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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Gibt es eine Ausrüstungspflicht in Brandenburg ?
Hallo,
ich habe den Titel mal so spezifisch für das Bundesland Brandenburg gewählt, weil hier zu Pfingsten eine "Großkontrolle" der Wasserschutzpolizei stattgefunden hat, siehe: http://www.internetwache.brandenburg....php?id=562164 ...über 2.000 (!) Boote wurden kontrolliert...und Zitat: Zitat:
Also: Gibt es hier (BRB) eine offizielle Ausrüstungsliste, wenn man auf Brandenburger Bundes- und Landeswasserstraßen (z.B. Rheinsberger Gewässer) unterwegs ist und ggf. besonders penible Entenpolizisten keinen Grund zur Beanstandung (womöglich mit Owi-Geld) geben will ? Btw: Die üblichen Ausrüstungsgegenstände (gem. Führerscheinfragen) haben wir (überwiegend) an Bord, aber man weiß ja nie.... Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#2
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Ich kenne keine! Auch wüßte ich nicht wo steht, dass Verbandskästen Pflicht sind. Auch Rettungsmittel werden sicher empfohlen aber es gibt wohl keine Vorschrift dazu.
Was die Journalisten schreiben, muss ja nicht der Wahrheit entsprechen. Schreibe eine Mail oder ruf bei der WaSchPo an, dann weißt Du es genau. Bei Antwort durch Mail hast Du es schriftlich. Vergiß uns nicht, wir wollen nicht dumm sterben... Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#3
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Es gibt doch das Heft für Wassersportler vom Verkehrsministerium. Darin steht was von vorgeschlagener Mindestausstattung (Rettungsw., Anker, Leinen, Paddel, rote Flagge usw.)
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#4
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--> Aber vielleicht weiß ja doch jemand noch was Genaueres ? Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#5
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Dejavouz: Irgendwo habe ich diese Fragen früher auch mal im BF (oder woanders) gelesen, meine ich....? Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#6
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Hallo.
Der Rheinsberger WaschPo hat mir letztens im Gespräch gesagt, dass in seinem Revier nichts an Rettungsmitteln etc. vorgeschrieben ist... Diddi
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Dieser Eintrag wurde 625 mal von Diddi bearbeitet (Zuletzt um 13:49 Uhr) Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Baubericht der Fernweh eBook zum Baubericht Geändert von Diddi (06.06.2008 um 10:27 Uhr)
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#7
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Hallo zusammen,
ich hatte hier vor einiger Zeit nen Link zum Bußgeldkatalog von BRB gepostet, als es um eine Geschwindigungsüberschreitung ging. Vlt war das gemeint.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#8
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Abzocke als Kontrollbeweiß
Die wollten kein einziges meiner Ausrüsstungsgegenstände sehen. Die wollten !!! € !!!
Einer meiner Fender war verrutscht. Er verdeckte eine Ziffer vom Kennzeichen. Papiere wurden geprüft, es wurde sich nett unterhalten, trotzdem wurde die Verwarnung in Euros ausgesprochen.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#9
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Was kostet denn ein verrutschter Fender?
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#10
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Er wollte erst 20 €, hat sich aber auf 10 € runterhandeln lassen, kollegialer weise.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#11
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Zitat:
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Gruß Uwe |
#12
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Zitat:
Auf den Landeswasserstraßen gilt aber die Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV, mit von der BinSchStrO abweichenden Festlegungen. Im Anhang 1 sind die schiffbaren Landesgewässer, u.a. Ruppiner Gewässer, Stienitzsee und Schwielochsee, aufgeführt. Hier sind dann §35 Lichter, Feuerlöscher und Verbandskästen (Absatz 2), §36 Rettungsmittel (Absatz 5) und §38 Lenzgeräte interessant. Ein Feuerlöscher ist bei fest eingebauter Verbrennungsmaschine, Heizung oder Kocheinrichtung vorgeschrieben. Ein Verbandskasten ist für nicht gewerblich genutzte Kleinfahrzeuge nicht vorgeschrieben. Auf Kleinfahrzeugen und Sportbooten mit Antriebsmaschine und Segelfahrzeugen müssen geeignete Rettungsmittel vorhanden sein. Alle Fahrzeuge müssen mit einem geeigneten Lenzgerät ausgerüstet sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#13
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[quote=klastey;909046]Er wollte erst 20 €, hat sich aber auf 10 € runterhandeln lassen, kollegialer weise.
