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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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#1
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Boot verkauft - Käufer reklamiert
Ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt an Euch, da ich mir etwas unsicher bin, was ich tun soll:
Ich habe ein Boot mit einem AB (Mercury 30PS F30 ELPT EFI) verkauft. Bei mir ist das Boot wunderbar gelaufen, der Motor hatte etwa 15 Betriebsstunden und aufgrund der Tatsache, dass ich ein neues Boot bestllt habe, bot ich das alte eben am Markt an. Bevor ich das Boot letztes Jahr ins Winterlager überstellte, wurde von einer Mercury Werkstatt noch ein Service gemacht. Nun wurde das Boot verkauft - der Käufer hat das Boot nicht angesehen, sondern nach Erledigung aller Formalitäten (Kaufvertrag, Überweisung, usw.) von einer Spedition per Trailer abholen lassen. Aus meiner Sicht war das Boot und der Motor absolut perfekt in Ordnung. Jetzt reklamiert der Käufer, dass er ein paar Minuten gefahren ist und dann die rote Kontrollleuchte sowie der Signalton wegen Motorüberhitzung angegangen ist. Er ist langsam zurück gefahren und hat das Boot zu seiner Mercury Werkstatt gestellt. Dort hat man Defekte festgestellt und auf meinen Wunsch Photos (hab ich angehängt) gemacht. Da ich in Bezug auf Motoren Laie bin, stelle ich nun folgende Fragen: 1.) Was ist da genau kaputt? 2.) Es wird behauptet, dass dieser Schaden beim Service meiner Werkstatt durch Gewalteinwendung entstanden sein muss - ist das die einzige logische Möglichkeit? 3.) Kann das in relativ kurzer Fahrt auch durch den Käufer geschehen sein? 4.) Wie kann solch ein Teil kaputt gehen? 5.) Wieviel kann die Reparatur etwa kosten? 6.) Der Käufer hat das Boot im Kaufvertrag mit folgender Klausel gekauft: "Der Verkauf wie gesehen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel". Besteht trotzdem ein Recht für den Käufer, dass ich die Reparatur bezahlen muss, wenn die Verantwortung trotz seiner Fahrt tatsächlich vermutlich bei mir liegt? Danke für Eure Hilfe - ich will natürlich niemanden betrügen und daher bin ich an Eurer objektiven Meinung sehr interessiert. Andererseits hat der Käufer den Preis bis zum untersten Limit gedrückt und ich habe ihm ausserdem freundlicherweise noch ein paar Dinge ausserhalb der schriftlichen Vereinbarung dazugelegt - deshalb habe ich eigentlich keine Lust jetzt auch noch dauernd "Nachbesserungen" nachzugeben... Danke für Eure Hilfe!
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Servus felix |
#2
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Die Gewährleistung hast du ausgeschlossen. Damit muss der Käufer nachweisen, dass du von dem Mangel gewusst haben musst (arglistige Täuschung). Nur wenn du in arglistig getäuscht hast, kann er eine Nachbesserung verlangen.
Nebenbei stellt sich die Frage, ob die jetzige Werkstatt nicht einen Fehler beim Ausbau gemacht haben kann. Bei dir ist das Boot ja gut gelaufen... Ich würde ihm das freundlich aber bestimmt mitteilen und gut ist. Sollte er gerichtlich vorgehen, dann würde ich die alte Werkstatt in den Streit mit einbeziehen. Da würde sich dann dein Anwalt drum kümmern. Zud em Teil kann ich nichts sagen. Ist das was vom Vergaser???
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
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1. Sollte er mal nachdenken wie doof man sein kann ein Boot ungesehen zu kaufen ohne Test oder Probefahrt...und dann noch nichtmal selber abholen purer HOHLismuss für mich.
2. Das was kaputt ist, ist das Impellergehäuse und vom Steigrohr ist wohl auch was abgebrochen. Deine Werkstatt hat doch aber sicher nen Probelauf gemacht. 3. Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung heißt für mich ...ist sein Pech nicht deins..aber ich bin auch kein Rechtsverdreher ich behaupte aber mal er kann dir nix. Geändert von Ironhide (26.05.2008 um 13:52 Uhr) Grund: Flybridge war schneller ;)
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#4
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1. Hol dir Rat von einem Anwalt.
2. Hoffentlich hast du noch die Rechnung vom letzten Werkstattservice. Meiner Meinung nach ist dies (hoffentlich) ein Gewährleistungsfall "deiner" Werkstatt. Das würde ich dem Käufer so mitteilen, ihm die Rechnungen übergeben und mich gepflegt am A.... oder so... Ich würde das natürlich nicht so direkt sagen, aber den Käufer bestimmt in diese Richtung drängen...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#5
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Ich würde das auch so machen wie oben schon geschrieben, du hast hier keinerlei Nachbesserungsverpflichtungen dem Käufer gegenüber. Sollte es wirklich bei deiner Werkstatt passiert sein, so ist das auch nicht dein Problem.
