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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Gastechnik, was ist Neu, was ist zu erwarten !!!!!!!!!!!
Dieser Beitrag richtet sich an alle, 2,5 bis 24 m im nichtgewerblichen Bereich. Aber auch für andere dürfte die interessant sein!
Mit dem Inkrafttreten der DIN ISO 10239 (i.f. ISO 10239) und der nationalen Regelung durch die G 608 (2002) (i.f. G 608(neu)) ergeben sich, und das ist eigentlich das was keiner so richtig weiß, die Ratifizierung der Richtlinie 92/25/EG (Teil des EG-Gerätesicherheitsgesetzes). In Kenntnis dessen ergibt sich eine rechtliche Kausalität. Mit den landesspezifischen Regelungen (Deutschland G 608(neu) hat duch das übergeordnete Gesetz die allgemeine ISO 10239 als auch die für Deutschland gültige G 608(neu) gesetzescharakter. D.h., Nach der bisherigen G 608 konnte ein privater Betreiber einer Flüssiggasanlage nicht dazu gezwungen werden, seine Anlage einer Wiederholungsprüfung in regelmäßigem Abstand (alle 2 Jahre) unterziehen zu lassen. Auf Sicherheit bedachte Betreiber haben dies sicherlich getan, zumal nicht nur sicherheitstechnische sondern auch haftungsrechtliche Gründe eine Rolle spielen. Im Schadensfalle bedeutet dies, kann der Geschädigte bzw. Verursacher nicht den "einwandfreien technischen Zustand" seines Bootes, und dazu gehört u.U. auch eine Gasanlage; nachweisen, hat er versicherungsseitig nichts zu erwarten, aber die rechtliche Seite wird ihn einholen . In Kenntnis der neuen rechtlichen Lage beginnen vereinzelte Bundesländer dies in die hoheitlichen Rechte der Wasserschutzpolizei stärker zu integrieren. So werden z.B. im Land Brandenburg nicht nur Kontrollen bezüglich Papiere und Rettungsmittel durchgeführt, sondern man bezieht seit kurzem, aus Sicherheitsgrunden auch das Vorhandensein eines gültigen Prüfzeugnisses mit ein. Bootsbesitzer aus Brandenburg und auch aus anderen Bundesländern mußten dieses Wissen auch schon käflich erwerben . Es gab viele bitterböse Briefe und Beschwerden. Tatsache ist aber, daß ab 2006/07 (noch nicht genau festgelegt) diese Kontrollen bundesweit zu erfolgen haben. Soviel zum rechtlichen Teil. Interessanter ist natürlich, was eigentlich NEU ist. Dazu einige Beispiele: 1. Regler müssen ihrer Leistung den Verbrauchern angepasst werden ( ein Kochfeld mit angegebener Leistungsaufnahme von 0,35 kg/h benötigt keinen Regler, der für 1,5kg/h ausgelegt ist, dafür ist ein Regler mit 0,8 kg/h ausreichend.) 2. Regler und Schläuche sind generell nach 6 Jahren auszutauschen. (entsprechend Prägung der Herstellung -ACHTUNG beim Kauf !!- 3. Installationen (Rohrleitungen) nur noch in Kupfer oder Edelstahl (nur Anlagen nach 2002!) 4. Dimensionierung der Rohrleitung entsprechend den Verbrauchern 5. Die verwendung von Form- und Verbindungsstücken nur noch mit weniger als 15% Zinkanteil 6. GAZ-Druckregler, die ohne Sicherheitsentnahmeventiel in die Flasche geschraubt werden, sind nicht zulässig. 7. Schläuche müssen über die gesammte Länge zur Sichtkontrolle zugänglich sein, also ohne die Benutzung von Werkzeug oder Teildemontage. Dies sind im groben die wichtigsten Neuerungen. Natürlich gibt es noch viele kleine Sachen, die hier jedoch zu weit ins Detail gehen würden. Nur noch soviel zum Schluß, nicht eine Anlage gleicht der anderen. Jede Anlage ist nach ihrer jeweiligen Nutzung und Beschaffenheit ein Unikat und ist demzufolge zu Planen, zu Installieren und zu Warten. Grüße an alle, Holger |
#2
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Danke, aber einmal reicht trotzdem. Hab den anderen Beitrag mal entfernt.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#3
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Danke Bernd, war mein Fehler.
