürgen
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  #12  
Alt 10.04.2008, 15:39
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Ah, ich glaube bei mir fällt langsam der Groschen. Dein Auto darf 1500kg ziehen, der Anhänger dürfte ein Gesamtgewicht von 1600kg (mit Boot) haben, aber wird (durch ein leichteres Boot) so viel leichter werden, dass Du es ziehen könntest. Richtig?

Mein Jeep Wrangler darf auch 1500kg ziehen, mit Auflastung 1800kg (also nach Einbau von Gasdruckstossdämpfern).
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  #13  
Alt 10.04.2008, 16:16
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Hi,

für Anhänger bis 80 km/h gilt:

das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf das im Fahrzeugschein eingetragene max. Zuggewicht nicht überschreiten.

z.B. Wenn ein Fahrzeug 1500 kg ziehen darf, und eine Stützlast von 75 kg hat,

darf der Anhänger mit z.B. einem zul. Gesamtgewicht von 1600 kg nur dann gezogen werden, wenn auf den Achsen kein höheres Gewicht als 1500 kg lastet. Zusätzlich darf die Stützlast von 75 kg ausgeschöpft werden. Also 1500 kg + 75 kg = 1575 kg.

Bei einer 100 km Zulassung darf dieser Anhänger nicht von diesem Zugfahrzeug mit 100 km/h gezogen werden. Es müsste mind. 1600 kg ziehen dürfen.

Abhilfe: Den Hänger ablasten oder nur 80 km/h fahren und das 100 km Schild abdecken.
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Charly
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  #14  
Alt 10.04.2008, 18:06
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Bist du sicher das das 100er Schild abgedeckt sein muss.
Ich hab auf meinem Pferdeanhänger noch das 100er Schild von meinem Vorgänger obwohl ich den Anhänger nur auf 80 zugelassen habe.
Der TÜV sagt da nichts zu.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #15  
Alt 10.04.2008, 19:25
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Bist du sicher das das 100er Schild abgedeckt sein muss.
Ich hab auf meinem Pferdeanhänger noch das 100er Schild von meinem Vorgänger obwohl ich den Anhänger nur auf 80 zugelassen habe.
Der TÜV sagt da nichts zu.
Das ist auch nicht Sache des TÜV sondern der Polizei.

Normal dürfen Fahrzeuge mit Anhänger nicht scheller als 80 km/h. Die Ausnahme ist 100 km/h und das wird mit dem Schild der Polizei signalisiert. Wenn Du an einem "normalen" Anhänger ein 100 km Schild anbringst, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wieviel man dafür aber abdrücken darf, weiß ich nicht.
__________________
Charly
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  #16  
Alt 10.04.2008, 20:12
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Nur zur Erinnerung: Ich habe leider noch kein Schild zum Abdecken. Weder die Zulassungstelle noch die "Schilderbuden" konnten mir sofort helfen. Also habe ich bestellt.

Die 100km/h Zulassung gilt für den Anhänger unabhängig vom Zugfahrzeug ( neu seit 2005). Nur wenn ich den Trailer mit meinem jetzigen PKW(dessen eingetragene Anhängelast bisher nur 1500kg beträgt) ziehen möchte, darf ich nur 80km/h fahren.
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Jürgen
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  #17  
Alt 10.04.2008, 22:08
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
Das ist auch nicht Sache des TÜV sondern der Polizei.

Normal dürfen Fahrzeuge mit Anhänger nicht scheller als 80 km/h. Die Ausnahme ist 100 km/h und das wird mit dem Schild der Polizei signalisiert. Wenn Du an einem "normalen" Anhänger ein 100 km Schild anbringst, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wieviel man dafür aber abdrücken darf, weiß ich nicht.
Hallo,

ich muss mich korrigieren. Hab gerade noch mal nachgeschaut. Es ist wohl nicht nötig das 100 Schild abzudecken wenn Vorschriften, die zur Erteilung der 100 km Zulassung geführt haben, nicht eingehalten werden.

Im § 18, 9. Ausnahmeverordnung zur StVO) heißt es dazu nur:
§ 6
Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.

und das sind dann wieder die 80 km/h
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  #18  
Alt 12.04.2008, 20:58
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Zitat:
Zitat von f.j.freund Beitrag anzeigen
Zunächst Danke für die Infos.
Es ist nicht zu Glauben, bin gerade erfolglos von der Zulassungsstelle zurück.
Gescheitert ist die Eintragung am bei den Schilderfirmen in der Umgebung nicht beschaffbaren auf Blech geprägten 100km Schild (muß von der Zulassungsstelle mit Siegel versehen werden). Nur als Klebefolie war es verfügbar (ist zu groß für die Lichtleiste). Schild mußte ich bestellen und darf dann in einer Woche wieder antraben, Nummer ziehen und warten.
Zwischenzeitlich prüft die Werkstatt beim Hersteller die Möglichkeit der Auflastung der Anhängelast auf 1600kg (mit Begrenzung der Steigung auf 10 oder 8%).
Zusätzlich muß ich beim Fahrzeughersteller eine extra Bescheinigung abfordern, dass mein Fahrzeug mit einem Anhängerstabilitätsprogramm ausgerüstet ist (Obwohl in der Serienausstattung mit AHK enthalten- nur nicht in den Papieren vermerkt).
Also, ganz so einfach sind die 100km dann doch nicht.
Nächste Woche neuer Versuch.
Das Warten auf das 100KM/H Schild lohnt sich. Habe auch nur einen Aufkleber bekommen... Der hat es nicht mal bis nach Hause geschafft.... Hat sich vom Kotflügel gelöst, und weg war er. Auf einem Trailer ist einfach kein Platz für so einen riesigen Aufkleber

