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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.08.2003, 09:10
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Standard Arbeitsrecht

Die Firma in der mein Freund arbeitet wurde vor kurzen aufgekauft und jetzt wird sie dicht gemacht. Der neue Besitzer ist aber nicht pleite.
Wie nennt man so ein Vorgehen?

Die Kündigung hat mein Freund gestern erhalten.
Hat er ein Anrecht auf das 1/2 Monatsgehalt pro Jahr Firmenzugehörigkeit.
In seinem Fall sind es 21 Jahre.

Wie gesagt die Firma ist nicht pleite und er hat auch keine Änderungskündigung erhalten.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #2  
Alt 22.08.2003, 09:36
Ulf HL Ulf HL ist offline
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Scheint eine betriebsbedingte Kündigung zu sein, da der Arbeitsplatz ja dauerhaft wegfällt, so die Formulierung nach dem Arbeitsgesetz. natürlich hat Dein Bekannter Kündigungsschutz, und nach der langen Betriebszugehörigkeit auch eine entsprechend lange Kündigungsfrist. Formal Anspruch auf Abfindung besteht glaube ich nicht, und auch das 1/2 Monatsgehalt pro Jahr ist gesetzlich meines Wissens nirgendwo erwähnt, sondern hat sich irgendwie als Regel ei den Arbeitsgerichten eingebürgert. Wichtig ist jetzt nur, das eine Kündigungsschutzklage in der eingeräumten Frist eingereicht wird.

Ulf
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  #3  
Alt 22.08.2003, 09:41
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Hallo Cyrus,

grundsätzlich ist es so, daß der neue Firmeneigentümer in die Rechte und Pflichten des Vorgängers einsteigen muß. Daraus ergeben sich für die Beschäftigten Ansprüche. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das so aus, daß zum einen niemand einen Unternehmer zwingen kann, sein Unternehmen weiterzuführen, und zum anderen eine Kündigung nur eine Frage des Preises ist. Wobei man bedenken muß, daß eine Abfindung inzwischen auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, und eine Abfindung, egal wie hoch sie sein wird, nie einen Arbeitsplatz ersetzt.

Ich bin allerdings nicht mehr auf dem neuesten Stand. Ich hatte vor 13 Jahren das Vergnügen, als Betriebsratsvorsitzender einen Konkurs mit abzuwickeln. Seitdem habe ich mich nicht mehr mit dem Thema beschäftigt und werde das auch nie wieder tun.

Ach ja, Dein Kumpel soll sich mit seiner Gewerkschaft in Verbindung setzen. Die sind da bestens informiert. Falls er nicht Gewerkschaftsmitglied ist, kann ich nur sagen, Dummheit gehört bestraft.
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Gruß und ade
Jürgen

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  #4  
Alt 22.08.2003, 09:49
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von jfalkenstein
Wobei man bedenken muß, daß eine Abfindung inzwischen auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, und eine Abfindung, egal wie hoch sie sein wird, nie einen Arbeitsplatz ersetzt.
Das ist schon klar. Aber ich finde man sollte alles mitnehmen was man kriegen kann.

Selbst wenn es nur unsere Arbeitslosengeldkasse entlastet.

Schließlich hat der neue Besitzer ja nur einen Konkurenten platt gemacht.

Eventuell hat ja jemand einen Job für einen vielseitigen Werkzeugmacher mit vielen Talenten im Raum Hamburg.
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  #5  
Alt 22.08.2003, 09:54
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Hallo Cyrus,
Da sind ein paar Sachen zu klären
1. Ist bei der Übernahme ein Sozialplan erarbeitet worden?
2. Was hat die neue Firma genau übernommen ( Firmenname, Produktion oder kompl. Fertigung mit Mitarbeiter.)
3. Sind die Mitarbeiter vor der Übernahme informiert worden?
4. Bei komp. Betriebsstillegung muß ein Sozialplan vorher stehen.
5. Entsprechende Kündigungszeit muß eingehalten werden.
5. Kündigungsschutzklage einreichen! (Einspruch)
6. Das ganze einen Fachanwalt übergeben! Alles andere und die besten Ratschläge helfen deinen Kollegen nicht!!
Beim Arbeitsrecht sind soviele Sachen und Schlupflöcher ( für beide Seiten) zu beachten, das die richtige Vorgehendsweise nur von einem entsprechenden Anwalt getätigt werden sollte!
Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #6  
Alt 22.08.2003, 10:06
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Hallo Cyrus,
Da sind ein paar Sachen zu klären
1. Ist bei der Übernahme ein Sozialplan erarbeitet worden?
Nein
Zitat:
2. Was hat die neue Firma genau übernommen ( Firmenname, Produktion oder kompl. Fertigung mit Mitarbeiter.)
Alfred Ahlers Papierverarbeitung (Briefumschläge)

Zitat:
3. Sind die Mitarbeiter vor der Übernahme informiert worden?
Ja
Zitat:
4. Bei komp. Betriebsstillegung muß ein Sozialplan vorher stehen.
Gab es nicht..

Zitat:
5. Entsprechende Kündigungszeit muß eingehalten werden.
Wird eingehalten.

