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UKW-Funk Belgien
Hallo,
an alle deutschen Skipper in Belgien!!!! Selbst liege ich in De Spaanjerd in Kinrooi/Ophoven. Unsere Hafenzeitung, Marec-Journal bringt in der ersten Ausgabe 2008 folgenden Artikel: Den Artikel gebe ich im Originalwortlaut hier wieder: UKW-Schiffsfunk Ab dem 1.Januar 2009 müssen alle Motorschiffe mit einer Rumpflänge > 7 m über UKW-Schiffsfunk verfügen. Für größere Schiffe > 20m ist der UKW-Schiffsfunk bereits seit dem 1. Januar 2007 obligatorisch. Laut Artikel 4.06 des K.E. vom 24.Seotember 2006 muss die UKW-Schiffsfunkanlage gleichzeitig auf den Schiff-Schiff-Kanälen und für nautische Informationen eingeschaltet werden. In der Praxis läuft dies auf die Anschaffung von zwei separaten Geräten hinaus, da Dualwatch oder das Switchen zwischen zwei Kanälen mit nur einem Schiffsfunk in der Binnenschifffahrt verboten ist. Auf den belgischen Binnengewässern sind deshalb tragbare Geräte an Bord zugelassen. Die beiden getrennten Geräte an Bord können aus zwei festen Stationen, einer festen und einer tragbaren oder zwei tragbaren Stationen bestehen, außer wenn eine feste Station gesetzlich verpflichtet ist.Der Benutzer muss jedoch wissen, dass von der Benutzung von ausschließlich tragbaren Geräten abgeraten wird. Der Bereich und die Qualität eines tragbaren Geräts sind schließlich spürbar geringer als bei einem festen Gerät. Die tragbaren Stationen müssen auf jeden Fall die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Es wird empfohlen, die erforderliche Apparatur anzuschaffen, die gesetzlichen Bedingungen einzuhalten, die Genehmigung zu beantragen und die Prüfung für die Benutzung der Geräte abzulegen. Quelle: BIPT Infobrief 2008 Ich habe mich umgehend mit der Reg-TP in Mülheim/Ruhr in Verbindung gesetzt und eine Frau Seibüchler hat mir erklärt, daa das völliger Quatsch sei. In Mülheim ist von so einer Regelung nichts bekannt. Daraufhin habe ich mich per Mail an den Herausgeber gewandt bei uns im Hafen. Eine Stellungnahme steht noch aus. Bei einem Telefonat am Freitag 11.4.08 mit unserem Büro konnte man mich nicht mit dem Herausgeber verbinden, jedoch war wohl dem Gesprächspartner hiervon auch etwas zu Ohren gekommen. Ich bekam von diesem Mann Telefonnr. und E-Mail Adresse der BIPT (Belgische Post und Telekommunikation) denen ich heute nachmittag ebenfalls eine E-Mail gesendet habe und um Auskunft gebeten. Wenn man das liest, kann man doch nur am Kopf schütteln. Funk ist doch International. Belgien kann doch hier keinen Alleingang machen. Außerdem heißt es hier Motorschiffe >7m, was ist denn mit den Seglern >7m. Antworten stehen also noch aus. Was halten die Forumsmitglieder hiervon? Gruß Bodo |
#2
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Hallo Bodo,
in dem Text steht noch ein Link, bist du dem schon mal gefolgt??? das Boote über 7 m Funkpflicht haben ist ja schon länger so, wenn Handfunken binnen zuläßig sind ist das doch für uns prima, warum Dualwatch verboten sein soll, verstehe ich jedoch nicht, inzwischen gibt es doch schon Geräte, die 3 Kanäle überwachen können
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#4
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Zitat:
Dualwatch ist Binnen verboten, da hier mit 25 Watt gesendet wird. Bei mir (Simrad Gerät) geht Dualwatch bei Einstellung Binnen nicht. Dualwatch ist natürlich nur Überwachen, aber wer würde dann nicht antworten. Gruß Joggel
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#5
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Hallo an alle,
anscheinend weiß in Belgien die eine Hand nicht was die andere macht. Nachfolgende Mail erhielt ich heute von Jürgen Straßburger, Redakteur des Boote-Magazins: Hallo Charly, gestern hat das belgische Verkehrsministerium meine Anfrage wegen Funkpflicht und Ausrüstung mit zwei Funkgeräten auf den Binnengewässern für Boote ab 7 m Länge beantwortet: *Alle* Boote ab 7 m Länge, die die belgischen Binnenwasserstraßen befahren, *müssen* mit zwei Funkgeräten (eins kann eine Handfunke sein) ausgerüstet sein! Vielleicht informierst Du mal Deine Kollegen aus dem boote-forum! Danke und schönes Wochenende Jürgen hier gibt es mehr Informationen
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Charly Geändert von charlyvoss (20.02.2009 um 22:55 Uhr)
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#6
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Danke für den Link Charlie.
