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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Loyds Form
Als Rechtsgrundlage im Unglücksfall bei fremder Hilfe hätte ich gerne das "Loyds Form" an Bord. Wisst Ihr, ob das irgendwo im Internet zum Download steht?
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#2
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Der ‘Standard Open Form Salvage Contract’ steht unter diesem Lınk:
http://www.uctshiplaw.com/fulltext/lof2000.pdf Ich empfehle aber, diesen Contract NIE zu gebrauchen. |
#3
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Kann man das für eher unerfahrene, die nixverstehen kurz ein wenig ausführen?!?
Danke Bernd |
#4
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Da frueher die Lloyds Versicherung London die vorherschende Versicherung war, bot sich an, dass sie Streitfaelle auch entscheiden.
Open Form an sich sagt nur ‘no cure – no pay’, also Bezahlung nur im Erfolgsfall. Die Hoehe der Bezahlung richtet sich nach dem Wert des geretteten Schiffs / Ladung, Schwierigkeit der Bergung, Gefahr fuer die Retter etc., und wird nach erfolgter Bergung verhandelt. So weit, so gut. Da Berger und Gerettete dazu neigen, unterschiedliche Auffassungen ueber die Hoehe des Bergungslohns zu haben, muss jemand den angemessenen Bergelohn festlegen. Wenn Lloyds Open Form gewaehlt wurde, muss im Streitfall Lloyds in London den Streit schlichten. Man kann sich gut vorstellen, welchen Aufwand und Kosten das verursacht. Fuer einen Durchschnittsskipper kann man mit etwa Euro 20.000,-- rechnen, nur um ein Urteil zu bekommen. Der Verlierer zahlt die Kosten beider Seiten, da kann fuer Anwaltskosten noch einiges dazukommen. Also, durchaus ‘Open Form’ (nicht Lloyds) vereinbaren, aber das geht auch muendlich. Im Normalfall aber besser versuchen, Schlepphilfe zu vereinbaren gegen festen Betrag. |
#5
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Zitat:
grundsätzlich absolut einverstanden! In der Praxis ist es aber oft durchaus schwierig, mit dem Schlepperkäptn eine solche Vereinbarung zu treffen, da dieser sehr häufig nicht der "Firmenchef" ist (Fa. Smit, NL z.B.) oder zumindest vorgibt, keine verbindliche Preisabsprache treffen zu dürfen. Eine schriftliche Vereinbarung über "Open Form" (No Cure, no Pay) ist in der Regel vor dem Schleppereinsatz nicht möglich. Deswegen sollten auf Seiten des Skippers Zeugen für den mündlichen Vertrag zur Verfügung stehen; eine Auslegungshilfe über den Inhalt der mündlichen Vereinbarung kann die Tatsache sein, wessen Leine für den Schleppvorgang benutzt wurde... Grundsätzlich, ohne Vorurteile schüren zu wollen: Vorsicht bei Fischern und mit "kleineren Gelegenheitsbergern". Es soll Fälle geben, bei denen im Nachhinein deutlich geworden ist, dass der verlangte Preis für die Schlepphilfe, die rechtlich schnell zu einer Bergung werden kann, im Wesentlichen durch ein beim Schlepperführer noch irgendwo vorhandenes "Strandräuber-Gen" bestimmt worden ist... Also: (Augen auf) Gruss, Helmut |
#6
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...und immer ganz deutlich machen, dass es sich um eine Schleppleistung und nicht um eine Bergung handeln soll! :!:
H. |
#7
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Servus,
wenn es geht, immer eine eigene Leine zum Schlepper geben und vom Schlepper niemand an Bord kommen lassen, sonst kann aus dem Schleppen oder Freitörnen sehr leicht ein Bergen werden |
#8
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... dass bedeutet; jeder Segelkamerad entwickelt sich bei Gelegenheit zum
geldgierigen Piraten, den man mit Fusstritten von seinem Boot fernhalten sollte. Auch möchte ich gerne wissen wieviele von uns das Wort "Schlepphilfe" auf kroatisch, türkisch oder griechisch etc. aussprechen können? auf dass der schlimme Fall nie eintrifft Daniel |
#9
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Zitat:
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#10
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@felix
mein Gross schiesst in die Höhe, bin unterwegs nach Italien. Spass beiseite, es ist ein ernstes Thema das du hier anschneidest. Eine junge finanzschwache Crew kann durch sowas böse in mittleidenschaft gezogen werden. Da ist dann schnell ende Spass. Allen ein guter Schutzengel Daniel |
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