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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.09.2003, 20:26
Benutzerbild von Müritzer
Müritzer Müritzer ist offline
Captain
 
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Ort: Waren
Beiträge: 740
Boot: Bavaria 32 Sport
156 Danke in 116 Beiträgen
Standard Anzahlung bei Bootneukauf ! ( ja oder nein ?)

Hallo liebe Mitstreiter ,
habe heute in meinem Heimatrevier (die Müritz) ein Vorgespräch
zum Kauf eines Neubootes geführt.
Dabei geht es um ein 21 Fuß Boot und der Händler kommt aus der Nähe .
Nun will er 1/3 als Anzahlung haben.
Auf mein Risiko hinweisend (wegen Pleite gehen und geld weg) sagte er
mir ,dass das bei Booten üblig ist.
Dazu ist noch zu sagen,dass die Auslieferung März 2004 sein wird nach der Magdeburgmesse wo ich dann einen Messepreis bekommen un so etwa 12 % spare.

Sagt mir bitte kann ich das eingehen ist das üblig ??

Danke ich herzlich für Eure Tips.
__________________
ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt !
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  #2  
Alt 16.09.2003, 20:33
hobiell hobiell ist offline
Ensign
 
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Ort: Bayern Landsberg am Lech
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16 Danke in 11 Beiträgen
Standard

Lass Dir auf alle Fälle eine unwiderrufliche Bankbürgschaft ( natürlich für Dich Kostenlos ) geben.

Wenn er das nicht macht: auf keinen Fall unterschreiben.

So einfach ist das.

Keine kompromisse.

Klaus
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  #3  
Alt 16.09.2003, 20:55
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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42.929 Danke in 15.623 Beiträgen
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1/3 ist üblich. Der Händler muß das Geld an die Werft überweisen.
Ansonsten bekommt er kein Boot.


Bankbürgschaft ist auf sicher angebracht, wenn man zweifel hat.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

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  #4  
Alt 16.09.2003, 21:23
Benutzerbild von Ray
Ray Ray ist offline
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Standard

na ja,

1/3 bei Auftragsabschluss ist nicht üblich.

Der Händler bezahlt das Boot erst, wenn es in der Werft vertig gestellt ist. Dann erhält der Kunde normaler Weise die Rechnung über eine (unterschiedliche) Anzahlung. Ist diese beglichen, wird das Schiff auf die Reise zum Händler geschickt. Der Händer muss erst dann seinen EK bei der Werft bezahlen. Anders würde ich jedenfalls auch als Händler gegenüber der Werft nicht agieren.

Denn die Regel "erst die Ware dann das Geld" findet zumindest hier teilweise Berücksichtigung.

Ein guter Händler ist jedenafalls für die Zwischenfinanzierung Werftlieferung-Kundenauslieferung als Teil-Vorfinanzierer solvent.

Ansonsten wäre das ja ein wunderbares, risikoloses Geschäft mit allen Vorfinanzierungen und Risiken beim Endkunden. Und die Zeiten sind doch allemal vorbei.

Wir haben nämlich gerade jetzt einen Käufermarkt...

Gruß Ray
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  #5  
Alt 16.09.2003, 21:43
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray
na ja,

1/3 bei Auftragsabschluss ist nicht üblich.

Der Händler bezahlt das Boot erst, wenn es in der Werft vertig gestellt ist. Dann erhält der Kunde normaler Weise die Rechnung über eine (unterschiedliche) Anzahlung. Ist diese beglichen, wird das Schiff auf die Reise zum Händler geschickt. Der Händer muss erst dann seinen EK bei der Werft bezahlen. Anders würde ich jedenfalls auch als Händler gegenüber der Werft nicht agieren.

Denn die Regel "erst die Ware dann das Geld" findet zumindest hier teilweise Berücksichtigung.

Ein guter Händler ist jedenafalls für die Zwischenfinanzierung Werftlieferung-Kundenauslieferung als Teil-Vorfinanzierer solvent.

Ansonsten wäre das ja ein wunderbares, risikoloses Geschäft mit allen Vorfinanzierungen und Risiken beim Endkunden. Und die Zeiten sind doch allemal vorbei.

