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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot verkauft - jetzt defekt. Was tun?
Nachdem wir im vorigen Herbst unsere Monticello geordert hatten, haben wir nach Käufern für unser bisheriges Boot gesucht. Im Bekanntenkreis wusste jemand einen Interessenten welcher es auch nach Besichtigung spontan kaufte.
Jetzt ist der Käufer gerade zum zweiten mal ausgelaufen und konnte nach kurzer Fahrt den Gashebel nicht mehr vor oder zurück legen. Er musste den Motor abstellen und Anker werfen. Wie sich herausstelle waren Späne im Getriebe und die Reparatur dauert noch an. Von irgendwoher musste ein Spezialist kommen weil die Werkstatt damit nicht klargekommen ist. Ihr könnt euch sicher vorstellen was da für Kosten entstehen. Wir haben vor dem Verkauf keinen Service mehr machen lassen. Ich kann also nur nach meinem Wissensstand über den Zustand urteilen. Boot lief spitzenmäßig - aber wer kann schon ein Getriebe beurteilen wenn man´s nicht öffnet?! Ich möchte keinen rechtlichen Rat (soweit den überhaupt jemand geben könnte). Vielmehr wäre mir wichtig wie ihr euch in diesem Falle verhalten würdet. Garnichts tun? An den Kosten beteiligen? Ich rechne mal mit 3.000 - 4.000 € Reparaturkosten.........!! Thomas |
#2
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Hallo Thomas
Das käme bei mir auf die Gesamtumstände an. Wenn der Käufer und der Preis fair waren könnte ich mir eine Beteiligung vorstellen, wenn keine Garantie o.ä. mehr greift. Es müßte sich aber schon im zeitlichen Zusammenhang darstellen lassen, um zwei Fahrten auch realistisch erscheinen zu lassen. Bei einem alten Boot gehört das aber auch zu den möglichen Erscheinungen und ist eben im Kaufpreis schon berücksichtigt. So etwas gibt es immer wieder. Bei meiner Stingray waren nach dem Verkauf innerhalb vier Wochen der Blower und der Schalter für das Ankerlicht kaputt. ----------- Mit einem Bekannten waren wir in Kroatien und sind rund 500 Sm gefahren. Zu Hause ging das Boot sofort weg und in`s Winterlager. Nach dem Auswintern lief das Boot noch rund 5 Stunden und dann folgte bei etwa 200 Motorstunden der totale Motorschaden. Bin mal auf die anderen Meinungen gespannt. Grüße Joachim
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#3
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Alte Regel, Fahrzeuge nie im Bekanntenkreis verkaufen. Du siehst was dabei herauskommen kann. Ich würde mich an der Rep. etwas beteiligen. Aber der fade Geschmack, dass Du ein Boot verkauft hast was anschließend kaputt ging, wird immer bei Deinen Bekannten bleiben.
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#4
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Hallo Thomas,
das Risiko bei einem gebrauchten Boot ist immer da. Ich würde mir da keine Gedanken machen. Wer weiß, wie die erste Ausfahrt war, wie das Boot behandelt wurde. Wenn Du wirklich reinen Gewissens bist, dann hat der Käufer einfach Pech gehabt. Wenn es Deinen Gewissen gut tut, dann lege etwas zur Reparatur bei, aber es wird bei Dir immer ein gewisser schaler Geschmack verbleiben..habe ich zu viel oder zu wenig dazu getan... sava
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http://www.facebook.com/sava.pasic
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#5
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Nächste Regel, Sachen die mit F anfangen verleiht man nicht im Bekanntenkreis. Fahrzeuge, Finanzen, Frauen usw.
Da ist schon so manche gute Freundschaft dran kaputt gegangen.
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#6
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In erster Linie ist, das gilt sowohl für die rechtliche als auch die "moralische" Seite, wichtig, was ihr vertraglich vereinbart habt. Generell ist davon auszugehen, dass Du als Privatverkäufer keinerlei Gewährleistung darstellen musst. Dies ist natürlich nicht der Fall wenn Du dich vertraglich dazu verpflichtet hast.
