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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.05.2008, 11:05
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
Admiral
 
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Boot: Mal dies mal das
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Standard Einfuhr aus der Schweiz?

Hallo,
wie ist es wenn man ein Gebrauchtboot (Bj.89 ohne CE) aus der Schweiz
einführen möchte. Der Schweizer (Verkäufer) meint ich könnte Probleme bekommen. Ich würde mit eigenem Trailer (deutsche Zulassung) runterfahren und das Boot holen. Muß man sowas dann anmelden oder würdet Ihr einfach so über die Grenze fahren.
__________________
Gruß Carsten
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  #2  
Alt 27.05.2008, 11:13
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
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Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
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Standard

Man muß sowas anmelden, aber ich würde einfach so über die Grenze fahren.
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Akki

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  #3  
Alt 27.05.2008, 11:25
stingray220 stingray220 ist offline
Captain
 
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383 Danke in 269 Beiträgen
Standard

Achtung

Einfuhr in die EU somit ist keine Steuer entrichtet!!!!

Du brauchst für die Zulassung EU Einfuhrpapiere!!
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  #4  
Alt 27.05.2008, 11:45
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
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1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Seh ich auch so.
In der Schweiz werden die Boote mit einer sogenannten Stammnummer geführt. Diese Nummer bleibt bis zur endgültigen Abmeldung beim Boot, egal wer Besitzer ist oder in welchem Kanton sich das Boot befindet. Da über diese Nummer auch die jährliche Besteuerung erfolgt, ist der Weg eines Bootes lückenlos dokumentiert. Also auch der Verkauf ins Ausland.

CE ist das geringere Problem. In Bezug auf die Sportbootrichtlinie ist die Schweiz Teil der EU.
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #5  
Alt 27.05.2008, 12:06
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
Admiral
 
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Boot: Mal dies mal das
Rufzeichen oder MMSI: info@boote-koch.de
10.409 Danke in 5.563 Beiträgen
Standard

Also sollte ich die Schweizer Nummer lieber entfernen wenn ich über die Grenze fahre. Das Kennzeichen am Hänger ist ja deutsch und dafür habe ich dann auch angemeldete Papiere. Für das Boot hätte ich ja nur den Kaufvertrag und eventl. die Schweizer Papiere.
__________________
Gruß Carsten
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  #6  
Alt 27.05.2008, 12:07
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.03.2006
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Boot: Mal dies mal das
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Zitat:
Zitat von stingray220 Beitrag anzeigen
Achtung

Einfuhr in die EU somit ist keine Steuer entrichtet!!!!

Du brauchst für die Zulassung EU Einfuhrpapiere!!
Das heißt ich muß nochmal 19% Steuer zahlen?

EU Einfuhrpapiere ist sowas schwer zu beschaffen oder teuer?
__________________
Gruß Carsten
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  #7  
Alt 27.05.2008, 12:19
michelle michelle ist offline
Ensign
 
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Boot: Hollaendischer Verdraenger
Rufzeichen oder MMSI: Michelle
22 Danke in 19 Beiträgen
Standard

Hallo
Ich kann da nur für Luxemburg sprechen, nur das ist ja auch Euroland. Ich wolte ein Boot aus der Schweiz einführen und habe mich deshalb erkundigt. Das Boot hätte 10.000 Euro gekostet und war 20Jahre alt. Dafür hàtte ich keine Einfuhrgebühr zahlen müssen. Ich hätte das Boot inklusive Trailer einfach nach Luxemburg einführen können, hätte innerhalb 24 Stunden bei einem Zollamt in Luxemburg eine Einfuhrerklärung machen müssen und hätte so das Boot und den Trailer anmelden Können.
Frag einfach bei einem Zollamt nach, die können dir sicher weiter helfen
Gruss
Roger
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  #8  
Alt 27.05.2008, 12:56
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Das heißt ich muß nochmal 19% Steuer zahlen?

Und Einfuhrzoll. Und vor allem würde ich solche krummen Vorhaben nicht in einem Internetforum bekanntgeben.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #9  
Alt 27.05.2008, 13:14
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boetli boetli ist offline
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Seh ich auch so.
In der Schweiz werden die Boote mit einer sogenannten Stammnummer geführt. Diese Nummer bleibt bis zur endgültigen Abmeldung beim Boot, egal wer Besitzer ist oder in welchem Kanton sich das Boot befindet. Da über diese Nummer auch die jährliche Besteuerung erfolgt, ist der Weg eines Bootes lückenlos dokumentiert. Also auch der Verkauf ins Ausland.