Also werden wir uns wohl eine Handfunke besorgen müssen, bevor wir das nächste Mal die Zuid Willemsvaart benutzen. Diesmal werde ich aber darauf achten daß Kanal 31 dabei ist. Was mir noch nicht ganz klar ist : Gebe ich in dieses Handfunke die gleiche Atis Nummer ein wie in das erste Funkgerät?
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#7
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Kennung
Hallo zusammen,
aus meinem Lehrbuch für UBI geht hervor: "Tragbare Funkanlagen müssen genauso wie die fest eingebauten Binnenfunkanlagen mit ATIS kodiert werden, bekommen aber kein eigenes Rufzeichen." Wenn ich das richtig verstehe, muss die Handfunke auch bei der RegTep angemeldet werden mit eigener ATIS und MMSI.
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Gruß Berthold ----------------- 51° 11.954'N; 005° 58.100'E |
#8
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Zitat:
Wer werden unseren belgischen Hafen in diesem Jahr nur verlassen um auf der holländischen Seite der Maas nach Holland zu fahren. Wir werden keine 50 € für die Vignette für den flämischen Teil Belgiens kaufen. Wir werden in keinem belgischen Restaurant essen gehen und auch nicht mehr in Belgien einkaufen. Wir werden unseren Liegeplatz kündigen und im nächsten Jahr nach Friesland (NL) gehen. Das alles werde ich zusammen mit der Kündigung unserem (gemeindlichen) Hafenbetreiber (immerhin ca. 900 Liegeplätze) sowie dem belgischen Fremdenverkehrsamt mitteilen. Und ich werde überall wo es mir möglich ist entsprechende Werbung für Belgien machen. Warum eigentlich brauchen Segler über 7 m kein Funkgerät? PS: Belgien ist ein 3 sprachiges Land (französich, flämisch, deutsch), wenn man im französisch sprechenden Wallonien fährt, hat man keine Chance sich mit einer Schleuse auf Flämisch zu unterhalten. Umgekehrt ist es genau so. Wozu soll also das Funkgerät gut sein?
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Charly
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#9
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Stellt euch mal vor, ihr habt ZWEI Autoradios in Betrieb, mit zwei verschiedenen Verkehrsdurchsagen - himmlisch das Chaos, was dann verstanden wird!
Und nun die Übertragungsqualität von Funkgeräten - von den Sprachbarrieren ganz abgesehen. WELTFREMD! Wolfgang |
#10
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unten stehenden Brief habe ich heute an Belgien Tourismus
Wallonie-Brüssel geschrieben. Wer sich noch beschweren möchte, hier ist die email: info@belgien-tourismus.de Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2002 liegt mein Boot (unter deutscher Flagge) im Yachthafen De Spaanjerd in Ophoven, belgische Maas. Von den ca. 900 Liegeplätzen dort, sind mind. 800 von Deutschen belegt. Die belgische Regierung hat kürzlich eine Änderung des Binnenfaartpolietiereglements beschlossen. Siehe auch hier: http://www.mobilit.fgov.be/data/aqua..._vademecum.pdf Demnach muss jedes Motorfahrzeug mit einer Rumpflänge > 7 Meter, 2 zugelassene, mit Atis ausgerüstete Funkgeräte an Bord haben. Funkgeräte, die die Anforderungen auch in Deutschland erfüllen, kosten mit Einbau, Zubehör und Zulassung ca. 500 € je Gerät. Kein anderes Land der EU schreibt pauschal Funkgeräte für die Sportschifffahrt vor. Aufgrund der Vorschrift, mind. 2 Kanäle gleichzeitig überwachen zu können, bleibt einem Skipper keine andere Möglichkeit als 2 Funkgeräte anzuschaffen, anzumelden und dafür noch Anmelde- und Jahresgebühren zu bezahlen. Sinnvoll könnte die Durchführung dieser Verordnung auch nur dann sein, wenn Schiffsführer und der belgische Nautische Informationsdienst die gleiche Sprache sprechen würden. Aber die wallonischen Schleusenmeister sind noch nicht mal der flämischen Sprache mächtig, geschweige denn der Deutschen. Will man jetzt alle Belgier und alle Bootstouristen zwingen flämisch und französisch zu lernen? Wenn nein, was soll dann das Funkgerät? Mit der Sicherheit im Schiffsverkehr kann das nichts zu tun haben. Wir und sehr viele unserer Bootskollegen sind gern nach Belgien gefahren. Wir haben dort getankt, Hafengelder und Vignetten