Ein weiterer Aspekt leigt in der Betrachtung des Mangels. Lag bereits vor Übergabe der Kaufsache ein Mangel vor, der sich nach der Übergabe ausgewirkt hat oder ist der Mangel erst nach Übergabe entstanden? Dazu müsste man die technischen Details kennen. Man kann sowohl für dich als auch für den Käufer des Bootes Verständnis aufbringen. Ist halt doof gelaufen. An deiner Stelle würde ich höflich zum Ausdruck bringen, dass Dir die Sache leid tut aber keinerlei Zugeständnisse monetärer Art machen. Letztlich birgt der Kauf von gebrauchten Sachen nun einmal solche Risiken. |
#7
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Fahnbürste
Wie bekannt ist den dein Bekannter oder ist es nur einer der einen kennt, der einen kennt, der wieder einen kennt, der ein Boot kaufen wollte Daniel
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Alle reden vom Feinstaub, aber keiner kümmert sich um den groben Dreck!! |
#8
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Ist denn der Bekannte schon an Dich herran getreten ??
wenn nein, warum machst Du Dir gedanken... Wenn Ja würde ich die Rep abwarten und auch die Kosten. Aber wenn Du dich freiwillig beteildigst sieht es immer auch als wenn Du es gewußt hättest und nun ein schlechtes Gewissen .. Ich als Käufer würde nie etwas sagen.. habe ich halt pech gehabt.. auch wenn es schmerzlich wäre.. aber der Schaden wäre ja evtl. auch Dir passiert hättest Du es behalten.
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By Karsten
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#9
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Tja - damals war er uns nur wenig bekannt.
Jetzt sind wir aber in unserer Ferienanlage Eigentumsnachbarn....... Auch von daher möchte ich böses Blut vermeiden. Der Verkauf ging fair ab. Garantie greift nicht mehr - das Boot ist 17 Jahre alt. @ matthes81 Wann sich die Späne im Getriebe gebildet haben wird wohl niemand sagen können. Mit dem normalen Menschenverstand gehe ich mal davon aus dass so etwas über einen längeren Zeitraum passiert. Vertraglich haben wir uns zu nichts verpflichtet da es keinen Vertrag gibt. @Karlsson Ja - er ist schon an uns herangetreten. Die Reparatur wird in ca. zwei Wochen erst abgeschlossen da der Spezialist extra noch mal anreisen muss. Mir gehts auch so - ich als Käufer würde nie was sagen. Schon garnicht im Bekanntenkreis. Aber er hat´s nun mal getan. Thomas |
#10
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Wenn es mein Nachbar wäre, würde ich zu ihm hingehen und ihm sagen, daß ich nicht weiß was ich machen soll. Da wohl niemand sagen kann, bei wem der Schaden entstanden ist, würde ich aus reiner Kulanz die Hälfte der Kosten anbieten zu übernehmen, wenn er das will. Vielleicht sieht er das ja auch rein als sein Risiko.
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#11
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Zitat:
aber es kommt wohl sehr drauf an, was da bei´m Verkauf besprochen und vor allem was da vereinbart worden ist. Vielleicht kommt es auch darauf an, wie lange man da keinen Service mehr gemacht hat, und ob darüber gesprochen wurde. Aber dazu müsste man den Sachverhalt genau kennen... gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#12
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Hi,
nachdem ich das Boot meines verstorbenen Vaters verkauft hatte, der ca. 1,5 Jahre vor seinem Tod die Maschinen über eine angesehene Firma generalüberholen (mit Rechnung) ließ, stellte sich für die Käufer heraus, dass die Überholung der Motoren lediglich durch einen "neuen Außenanstrich" vollzogen worden war. Die Firma konnte man nicht mehr belangen, da mittlerweile Konkurs und ich war super geplättet und einfach beschämt. Ich hätte mir rein rechtlich nichts davon annehmen müssen, habe aber damals trotzdem den Kaufpreis um fast 10% zurückerstattet. Ich fand das für mich ok so und hatte den Käufern gegenüber dann kein schlechtes Gefühl mehr! Ermessenssache!!!! Viele Grüße von Sabine und Harry Geändert von aida (01.08.2008 um 23:53 Uhr)
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#13
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Hm, ein wirklich professionell überholtes Getriebe ist doch dann "wie neu".
