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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.05.2008, 00:54
zz69 zz69 ist offline
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Standard darf ich in der Schweiz volltanken ohne Zoll ?

Hallo ,bei den derzeitigen Benzinpreisen überleg ich mir wo ich meine 250 liter am Freitag voll mache...
nun hab ich in der Schweiz (sind nur 20km umweg zum Liegplatz) eine Tankstelle gefunden wo ich Super für 1,14 Eur bekomme....wie sieht es da steuerlich aus, ich fahre rein und nach 10 min fahr ich wieder raus am selben Zöllner vorbei, was sage ich dem wenn er fragt wo ich war ? Normalerweise sag ich mit dem PKW immer ich war kurz tanken und ne Stange Zigaretten aber darf ich denn mein Kahn dort füllen ohne etwas verzollen zu müssen ?
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  #2  
Alt 01.05.2008, 05:38
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kaceka kaceka ist offline
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Standard

abgesehen von allen möglichen Vorschriften und dem Gewichtsproblem, eher nicht.

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...zen/index.html

außer du fährst mit dem Boot in die Schweiz und tankst an einer der normalen Seetankstellen.
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Gruß
Wolfgang
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  #3  
Alt 01.05.2008, 08:12
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Moin,

Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
abgesehen von allen möglichen Vorschriften und dem Gewichtsproblem, eher nicht.
Wieso wohl das nicht? Das mit dem Gewicht ist schon klar, aber mal davon ausgehend, daß er ja vermutlich eh irgendwo tanken muß und sich das Gespanngewicht dann noch im legalen Bereich bewegt: Von welchen "allen möglichen Vorschriften" ist hier die Rede?

Das hier:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...zen/index.html

gibt jedenfalls nichts zu dem Thema her. Wenn er Boot und Auto volltankt und dann wieder rausfährt und dem Zöllner auf Nachfrage wie sonst auch mitteilt, er hätte vollgetankt und 'ne Stange Zigaretten gekauft; was soll da passieren?

Zitat:
Zitat von Kaceka
außer du fährst mit dem Boot in die Schweiz und tankst an einer der normalen Seetankstellen.
Und der Unterschied besteht dann worin genau? In beiden Fällen fährt er nur in die Schweiz, um sein eigenes Fahrzeug zu betanken.

mfg
Martin
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  #4  
Alt 01.05.2008, 08:55
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Der Link beantwortet doch die Frage:

Zitat:

Kraftstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Kraftstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #5  
Alt 01.05.2008, 09:20
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Moin Cyrus,

mir ist nicht ganz klar ob Deine Antwort jetzt Zustimmung oder Ablehnung ausdrücken sollte.

Zitat:
Zitat von Zitat
Kraftstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig (*) eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden
Wenn man den zitierten Text wörtlich nimmt, heißt das:

- Was er ins Auto tankt, darf er im Auto zollfrei verfahren
- Was er ins Boot tankt, darf er im Boot zollfrei verfahren
- Wenn er zusätzlich noch 10l im Kanister mitbringt, muß er sich vorher entscheiden, ob die für's Boot oder für's Auto sein sollen und den Kanister dann entsprechend darin transportieren.
Das ganze natürlich unter der Prämisse, daß nicht irgend ein Bürokrat auf die Idee kommt, ein Sportboot wäre kein Fahrzeug...

(*) Im Umkehrschluß heißt das: Die Trucker, die sich nachträglich einen 1000l-Tank unter ihren LKW bauen lassen haben, weil sie öfter nach Luxemburg fahren, müßten ihren in der Schweiz gebunkerten Sprit eigentlich verzollen, wenn sie nach D zurückkommen.

mfg
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  #6  
Alt 01.05.2008, 09:24
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Zitat:
Der abgabenfrei eingeführte Kraftstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.
Ich finde das passt.
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  #7  
Alt 01.05.2008, 09:42
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kaceka kaceka ist offline
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Bin kein Zöllner.
Ich würde bei der reinen Tankfahrt auf dem Anhänger, das Boot als nicht zulässigen Kanister sehen.

Zum Zusatztank:

http://www.zoll.de/f0_veroeffentlich...ank/index.html

Ansonsten haben wir es uns an der Grenze angewöhnt, nicht zum Tanken in die Schweiz zu fahren, sondern zu einem Besuch oder zum Einkaufen und verbinden das mit dem Tanken. Andere Begründungen mögen die Zöllner nicht so besonders.
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Gruß
Wolfgang
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  #8  
Alt 01.05.2008, 11:26
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Wäre auch noch die Frage, ob ein Boot ein Kraftfahrzeug ist. Meines Erachtens eher nicht! Zumindest betrachtet z.B. auch die Mehrwertsteuerverordnung ein Boot nicht als Kraftfahrzeug.