Wir haben nämlich gerade jetzt einen Käufermarkt...

Gruß Ray
Ray, bei den Amis ist das den 1/3 üblich. Ohne Anzahlung keine Boot.

Das Boot muß auch vor der Werft-Auslieferung bezahlt sein.
Bekommt die Werft das Geld nicht vom Händler, gibt es kein Boot.
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  #6  
Alt 16.09.2003, 22:22
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summerset summerset ist offline
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Standard Anzahlung

Sicherlich mag das mit der Anzahlung üblich sein, aber bestehen kann er meines Wissen nicht darauf. Ich bin im Möbelhandel beschäftigt, da ist es auch "üblich" das der Käufer eine Anzahlung leistet, ob wir sie dann bekommen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.....

Ich denke mal nicht das der Vertrag an der Anzahlung scheitert. Über dieses Thema kannst Du sicherlich bei der Verbraucherzentrale einiges Nachlesen.

Bei einer Neuwagenbestellung wollte auch noch niemand eine Anzahlung.... sollte man mal drüber nachdenken !
__________________
Was uns nicht umbringt kann nur zur Abhärtung beitragen.....

Gruß aus Bremen

Ingo
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  #7  
Alt 16.09.2003, 22:25
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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42.929 Danke in 15.623 Beiträgen
Standard Re: Anzahlung

Zitat:
Zitat von summerset

Bei einer Neuwagenbestellung wollte auch noch niemand eine Anzahlung.... sollte man mal drüber nachdenken !
Neuwagen verkaufen sich auch wie Brötchen, Boote leider nicht.
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  #8  
Alt 16.09.2003, 22:35
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summerset summerset ist offline
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Standard Re: Anzahlung

Neuwagen verkaufen sich auch wie Brötchen, Boote leider nicht.[/quote]

Cyrus,

mag schon sein. Die Anzahlung ist sicherlich ein Thema wo man ausgiebig drüber diskutieren kann. Aus Unternehmersicht verstehe ich das voll und ganz, ich sehe ja auch immer zu möglichst den EK schon als Anzahlung zu bekommen, das im falle eines Stornos wenigstens die Ware bezahlt ist, und sich der Schaden in Grenzen hält. Verpflichten kann ich meine Kunden dazu jedenfalls nicht.

Aus Kundensicht sieht das natürlich schon wieder anders aus. Ich persönlich leiste jedenfalls nirgendwo eine Anzahlung.
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Gruß aus Bremen

Ingo
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  #9  
Alt 16.09.2003, 22:40
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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.... Mit einer Bankbürgschaft, ist das alles kein Problem.
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  #10  
Alt 17.09.2003, 08:06
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ugies ugies ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray
1/3 bei Auftragsabschluss ist nicht üblich.
Was ist denn überhaupt „üblich“?
Der Händler hat Bedingungen. Wie er sie gestaltet ist zumindest im diskutieren Punkt sein Bier. Wenn er mit diesen Bedingungen einen Kunden verliert – doch wohl ebenfalls.

Zitat:
Zitat von Ray
Der Händler bezahlt das Boot erst, wenn es in der Werft vertig gestellt ist.
Hier irrst du: Auch der Händler muss das Geld in Raten – eine Drittelung kommt oft vor – an die Werft abführen. Wenn das nicht der Fall ist stimme ich selstverständlich mit dir überein: Der Händler verlangt und erhält eine Anzahlung - der Kunde zahlt bei Übergabe.

Zitat:
Zitat von Ray
Anders würde ich jedenfalls auch als Händler gegenüber der Werft nicht agieren.
So wird schon eher ein Schuh daraus. Das setzt aber voraus, dass du als Händler eine wirklich starke Position innehast – und dass die Werft ohne weiteres in der Lage ist, den Schuldendienst für den Kunden zu übernehmen.

Wie teuer ist es eigentlich, Geld im Bereich von 100.000 €und mehr für 6 Monate oder vielleicht noch länger vorzustrecken?
So hoch sind die Margen nicht, dass solch ein Geschäft noch wirtschaftlich für den Händler abgewickelt werden kann.

