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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen.

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  #1  
Alt 12.04.2008, 14:07
esteban esteban ist offline
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Standard Rhein Binnenschiffahrtsstraße?

Hallo,

ich habe heute meinen Test für den Sportbootführerschein Binnen bestanden. Nun gilt der ja nur auf Binnenschifffahrtsstraßen, aber soweit ich weiß ist der Rhein doch streckenweise auch als Binnenschiffahrtsstraße deklariert oder?

Wo bekommt man Informationen dazu außer beim WSV oder bei der WSP. Kartenmaterial oder Auskünfte gibts doch bestimmt auch im Internet!??

Gruß,
Esteban
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  #2  
Alt 12.04.2008, 14:19
Matze66 Matze66 ist offline
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Jo, Rhein ist Binnenschiffahrtsstraße. Für den Rhein gilt die RheinSchPVO.
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  #3  
Alt 12.04.2008, 14:26
esteban esteban ist offline
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Komisch, ich dachte ich dürfte mit meinem SBF Binnen da nicht fahren oder wiegesagt nur an einigen Stellen. Ich darf den kompletten Rhein befahren???
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  #4  
Alt 12.04.2008, 14:58
Benutzerbild von Micha Bl
Micha Bl Micha Bl ist offline
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Zitat:
Zitat von esteban Beitrag anzeigen
Komisch, ich dachte ich dürfte mit meinem SBF Binnen da nicht fahren oder wiegesagt nur an einigen Stellen. Ich darf den kompletten Rhein befahren???
Jo hoch und runter!!!
__________________
Gruß Micha
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  #5  
Alt 12.04.2008, 15:10
Pura Vida Pura Vida ist offline
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Zitat:
Zitat von esteban Beitrag anzeigen
Komisch, ich dachte ich dürfte mit meinem SBF Binnen da nicht fahren oder wiegesagt nur an einigen Stellen. Ich darf den kompletten Rhein befahren???
Wenn's nicht so wär, hätte ich ganz schön ein Problem.

Sonst wäre ich jahrelang "Schwarz gefahren".

Mach Dir mal keine Sorgen - mit dem SBF Binnen darfst Du den ganzen Rhein befahren, außer Dein Kahn wäre länger als 15 Meter. Dann brauchst Du nämlich so ein besonderes Patent. Aber das glaube ich trifft bei Dir nicht zu.


Pura Vida
(der seit dieser Woche den Rhein um km 500 unsicher macht )
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  #6  
Alt 12.04.2008, 15:10
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Hallo Esteban,

herzlichen Glückwunsch !!!

Sag mal, warst du auch im Unterricht, oder was's ein Fernkursus??
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.
.

Akki

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  #7  
Alt 12.04.2008, 15:15
Benutzerbild von KäptnBlaubär
KäptnBlaubär KäptnBlaubär ist offline
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Glückwunsch !

Aber hattest Du die Pocken, Masern o.ä. als der Gültigkeitsbereich des SBF-Binnen durchgekaut wurde? Dann nachträglich weiterhin gute Besserung.
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Käpt´n Blaubär, der im richtigen Leben Jürgen heißt.
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  #8  
Alt 12.04.2008, 15:20
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totto totto ist offline
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Glückwunsch auch von mir
Und zur Ergänzung, du darfst sogar in Holland auf dem Rhein , Maas bis rauf inkl. Randmeere mit deinem Binnenschein fahren
Gruss
Totto
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  #9  
Alt 12.04.2008, 16:24
esteban esteban ist offline
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Hallo,

erstmal danke für die Antworten und die Glückwünsche.

Nein, es war kein Fernkurs und ich habe auch immer aufmerksam zugehört.

ABER: Irgendwo habe ich von irgendwem gehört, dass der Rhein nicht als Binnengewässer gilt, darum war ich davon ausgegangen.
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  #10  
Alt 12.04.2008, 16:29
Benutzerbild von totto
totto totto ist offline
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Zitat:
Zitat von esteban Beitrag anzeigen
Hallo,

erstmal danke für die Antworten und die Glückwünsche.

Nein, es war kein Fernkurs und ich habe auch immer aufmerksam zugehört.

ABER: Irgendwo habe ich von irgendwem gehört, dass der Rhein nicht als Binnengewässer gilt, darum war ich davon ausgegangen.
Hi,
der Rhein gilt AUCH bis Duisburg Hafen als Seeschiffahrtsstrasse
Das gilt aber nur für ausländische Skipper, deutsche Skipper müssen für den Rhein den Binnenschein haben.

gruss
totto
__________________
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  #11  
Alt 15.04.2008, 08:55
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Reiner Reiner ist offline
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Bevor du den Rhein oder andere Gewässer befährst mußt du dich ja Revierkundig machen.
Dafür gibt es Revierführer.
Insbesondere ganz oben am Hochrhein dürfte dies sehr wichtig sein.
Weitere Infos findest du im Rhein Skipper Web.
__________________
Reiner vom Rhein-Boot Netz

