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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Verkäufer tritt vom Vertrag zurück-ich bitte um eure Meinung
Hallo alle zusammen-meine Frau und ich- wir kommen aus Hamburg- suchen seit längerer Zeit ein passendes Boot. Sonntag vor 2 Wochen fuhren wir in die nähe von Berlin um ein vom Händler angebotenes Boot zu begutachten.Das Boot gefiel uns auf Anhieb,sehr gepflegt und vom Platzangebot und der Motorisierung her genau richtig. Auch der Preis war für uns i.O. Der Händler oder ein Verkäufer waren an dem Sonntag nicht da.Durch Zufall kam aber gerade der Besitzer und zeigte und erklärte uns das Boot recht ausführlich.Ich fragte Ihn ob er das Boot auch ohne den Händler verkaufen darf.Er mußte diese Frage verneinen weil er beim Händler einen Vertrag unterschrieben hat der diesen berechtigt das Boot für ein halbes Jahr alleinig zu verkaufen.Der Besitzer verriet mir aber was er persönlich für das Boot haben möchte.Ich bot ihm darauf hin 1000.-€ mehr und machte ihm den Vorschlag er solle sich mit den 1000.-€ aus dem Vertrag kaufen.Das gefiel dem Besitzer und er wollte gleich am nächsten Tag mit dem Händler reden.Am Montagabend rief er mich dann auch gleich an und meinte der Händler wolle noch 500.-€ mehr wegen der Mehrwertsteuer und so.Ich wollte nicht mehr lange reden und handeln und stimmte zu.Der Besitzer und ich waren uns also einig:Ich bezahle den von Ihm gewünschten Betrag zuzüglich 1500.- für den Händler und das Boot gehört mir.Ich hatte mit diesem deal rund 2000.-€ gespart.Auf die Gewährleistung vom Händler die es wahrscheinlich garnicht oder nur mit Ärger gegeben hätte konnte ich gut verzichten.Wer fährt schon von Hamburg nach Berlin und wieder zurück und noch mal hin und... immer mit einem schweren Boot im Schlepptau. Ich denke mal kein Mensch.
Schon am nächsten Tag kam der sehr schlichte Kaufvertrag vom Besitzer mit der Post und der Bitte die 2.Ausfertigung unterschrieben an Ihn zurückzuschicken. Allerdings enthielt der Vertrag eine Klausel auf die ich nicht eingehen wollte:Nach unterzeichnung des Kaufvertrages sollte ich unverzüglich die Hälfte des Kaufpreises auf sein Konto überweisen. Da das Boot bei der Besichtigung an Land lag, konnte ich noch nicht mal den Motor hören,geschweige denn eine Probefahrt machen.Mal ehrlich, würdet Ihr unter diesen Umständen einen Betrag überweisen der nahe an die 10.000.-€ geht? Ich glaube nicht. Ich muß noch hinzufügen das der geschickte Vertrag bereits von meinem Vertragspartner unterschrieben war mit Datum vom 26.06.08.Der Poststempel auf dem Kuvert war vom 28.06-d.J. Ich rief den guten Mann also an und erklärte ihm das das so nicht funktioniert und er mir einen neuen Vertrag per Fax senden solle mit dem Vermerk das der volle Betrag nach der Probefahrt in bar von mir übergeben wird. ( ich habe den Vorschlag mit dem Fax gemacht weil er es etwas eilig hatte weil er in den nächsten Tagen für ein paar Tage wegfahren wolle und die Sache bis dahin über die Bühne gebracht sein sollte).Er war der Meinung ein Fax sei nicht rechtsgültig und ich konnte ihn auch nicht so recht vom Gegenzteil überzeugen.Er wollte unbedingt das ich ihm den Originalvertrag zurückschicke damit er ihn dann ändern kann.Darauf wollte ich mich natürlich nicht einlassen weil der Vertrag ja schon von ihm uterschrieben war, dann hätte ich wieder nichts in der Hand.Jedenfalls kamen wir nicht so recht weiter.Ich habe ihm dann vor ein paar Tagen einen Anhang zum Kaufvertrag gefaxt,der die bekloppte Klausel aufhob und die Barzahlung bei Bootsübergabe festlegte.Dieser Anhang war von mir schon unterschrieben und ich bat den Herrn mir eine von ihm unterschriebene Kopie zurückzufaxen.Es passierte aber nichts, er rief auch nicht an und meine Anrufe wurden von