bezahlt Wir haben Restaurants, Museen und Konzerte besucht und sind Einkaufen gegangen. Anscheinend will man uns Bootstouristen aber nicht mehr. Es ist ja nicht die einzige Schikane, die unter dem Vorwand der Sicherheit nur von der Sportschifffahrt gefordert wird. Unsere Konsequenzen werden sein: Wir werden uns kein Funkgerät kaufen. Wer werden unseren belgischen Hafen in diesem Jahr nur verlassen um auf der holländischen Seite der Maas nach Holland zu fahren. Wir werden keine 50 € für die Vignette für den flämischen Teil Belgiens kaufen. Wir werden zukünftig als Touristen weder mit dem Boot noch sonst wie Belgien besuchen. Wir werden unseren Liegeplatz kündigen und im nächsten Jahr nach Friesland (NL) gehen. Ich werde überall wo es mir möglich ist entsprechende Werbung für Belgien machen, z.B. Hier: http://forum.boote-magazin.de/index.php und hier: http://www.boote-forum.de/ und hier: http://forum.rbnetz.de/ und hier: http://forum.yacht.de/index.php Herr Jürgen Straßburger, Redakteur der Fachzeitschrift Boote Magazin hat zur Funkpflicht das belgische Verkehrsministerium befragt. Zitat Straßburger: „Das belgische Verkehrsministerium hat uns dazu gestern auf Anfrage mitgeteilt, dass diese Neuregelung „ausnahmslos für alle Boote ab 7 m Länge gilt“ und somit auch Gastboote betrifft, die nicht belgischer Herkunft sind und nicht unter belgischer Flagge laufen.“ Unter Juristen scheint es auch fraglich zu sein, ob diese Regelung europäischem Recht entspricht. Vielleicht haben Sie, als zuständige für den Tourismus, die Möglichkeit ihren politischen Entscheidungsträgern die Unsinnigkeit solcher Verordnungen zu Erläutern. Wenn nicht, werden Sie Ihr Land zukünftig wieder mehr für sich haben.
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Charly
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#11
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Zitat:
gr Gerrit
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#12
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Hollo zusammen!!
Habe ja schon mehrfach hierzu Stellung genommen (Technk Talk) und Euch mitgeteilt daß ich engen Kontakt mit Koblenz (Fachgruppe Funk- und Verkehrssicherheitstechnik www.fvt.wsv.de habe. Die letzte mir Mitgeteilte Nachricht lautete, daß Belgien hier eindeutig gegen die Regionale Veinbarung Basel 2000 verstößt. Ich finde diesen Alleingang innerhalb der EU Staaten für eine Frechheit. Werde mich umgehend wieder mit dieser Abteilung in Verbindung setzen. Wer dies auch tun möchte, hier Ralf.Weiler@wsv.bund.de Amigo Bodo
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#13
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Hallo Charly,
Deine Briefe finde ich gut. Sollten tatsächlich mehrere tun. Ich habe es sofort gemacht und mich ebenfalls beschwert. Aber in meinen Schreiben habe ich auf verschiedene Adressen hingewiesen: a.) www.mobilit.fgov.be = öffentliche Dienst Mobilität und Transportwesen. b.) info.mar@mobilit.fgov.be Hier erhält man alle Fragen und genau diese Stelle teilte mir am 25.6.2008 mit unter folgendem Originaltext: der Sir, flying the german flag you need to fullfill the german legislation. you will find more abaut marifon on our website (Belgium Institute for telefony is competent) regards Dies sagt laut meiner Übersetzungskunst folgendes aus: Es betrifft nicht die deutschen Boote. Sollte jemand im Forum besser Übersetzen können bitte sofort den richtigen Text eingeben. Hallo Charly, gebe dies doch bitte an den Herrn Straßburger mal so weiter. Amigo Bodo PS: Habe soeben auch an die www.fvt.wsv.de geschrieben s.h. vorheriger Beitrag. Hoffe von dort auch schnellstens Bescheid zu bekommen. Insbesondere zu der Zulassung von Handgeräten mit ATIS im Binnenfunk. |
#14
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Zitat:
das hatte ich vorher schon. Ich hab ihm auch Deine Telefonnummer für Nachfragen gegeben. Er hat es aber wohl vorgezogen, direkt beim belgischen Verkehrsministerium anzufragen. Das sollte ja auch eigentlich die richtige und höchste Instanz sein. An deren Weisungen wird sich auch die belgische Wasserschutzpolizei halten.
