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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Italien...Bootsanhänger falsch geparkt? 110 Euro! Wer kennt das Schild?
Habe am Gardasee in Pacengo am Hafen meinen Bootsanhänger 2 Stunden abgestellt und in der Zeit mein Boot geholt. Das heisst, ich habe eigentlich auf einem Parkplatz v o r dem Hafen geparkt. Denn nach dem Pakplatz kommt ein "Traffico Limitato" Bereich. Also ich auf den Parkplatz davor und darüber steht das fotografierte Bild... Komme zurück und da hab ich ein Ticket über 110 Euro! Hat wer eine Erklärung dafür? Das auf dem Bild ist doch ein Wohnanhänger!
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nur fliegen ist schöner! Geändert von muskelhuber (09.08.2008 um 10:12 Uhr)
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#2
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kann es sein, dass das Schild allgemein "Anhänger" bezeichnet...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#3
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... nein, denn wie du weisst, gilt ein Überholverbot auch nur für rote Autos, die Schwarze überholen.
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Gruß Christian |
#4
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In D gibt es zwar spezielle Abbilder für Wohnanhänger und Wohnmobile, allerdings nur als Zusatztafel unter dem (Verbots)Schild, zB so :
Als "kombiniertes" Zeichen haben wir auch nur ein allgemeines : Zeichen 250 (Roter Kreis) mit folgenden Zeichen drin, was ein Verbot für alle PKW mit Anhänger bedeutet : Dein zeichen dürfte eine Kombination mit Figura 148 sein, also Durchfahrverbot für "Auto + Rimorchio", also Auto mit Anhänger (allgemein). Das Ticket wäre somit berechtigt. Aber die Italiener können es auch noch viiiiel verwirrender : _ Geändert von xtw (02.09.2008 um 10:16 Uhr) |
#5
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Evtl. ist dein Windenstand am Trailer zu hoch (über 2100 mm)
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#6
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Strafe ist berechtigt! - aber sehr saftig... üblicherweise 65 € für so was.
LG Peter p.s. da hat wohl die Gemeinde eine neue Einnahmequelle eröffnet..
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#7
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Was passiert denn eigenlich, wenn ich nicht bezahle?
Berechtigt? Warum? Versteh ich immer noch nicht... Hab mir alle deutschen Schilder angeschaut und die gelten doch Eurpaweit. Man kann doch auch kein Wohnwagenverbotsschild aufstellen und dann normale PKw abkassieren.
Was passiert denn eigenlich, wenn ich nicht bezahle? Weil das mach ich nicht... Italien hat ja keine Amtshilfe mit Deutschland vereinbahrt. Hab auch noch nie gehört, dass die Spagetties eine Computerabfrage machen, wenn sie dich im Straßenverkehr aufhalten. Verjähren muss das doch sicher auch irgendwann...
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nur fliegen ist schöner! |
#8
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...und wenn mir einer den Strafzettel vom Hänger entfert hätte und ich hätte nie davon erfahren. 1 Jahr später werd ich dann verhaftet und weiss nicht mal worum es geht? Statt 110 Euro dann 500 incl Gebühren, oder wie?
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nur fliegen ist schöner! |
#9
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Zitat:
Du hast da eine Holschuld. D. h. du bist verantwortlich dafür, daß du die Regeln, Schilder etc. der von dir bereisten Ländern kennst. Ist wie beim Boot. |
#10
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Muskelhuber (hier könnte Dein Name stehen), wenn Du Fragen stellst, les' bitte auch die Antworten, dass erspart Doppelpostings.
Beitrag #4 : Dein zeichen dürfte eine Kombination mit Figura 148 sein, also Durchfahrverbot für "Auto + Rimorchio", also Auto mit Anhänger (allgemein). Das Ticket wäre somit berechtigt. Du hattest einen PKW mit Anhänger (egal, was für einer) und bist da durchgefahren - 110€ sind hart aber ok. Das deutsche Schilder europaweit gelten, ist eine Legende - schau Dir mal die "Sonderformen" in Europa an - insbesondere in Italien : http://ec.europa.eu/transport/road/p...s/chapter7.htm
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#11
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Alles klar! Hab mir jetzt die italienischen Schilder angeschaut. Das Verbotsschild heisst Auto plus Anhänger (rimorchio). Mein Anhänger stand zwar alleine auf dem Platz, ist mir aber wurscht, da ich eh nicht zahle. Das Gleiche Schild nur ohne das Auto heisst übrigens nicht mehr Anhänger, sonder dann heisst es Caravan! Ich sag gar nix mehr!