Ihm nicht entgegengenommen.Damit das ganze weitergeht habe ich Ihm am Samstag den 04.07. (also vor wenigen Stunden) den Originalvertrag zugefaxt,allerdings habe unter den Unterschriften-darunter,nicht über den Unterschriften- den Vermerk geschrieben,das der Betrag am Freitag den 11.07. bei der Übergabe des Bootes bezahlt wird. Auf das Übergabedatum hatten wir uns im Vorwege schon geeinigt. Am Samstagnachmittag rief er mich dann endlich an.Schlechte Nachrichten für Sie. ich frag warum.Ja sagt er,der Händler hat mir geschrieben und mir mitgeteilt das die Frist von 10Tagen abgelaufen sei und er(der Händler) das Boot nun wieder selber verkaufen werde.Ich sagte Ihm das er mir von einer frist nichts erzählt habe,wir haben uns doch mit der Zahlung von 1500.-€ aus dem Vertrag rausgekauft.Ja das mit der Frist hat er vergessen mir mitzuteilen.tut ihm leid. Ich sage zu Ihm, aber wir beide haben einen Vertrag.Ja aber von dem muß ich jetzt zurücktreten meint er. das geht nicht hielt ich entgegen.Wir haben dann noch eine ganze Weile hin und her diskutiert aber es kam natürlich nichts bei raus.Er meinte ich kann das Boot jetzt nur noch vom Händler erwerben. Ich mach das jetzt mal kurz: Der Mann hat einen Kaufvertrag mit mir abgeschlossen und will von diesem zurücktreten,einfach so. Ich persönlich denke,das er ein besseres Angebot erhalten hat,aber das möchte ich Ihm natürlich nicht unterstellen. Für mich ist klar,ich gehe am Montag zum Anwalt und lasse mich beraten. Trotzdem würde ich mal gerne eure geschätzte Meinung dazu hören. Viele Grüsse Andy |
#2
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Eine Vertrag bedarf zunächst einmal einer beidseitigen Willenserklärung. BGB
Der Verkäufer unterschreibt den Vertrag und schickt ihn Dir zu. Nun, wenn Du diesen Vertrag so nicht akzeptierst, dann ist es erstmal eine einseitige Willenserklärung des Verkäufers. Vertrag ist noch nicht zustande gekommen. Du schreibst ihm eine Veränderung des Vertrages. Der Verkäufer unterzeichnet nicht, somit ist das ebenfalls eine nur einseitige Willenserklärung, nämlich von Deiner Seite aus. Die Anzahlung, bzw. die 1.500 Euro hast Du dem Verkäufer aufgrund einer anderen Willenserklärung mit dem Vorkaufsrecht vereinbart und ist als gültiger Vertrag zu bezeichnen. Allerdings wird es Dir schwerfallen, die Beweislast anzutreten, Du hättest von der 10 Tagesfrist nichts gewusst. Ein Fax hat in der Tat nicht diesen Rechtscharakter, als ein Einschreibebrief. Es lässt sich schlecht beweisen, dass er das Fax erhalten haben könnte. (Bei Fristen ist das unbedingt zu beachten). Daher wirst Du in dem Fall aus meiner Sicht nicht viel ausrichten können. Denoch, spreche das mit einem erfahrenen Anwalt des BGB und Vertragsrecht durch. Der weiss bestimmt noch ein Paar tricks, hinsichtlich der Beweisführung. Gruss Klaus
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#3
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Ein echter Beitrag Marke GEIZ ist Geil und ICH, der Käufer wollte so billig wie möglich und jammert sich den Ast ab.
Wo ist hier das Problem? Der Besietzer wollte eine Anzahlung, mit der wäre auch ein Vertrag geschlossen worden. Der Käufer wollte keine Anzahlung leisten. Stell ich ir mal vor, ich verklaufe ein Boot: soll ich das für einen reservieren, der es haben will, aber keien Anzahlung macht? Das ist = kein Vertrag, also kanns der nähste haben Der Käufer hat bei der Besichtigigung keioen Probefahrt machen können, wolltre auch nicht, oder ich lese hier falsch, erst, als der Käufer merkt, sein Schnäppchen schwimmt davon, jammert der Käufer über Probefahrt und möglichen Nepp. Klingt auch einw enig nach einerMünchhausengeschichte, bei der es drei Beteiligte geben könnte, wo jeder jeden übervorteilen wollte und keiner was zu jammern hat.