- Marco -
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  #19  
Alt 13.04.2008, 16:12
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Zitat von f.j.freund Beitrag anzeigen
Seit gestern habe ich für meinen Trailer (1,6t, Baujahr 1998) von der DEKRA die Bestätigung zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100km/h.
Ein paar Stoßdämpfer und längst überfällige neue Reifen haben es ermöglicht. Die Abnahme kam 46€- nun bin ich gespannt was die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein einträgt und was der Spaß kostet.
Unklar ist mir die in der Bestätigung formulierte Aussage: "Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein"
Meine Anhängelast sind 1500kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 1600kg. Das Fahrzeug hat ABS, ESP und ein Anhängerstabilitätsprogramm.
Darf ich nun 100 oder nicht?

Zur Ergänzung: Die Aussage ist zwar eindeutig, mir aber völlig neu, zumal alle sonstigen Anforderungen erfüllt sind und das tatsächliche Gewicht (ca. 1400kg) die zulässige Anhängelast nicht überschreitet.

Ich hab nach diskusionen beim letzten Stammtisch das Thema noch mal rescher schiert, und dabei gelesen das es sich nicht nach der Anhängelast sondern nach dem Lehrgewicht des Zugfahrzeugs richtet. Nachzulesen unter:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/...ung/start.html

Die 100 er Anhängelast kann dann auch noch erhöht werden durch Schlingerkupplung und ich meine Ein ESP im Zugfahrzeug
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  #20  
Alt 13.04.2008, 16:17
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Hallo,
ich hab mit unseren Dekra Mann gesprochen wegen der 100 KM/H Regelung.
Mein Auto wiegt leer 1750 Kilo
Anhängelast 2000 Kilo
Mein Trailer darf 2100 Kilo tragen
Mein Boot mit Trailer wiegt 1950 Kilo

Mit einer Antischlingerkupplung zb. von Winterhoff darf ich mit meinem Auto einen Anhänger mit 100 Km/h ziehen der max. 2100 Kilo wiegt

Das ergibt sich wie folgt.
Leergewicht des Zugfahrzeug x Faktor 1,2 (Antischlingerkupplung) = zulässiges Anhängergewicht
1750x1,2= 2100

Darf ich nun 100 Km/h fahren oder nicht? weil mein Auto nur 2000 Kilo ziehen darf.?
Laut den Dekra Mann ja

Was meint Ihr dazu?
Gruß
Frank
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Gruß
Frank
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  #21  
Alt 13.04.2008, 16:21
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Zul. Gesamtmasse Anhänger ≤ 1,2 x Leermasse Zugfahrzeug (für andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern), jedoch darf die zul. Masse des Anhängers weder die zul. Gesamtmasse noch die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreiten.

Ich würde sagen keine 100 aber - Ziehen ja. Ich würde einfach 100 Kg ablasten um sicher zu sein.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus

Geändert von Stephan123 (13.04.2008 um 16:35 Uhr)
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  #22  
Alt 13.04.2008, 16:28
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Ich hab nach diskusionen beim letzten Stammtisch das Thema noch mal rescher schiert, und dabei gelesen das es sich nicht nach der Anhängelast sondern nach dem Lehrgewicht des Zugfahrzeugs richtet. Nachzulesen unter:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/...ung/start.html

Die 100 er Anhängelast kann dann auch noch erhöht werden durch Schlingerkupplung und ich meine Ein ESP im Zugfahrzeug


ja, aber immer schön alles lesen:

Zitat aus obigem Link

zul. Gesamtmasse Anhänger ≤ 1,1 x Leermasse Zugfahrzeug (für andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern), jedoch darf die zul. Masse des Anhängers weder die zul. Gesamtmasse noch die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreiten.
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  #23  
Alt 13.04.2008, 16:34
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Sag ich doch
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  #24  
Alt 13.04.2008, 16:40
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Zul. Gesamtmasse Anhänger ≤ 1,2 x Leermasse Zugfahrzeug (für andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern), jedoch darf die zul. Masse des Anhängers weder die zul. Gesamtmasse noch die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreiten.

Ich würde sagen keine 100 aber - Ziehen ja. Ich würde einfach 100 Kg ablasten um sicher zu sein.
Ablasten will ich nicht,dann lieber das Auto auflasten wenn es geht.

Gruß
Frank
PS: Der link ist aber auch nicht mehr ganz aktuell.Die schreiben imm er von Fahrzeugkombinationen, das wurde aber jetzt getrennt.
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Gruß
Frank
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  #25  
Alt 13.04.2008, 16:59
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Ok von 2006 - der Link ist neuer aber an der Sache ändert sich da nichts, weil du immer eine Kombination fährst Zugfahrzeug und Anhänger

http://www.tuev-nord.de/20658.asp
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