Zitat:
Zitat von Ray
Denn die Regel "erst die Ware dann das Geld" findet zumindest hier teilweise Berücksichtigung.
Findet diese Regel nicht auch Beachtung, wenn das Geld je nach Baufortschritt gezahlt wird.?


Zitat:
Zitat von Ray
Ein guter Händler ist jedenafalls für die Zwischenfinanzierung Werftlieferung-Kundenauslieferung als Teil-Vorfinanzierer solvent.
Na klar, da würde es sich nach deinem Modell ja auch nur um einen kurzen Zeitraum handeln. Nur leider sind die Voraussetzungen meistens nicht gegeben – s.o. .

Zitat:
Zitat von Ray
Ansonsten wäre das ja ein wunderbares, risikoloses Geschäft mit allen Vorfinanzierungen und Risiken beim Endkunden. Und die Zeiten sind doch allemal vorbei.
Du vergleichst den Bootskauf mit dem Erwerb eines Automobils – ich würde eher den Vergleich zum Bau eines Eigenheims ziehen. Zu den Risiken nehme ich weiter unten Stellung.

Zitat:
Zitat von Ray
Wir haben nämlich gerade jetzt einen Käufermarkt...
Das ist mir durchaus bewusst – ändert aber nichts an meiner Meinung. Wenn man den Händler zwischen Werft und Kunden zerdrückt hat niemand etwas davon.

Wer die Bedingungen kennen möchte, die ich anwende, kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Allgemein kann ich aber sagen, dass der Kunde für jede Zahlung eine Bankbürgschaft erhält, für deren Kosten ich aufkomme. Außerdem bin ich – wie du weißt serviceorientiert.

Wir wollen dann ganz am Schluß nicht vergessen, dass es auch faule Kunden geben soll ... Ist es nicht das gute Recht des Händlers auch sein Risiko zu verringern? Was nützt den dem solventen Kunden aus 2002, der eine berechtigete Reklamation abwickeln möchte, ein Händler, der wegen seiner "kundenorientierten Geschäftsbedingungen" insolvent wurde?

Das ist mein Beitrag zum Thema „Käufermarkt“.

Da gibt es doch eine nette Karikatur mit der Unterschrift: "Er gab immer die höchsten Rabatte." Leider finde ich sie nicht mehr.

Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #11  
Alt 17.09.2003, 09:03
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boatman boatman ist offline
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Ich hätte gerne das Problem, dass mich ein Händler bei Kauf eines Neubootes um 1/3 Anzahlung bitten würde.

Aber bis dahin, muss ich wohl erst einmal groß werden ......
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Gruß, Thomas
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  #12  
Alt 17.09.2003, 10:59
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Hallo,

nach meinen Erfahrungen ist eine Anzahlung durchaus üblich.
Eine Bankbürgschaft über den Betrag sollte man auf jeden Fall
verlangen.

Ich kenne persönlich zwei Fälle wo das nicht so richtig funktioniert hat:

Ein BAV-Händler der die Bürgschaft zwar zugesagt hat (auch im Kaufvertrag) aber nie beigebracht hat.

Sowie einen Fall wo der Käufer eine Anzahlung geleistet hat und sein
altes Schiff in Zahlung gegeben hat und fast alles durch Konkurs des
Händlers verloren hat.

Also Augen auf beim Schiffekauf

Gruß Sunwind
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  #13  
Alt 17.09.2003, 11:51
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
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Hallo,
eine Anzahlung, für einen Artikel , den man nicht gerade an jeder Ecke verkauft oder nicht die Masse vorhanden ist , die diesen Artikel benötigen, ist doch üblich. ( Natürlich gegen Bankbürgschaft )
Bankübliche Zinsen für die Zeit berechnen und diese entsprechend im Preisnachlass ( bei der Verhandlung) einrechnen bzw. versuchen.
Wir bei unsere Sonderanlagen vereinbaren es so : 1/3 bei AB , 1/3 bei Inbetriebnahme , 1/3 nach 90 Tage
Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #14  
Alt 17.09.2003, 13:47
Frank
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Leider ist es so, dass die meisten Werften finanziell recht klamm sind und auf die Vorauszahlungen angewiesen sind. Da du aber nicht der direkte Vertragspartner der Werft bist und noch den Händler dazwischen hast würde ich in jedem Fall entweder über Notaranderkonto ( da kriegt jeder auch Geld von der Bank für wenn er nur hlabwegs seriös ist) oder aber über Bankbürgschaft ( die im Gegenzug zur Unterschrift auf dem Kaufvertrag zu übergeben ist ) beharren. Denk dran, dass nicht nur der Händler sondern auch die Werft während der Bauphase kollabieren kann.