Gruß Holger |
#4
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Hallo Holger Schink,
habe Deine Informationen und alle anderen verfügbaren Infos zusammengetragen und beherzigt und bei meinem Stahlboot die Gasanlage erneuert und ne Truma 2400 eingebaut. Heute war dann der Tag der Gasabnahme, natürlich ein Desaster! Der "Sachverständige" hat sich alles angesehen: Gasherd OK, Heizung OK, Flaschenbehälter OK, Regler OK (Edelstahl), aber........ Die Rohrleitungen sind seiner Ansicht nach unzulässig, daher keine Prüfbescheinigung! Was habe ich verlegt? Kupferrohr nach DIN mit den entsprechenden Verschraubungen, Stützhülsen und Schneidringen. Belehrung durch den "Prüfer": heute ist Kupferrohr auf Booten nicht mehr zulässig, nur noch Edelstahl! Gleichzeitig bot er mir dann an, bei seinem Haus- und Hoflieferanten Stahlrohr zu kaufen mit "extra dicker Verzinnung". Die wären für Boote zugelassen und nach dem Umbau stände der Abnahme nichts mehr entgegen! Jetzt ist guter Rat teuer, zumal wir am Wochenende eigentlich zu einem törn starten wollten? Hast Du nen Tip? Ach ja, TRUMA hat in seinem Prospekt "Heizgeräte für Boote" natürlich Kupferrohr im Angebot. verwirrte und frustrierte Grüße Kanalskipper |
#5
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Zitat:
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#6
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Hallo Cyrus,
da habe ich ja keine Bedenken, im Boot waren schon 25 Jahre alte Kupferleitungen, ohne Korrosionsschäden oder sowas. Sorgen macht mir eher die WaschPo, zumal der Törn etwas dauern soll.... Grüße Kanalskipper |
#7
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Ich werde dich nicht verpetzen!
Auf der anderen Seite, wer soll das kontrollieren?
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#8
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Hallo Cyrus,
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Normalerweise sehe ich dem sehr gelassen entgegen, ich lieg da immer auf der sicheren Seite. Nur das mit der Gasabnahme beunruhigt mich denn doch....... Grüße Kanalskipper |
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Zitat:
......ich würde mur da keine großen Gedankem machen! Eventuell hast du ja auch Bestandschutz !
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#10
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Hallo Dirk,
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Aber was ist denn eigentlich Bestandsschutz in diesem Zusammenhang? Grüße Kanalskipper |
#11
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Zitat:
Mit den Gasanlagen-Vorschriften kenne ich mich leider nicht aus, ich habe die gesamte Gasanlage auf meinem Boot deinstalliert und auf Spiritus ( Kocher ) und 12 Volt ( Komp.-Kühlschrank ) auf Wunsch meiner Holden umgestellt! Bei Elektroanlagen gibt es aber Bestandschutz, d.h. vorhandene Anlagen müßen nicht immer gleich den aktuellen Vorschriften angepaßt werden. Nur wenn sie wesentlich verändert werden (z. B. im Reparaturfall ) sind dann die aktuellen Vorschriften zu erfüllen. Beispiel: -Hausinstallation in einem Eigenheim aus den 60 Jahren, oder 70 Jahren........