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#4
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Welch eine windige Geschichte...
Zitat:
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#5
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Wozu mir noch einfällt: Käufer wollte ohne Probefahrt - Boot lag an Land - kaufen, dann doch ohne Probefahrt kaufen und nach der Kaufzusage eine Probefahrt und davon den Kauf abhänig machen, wenn ich das richtig sehe. Was auf Deutsch wohl heisst: der Käufer war zuerst zu jedem Risiko bereit un jammert nun über ein va banque Spiel.
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#6
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mit gewalt kann man alles versauen
die einzigen die sich freuen werden, sind die drei anwälte
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#7
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Zitat:
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung Zitat:
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#8
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Ich wäre auch ein wenig sauer, wenn ich der Händler wäre. Du wolltest ein Schnäppchen machen und bist auf die Schnauze gefallen, richtig so. Hättest du mit dem Händler kontakt aufgenommen, ein wenig gehandelt dann hättest du das Boot wahrscheinlich zu einem ähnlichen Preis bekommen.
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Grüße Michael |
#9
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Es war schon immer so, daß Bauernschläue teuer werden kann ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#10
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Wer ist hier eigendlich das "Schlitzohr"? Ich finde in dieser Geschichte gleich drei!
Nun wird das Boot richtig teuer! Gruß Bootsmann! |
#11
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Unterstelle ich, dass alle Beteiligten fair handeln wollten, natuerlich mit unterschiedlichen Vorstellungen zum Preis, dann bleibt auf jeden Fall, dass ein Fax juristisch wertlos ist.
Selbst wenn man ein Fax versandt hatte, muss man zumindest nachfragen, ob es lesbar angekommen ist. Es gibt zu viele Moeglichkeiten, dass die Nachricht auf dem Faxwege untergeht, Original oder Faxpapier falsch eingelegt war, Faxpapier oder "Tinte" alle, Speicher voll, verwaehlt ... auch Fälschung ist leicht möglich. Da der Käufer das nicht verstanden hatte, konnte kein ordentlicher Vertrag zustande kommen - Zeit ist verstrichen - dumm gelaufen - Schiet. |
#12
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Das einzige Fehlverhalten sehe ich hier beim Interessenten.
Denn so funktioniert der Handel nicht. Das war Basarverhalten und dort gelten andere Gesetzte.
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_________________________________________ MfG Andreas
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#13
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Ich glaube fast, daß Du da zumindest dem Käufer etwas falsches unterstellst !
Der hatte doch wohl eindeutig die Absicht, den Händler, der mit dem Verkäufer einen Vertrag hatte, über den Tisch zu ziehen.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#14
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Das ganze ist ein unglaubliches Drama. Vor allem weil Boote so unglaublich knapp sind. Da findet man mal zufällig eins und dann bekommt man es doch nicht. Ein Trauerspiel.
Ich spring gleich lachend mit Anlauf inne Kreissäge............ Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#15
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Vergess das Einschalten der Absaugung nicht Ecki, sonst gibt das ne riesen Schweinerei in der Schreinerei .
Wer hier nun "Oper und Täter" ist.... naja..... Wenn im Händler-Altbesitzer-Vertrag kein Zwischenverkauf möglich bzw. gestattet ist.... Na vielleicht haben alle drei was aus der Sache gelernt.... Grüße Daniel
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Alle reden vom Feinstaub, aber keiner kümmert sich um den groben Dreck!! |
#16
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Zitat:
Bevor ich in ernsthafte Verhandlungen mit dem Besitzer trat,wurde der Händler informiert und es wurden im 1000.-€ geboten damit er den bestehenden Vertrag mit dem Eigner anulliert. Das war Ihm nicht genug, er wollte 1500.-€. Ich habe ohne viel Theater zugestimmt. Wäre der Vertrag mit dem Besitzer zu stande gekommen hieße das also für mich: Kaufpreis des Besitzers zuzüglich 1500.-€ für den Händler. Erkläre mir doch mal kurz wo sich da die Absicht eines über den Tisch ziehen verbirgt. Grüsse Andy |
#17
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#18
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ich sehe da auch kein " übern Tisch ziehen "
der Händler bekommt für NICHTS 1500€ , und ist aus der Gewährleistung. Das Verhalten von Eigner und Händler kann ich nicht ganz nachvollziehen.
