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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.06.2008, 19:07
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Standard anderes boot,jetzt mit funk,was ist zu tun?

hallo,

meine (wahrscheinliche) neuerwerbung hat auch ukw-funk an bord,
welche voraussetzungen muss ich mindestens erfüllen um diese auch
betreiben zu dürfen?
mein fahrgebiet ist ausschliesslich holland.

grüsse

detlef
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  #2  
Alt 25.06.2008, 19:50
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-Frequenzzuteilungsurkunde von der Bundesnetzagentur beantragen
-Sprechfunkzeugnis
-Atis-Kennung, da die NL`er im Prinzip fast überall Binnenfunk betreiben

Ob SRC reicht bzw. ob Binnensprechfunkzeugnis für Ausländer in NL nicht vonnöten ist müssen andere beantworten
__________________
Gruß
Kai
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  #3  
Alt 25.06.2008, 19:56
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warum bundesnetzagentur ?
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  #4  
Alt 25.06.2008, 20:15
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Zitat:
Zitat von derdepp Beitrag anzeigen
warum bundesnetzagentur ?
Weil die die Aufgaben der RegTep (Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation ) übernommen haben.
Wenn Du als D auf einem D-Boot offiziell eine Funke betreiben möchtest brauchst Du eine Urkunde über die Frequenzzuteilung, die Dir die BNetzagentur ausstellt gegen einige Fragen bezgl. des Bootes und der Funkanlage.

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/2866.pdf

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/seefunk
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (25.06.2008 um 20:22 Uhr)
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  #5  
Alt 26.06.2008, 00:57
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Hallo derdepp,
wenn das Boot fest in NL bleiben soll kannst du auch mit einer NL-Zulassung fahren,
das Funkgerät kannst du dann in NL anmelden (ist kostenlos)
den passenden Funkschein mußt du natürlich haben

hast du keinen Funkschein würde ich das Funkgerät ausbauen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #6  
Alt 26.06.2008, 07:33
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also das boot bleibt fest in holland, was wäre dann der passende
funkschein...?
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  #7  
Alt 26.06.2008, 07:49
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Ich empfehle den UBI - Schein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Regiona...hifffahrtsfunk
__________________
Gruss, Axel

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  #8  
Alt 26.06.2008, 10:57
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islandhopper islandhopper ist offline
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...mal ne weitere Frage zur BNetzA. Ich habe meine Quäke im Mai angemeldet. Wann kann ich denn mit der Rechnung rechnen? Oder sammeln die jetzt die Gebühren über 5 Jahre und dann kommt die "dicke" Rechnung?
__________________
Gruß Georg
www.rk-awacs-geilenkirchen.de
Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
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  #9  
Alt 26.06.2008, 11:20
life0815 life0815 ist offline
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Zitat:
Zitat von islandhopper Beitrag anzeigen
...mal ne weitere Frage zur BNetzA. Ich habe meine Quäke im Mai angemeldet. Wann kann ich denn mit der Rechnung rechnen? Oder sammeln die jetzt die Gebühren über 5 Jahre und dann kommt die "dicke" Rechnung?
Hallo,

ich habe mein erstes Funkgerät an und nach 4 Jahren wieder abgemeldet, jetzt im Frühjahr mein nächstes Gerät wieder angemeldet und soviel ich weiß, bis heute noch keine Rechnung bekommen

Gruß Hartmut
__________________
Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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