Abgesehen davon: ich würds trotzdem machen. Wer kann da schon irgendwas nachweisen! Quittung vernichten und gut ist. Das Boot war schon laaaaaange vollgetankt.

Gruss
Urs
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  #9  
Alt 01.05.2008, 11:53
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Bin kein Zöllner.
Ich würde bei der reinen Tankfahrt auf dem Anhänger, das Boot als nicht zulässigen Kanister sehen.
Goil! Und da mein Boot 3.34 breit ist, brauche ich dann eine internationale Überbreitegenehmigung für Gefahrgut-Transporte und einen entsprechend ausgebildeten Fahrer?


Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Interessante Sache das. Dann kann ich ja jetzt ganz offiziell meinen beiden Speditionskumpeln ans Bein pinkeln, die nicht bei mir zum Tanken aufschlagen, weil sie wöchentlich nach Frankreich fahren und selbstverständlich Zusatztanks haben und jeweils in Luxemburg tanken...

Stellt sich nur die Frage, wieso beim Thema LKW-Maut dann immer mal wieder die Diskussion aufkam, wieso z.B. Holländer mit Großtanks quer durch D transitieren und "die deutschen Straßen abnutzen" dürfen, ohne irgendwie zur Kasse gebeten zu werden (und sei es nur an einer deutschen Tankstelle). Aber eventuell ist der Zoll-Passus ja auch erst mit Einführung der Maut geändert worden oder die Holländer haben schon ab Werk serienmäßig 1000l-Tanks...

Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Ansonsten haben wir es uns an der Grenze angewöhnt, nicht zum Tanken in die Schweiz zu fahren, sondern zu einem Besuch oder zum Einkaufen und verbinden das mit dem Tanken.
Yep, das macht sicher mehr Sinn. Notfalls kann man das vollgetankte Boot ja sicher auch irgendwo in der Nähe slippen/kranen. Dann sollte das Problem wohl auch vom Tisch sein. (Wenn man sein Quartier nicht gerade auf der diagonal gegenüberliegenden Seeseite hat)

mfg
Martin
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  #10  
Alt 01.05.2008, 11:56
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Hi,

ist kein Problem, habe ich vor zwei wochen auch erst gemacht!

Gruß
Dirk
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  #11  
Alt 01.05.2008, 12:22
zz69 zz69 ist offline
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naja, so ganz klar ist mir die Sachlage immer noch nicht. Ich denke ich werde direkt beim Zoll anrufen und nachfragen, dann bin ich auf der Sicheren Seite, aber was hat das mit dem Gewichtsproblem das anfangs erwähnt wurde aufsich ? Und da fällt mir noch ein wie breit darf ein Hänger in der Schweiz sein ? da gabs doch mal was, da bin ich glaube ich mit 2,6m eh drüber und somit kann ichs vergessen, oder ?
Der Thread hat mich auf eine Idee gebracht da wär ich nicht drauf gekommen, komisch eigentlich, ich denke ich tanke hier in D nur 20 L und fahr dann rüber in die Schweiz und mach an einer Wassertanke voll ;) eigentlich das einfachste und ich spar mir noch 40 Eur beim kranen weil ich dann noch unter 1,5t bin....so werd ichs machen. Trotzdem rufe ich morgen rein interessehalber noch beim Zoll an.
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  #12  
Alt 01.05.2008, 12:35
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Zitat:
Zitat von zz69 Beitrag anzeigen
Ich denke ich werde direkt beim Zoll anrufen und nachfragen,
Vergiss nicht, das Kennzeichen mit durchzugeben. Und nimm die Zulassungspapiere mit, nicht dass du dein eigenes Boot verzollen musst.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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  #13  
Alt 01.05.2008, 16:48
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Schade, dass ich nicht an der Grenze zur Schweiz wohne. Da könnte man ja mit einem "Schrottboot mit 500l Tank" auf dem Trailer, günstig Benzin einkaufen und hätte dann seine "Privattankstelle" auf dem Grundstück!

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #14  
Alt 01.05.2008, 16:53
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
die Holländer haben schon ab Werk serienmäßig 1000l-Tanks...
Zumindest Ivecos konnte man so ordern...

MFG René
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MFG René

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  #15  
Alt 01.05.2008, 18:07
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Richtig!
Ich erinnere mich noch daran, dass so gut wie jeder Fernverkehrs-LKW mit einem zweiten 400 Liter-Tank ausgerüstet wurde.

Allerdings wurde an EU-Außengrenzen bei LKW grundsätzlich der in den Tanks befindliche Inhalt vom Zoll gelitert und versteuert.


