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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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stellt Osmose ein Mangel dar
Hallo I
Ich habe nur eine Frage stellt Osmose rechtlich ein Mangel dar. vielen Dank im vorraus |
#2
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Ist der Papst katholisch?
Kommt man mit durchgerosteten Holmen durch den TÜV? Mensch, das ist das schlimmste was einem GfK-Boot passieren kann. |
#3
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Kommt drauf an, wenn mitgekauft, dann ist das ein Feature.
Sonst, ist das DER Mangel. Gruß Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so. |
#4
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Ach so, Glückwunsch zur Entscheidung, in diesem Forum teilzuhaben.
HERZLICH WILLKOMMEN Wie auch immer du unsere Beiträge wertest Gruß Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so. |
#5
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Stellt es.
Du kaufst auch kein Auto mit durchgerostetem Bodem oder ne Frau mit ...pilz. Osmose musste mit nem Gutachter soweit nachweisen, dass sie auch vor dem Kauf schon da war. |
#6
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Zitat:
duck und wech ......... |
#7
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Hallo zusammen,
grundsätzlich stimme ich zu; Osmose ist der Supergau, insbesondere wenn nicht im Kaufvertrag erwähnt; aber es kommt wie so häufig auf den Einzelfall an. Die Gesamtumstände des Kaufobjektes wie z.B. Alter, Zustand etc. Also bitte keine Allgemeinplätze; der Einzelfall ist entscheidend..... Grüsse Uwe |
#8
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Zitat:
....was tätigst du für unmoralische Käufe.
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#9
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Dann muß ich wohl etwas deutlicher werden.
Bei deiner Zimmerpflanze wäre fehlende Osmose der Supergau. Bei einem neuen GfK Boot stellt ein Osmoseschaden an GfK-Teilen sicherlich einen Mangel dar.
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#10
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Zitat:
Es sei denn die Osmose kam über Nacht Ist aber heilbar, nur mühsam. |
#11
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@Wolf,
hallo Wolf, ist ja schon gut; ich denke wir haben das gleiche gemeint, auch wenn ich es nicht ganz so deutlich formuliert habe; Osmose und Neuboot, das ist sicherlich eine Kombination, die garnicht geht und rechtlich einen Mangel darstellt. Aber je älter das Boot ist, steigt halt die Möglichkeit, das einem am Rechtsfindungstresen gesagt wird, das müsse man als Käufer in Kauf nehmen...... Gruss Uwe
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#12
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Sorry Uwe, ich hab etwas geblödelt und wollte gleichzeitig durch die Blume darauf hinweisen daß mit der Fragestellung keine vernünftige Antwort möglich ist.
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#13
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Zitat:
Osmose als Mangel ist immer ein "offener" und kein "versteckter" Mangel. Darin liegt das Problem. Wenn vertraglich keine "Osmosefreiheit" zugesichert ist und zudem gekauft wird nach "Besichtigung" unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, was unter Privatleuten möglich ist, ist das Thema hinsichlich eines möglichen Klageanspruchs erledigt bzw. Klageanspruch und Rechtsschutzbedürnis nicht mehr gegeben. Gruß Walter |
#14
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Hallo komo
erstmal Willkommen im Forum auch von mir.. Osmose ist sicherlich ein Mangel,aber es kommt auf den Verlauf und die Stärke an.Eine gute und fachliche Reparatur ist oft besser als im Orginal.Ich habe vor Jahren auch mal an meinem alten Boot Osmose gehabt und saniert, da ist bis Heute nicht eine einzige Blase wieder gekommen. Außerdem drückt es ja auch den Kaufpreis,was auch noch zu berücksichtigen ist. Gruß Rudi |
#15
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Sage mal gehts imme rnoch um den rechtsstreit aus dem Mai diesen Jahres??
Zitat:
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#16
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Ich finde auch, daß die Frage hätte deutlich präziser sein müssen. Während sich das Forum in verschiedenen Wertungsszenarien abmüht, sitzt der Fragesteller zu Hause und rätselt der Antworten...
Also wann wo wie mit welchem Alter und welcher Zustandbeschreibung gekauft und dann könnte man sich dem annehmen. Mit Fotos erkennt es vielleicht sogar jemand, der dann Vogeschichtliches beitragen kann - so manches Boot stößt hier auf frühere Besitzer...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#17
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Da werden wohl nicht viel mehr Details vom Fragesteller kommen.
Schaut mal hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=51269 Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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#18
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Wenn ein Rechtsanwalt mir Osmose sagen würde, dann wäre der Fall geritzt - Osmose an sich ist KEIN Schaden sondern ein natürlicher Vorgang. Ergo kein Schadensersatz weil kein Schaden.
Wenn es um Osmoseschäden geht (und darum geht es ja offensichtlich), dann muß man das auch so formulieren - wolfb hat es doch schön geschrieben. Nun viel Spass beim Beweisen, dass diese Schäden schon beim Verkauf vorhanden waren - Du selbst (komo) hast ja beim Kauf keine entdeckt. Sachmängelhaftung - beim Privatverkauf eh nicht vorhanden, beim Händler 6 Monate danach ist Schicht im Schacht.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
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