Ansonsten lass die Finger davon und kaufe dir ein gutes junges durchrepariertes Gebrauchtboot vom Eigner ( stelle aber sicher dass die kürzlich geschiedene Ehefrau falls zutreffend nicht noch Eigentumsansprüche daran hat ) und wickle Cash gegen ware ab.

Gruss
Frank
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  #15  
Alt 17.09.2003, 13:58
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Oh man ,oh man
besteht die Welt eigendlich nur aus schlechten Menschen ?
Bisschen Vertrauen sollte man schon in die Menschheit haben
Gut absichern sollte man sich schon , aber .....
Mit Geschäftspartner oder ähnliches, wo ich von vorne rein schon mißtraurig bin oder die mir nicht seriös erscheinen , arbeite ich erst garnicht mit zusammen
Gruß
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  #16  
Alt 17.09.2003, 14:22
Miky Miky ist offline
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Zitat:
Zitat von boatman
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Aber bis dahin, muss ich wohl erst einmal groß werden ......
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Grüße

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  #17  
Alt 17.09.2003, 14:29
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Zitat:
Zitat von Miky
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Zitat von boatman
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  #18  
Alt 17.09.2003, 14:49
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..ich hab mal in den alten unterlagen nachgesehen.... schaut mal die preisliste von Krick (heute sunseeker) .. die liste ist von 1978 !!
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  #19  
Alt 17.09.2003, 14:55
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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ich habe schon einige neue Boote gekauft. Natürlich hängt viel von der jeweiligen Marksituation ab, aber wie schon geschrieben ist Bootsbau zu vergleichen mit Wohungsbau. Zahlbar nach Baufortschritt.

Einen Teil bei Vertragsabschluss, evt. einen Teil nach Motoreinbau, Rest bei Übernahme. o.ä. Das ist normal und zu akzeptieren.

Allerdings würde ich immer eine Bankbürgschaft verlangen und sie ggfs selbst zahlen. Wenn es diese nicht gibt (wie z.B bei Ferretti) würde ich mir das schon sehr genau überlegen und prüfen, ob die Position des Verkäufers so stark ist, oder ob er finanziell schwach.

Was ich in jedem Fall empfehle: Vor Abschluß des Kaufvertrages eine Bankauskunft oder Creditreform o.ä. über die Werft und den Verkäufer einzuholen. (Über die eigene Bank jederzeit möglich)

Es gab in der Vergangenheit zu viele Pleiten auch renommierter Namen.

Ansonsten viel Glück beim Kauf, das ist immer ein Abenteuer.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #20  
Alt 17.09.2003, 14:58
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Mein reden
Sunseeker bekommste nicht so leicht verkauft,( wer will so was ? )
nee Chaparral eher
Deshalb die Absicherung
Gruß
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  #21  
Alt 17.09.2003, 15:05
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dieter dieter ist gerade online
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...ich dachte immer chaparral sind pferde ?? ...jetzt sind das auf einmal boote
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  #22  
Alt 17.09.2003, 15:08
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Dieter,
war der Tag doch nicht umsonst und wieder was dazugelernt
Gruß
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  #23  
Alt 17.09.2003, 15:16
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.... he was a lonesome cowboy.... yippeyahee....
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sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #24  
Alt 17.09.2003, 15:20
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Das gibt es doch nicht. Und mir sagen sie immer, ich hätte schon alles mögliche bekommen und mehr wäre nicht drin. die lügen mich also an!
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  #25  
Alt 17.09.2003, 15:32
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Trau keinem Banker (bin selbst einer).

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