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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wer haftet bei Unfällen???
Hallo alle,
im Nachbarforum behauptet einer, daß bei Unfällen nicht (nur) der Skipper haftet, sondern auch die Person an Bord, die die höchste Qualifikation hat. stimmt das???? Das würde bedeuten, Skipper ist einer mit SKS und der baut einen Schaden, und der andere, der nur als Gast an Bord ist mit SSS, muß haften??? Oder einer mit Sportbootführerschein See fährt als Skipper unsere Barkasse, und ich fahr als Decksfrau und hab aber Binnenschifferpatent mit Unterweserpatent - bin ich dann dran???? Anneke |
#2
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Woher sollen die denn wissen, das du höhere Scheine hast ? Wird ja wohl nicht ins Logbuch eingetragen, wenn du nur als Gast mitfährst.
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#3
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Hallo Anneke,
das kann ich mir nicht vorstellen, einer führt das Schiff und der ist verantwortlich, als Gast bist du doch nicht für jeden Fehler das Schiffsführers verantwortlich, es sei denn der Schiffsführer ist nicht mehr in der Lage seinen Pflichten nach zu kommen, dann muß jemand anderes das Schiff als verantwortliche Personen führen. Ralf Schmidt |
#4
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Kann mich noch wage an meinen Führerschein-Unterricht vor 2 Jahren
erinnern. Aus diesem Grund soll ja vor einer Fahrt der Schiffsführer bestimmt werden. Wenn mein Gast erkennt, daß ich fahruntüchtig bin, dann steht er schon in der Pflicht (vorausgesetzt entsprechende Lizenzen sind vorhanden). Ich sehe in dieser Konstellation Skipper und Gast auch keine Probleme in der Praxis. Was aber, wenn eine Herrenrunde auf Törn ist, mehrere mit Bootsschein, bei einem Unfall will es keiner gewesen sein. Also muss zu Anfang ein Schiffsführer bestimmt werden dieser ist letztendlich in der Pflicht. |
#5
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Ralf,
im Grundsatz ist das wohl richtig. Aber in Grenzsituationen hat der mit der entsprechenden oder höheren Qualifikation durchaus die Pflicht, den Skipper auf Fehler oder Bedenken aufmerksam zu machen (eine Art "Gegenvorstellung"). Die abschliessende Entscheidung hat aber der Skipper. Es gibt mehrere Entscheidungen von Seeämtern, in denen das Verhalten auch des Crewmitglieds mit der höheren Qualifikation überprüft worden ist, vor allem im Hinblick darauf, ob dieser den Skipper in einer schwierigen Lage vor dem Unfall von sich aus beraten hat. Im Einzelfall wird auch darauf abgestellt, ob eine derartige "Gegenvorstellung" im Logbuch festgehalten wurde.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#6
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Re: Wer haftet bei Unfällen???
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen |
#7
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Ein artverwandter Fall aus dem prallen Leben
Ein mir bekannter Profiskipper segelt für eine Chartergesellschaft und soll mit zwei Kollegen drei Swan-Schönheiten von Hamburg in die Ostsee überführen. Zwei der Herren kommen auf den Gedanken, daß auch der NOK keine schlechte Regattastrecke ist und es geht richtig zur Sache. Eines der beiden Schiff erleidet eine Kollision mit einem MOBO und stanzt dem Schiff ein hübsches Dreieck ins Schanzkleid. Der Bug der Swan war völlig demoliert. Natürlich musste dieser Skipper seine Führerscheine abgeben. Aber auch besagter Profiskipper wurde als erfahrenster Schiffsführer in dieser Flotte zur Verantwortung gezogen, weil er das Rennen auf keinen Fall hätte dulden dürfen. Er hat seine Scheine behalten, wurde aber scharf verwarnt. Gibt es so etwas wie einen Flotillienskipper mit besonderer Verantwortung für eine ganze Gruppe von Schiffen ? |
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