Zitat:
5. Kündigungsschutzklage einreichen! (Einspruch)
OK
Zitat:
6. Das ganze einen Fachanwalt übergeben! Alles andere und die besten Ratschläge helfen deinen Kollegen nicht!!
Beim Arbeitsrecht sind soviele Sachen und Schlupflöcher ( für beide Seiten) zu beachten, das die richtige Vorgehendsweise nur von einem entsprechenden Anwalt getätigt werden sollte!
Gruß
UWE
OK das machen wir.
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  #7  
Alt 22.08.2003, 10:11
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  #8  
Alt 22.08.2003, 10:12
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus
1. Ist bei der Übernahme ein Sozialplan erarbeitet worden?
Nein
Das heißt, es gab keinen Betriebsrat. Das ist schon mal eine denkbar schlechte Ausgangsposition.
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  #9  
Alt 22.08.2003, 10:13
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Zitat:
Zitat von jfalkenstein
Zitat:
Zitat von Cyrus
1. Ist bei der Übernahme ein Sozialplan erarbeitet worden?
Nein
Das heißt, es gab keinen Betriebsrat. Das ist schon mal eine denkbar schlechte Ausgangsposition.
Nein den gab es nicht...
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  #10  
Alt 22.08.2003, 10:21
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Gabs denn ein Arbeitsnehmervertreter?
ich glaube Gesetzlich vorgeschrieben mehr als 25 Mitarbeiter
Aber das müssen doch unsere Gewerkschaftsmitglieder genau wissen
Gruß
UWE
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  #11  
Alt 22.08.2003, 10:23
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markus252 markus252 ist offline
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Daß es keinen Betriebsrat gab, muss nicht unbedingt schlecht sein. Habe gerade einen Fall mitbekommen, in dem der Betriebsrat sich nur versteckt hat, der Mitarbeiter aber nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Abfindung von (alles zusammengerechnet) ca. 1 Jahresgehalt bekommen hat (Gütevorschlag des Arbeitsgerichts) - mein Tipp also: Einen Fachanwalt suchen, der Erfahrung in der Vertretung von Firmen hat, der kennt die andere Seite genau.

Viel Glück!
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  #12  
Alt 22.08.2003, 10:31
albert albert ist offline
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cyrus.......

wichtig ist......

fachanwalt
kündigungsschutzklage binnen 3 wochen ( glaub ich?)

.der rest ergibt sich..kosten sind überschaubar...

deinem freund viel glück und hoffentlich kein neuer "job"...sondern eine existenz für sich und seine familie......

i(ist mir mit 45 jahren auch passiert....ist schon eine große scheiße....)
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  #13  
Alt 22.08.2003, 10:53
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Cyrus,
siehe hier, vieleicht findet ihr was unter Abfindung usw http://www.juracity.de/
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  #14  
Alt 22.08.2003, 12:23
Bossi Bossi ist offline
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Auch ohne Betriebsrat / Arbeitnehmervertreter hat der Kollege entsprechende Rechte und Ansprüche.
Ein Betriebsrat hat immer eine grosse Anzahl von Arbeitnehmern und Ansprüchen zu vertreten und durchzusetzen.

Ein Anwalt wird sich mit dem einzelnen Individium sehr viel mehr und m.E. auch intensiver auseinandersetzen.
==> Gerade in HH sind die Arbeitsgerichte sehr "arbeitnehmerfreundlich" eingestellt.
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  #15  
Alt 24.08.2003, 16:16
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Ray Ray ist offline
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Hallo,

und noch ein Tip zum Thema Abfindungen. Ulf hatte es schon angedeutet:

Die 0,5 pro Beschäftigungsjahr sind hier im Norden tatsächlich nur ein Anhaltswert. Aber die 21 Jahre sind hierbei nicht als Faktor zu rechen, denn die Richter erkennen maximal 18 Jahre als rechnerische Basis dafür an. Somit kann er höchstens mit 9 Monatsgehältern rechnen.

Es ist darauf zu achten, dass er sich auf jeden Fall einen GUTEN Anwalt nimmt. Ich habe in den letzten 12 Monaten die tollsten Dinger mit Stümpern miterlebt:
Für die exakt gleichen Fälle, also die selbe Firma, die gleiche Kündigung, die vergleichbare Betriebszugehörigkeit, die selbe Zuständigkeit, aber einer mit 0,3 pro Jahr und einer mit 1,0. Der "Bessere" dann auch mit einer doppelten Kündigungsfrist.

Gruß Ray
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  #16  
Alt 24.08.2003, 23:17
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray
Hallo,

und noch ein Tip zum Thema Abfindungen. Ulf hatte es schon angedeutet:

Die 0,5 pro Beschäftigungsjahr sind hier im Norden tatsächlich nur ein Anhaltswert. Aber die 21 Jahre sind hierbei nicht als Faktor zu rechen, denn die Richter erkennen maximal 18 Jahre als rechnerische Basis dafür an. Somit kann er höchstens mit 9 Monatsgehältern rechnen.

Es ist darauf zu achten, dass er sich auf jeden Fall einen GUTEN Anwalt nimmt. Ich habe in den letzten 12 Monaten die tollsten Dinger mit Stümpern miterlebt:
Für die exakt gleichen Fälle, also die selbe Firma, die gleiche Kündigung, die vergleichbare Betriebszugehörigkeit, die selbe Zuständigkeit, aber einer mit 0,3 pro Jahr und einer mit 1,0. Der "Bessere" dann auch mit einer doppelten Kündigungsfrist.

Gruß Ray
Hallo Ray,

hast Du einen guten Tip?!
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  #17  
Alt 27.08.2003, 16:36
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lies das mal, vielleicht ist da was verwertbares bei:

http://www.soliserv.de/pdf/br-outsourcing.pdf

saludos
Carlos
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