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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#12
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Zitat:
Mit dieser Ansicht hört bei mir der Spaß auf!! Vielleicht habe ich als Gutachter zu viele miese Sachen gesehen. mfG Holger |
#13
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Hallo Holger,
schön dich mal wieder zu lesen. Ich bin davon ausgegangen, das der kanalskipper genau weiß was er tut. Ich selbst bin dieses Jahr mal wieder unter die Camper gegangen. Trotz erfolgreicher Gasprüfung habe ich alle Gasleitungen geprüft (auch unter dem Wowa), die Zündsicherungen getestet und mit einem Manometer an der Flasche den Druckabfall kontrolliert. Das werde ich auch weiterhin so tun.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#14
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Hallo Holger
ich denke auch wie mein Vorredner (Schreiber) ,dass um sicher zu gehen Dein eigener Verstand ausreicht,So wie ich auch noch Camper bin prüfe ich am Wohnwagen ja auch alles trotz ständiger TÜV Abnahme. Kontrolle ob Druckabfall und die Sicherheitseinrichtung an den Geräten selber sollte schon sein. Tja und die liebe Polimanzei - da denke ich mal schaut so schnell keiner auf die Rohre und Verlegung sonder eher auf die Geräte. Lolli ( habe übriegens an Bord kein Gas )
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ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt ! |
#15
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Hallo Cyrus,
das war wirklich nicht persönlich gemeint. Ich sehe es nur aus der Sicht desjenigen, der geholt wird, wenn es bereits zu spät ist. Und ehrlich gesagt, bist du einer der wenigen der die Grundprinzipien der Selbstkontrolle kennt nach dem zu urteilen, was du geschrieben hast. Leider habe ich Leute kennengelernt, denen es scheinbar nicht so wichtig ist. Was den Kanalskipper betrifft, so ist dieser an einen Sachkundigen geraten, dem seine Brieftasche wichtiger ist als die Sicherheit seiner Kunden. Nach der Anlagenbeschreibung des Kanalskippers, vorrausgesetzt die Dichtigkeitsprüfung ist OK, hätte der Sachkundige die Prüfbescheinigung erteilen müssen. Die Begründung der Verweigerung sind für mich nicht nachvollziehbar. Ich werde es jedoch arrangieren, daß sich der Flüssiggasverband, von dem er seine Zulassung hat, mit dem Sachkundigen in Verbindung setzt. Nichts desto trotz verfolge ich auch weiterhin eure Beiträge. Auch wenn ich nicht immer, ehrlich gesagt nur sehr selten die Zeit habe, einen Diskussionsbeitrag beizusteuern. Übrigens, die WSP ist seit dem 1.1.04 angehalten die Prüfbescheinigungen bei vorhandenere Gasanlage auf Vorhandensein und Gültigkeit zu prüfen. Ahnung von der eigentlichen Materie ist nur im Einzelfall vorhanden. Die Unkostenpauschale liegt momentan, neben dem Vorhandensein an Rettungsmitteln bei ca. 25 Euro. mfG Holger |
#16
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Mal ne (ernstgemeinte) blöde Frage:
Wieviel Schiffe fliegen pro Jahr eigentlich so in die Luft?Gibt es da Unfallstatistiken? fair winds Michael |
#17
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Eine genaue Statistik gibt es leider nicht, aber wenn ich aus meiner Erfahrung heraus eine Liste erstellen würde, gibt es für grobe Schäden, mal abgesehen von Verpuffungen, eine private Rangliste.
Platz 1: Tankfehler bzw. Benzinexplosionen Platz 2: Spiritusunfälle Platz 3: Butananlagen Platz 4: Propan Platz 5: Elektrik Platz 1 ist wohl jedem die Ursache bekannt Platz 2 soll man nicht glauben, aber es ist so, bedingt durch übermäßiges Füllen oder unbemerktes plempern. Platz 3 und 4 ist bedingt durch das Händling bzw. durch den Aufbau der Anlage oder der separaten Geräte. Platz 5 durch unquallifiziete Klemmereien in der Nähe von brennbaren Medien mfG Holger |
#18
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Übrigens, blöde Fragen gibt es nicht
mfG Holger |
#19
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Tja, so baut sich jeder seine eigene "Statistik". Ich höre und lese zum Beispiel immer nur von Gasexplosionen und Dieselbränden....
Aber die Versicherer müssten dazu doch Statistiken haben. Hatten wir nicht Versicherungsmakler in unseren Reihen...? Vielleicht können die dazu mehr sagen...? |
#20
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Zitat:
dann würde sich auch herausstellen, das die tarifierung der boots-haftpflichtversicherung nach ps/kw völliger unsinn ist. mal abgesehen davon, dass sich solche zahlenwerke sehr unterschiedlich interpretieren lassen. der gesamte komplex der kfz-versicherung ist ein typisches beispiel dafür. erfahrene und routinierte fahrer subventionieren vom verkehrsgeschehen total überlastetete sonntagnachmittagkaffefahrer. le loup |
#21
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Zitat:
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