Wassersport auf der Mosel und die Ferienwohnung gibt es bei Mosel115
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  #12  
Alt 15.04.2008, 10:53
AnNiMe AnNiMe ist offline
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Zitat:
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Hi,
der Rhein gilt AUCH bis Duisburg Hafen als Seeschiffahrtsstrasse
Das gilt aber nur für ausländische Skipper, deutsche Skipper müssen für den Rhein den Binnenschein haben.
Der Rhein ist Seeschifffahrtsstraße?? Das meint die WSP NRW zur Unterscheidung von Binnen und See:

Binnenschifffahrtsstraßen sind Wasserflächen (Bundes- und Landeswasserstraßen) im Binnenland, die dem Schiffsverkehr gewidmet sind. Nicht unter die Binnenschifffahrtsstraßenordnung fallen privatrechtliche und kommunale Gewässer und Häfen. Hier gelten besondere Bestimmungen, die im Einzelfall erfragt werden sollten.
Seeschifffahrtsstraßen sind Wasserflächen, die von der seewärtigen Grenze des Küstenmeeres der Bundesrepublik bis an die Grenze der Binnenschifffahrtsstraßen gehen. Die genauen Grenzen sind in der Seeschifffahrtsstraßenordnung aufgeführt.

Gruß Heinz
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  #13  
Alt 16.04.2008, 07:14
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Reiner Reiner ist offline
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Der Rhein ist eine internationale Wasserstrasse,
genauso wie Mosel und Donau.
Deshalb gibt es dort auch eigene Verordnungen.
Klar, dass man dort den Binnenschein braucht und wenn
man will auch den Binnenfunk an Bord haben darf.



Auf dem Rhein gibt es einige Abschnitte, die gleichzeitig
als Hafengebiet ausgewiesen sind, dort gilt dann runter mit
der Geschwindigkeit.
Deshalb sind die Revierinfos sehr wichtig, denn Schilder
übersieht man gerne und sind manchmal auch zugewachsen.
Die Fähren warten am Ufer immer bis du angedonnert kommst
und fahren rechtzeitig los damit du schön aufstoppen kannst.

Empfehlen kann ich auch ein bereit liegendes Fernglas, dann
kannst du besser zwischen einem verrückten Paddler ohne
Schwimmweste und einem Baumstamm, besonders bei der
Bergfahrt, unterscheiden.

Auf dem Rhein solltest du möglichst im mittleren Drittel fahren,
denn die vielen Buhnen siehst du nur bei Niedrigwasser und manche
Einfahrten sind im rechten Winkel zu fahren.
__________________
Reiner vom Rhein-Boot Netz

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  #14  
Alt 16.04.2008, 07:23
Matze66 Matze66 ist offline
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Zitat:
Zitat von Reiner Beitrag anzeigen
...
Deshalb sind die Revierinfos sehr wichtig, denn Schilder
übersieht man gerne und sind manchmal auch zugewachsen.
Kann ich nur zustimmen. Am Erfelder Altrhein - unserem lieblings Ankerplatz - gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 12km/h und das ist nirgends durch Schilder gekennzeichnet. Sehr wohl steht es aber im Revierführer (und in den offiziellen Dokumenten. Klar).
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  #15  
Alt 16.04.2008, 18:45
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von totto Beitrag anzeigen
... deutsche Skipper müssen für den Rhein den Binnenschein haben.
...obwohl er ja Gezeiten zu haben scheint...
__________________
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.

Akki

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  #16  
Alt 30.05.2008, 16:49
klamue klamue ist offline
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Zitat von Rainer:
Deshalb sind die Revierinfos sehr wichtig, denn Schilder
übersieht man gerne und sind manchmal auch zugewachsen.

Genau das ist uns letzte Woche ( allererste Tour als Anfänger) an der Mosel passiert, das Schild haben wir übersehen und in meinem Fenzl- Moselbuch stand nichts von "8". Es hat leider wegen der Heckwelle gescheppert, Schadenshöhe noch nicht bekannt. Wo bekomme ich denn diese Revierinfos, damit ich die Limits schon vorab erkennen kann? Denn alles Andere ist soweit ganz gut erklärt.
LG
Klamue

Geändert von klamue (30.05.2008 um 16:54 Uhr)
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  #17  
Alt 30.05.2008, 17:47
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Libertad Libertad ist gerade online
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Zitat:
Zitat von klamue Beitrag anzeigen

Wo bekomme ich denn diese Revierinfos, damit ich die Limits schon vorab erkennen kann?
Das lernt man in einer guten Bootsfahrschule!
__________________
Gruß
Ewald
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  #18  
Alt 30.05.2008, 18:37
challenger 490 challenger 490 ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Das lernt man in einer guten Bootsfahrschule!
Das glaubst du doch selbst nicht das einem die Bootsschule von jedem Revier und seinen einzelnen Abschnitten alle Infos dazu sagen können!

