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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 15.06.2008, 23:00
sister sister ist offline
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Standard Frage zum Umsatzsteuernachweis bei Selbstbau

Wir haben vor ein paar Jahren einen verrosteten Stahlkasko gekauft (natürlich mit Rechnung und Nachweis der USt).
Zwischenzeitlich haben wir das Boot ziemlich fertig ausgebaut. Die meisten Rechnungen haben wir auch aufgehoben - allerdings fehlen auch ettliche "Kleinkram-Rechnungen" aus dem Baumarkt.
Wie sieht das mit dem Nachweis der USt aus - muss ich den kompletten Ordner mit allen Rechnungen immer mitführen... oder gibt es eine Stelle, bei der ich mir die ordnungsgemässen Zahlungen bestätigen lassen kann/muss ???

Danke schon vorab!
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  #2  
Alt 15.06.2008, 23:08
Water Water ist offline
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Ich verstehe das Problem nicht. Was hast Du als Privatmann und Selbstbauer mit der Umsatzsteuer zu tun. Es geht hier allenfalls um den Eigentumsnachweis und der ergibt sich durch die Registrierung.

Gruß Walter
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  #3  
Alt 15.06.2008, 23:13
sister sister ist offline
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Ich muss doch nachweisen, dass ich für das Boot ordnungsgemäß Steuern in einem EU-Land gezahlt habe.

Zitat:
Seit dem Inkrafttreten des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes am 1. Januar 1993 können EU-Bürger ihre Boote zoll- und abgabenfrei unbefristet in jedem anderen EU-Land benutzen und stationieren.
Dies setzt allerdings voraus, dass für das Boot, wenn es nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen worden ist, beim Kauf oder nachträglich in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat die Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) entrichtet wurde. Es ist deshalb empfehlenswert, bei Aufenthalten im EU-Ausland einen geeigneten Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer mitzuführen (beispielsweise Kaufvertrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer; Steuerbescheid).
Gleiches gilt für Aufenthalte in Nicht-EU-Ländern: Häufig wird bei Wiedereinreise nach Deutschland der Nachweis über die abgeführte Mehrwertsteuer verlangt. Bootspapiere sind nicht geeignet, diesen Nachweis zu erbringen!
Bei längeren Aufenthalten deutscher Boote im Nicht-EU-Ausland gelten weiterhin die Bestimungen der Genfer Zollkonvention von 1956 und die nationalen Zollgesetze. Auskunft erteilen die jeweiligen nationalen Zollbehörden.

aus http://www.boote-magazin.de/reise/rei11001c.html
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  #4  
Alt 15.06.2008, 23:17
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Meines Wissens nach kannst du entweder den Ordner auf'm Boot mitschleppen, oder ihn zum Zoll tragen und dort eine Bescheinigung bekommen.
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auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #5  
Alt 15.06.2008, 23:19
sister sister ist offline
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Zitat:
Zitat von Chris Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach kannst du entweder den Ordner auf'm Boot mitschleppen, oder ihn zum Zoll tragen und dort eine Bescheinigung bekommen.
Danke!
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  #6  
Alt 15.06.2008, 23:23
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Schau mal hier

http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=117185

oder hier

http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=344032

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #7  
Alt 15.06.2008, 23:30
sister sister ist offline
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Registriert seit: 03.07.2006
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Schau mal hier

http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=117185

oder hier

http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=344032

Gruß
UWE
Danke!!!

Ich hatte vorhin schon einmal die Suche bemüht - aber diese Threads nicht gesehen.

Wobei ich jetzt noch immer nicht sicher bin, ob Zoll oder Finanzamt der richtige Ansprechpartner ist
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  #8  
Alt 15.06.2008, 23:39
Water Water ist offline
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Gruß Walter

Geändert von Water (16.06.2008 um 07:16 Uhr)
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