Ich würde je nach Umfang (Rad, Lager OK, Welle nur z.T.) die tatsächlichen Ersatzteilkosten übernehmen. Arbeitszeit und weitere altersbedingt angegriffene Teile, sind nur Folgekosten einer sowieso fälligen Getrieberevision, die ich bei einem solch altem Boot erwarte. Warum sollte ein altes Boot, bei Dir jünger sein? Quatsch. Hat er denn genügend Angebote eingeholt? Bei unkaufmännischem handeln, sind hohe Mehrkosten drin. Warum Anfahrt, kann ein Teil der Arbeit nicht in Eigenleistung durchgeführt werden, das Boot ist immerhin 17 Jahre alt, da sollte vom Käufer die Aufwandskirche (Schadensbegrenzung) im Dorf gehalten werden. Läge mir pers. was am Käufer, wäre ich bereit, mit ihm an der Kostenminimierung zu arbeiten, dann fair aushandeln welchen Ersatzteilanteil ich übernehme. Ein neues Getriebe als Gimmick, wäre jedoch garantiert nicht drin. Handwerkliche Eigenleistung von mir, bis zur Fertigstellung ist OK, diese, Deine Freizeit (alleine schon, dass Du Dir Gedanken um ihn machst), bedeutet auch schon einen monetär zu bemessenden Aufwand. Du würdest nach Deiner Aussage nie etwas sagen, er ist aber der Meinung einem evtl. Streit nicht aus dem Weg zu gehen, OK, seine Position -warum nicht, dann soll er seine Hilfe bekommen, aber auch unmißverständliche Grenzen (Deine Position), wenn es an Deine Finanzen geht (man kann sich Freundschaft nicht erkaufen, sie will erarbeitet werden und das eigentlich von ihm, der von Dir einen "Freundschaftsdienst" erwartet). Wichtig wäre mir pers. auch, der Mann, der das Getriebe öffnet, möchte bitte Zerlegen und Zusammenbau zu einem Pauschalpreis machen. Ersatzteile nach Aufwand. Hat er nur ein "Brotmesser" und keine Ahnung, möchte ich diese Unfähigkeit nicht auch noch übernehmen müssen. Ein großes, leider immer widerkehrendes Übel. Grüße, Jan Geändert von Haddock (02.08.2008 um 01:48 Uhr)
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#14
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Das mit der Eigenleistung stösst anscheinend hier an seine Grenzen.
Ist alles ein bischen verzwickt. Ein wiederum Bekannter - den ich fast als Profi bezeichnen möchte - hat sich die Sache auf Bitten des Käufers auch angesehen. Grundsätzlich liebt er solche Sachen die nicht ganz einfach sind, aber hier musste er passen. Kann ich mir auch vorstellen wenn dann selbst die Werkstatt sagt dass sie zustätzliche Hilfe in Form eines Spezialisten bräuchten. Hilfe in Form von Arbeitsleistung meinerseits lehne ich ab. Zum einen verbringe ich genau iin der Zeit in der es jetzt wieder montiert wird meinen Jahresurlaub mit meiner Familie und möchte da nicht ein paar Tage in einer Werkstatt verbringen. Zudem bin ich zwar handwerklich nicht ungeschickt; aber ein Getriebe würde ich mir nicht zutrauen. Ich werde mich wohl an den Kosten beteiligen. Herzlichen Dank für euere Antworten. Thomas |
#15
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Hallo !
Reden wir von einem ,,Getriebe'' oder von einem Antrieb ? Aus meiner Sicht würde ich das spontan entscheiden, ich würde es davon abhängig machen wie alles gelaufen ist. Ist der Käufer vor Reparaturauftrag an Dich herangetreten ? Steht die Rep. im Verhältniss zum Kaufpreis ? Wurde die Rep. Abwicklung mit Dir abgesprochen? Die Preise die hier im Raum stehen find ich schon recht hoch. Schreib mal mehr techn. Infos. MfG Michael
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#16
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Hallo !
Ich war mal ähnlich betroffen, obwohl nicht in bekannten oder Freundeskreis verkauft. Es ging um eine Antriebsdefekt, eigentlich wäre ich nicht verpflichtet gewesen mich in irgend einer Art und Weisse an dem Schaden zu beteiligen. Der Kaufvertrag war auch wasserdicht, ich muss aber sagen das es ein blödes Gefühl war und ist.Habe dem Käufer dann kostenloss einen gebrauchten Edelstahlpropsatz angeboten den ich noch liegen hatte.(ich wusste das er auf sowas noch scharf war) Für ihn war das i.O. für mich mit leichten Beigeschmack auch. Wir können uns heute noch in die Augen schauen !!! MfG Michael PS.vom Käufer kam nur eine ,,Anfrage'' zur Kostenbeteiligung keine ,,Vorderrung''
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#17
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Das war eigentlich auch nicht mehr gemeint, daß du als privater auch noch Garantien abgibst glaube ich nicht. Was anderes ist die Gewährleistung nach BGB, der sich auch Privatleute stellen müssen. Wie sieht denn der Kaufvertrag aus? Habt ihr da einen Gewährleistungsausschluß vereinbart?