Hab in letzter Zeit oft gehört, dass "sie" mit sich "handeln" lassen. Ob das an der Nähe zu Polen liegt. Hab aber auch den Eindruck, dass der Kontrolldruck zugenommen hat. @klastey: Wir sind uns in der Fischerhütte Blossin begegnet. Ich hab im letzten Moment den -Wimpel an Deinem Boot gesehen und mir den Bootsnamen gemerkt. Ich bin dort seit ca. 15 Jahren Dauerlieger, im Moment mit unserer rot-weißen "Beluga 24 AK".
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Jörg
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#14
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Für welche Bundesländer in Deutschland gibt es denn noch spezielle "Landesschiffahrtsverordnungen" oder wie die auch immer heißen? Weiß das wer?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#15
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Bayern hat eine Schifffahrtsordnung - SchO.
Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigenen Vorschriften, dort gilt auch auf den Landesgewässern die BinSchStrO. Telefonisch hier erfragt. Witere habe ich auch noch nicht gefunden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#16
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Hier noch eine.
Sachsen hat die SächsSchiffVO. Welche Gewässer das Betriftt ist hier nachzulesen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#17
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#18
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Hi,
Bundesrecht(BinSchStrO) bricht Landesrecht (LandesschVO) wichtiger Rechtsgrundsatz. Wenn also in der BinSchStrokeine entsprechenden Bestimmungen enthalten sind, können die "verschärften" Bestimmungen der Landes VO nicht so einfach angewendet werden. In Brandenburg gilt die LandesSchVO putzigerweise auch auf Bundeswasserstraßen. Da aber Bundesrecht vorgeht...... 20 Euronen für ein verdecktes Kennzeichen dürfte durch den VBKatBinSee nicht gedeckt sein. Ich hätte mir die Stelle im o.a. Katalog zeigen lassen und die Dienstnummer verlangt für eine Beschwerde oder Anzeige nach § 344 StGB Gruss
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#19
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Zitat:
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Der §1 (1) der brandenburgischen LSchiffV regelt den Geltungsbereich: "... alle schiffbaren Landesgewässer nach Anlage 1 dieser Verordnung." In der Anlage 1 sind aber z.B. der Zeuthener See, der Oder-Spree-Kanal und der Oder-Havel-Kanal, um nur einige zu nennen, nicht aufgeführt, da Bundeswasserstraßen. Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#20
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"angemessene" Lenzgefäße
Zitat:
Zitat:
Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#21
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Wir sollten auch nachdenken, wohin mit dem Lenzwasser. Das darf schon lange nicht mehr überall über Bord geleitet werden.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#22
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Zitat:
Ich dachte bisher, dass es gerade der Witz einer Lenzpumpe ist, das Schiff von Wasser zu befreien "Käptn, wir haben Wassereinbruch im Vorschiff" "Dann alle an die Lenzpumpen" "Käptn, die Lenzwasserauffangbehälter nach DIN 0815 sind voll" *gluck, gluck* zum Thema : Interessant, vielen Dank. Da ich allerdings nicht vorhabe, im Salon Aufkleber mit den Fundorten von Feuerlöschner anzubringen, werde ich wohl blechen müssen. Genauso für meine abgelaufene Gasprüfung und die sicher im Keller verwahrten Rettungsringe. Allerdings sind die betroffenen Gewässer so murkelig, dass ich wahrscheinlich nie in den Geltungsbereich von der Verordnung komme. Ich glaube, ich kannte in der Liste nur einen Fluß . Gruß Andreas
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#23
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Lenzwasser ist nicht unbedingt Bilgenwasser
Zitat:
Gruß Fun_Sailor
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#24
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Wenn ich mein Boot lenze, komme ich irgendwann zum Bilgenwasser, oder?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#25
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Nein, nicht unbedingt. Die Bilge ist der tiefste Punkt im Boot (bspw. unter den Bodenbrettern in der Kajüte). Wenn man aber z.B. das durch einen Brecher oder zu starke Bootskrängung übergekommene Seewasser im Cockpit oben (mangels Lenzrohre) mit einer Pütz oder sonstwie schnellstmöglich wieder außenbords befördern muss, dann ist das kein Bilgenwasser.
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