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nur fliegen ist schöner! |
#12
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Du wirst wohl zahlen müssen, innerhalb der EU gilt seit dem 22.07.2007 die Vollstreckungshilfe...
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MfG Eric Allet wird jut... |
#13
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...die sich nur auf die Zustellung von Bescheiden oder Ladungen erstreckt und das auch erst ab einem Betrag von 70 Euro. Vollstreckt kann aber nur in Italien werden! 5 Jahre wird es maximal gespeichert und solange schau ich mir die restliche Welt an!
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nur fliegen ist schöner! |
#14
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Moin Muskelhuber,
wenn Du heute die olle Knolle bezahlst, ist die Angelegenheit morgen aus Deiner Birne. Wenn Du es nicht tust, wirst Du die nächsten 5 Jahre auf dem Weg gen Süden immer wieder an diesen Schiet erinnert.
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#15
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Ist eh eine abgefuckte Einstellung!
Nicht informiert, also selber den Fehler gemacht. Dann zu Recht ein Knöllchen bekommen, aber bezahlen, nein, nie, sind ja irgendwelche bösen Italiener dran Schuld, wie können die auch bloß so ein zweideutiges Schild aufstellen, Frevel! Habe ich kein Verständnis für. Hoffentlich greifen sie Dich irgendwo weg und donnern Dir das 10 fache auf die Nüstern wenn Du nicht bezahlst. Ist aber nur meine Meinung.
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#16
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Genau. Eigene Doofheit. Passiert uns allen mal, aber dann braucht man nicht anschließend nicht wie ein Waschweib im Internet rumzuheulen, sondern bezahlt den Zettel wie ein Mann und merkt sich das fürs nächste Mal. Feierabend.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#17
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Also ich hätte meinen Trailer auch dort abgestellt, wenn explizit ein Wohnwagen abgebildet ist.
Für den Normalsterblichen heißt das nämlich, dass man dort keine Camper und 'Übernachter' haben will, weil die meist leider auch ne Menge Müll machen. Aber dass diese Gefahr von einem Bootstrailer ausgehen soll, wäre mir neu.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#18
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und auch ein Knöllchen kassiert.
Trotz EU weichen etliche Verkehrszeichen und deren Bedeutung voneinander ab. Liegt halt daran, daß mit der Einführung der EU ein Tausch auf einheitliche Schilder definitiv zu teuer wäre (müßten wir dann ja auch alle wieder über Steuergelder finanzieren ). Außerdem haben die Staaten trotz EU einen gewissen Teil ihrer Souveränität behalten. Aber die Angleichung wird immer weiter gehen, und dann fällt aber auch bei uns die "Freie Fahrt für freie Bürger" und ein allgemeinegültiges Tempolimit wird kommen. Übrigens wer ins Ausland fährt sollte sich vorher über die dort geltenden Regeln und Strafen aktuell informieren. Das kann sich nämlich auch mal ändern. (Z.B. Warnwesten und Anzahl der Warndreiecke und Ersatzglühbirnen in Spanien.) Da gibt es hübsche Seiten im internet (z.B. ADAC), da steht alles schön komprimiert zusammengefasst, gerade auch was Fahrten mit Anhänger angeht. ( Geschwindigkeitsbegrenzungen, z.B. in Frankreich auch wetterabhängig wie Regen, da gelten dann automatisch ohne jegl. Verkehrszeichen andere Höchstgeschwindigkeiten auf Landstraßen und Autobahnen. Soviel Reisevorbereitung ist zumutbar (auch dem Normalsterblichen) und im Internet in 10 Minuten erledigt,...., klar fehlt einem dann hier die Zeit im Forum , lohnt aber!