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Uwe ich suche nicht mehr, ich hab ein... ..,=====,o00o //__l_l_,\____\,__ l_---\_l__l---[]lllllll[] _(o)_)__(o)_)--o-)_)___.....Wassertaxi |
#19
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Was mir auch nicht gefällt: Hier wird immer von einem Schnäppchen geschrieben,woher wißt Ihr das eigentlich?Ihr kennt weder Boot noch Kaufpreis. Das ganze ist weit weg von einem Schnäppchen,der einzige Grund warum wir das Boot haben wollen,ist eben das es uns gefällt.Eben wie für uns gemacht. Andy |
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Hallo Andy,
neugierig wie ich bin, würde ich schon gern wissen um was für ein Boot es sich gehandelt hat. Wärst Du bereit das preiszugeben? Ansonsten ist mir mal ähnliches passiert. Im Endeffekt war es dann aber sogar ein großer Vorteil für mich das der Vertrag mit dem Händler nicht zustande gekommen ist. An Deiner Stelle würde ich mir das Geld für den Anwalt sparen und davon ausgehen, dass Du etwas besseres findest. |
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Zitat:
Ich denke mal wenn Dir so etwas passieren würde wäre deine Reaktion eine andere. Zum Thema Anzahlung:Wer sagt denn das ich keine Anzahlung leisten wollte? Hätte er die üblichen 10% gefordert hätte ich sofort überwiesen.Aber Du wirst mir doch sicher zustimmen das ich nicht die Hälfte des Kaufpreises zahlen kann (immerhin 9.300.-€ ) ich weiß doch nicht mal ob der Motor noch dreht. Das Thema mit der Probefahrt hast Du natürlich auch nicht ganz verstanden :Richtig, eine Probefahrt konnte nicht gemacht werden weil das Boot trocken liegt,aber eine Probefahrt war von vornherein vereinbart,nämlich am 11.08. dem Tag der Übergabe und Bezahlung.Ich weiß wirklich nicht wie Du darauf kommst das ich keine Probefahrt wollte. Schlußendlich sei noch einmal erwähnt das das Boot kein Schnäppchen ist und ich nicht jammere und niemandem Nepp unterstelle. Viele Grüsse Andy |
#22
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meine frau würde denken,
ich wäre als kleinkind mit dem klammerbeutel gepudert worden, wenn ich einem verkäufer 1500€ dafür bezahle, ihn aus einem vertrag auszukaufen, von dem ich erst nach einer probefahrt weis, dass ich ihn überhaupt vollziehen will oder eben auch nicht
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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#23
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Hallo lieber Kay,ich merke gerade das auch Du zu denen gehörst die den Beitrag nur flüchtig lesen um dann schnell einen unpassenden Kommentar abgeben zu können.Zum ersten wäre es so das ich dadurch immerhin 2000.-€ gespart hätte, zum zweiten wäre das Geld nur geflossen wenn der Vertag nach der Probefahrt zustande gekommen wäre.
Schönen Tag noch Andy |
#24
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Wieder einer , der nicht richtig lesen kann
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#25
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weisst du, ich bin richtig gut im lesen, aber
das hast du so, zum einen, nicht geschrieben Zitat:
somit verbleibt lediglich die tatsache, dass du gegen ende deines urlaubs(wenn ich mal 14 tage ansetze) Zitat:
Zitat:
mäkelst du jetzt rum, weil man dir ein boot nicht verkauft, bei dem du de jure ein angebot gemacht hast, das nicht akzeptiert wird, oder jemandem keine geschäftliche einbusse verursachen kannst????? keine 2000€ sparen kannst, wenn du die kiste unbedingt willst....... oder ist es dir dann doch nicht so viel wert? ansonsten sehe ich das ganze mit humor und halte ich es da mit ecki Zitat:
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben Geändert von Bubi (06.07.2008 um 16:36 Uhr)
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