Servus

Paul
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  #16  
Alt 01.05.2008, 19:15
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Ich werde ein Tankschiff trailern echt super die Idee
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #17  
Alt 01.05.2008, 19:21
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Zitat:
Zitat von pininfarina Beitrag anzeigen
Schade, dass ich nicht an der Grenze zur Schweiz wohne. Da könnte man ja mit einem "Schrottboot mit 500l Tank" auf dem Trailer, günstig Benzin einkaufen und hätte dann seine "Privattankstelle" auf dem Grundstück!

Viele Grüße von,

Wolfgang
...dann verstößt Du gegen die Bedingung, dass das Benzin nur in dem Fahrzeug verbraucht werden darf, in dem es eingeführt wurde. Aber wen interessiert das schon.

Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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  #18  
Alt 02.05.2008, 07:53
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Heut früh
  • Super Plus 1.20 €
  • Diesel 1.30 €

Hab bei der Grenzkontrolle den Bundespolizisten dazu befragt:
"Das ist ein zollrechtliches Problem. Da müssen sie im Internet schauen oder beim Zoll anrufen."
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Gruß
Wolfgang
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  #19  
Alt 09.05.2008, 13:23
zz69 zz69 ist offline
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So hab nun neuigkeiten...

Nach Rückfrage beim Zollamt ist der Sprit im Bootstank nicht zollfrei !

Er muß wenn er angemeldet wird mit 0,78€ je Liter verzollt werden, lohnt sich also nicht.
Meldet man bei der Grenzkontrolle seine Tankfüllung nicht und man wird erwischt so zahlt man je Liter 1,56 € Zoll.

Habe nun an der Wassertankstelle auf der Schweizer Seite (erlaubt) vollgemacht 200 Liter für 1,14€ (Normalbenzin) und bin zufrieden ;)

Also für alle Grenztrailertanker, nicht erwischen lassen !
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  #20  
Alt 09.05.2008, 13:28
Koli Koli ist offline
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Jetzt wirds ganz verwirrt. Bei uns besteht die Möglichkeit in die Schweiz zu fahren, dort zu tanken, das Boot einzusetzen und dann das Boot auf dem Wasserweg an den deutschen Liegeplatz zu bringen. Denke das sollte rechtlich O.K. sein. Oder ?
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  #21  
Alt 09.05.2008, 13:42
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Ich frage mich immer noch, wie man dabei erwischt werden soll? Sieht der Sprit anders aus?
Ich glaube kaum, dass da irgendwelche Grenzwächter darauf angesetzt sind, Trailerbooten an der CH-Tankstelle aufzulauern und dann beim Grenzübertritt anzuhalten!
Aber vielleicht irre ich mich ja, und das gibts wirklich?

Gruss
Urs
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  #22  
Alt 12.05.2008, 13:08
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Keine Ahnung ich habs nicht ausprobiert, aber ich denke es ist schon offensichtlich wenn ich in Konstanz mit Trailer übern Zoll fahre und nach 10 min wieder zurück komme. Was soll ich denen sagen wenn sie fragen wo ich war ?
Ich könnte mir gut vorstellen das der Typ bei der Tankstelle nachfragt ob ich dort getankt habe, die ist ja nur 500m vom zoll entfernt....auf dem Wasser in CH zu tanken ist auf jedem Fall legal und so hab ichs auch gemacht, ausserdem hab ich mir dabei noch 50 Euro beim Kranen gespart weil ich unter 1,5t geblieben bin. Mit vollem Tank zahl ich 85 und mit leerem 35, hat sich also allemal gelohnt.
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  #23  
Alt 13.05.2008, 09:20
Benutzerbild von Tschinkefraeser
Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Sag einfach das selbe wie wenn du mitm Auto rüber fährst!
Ich war bloß tanken! Habe das letzten Montag so gemacht und war alles kein Problem!
Der liebe Zöllner hat mich nur zur Seite fahren lassen, weil er mit dem Kennzeichen xxxxx-A nichts anfangen konnte und auf meine Aussage dass es sich um ein ADAC Kennzeichen handelt hat er nur so geschaut und meinte doch tatsächlich:
Zitat:
Das ist doch nur ein Automobilclub!


Gruß
Dirk
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  #24  
Alt 13.05.2008, 11:48
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Sealord69 Sealord69 ist offline
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Zur Not bist du bei einem Kaufinteressenten gewesen und hattest das Boot bereits in Deutschland vollgetankt.


Nils
__________________
Gruß Nils
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  #25  
Alt 13.05.2008, 12:23
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord69 Beitrag anzeigen
Zur Not bist du bei einem Kaufinteressenten gewesen und hattest das Boot bereits in Deutschland vollgetankt.


Nils
Mit der Aussage wäre ich um einiges vorsichtiger als mit "ich war nur tanken"!
Das könnten sie dir nämlich als Versuch des unverzollten Einführens auslegen!
Und wie gesagt, es ist legitim, solange du das Boot nicht als Benzintank auf deinem Grundstück nutzt!

Gruß
Dirk
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