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Charly |
#15
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Ist doch wohl kein Problem oder ?
Ich habe ein Handfunkgerät mit ATIS gekauft und fertig ( 179,- ). Festeinbau hatte ich schon. Wir geben doch für alles mögliche und unmögliches Geld aus. Und wollen wir mal ehrlich sein : Bootssport ist nun mal kein Schnäppchensport ! Michael Geändert von NamaraII (22.02.2009 um 15:15 Uhr) |
#16
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Zitat:
2. Warum soll ich etwas kaufen, das ich kaum benutzen kann, nur um eine fragliche Vorschrift zu erfüllen. 3. Ich glaube kaum, daß ein zweites Funkgerät auf einem Sportboot wirklich etwas bringt, zumal die Ausrüstungspflicht in Belgien erst über 7m greift. 4. Wenn auf Rhein und Unterelbe ein Funkgerät ausreicht, warum sollte das in Belgien anders sein? 5. Wir leben in der EU, alles mögliche wird auf Europaebene angeglichen - was soll das eigentlich 6. Auch wenn Boot fahren kein "Schnäppchensport" ist, müssen viele doch aufs Geld schauen, besonders bei unsinnigen Dingen
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Gruß Ewald
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#17
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Zitat:
darum das der Bootssport kein Schnäppchensport ist, geht es hier nicht. Es gibt Gesetze von der EU und ein Abkommen von Basel was Belgien auch unterzeichnet hat. Und jetzt will Belgien ein Alleingang machen und aus der Rolle fallen. Das ist der Kasos Knacktus. Und was die Handfunke betrifft die Du dir zugelegt hast, bist Du Dir da sicher das Du die auch zugelassen bekommst.? Wehe die belgische Waschpo prüft Dich mal - und das wird in 2009 wohl sofort der Fall sein- dann kannst Du mit einer saftigen Strafe und Einziehung des Gerätes rechnen. Deshalb immer schön nach den Gesetzen der EU Amigo Bodo
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#18
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Handfunke ind Belgien
Wenn die Handfunke dieselbe ATIS-Kennung hat wie das Festgerät , macht die Entenpolizei keinen Stress...
Im übrigen finde ich so eine Handfunke auch eine ganz praktische Spielerei. Für Deutschland bekommen wir natürlich keine Zulassung. Michael |
#19
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Zitat:
Die belgische Polizei wird aber ganz gezielt nach dem 2 Funkgerät fragen. Und im belgischen Binnenfahrtpolitiereglement steht explizit drin, dass alle Funkgeräte zugelassen und angemeldet sein müssen. Ein Handfunkgerät kann man also nur in Belgien anmelden. Ob das geht wenn das Boot unter deutscher Flagge fährt und der Wohnsitz in D ist, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht ob man in Belgien dafür Gebühren zahlen muss. Nach deutschem Recht, müsste man ein 2. fest eingebautes Funkgerät anmelden und dafür natürlich auch Gebühren zahlen.
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Charly |
#20
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RegTep
Habe heute mit der RegTep in Hamburg telefoniert.
Sie sagen, dass ein Handfunkgerät mit ATIS nicht angemeldet werden kann und auch in D nicht benutzt werden darf. Ist nur den Berufsschiffern vorbehalten. Sie wissen auch nicht was wir machen können. Haben wohl eine Anfrage ans Verkehrsministerium gestellt. Also bleibt mir doch nichts anderes übrig, als die ATIS-Kennung von meinem fest installiertem Funkgerät ins Handfunkgerät einzugeben. Oder was macht ihr?
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Gruß Berthold ----------------- 51° 11.954'N; 005° 58.100'E |
#21
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laut ADAC soll es keine Probleme geben eine Handfunke mit ATIS in Holland anzumelden.
Eine Handfunke ohne ATIS und ohne Anmeldung nützt Dir in B nichts.
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Charly |
#22
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Zitat:
Am besten dann bei der Rückreise nach dem passieren der Grenze die Handfunke über Bord werfen
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#23
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wieso, wenn du die Antenne ab baust ist das Funkgerät nicht mehr betriebsbereit
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#24
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Das kann doch alles nicht die Lösung sein.
Da sollen unsere Verbände den Politikern mal Druck machen - auch Bootsfahrer zahlen Steuern und haben Anspruch auf eine praktikable Lösung.
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Gruß Ewald
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#25
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Zitat:
erkläre das dann mal den Herrn in Blau. Ewald hat Recht, das kann nicht die Lösung sein. Auf jedenfall befindest du dann in einem Graubereich und das ist nicht hinnehmbar.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
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