Allerdings hat er meiner Meinung nach auch keine Ansprüche deiner Werkstatt gegenüber, da ein Eigentümerwechselt statt gefunden hat und somit nicht automatisch die gewährleistungspflichten auf die Wartung/Reparatur auf den Käufer übergehen. Sollte es wirklich zu einem Rechtstsreit kommen, so muß dir wirklich nachgewiesen werden, dass du von diesem defekt, wenn er denn vorhanden war, gewußt hast. Hast du ? Also lass deinen Anwalt einen Brief schreiben, der Wirkt meist wunder, zahl ihm die 80€ dafür und vergiß es.... Meine Meinung. Grüße und Viel Erfolg. Tom
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Boot: Maxum 2300 SCR 4,3LX
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#6
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@Felix
Da du ja Österreicher bist muss sicherlich auch das öster. Recht angewendet werden.
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Gruß vom Oberrhein.
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#7
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Danke für Eure Antworten - also dass das ganze ein Schaden ist, wie ich noch damit gefahren bin, kann ich ausschliessen. Nicht ausschliessen kann ich aber, dass "meine" Werkstatt etwas kaputt gemacht hat - ich bin nachher nicht mehr mit dem Boot gefahren. Seit dem Service war nur der Transport und die Fahrt im Verantwortungsbereich des Käufers.
ad Österreicher: Blöderweise steht kein Gerichtsstand auf dem Kaufvertrag. Das boot habe ich nach Deutschland verkauft. Ich weiss nicht, ob in solch einem Fall der Gerichtsstand des Verkäufers oder des Käufers gilt. Ach ja: Der Käufer hatte schon die glorreiche Idee, einen Gutachter beizuziehen. Ich hab das natürlich so beantwortet, dass ich jedenfalls keinerlei Kosten tragen will...
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Servus felix |
#8
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Zitat:
Zisch und weg.... Kalli |
#10
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Um was für ein Teil handelt es sich hier überhaupt??
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#12
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Da der Käufer eh schon so viel am Preis gedrückt hat, kann man nicht ausschliesen dass er noch mal paar hunnis herausholen will, und das Photo garnicht dem gekauften bzw. verkauften Motor entspricht.
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#13
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Hast Du die Fotos mal "Deiner" Werkstatt gezeigt?
Was sagen die dazu? Vielleicht wollte der neue Besitzer ja auch nur vorsichtigerweise den Impeller kontrollieren und hat selbst dann beim Zusammenbau das Impellergehäuse samt Dichtung geschreddert ...und letztendlich: Wieso fährt der mit nem Motor mit Alarmton weiter? Wenn dann ein Schaden wegen Überhitzung auftritt, will er sein Blödheit wohl auch noch auf Dich abwälzen, oder wie?
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . .
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#14
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Zitat:
Kann solch ein Impellergehäuse überhaupt beim Fahren oder beim Strassentransport solch einen Scaden bekommen?
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Servus felix |
#15
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Hatte auch schon den Gedanken, dass die Fotos nicht unbedingt zum verkauften Motor gehören... nach "nur" insgesamt 15 Betriebsstunden sieht das jedenfalls nicht aus.
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . . |
#16
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Ich warte vorerst auf die Rechnung "seiner" Werkstatt und werde dann mit dieser und den Photos zu "meiner Werkstatt" pilgern...
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Servus felix |
#17
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Zitat:
Ganz klares NEIN |
#18
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Zitat:
kann aber durchaus beim zusammenbauen passieren wenn man mit dem langen Kupferrochr nicht gleich reintrifft und dann nahcdrückt oder evtl. sogar mit den Schrauben nachschiebt. Also wenns das ist, dann wars die Werkstatt von DIr |
#19
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Diese Teil hat einen Schlag von Senkrecht oben bekommen.
Gehört die Demontage des des "Irgendwas" zum Service dazu den du im Winter hast machen lassen? Zur Schadensursache: Das Teil/Rohr was durch die schwarze Buchse geführt wird hat beim Wiederzusammenbau auf der schwarzen Buchse aufgesessen. Nun soll das Teil/Rohr mit einem leichten Ruck von oben in die Buchse eingeführt werden. Der Stoß von oben war deutlich zu hart und hat der schwarzen Buchse einen Vorschaden (Sprung) oder den Schaden zugeführt. Erst nach erneutem ansetzen des Teils/Rohres ist es dann in die Buchse geflutscht. Verursacher ist der Monteur, der die Komponenten zusammen gebaut hat. Es muß aber nicht bei der letzten Montage passiert sein. Kalli
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#20
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...und dadurch kann der Motor überhitzen?
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Servus felix |
#21
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egal wer es verbockt hat, der Schaden ist sehr gering und kann sicherlich unter zwei Erwachsenen in einem Telefonat geregelt werden
und falls der Motor überhitzt ist würde ich mir den Schuh nicht anziehen, dafür gibts klare Anweisungen in der Bedienungsanleitung, und dafür hat der Motor auch einen Warngeber
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#22
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Yepp, wenn das Rohr daneben sitzt, kommt kein Wasser mehr zum Motor... dann man sieht allerdings auch keinen Kontrollstrahl
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#24
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Sehe ich genauso.
Ausserdem ist eine gütliche Einigung immer besser als eine gerichtliche. Der Schaden ist eindeutig ein Montageschaden, kann aber schnell passieren. Wenn es keinen Folgeschaden gibt, wegen Überhitzung oder so, würde ich in Absprache mit deiner Werkstatt (die sich beteiligen sollten) die Hälfte der Kosten übernehmen. Wenn der Käufer komisch wird, würde ich aber gar nichts bezahlen, denn rechtlich hat er keine Handhabe. Gruß Jochen
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#25
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Die Werkstatt hat gefuscht!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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