Gruss
Markus
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  #19  
Alt 30.05.2008, 20:08
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Zitat:
Zitat von Micha Bl Beitrag anzeigen
Jo hoch und runter!!!
Stimmt nicht ganz , am Hochrhein brauchst das sogenannte Hochrheinpatent
__________________
Gruß Holger


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  #20  
Alt 31.05.2008, 10:32
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Zitat:
Zitat von challenger 490 Beitrag anzeigen
Das glaubst du doch selbst nicht das einem die Bootsschule von jedem Revier und seinen einzelnen Abschnitten alle Infos dazu sagen können!

Gruss
Markus
Nein, man lernt aber die Möglichkeiten kennen, wie und wo man sich vernünftig informieren kann. Das ist die Aufgabe eines jeden Skippers, und da sich Bedingungen ändern können, auch eine "Daueraufgabe".
__________________
Gruß
Ewald
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  #21  
Alt 31.05.2008, 12:08
klamue klamue ist offline
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Nun weiß ich auch nicht mehr als vorher.....
Mag ja sein, dass ich bei all den Informationen, die man beim Führerscheinkurs vermittelt bekommt, nicht ganz aufgepasst habe, aber wenn ich mir z.B. für Holland die ANWB- Karten und den Almanak besorge und für Mosel und Rhein die entsprechenden Fenzl- Bücher, was benötige ich denn dann noch zusätzlich? Wo sind denn weitere, evtl. "amtlichere" Infos erhältlich? Mit ca. 2 Minuten "Nachhilfe" wäre meine Frage sicher schon beantwortet..
Danke!
MfG
klamue
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  #22  
Alt 31.05.2008, 12:47
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Revierführer können immer nur den Stand bei Drucklegung beinhalten, sind somit nicht immer aktuell. Sie werden auch nicht von offiziellen Stellen herausgegeben - Angaben also nach bestem Wissen und Gewissen.
Ganz offiziell ist www.elwis.de
Wenn man hier etwas nicht findet, dann zumindest die Adresse der zuständigen Stelle.
Weiterhin wissen die ortsansässigen Skipper in der Regel sehr gut Bescheid über Geschwindigkeitsbegrenzungen. Also im Hafen die mal fragen.
Und gegen plötzliche Veränderungen aus irgendeinem aktuellen Anlaß hilft nur, die Ufer auf Schilder zu beobachten.
__________________
Gruß
Ewald
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  #23  
Alt 31.05.2008, 18:17
klamue klamue ist offline
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Danke für Deine Antwort!
Also noch mal "hartnäckig" nachgefragt: es gibt kein Verzeichnis über feststehende Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Art wie z.B. die Tonnen im Fenzl- Moselbuch markiert sind? Also bei Gleitfahrt immer am Ufer Ausschau halten nach evtl. versteckten Schildern, sofern ich im Hafen keine genaue Auskunft erhalten habe (ist auch schon passiert)??
Sorry, wenn ich mich etwas dumm anstelle, aber ich will unbedingt weitere Fehler vermeiden. Unterwegs sind uns danach so viele Gleiter begegnet und WIR hatten Angst, schnell zu fahren aus Unsicherheit über ein evtl. wieder "übersehenes" Limit ...

Gruß
klamue
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  #24  
Alt 01.06.2008, 09:00
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Reiner Reiner ist offline
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Zitat:
Zitat von klamue Beitrag anzeigen

Genau das ist uns letzte Woche ( allererste Tour als Anfänger) an der Mosel passiert, das Schild haben wir übersehen und in meinem Fenzl- Moselbuch stand nichts von "8". Es hat leider wegen der Heckwelle gescheppert, Schadenshöhe noch nicht bekannt.
Hhhmmh

Wo genau ist dir dies passiert?
Hatten nähmlich einen ähnlichen Fall vor einigen Jahren.
__________________
Reiner vom Rhein-Boot Netz

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  #25  
Alt 01.06.2008, 09:10
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Barracuda Barracuda ist offline
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Zitat:
Zitat von klamue Beitrag anzeigen
Danke für Deine Antwort!
Also noch mal "hartnäckig" nachgefragt: es gibt kein Verzeichnis über feststehende Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Art wie z.B. die Tonnen im Fenzl- Moselbuch markiert sind? Also bei Gleitfahrt immer am Ufer Ausschau halten nach evtl. versteckten Schildern, sofern ich im Hafen keine genaue Auskunft erhalten habe (ist auch schon passiert)??
Sorry, wenn ich mich etwas dumm anstelle, aber ich will unbedingt weitere Fehler vermeiden. Unterwegs sind uns danach so viele Gleiter begegnet und WIR hatten Angst, schnell zu fahren aus Unsicherheit über ein evtl. wieder "übersehenes" Limit ...

Gruß
klamue
Mir sind am Rhein in der Fahrrinne noch keine Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgefallen. Jeder Seitenarm egal ob Altrhein oder Baggersee jedoch, ist eigentlich mit einer Geschwindigkeits-
begrenzung versehen(falls erlaubt). Bei den Franzosen z.B. heißt das "Wassersport verboten". Also, alles was ausserhalb der Wasserstrasse liegt-langsam fahren-nicht zuletzt, um die schöne Natur zu geniesen. Bei Häfen versteht es sich eh, langsam zu fahren.
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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