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gregor
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#19
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Nur bei dem Schild handelt es sich um ein Piktogramm, und dieses ist relativ
eindeutig und nicht allgemein gehalten. Da wird man milde Richter finden.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#20
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Hallo Muskelhuber,
ich weiß ja nicht, wie Du mit dem Hänger nach Italien gekommen bist, aber wenn es über den Brenner war, dürfte Dir das Schild eigentlich zigfach begegnet sein. Immerhin herrscht dort Überholverbot für PKW mit Anhänger von 0-24h bis etwa Bozen und von da an von 6-22h bis Verona und noch weiter...
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viele Grüße, Henning Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen! Joachim Ringelnatz (1883-1934) |
#21
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Wenn die auch nur für Wowa gelten, ist er doch billig zum Parkplatz gekommen.
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gregor |
#22
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Auf welchem Parkplatz war das denn, auf dem oberen oder unteren ?
Seit sie die große Wiese zugemacht haben, da will einer ein Hotel hinbauen, aber nur damit er seine Privatvilla hinbauen kann und das als Teil des Hotel deklariert, da innerhalb von 300m zum Ufer seit Jahren keine privaten Baugenehmigungen mehr erteilt werden - so umgeht man das in Italien gibt es diese zwei neuen Parkplätze. Der untere Parkplatz ist definitiv auch für Trailer, da habe ich heuer schon mehrfach alles voller Trailer stehen sehen. Muß ja auch sein, denn wer keinen Stellplatz in der Nähe hat, wo er nach dem Wassern des Bootes den Trailer abstellen kann, der muß den Trailer ja irgendwo lassen. Also ich bin fast sicher, das Schild bezieht sich nur auf Wohnwagen und Wohnmobile werden automatisch dadurch ausgeschlossen, dass die Höhen- begrenzer da stehen. Da sind sie nämlich sehr allergisch und sichern den Umsatz der Campingplätze. Also da würde ich mal in die Kommandantur der Polizia Locale in Lazise gehen - ist direkt an der Stirnseite des alten Hafens und das klären. Das ist sicher ein Mißverständniß. Generell sind sie in Pacengo und Lazise sehr fleißig mit Strafzetteln, vor allem am Hafen in Pacengo, parken dort kostet 250 Euro ! Am neuen Hafen gibt es seit heuer einen Parkscheinautomaten, dort ist es ohne Ticket etwas billiger, 40 Euro. Und es ist richtig, Bußgeldsachen werden von Italien nach Deutschland mittlerweile zugestellt, in Bayern kommen dann beige Amtsbriefe von einer Behörde in Regensburg, sieht aus wie eine Ladung vom Amtsgericht, aber sie werden nicht vollstreckt, da es hierzu kein Abkommen gibt. Aber wenn du nach Italien fährst, kann es durchaus sein, dass sie das kassieren wenn sie dich zufällig sehen Günther |
#23
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auf der Fahrt nach Italien habe ich im Radio gehört, dass NUR per Amtshilfe wirklich von deutshen Behörden vollstreckt wird, wenn der Übeltäter per Foto erkennbar ist, das heißt - wird man von hinten geblitzt ist es mit der Amtshilfe schon auf das Zustellen der Knolle beschränkt.
Für den nächsten Besuch in Italien könnte man sich ein neues Kennzeichen für den Trailer holen was sogar noch billiger wäre Ob man das alles richtig oder falsch findet sollte der Betroffene für sich ganz allein bewerten.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#24
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Ich vermute mal, daß bei einer zufälligen Verkehrskontrolle das nichts helfen wird, da das Bußgeld vermutlich mit dem Halter und nicht mit dem Fahrzeug verknüpft sein wird.
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#25
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...also von wegen Fehler gemacht und nun zahlen. Das sehe ich nicht so, denn wenn er dort vorsätzlich geparkt hätte, würde er hier nicht fragen.
Und der Tarif ist wohl übel, besonders für ein Versehen! Ich würde daher nicht zahlen, es gilt für mich sowieso, dass dem Staat (egal welchem) bei der Eintreibung von Steuern, Strafen und Gebühren es so schwer wie nur möglich gemacht wird! Wenn ich was will, muss ich auch hingehen und Anträge schreiben. So kommt für die KFZ-Steuer schön ein Brief mit der Zahlkarte, da wird keine Einzugsermächtigung erteilt. Da ist zwar jetzt was im Gange, aber das wird wohl verfassungswidrig sein. Ihr dürft gern eine andere Meinung haben! Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
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