CE ist das geringere Problem. In Bezug auf die Sportbootrichtlinie ist die Schweiz Teil der EU.
nur wird das Boot ja sicherlich abgemeldet werden wenn es nicht mehr im Betrieb ist. Was danach passiert wenn es abgemeldet ist wissen auch die Behörden nicht ausser es werde von irgend woher nachgefragt
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #10  
Alt 27.05.2008, 13:40
pitt4 pitt4 ist offline
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Boot: zur Zeit nur Charter
608 Danke in 336 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Hallo,
wie ist es wenn man ein Gebrauchtboot (Bj.89 ohne CE) aus der Schweiz
einführen möchte. Der Schweizer (Verkäufer) meint ich könnte Probleme bekommen. Ich würde mit eigenem Trailer (deutsche Zulassung) runterfahren und das Boot holen. Muß man sowas dann anmelden oder würdet Ihr einfach so über die Grenze fahren.
Hier wird dir richtig geholfen:

Zoll-Infocenter
Tel.: 069/469976-00
Fax: 069/469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de



Ich würde mich da auf keine Halbweisheiten einlassen. Wir machen geschäftlich viel mit CH, wenn da nur mal eine Unterschrift auf den Ausfuhrpapieren fehlt kostet das direkt Zeit und Geld.
Die Leute beim Zoll-Infocenter sind nett und beraten recht gern.

Viele Grüße



Peter

Geändert von pitt4 (27.05.2008 um 23:10 Uhr)
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  #11  
Alt 27.05.2008, 13:57
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Akki Akki ist offline
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Ich würde Decken, Schlafsäcke, Kühltaschen und Gedöns reinpacken und
noch nen Fender draußen dranhängen. Dann würde ich dem Grenzposten
schön winken und rufen "War schön bei euch im Urlaub!!"
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Akki

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  #12  
Alt 27.05.2008, 22:43
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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sehe genau wie Axel,
einfach eine Woche Urlaub da machen und mit dem Boot zurück kommen, eine WSA Zulassung für das neue Boot hätte ich auch im Gepäck
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #13  
Alt 29.05.2008, 13:14
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Haffskipper Haffskipper ist offline
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490 Danke in 244 Beiträgen
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Hallo,

Zollsatz für Sportboote ist 1,7 % .
__________________
Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."
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  #14  
Alt 29.05.2008, 13:50
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Akki Akki ist offline
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Also bei 1,7% würde ich auch keinen Hickhack machen und ordentlich
anmelden. Ich dachte, da ist mehr drin... Die MwSt bekommst du als
Händler eh erst mal wieder und danach zahlt sie dein Kunde...
__________________
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.

Akki

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  #15  
Alt 29.05.2008, 14:09
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Haffskipper Haffskipper ist offline
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490 Danke in 244 Beiträgen
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[quote=jim tonic;901028]
z.B. Zolltarifnummer 8903999100 1,7%

Korrekt
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Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."
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  #16  
Alt 29.05.2008, 17:20
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Also bei 1,7% würde ich auch keinen Hickhack machen und ordentlich
anmelden. Ich dachte, da ist mehr drin... Die MwSt bekommst du als
Händler eh erst mal wieder und danach zahlt sie dein Kunde...
Wieso Händler, die Zeiten sind schon lange vorbei. Es geht um was privates für mich.


Also der Zoll schrieb mir das hier...(siehe unten) und somit ist die Sache für mich gestorben, wenn ich dann noch 1,7% und 19% zusätzlich zahlen muß, macht es keinen Sinn mehr. Schade