Den "eingeflogenen" Spezialisten verstehe ich so auch nicht.... Ist es trailerbar, kann man das Boot doch zum Fachhändler bringen, oder ist Getriebeseits ein absoluter Exote verbaut? Und ein Spezialist kann sehr wohl etwas über den Schaden und Ursachen sagen. Späne können sehr schnell entstehen und sind meist Bestandteil eines kapitalen Schadens. Wenn die Späne über einen langen Zeitraum entstehen ist meist auch vorher schon etwas zu hören. Aber 10x schnell voraus auf schnell zurück in einem Zug gibt auch Späne und auch einen kapitalen Schaden und das kann man auch an einem Tag im Hafen schaffen!
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gregor |
#18
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Zitat:
Hallo ! Zitat:
MfG Michael
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#19
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Uuups
das habe ich überlesen.
Aber: Zitat:
Das ist leider die absolut schlechteste Variante. Der muß normalerweise schon zum anmelden des Bootes vorgelegt werden! Wie kann ich denn sonst nachweisen, daß es ordnungsgemäß erworben wurde? Dann kann ich mir ja ein Boot im Nächsten Hafen besorgen. Eigentumsnachweis benötigt man auch im Ausland! (Es gibt ja nicht wie beim Auto Kfz Brief bzw. Zul.bes.I+II. Geht also gar nicht. In diesem Fall auch recht ungünstig, denn ohne Vertrag dann gelten vollumfänglich die gesetzlichen Regelungen, die Gewährleistung kann bei Verkauf privat an privat nur schriftlich auf 1 Jahr verkürzt, teilweise bzw. ganz ausgeschlossen werden. Also ist hier das Datum des Kaufes entscheidend. Nix schriftliches heißt dann für ihn: Volle 24 Monate Gewährleistung, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr zum tragen kommt und der Käufer dann beweisen muß, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen hat. Aber in den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer beweisen, daß der Verkaufsgegenstand mängelfrei war. Also gilt hier ggf.: Pech gehabt und gelernt! Nie ohne Vertrag! Privat an Privat immer mit Gewährleistungsausschluß, gerade bei 17 Jahre alten Gegenständen!
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gregor
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#20
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Wie ich eingangs schon geschrieben habe interessiert mich die rechtliche Lage eigentlich nicht (Trotzdem schön zu wissen dass dazu jemand was weiß). Zum Rechtsstreit wird es keiner von uns kommen lassen.
Mir war eher wichtig wie ihr so eine Sache "moralisch" seht. Wir werden uns an den Kosten beteiligen - egal wie der Hergang der Sache nun genau war. Thomas |
#21
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Blöde Sache!
Meine Meinung. Das muss dein Gewissen entscheiden. Aber die Tatsache, dass du dich so damit auseinander setzt, spricht für dich! Viele andere hatten gesagt:LMAA Nicht immer hört die Freundschaft beim Geld auf! Schön zu wissen. Sehe dich schon mit deinem Bekannten auf das neue oder reparierte Teil anstoßen. Good Luck! Rolf Geändert von rolopolo (02.08.2008 um 21:07 Uhr) Grund: das r bei Freundschaft fehlte |
#22
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Hallo, alle,
aber nun mal von der anderen Seite: Ich habe eine Stingray gekauft, Verkäufer natürlich nur im Auftrag, absolut fahrbereit nach seiner Aussage. (ich muss zugeben, dass keine Probefahrte erfolgte weil ein Bekannter sagte dass er die Leute kennt und auch mein Sohn sagte, boah was für eine schöne Rennmaschine ) Beim Erstwassern Wassereinbruch, und ganz schön heftig, weil die Fassung des Lenzstopfens undicht war. Also schnell wieder raus, Wasser ablaufen lassen. Danach ging es kurzfristig, dann Öl und Wasser aus allen Dichtungen rausgespritzt. Schrauber macht auf, keine Dichtungen oder nur Silikon drin. Dann wieder zurück zum Verkäufer, für 1 Mega Euro Neuteile, zurück, und Vergaser säuft immer ab. Die Hütte ist nicht in Fahrt zu kriegen. Ich bin absolut und frage mich ob ich dem Verkäufer das Ding nicht wieder auf den Hof stellen kann und meine Kohle zurückfordern kann.
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Gruß Manni von der Elbe |
#23
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Wie hier schon geschrieben: Es kommt auf den Vertrag an.
Privat an Privat, Gewährleistung ausgeschlossen? Garantie vom Vermittler?
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#24
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Schön und gut,
kein Vertrag, Geld gegen Ware und fertig. Sch....
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Gruß Manni von der Elbe |
#25
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Wenn du keinen Vertrag hast, wurde weiter oben doch geschrieben, daß du 2 Jahre Gewährleistung hast.
edit: Zitat eingefügt. Zitat:
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