Zitat vom Zoll:
Nach Ankunft der Sendung an der Grenze der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird
diese durch die Zollstelle erfasst. Aus dieser Erfassung ergibt sich die
Verpflichtung, die Waren innerhalb einer bestimmten Frist einer zollrechtlichen
Bestimmung zuzuführen.
Diese beträgt bei im Seeverkehr beförderten Waren 45 Tage und bei allen anderen
Transportverfahren 20 Tage. Zollrechtliche Bestimmung ist u.a. die Überführung
in den zollrechtlich freien Verkehr.
Die Waren sind zur Überführung in den freien Verkehr der Gemeinschaft
grundsätzlich schriftlich bei der Zollstelle anzumelden, bei der sie
registriert wurden.
Bei einem Warenwert bis zu 1.000 Euro kann die abfertigende Zollstelle
zulassen, dass die Anmeldung mündlich erfolgt. Ansonsten erfolgt die
Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr schriftlich auf dem
Teilsatz 0737 des Einheitspapiers ggf. bei mehreren Warenpositionen ergänzt um
den Vordruck 0738.
Vordrucke des Einheitspapiers erhalten Sie im örtlichen Formularhandel oder bei
der Industrie- und Handelskammer.

Das Merkblatt zum Einheitspapier 2008 -Vordruck 0781- (Ausfüllanleitung für die
Vordrucke0737/0738) finden Sie als Download auf der Internetseite
http://www.zoll.de/ > Vorschriften und Vordrucke > Merkblätter
http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0781_merkbla
tt_2008.pdf

Zu beachten ist dabei, dass eine Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den
freien Verkehr grundsätzlich nur von einem in der EG ansässigen Anmelder
abgegeben werden kann.

Folgende Unterlagen müssen der Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den
freien Verkehr beigefügt werden:
1. Rechnung (zweifach)
2. ggf. Präferenznachweis/Frachtbrief

Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung folgende Berechnungsgrundlagen,
für:
a)-den Zoll:
der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten bis zur EG-Grenze
(=Zollwert);
b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):
die Summe aus Zollwert, Transportkosten innerhalb der EG und zu zahlender
Zollbeträge (=EUSt-Wert).
c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
+ Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Mit der Überführung der Waren in den freien Verkehr entsteht bei
einfuhrabgabenpflichtigen Waren die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld. Die
Einfuhrabgaben sind bar zu entrichten

Die Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden bei einem Kaufgeschäft
ab einem Warenwert von über 22 Euro getrennt gemäß Zolltarif erhoben.

Um die Einfuhrabgabensätze und Einfuhrbestimmungen klären zu können, muss die
betreffende Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.
Hierfür ist eine genaue Warenbeschreibung erforderlich.
Die Bezeichnung Boot ist zu allgemein.

WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN werden dem Kapitel 89 des
Zolltarifes zugeordnet.
Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus werden
der HS-Position 8903 des Zolltarifes zugewiesen.
Die Drittlandszollsätze liegen hier zwischen 1,7 und 2,7 %; der
Präferenzzollsatz (Schweiz) ist frei.

Ein Beispiel:

Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor, andere als für die
Seeschifffahrt,
mit einer Länge von mehr als 7,5 m
Code-Warennummer: 8903 9299 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die Schweiz): 1,7 %
oder
Präferenzzollsatz (gültig u.a. für die Schweiz): frei (0%)

Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% erhoben.
__________________
Gruß Carsten
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  #17  
Alt 30.05.2008, 12:32
Benutzerbild von Haffskipper
Haffskipper Haffskipper ist offline
Captain
 
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Boot: Nimbus
490 Danke in 244 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jim tonic Beitrag anzeigen
Bist Du auch vom Fach, Daniel?
Ich glaube schon.
__________________
Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."
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  #18  
Alt 20.03.2012, 19:06
Gerd_Ostsee Gerd_Ostsee ist offline
Lieutenant
 
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Beiträge: 151
Boot: Mein Boot ? Kein Boot z Zt nur Charter
157 Danke in 123 Beiträgen
Standard Rechenbeispiel; Fred nochmal "hochholen"

Hallo zusammen, ich habe hier bei uns im auch schon mehrfach die Suchfunktion genutzt und diesen Fred (den ich jetzt gerne nochmal "hochholen möchte" gefunden; der endet mir aber leider viel zu "apprubt"

Gerade stellt sich mir die Frage ob es Sinn mach selbst ein Boot aus der Schweiz nach D zu importieren?

Zitat von oben:
Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
+ Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Ich rechne mal anhand des o.g. Beispiels:

Rechnungsbetrag (in Euro umgerechnet fürs Boot)
= 5.000,00 € + Kosten bis zur EU Einfuhrgrenze = +0,00 € (ich fahre ja mit eigenem Trailer in die Schweiz, lade das Boot auf und fahre wieder zurück)

= Zollwert * Zollsatz 5.000,00 € * 1,7 % = 85,00 € (Zoll)
jetzt bin ich bei 5.085,00 €
+ Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort = + 0,00 € (ich transoportiere ja immer noch auf meinem eigenen Trailer und selbst)
= Einfuhrumsatzsteuerwert (5.085,00 €) * 19 % (Einfuhrumsatzsteuersatz ) = 966,15 € (das wäre dann m. E. die bar beim Zoll zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer)

Somit käme ich auf einen Gesamt Preis für das Boot incl. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer ect. auf 6.051,15 €!

Hinzu kämen dann noch meine eigenen Kosten für Sprit, die Zeit die ich aufwende ect. Aber m. E. keine weiteren Zoll oder Umsatzsteuerpflichtigen kosten!!??
Sehe ich das richtig oder habe ich ne komplette, geistige "Blockade"!

Oder kann mir ein Kollege vom Zoll noch vielleicht eine ganz andere Rechnung "aufmachen", wie z. B. jaaaaaa sie sind ja von Rostock nach Zürich gefahren das sind 1100 Kilometer bei durchschnittl. 8 L Diesel/ 100 Kilometer macht das Summe X, hinzu kommt ja auch noch die Rückfahrt......

Habe auch schon mal den Zoll bei mir hier angefragt (zumindest ein Bekannter hat mal gefragt ) aber noch keine Rückantwort erhalten......

Schon mal vorab ein großes DANKE für Eure Hilfe

vg Gerd
__________________

Gerd_Ostsee
Seenotrettung tut Not!
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  #19  
Alt 20.03.2012, 19:29
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mike-stgt mike-stgt ist offline
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Hallo Gerd,

ich habe erst vor 4 Wochen ein Boot aus der Schweiz eingeführt.
Rechnungsbetrag x 1,7% Zoll x 19% Mwst.

Selber mit eigenem Trailer in CH abgeholt.

Gruss Micha
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  #20  
Alt 20.03.2012, 19:30
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GunKraus GunKraus ist offline
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Hallo Carsten,
ich würde einen kleinen Ausflug über Österreich nach Deutschland machen...

Den Ösi's kannst du zur Not was vom Pferd erzählen und danach gibt es keine Kontrolle mehr...

äääähhhm, lösch am Besten das Thema!

Gruß Gunter
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  #21  
Alt 20.03.2012, 21:03
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd_Ostsee Beitrag anzeigen

Gerade stellt sich mir die Frage ob es Sinn mach selbst ein Boot aus der Schweiz nach D zu importieren?
Moin,

Dir ist aber schon klar dass die CH nicht zur EU gehört und wahrscheinlich eine CE-Nachzertifizierung notwendig ist?
__________________
Gruss Vestus
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  #22  
Alt 20.03.2012, 21:08
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GunKraus GunKraus ist offline
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Hallo Vestus,
das Boot ist Bj.89... und wenn er ein paar der hier erteilten Ratschläge befolgt, in Deutschland beim eBär o.ä. gekauft...
und weg!
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  #23  
Alt 20.03.2012, 21:19
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vestus vestus ist offline
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Da Baujahr ist nicht entscheidend. Bin zwar selbst auch mehr der Verfechter der Eigenbauten, aber wer verzollt darf sich über die Nebenwirkungen nicht wundern.
__________________
Gruss Vestus
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  #24  
Alt 21.03.2012, 07:48
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boetli boetli ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

Dir ist aber schon klar dass die CH nicht zur EU gehört und wahrscheinlich eine CE-Nachzertifizierung notwendig ist?
alles was neuer ist in der CH hat sowieso CE dies wird bei und in der CH strickte gehandhabt also man bekommt gar keine Zulassung ohne CE
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #25  
Alt 21.03.2012, 12:01
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Zitat:
Zitat von boetli Beitrag anzeigen
alles was neuer ist in der CH hat sowieso CE dies wird bei und in der CH strickte gehandhabt also man bekommt gar keine Zulassung ohne CE
schon klar. Aber was mit Booten aus der Vor-CE-Zeit?
__________________
Gruss Vestus
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