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  #1  
Alt 16.09.2008, 09:22
Bootsmäään Bootsmäään ist offline
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Standard Worüber ist der Trailer versichert?

Hallo und Guten Morgen,

als Bootsneuling habe ich mal folgende Frage: Worüber ist eigentlich der Trailer versichert? Wenn der Trailer abgestellt ist, bzw. gezogen wird. Ich habe eine Boots- und Kfzversicherung jeweils mit Kasko.

Jörg
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  #2  
Alt 16.09.2008, 09:28
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Standard

Hallo Jörg,

am Auto = über die Autovers., da das ganze als ein Fahrzeug gilt. Egel ob mit oder ohne Boot drauf.

abgestellt ohne Auto: je nach deinen Vers.bedingungen.

wer die Bootsvers. über Norman (blaue Elise) im Forum hat (wie etliche zufriedene BFFler), der hat den Trailer in der Bootshaftpflicht integriert.
Andere vers. machen das häufig nicht.
Da muss du nachlesen oder deinen Vers.vertreter fragen.

abgestellt ohne Boot und Auto = i.d.R. nicht vers.
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

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  #3  
Alt 16.09.2008, 10:13
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Da währe ersteinmal zu klären ob du einen Sportgeräteträger mit Grünem Kennzeichen hast oder eine Normale Zulassung.
Sportgeräteträger sind nämlich Versicherungsfrei und werden über das KFZ im angehängten zustand versichert. Nicht hinten dran = nicht versichert.
Normales Kennzeichen wie zu deinen Versicherungsbedingungen.
__________________
mit sportlichem Gruß
Michael
BreakOutAnotherThousand
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  #4  
Alt 16.09.2008, 10:31
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Zitat:
Zitat von Plattner Beitrag anzeigen
Da währe ersteinmal zu klären ob du einen Sportgeräteträger mit Grünem Kennzeichen hast oder eine Normale Zulassung.
Sportgeräteträger sind nämlich Versicherungsfrei und werden über das KFZ im angehängten zustand versichert. Nicht hinten dran = nicht versichert.
Normales Kennzeichen wie zu deinen Versicherungsbedingungen.
Hallo, ich habe ein grünes Kennzeichen. Ich dachte das wäre immer so bei Sportbootanhänger.
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  #5  
Alt 16.09.2008, 10:39
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Zitat:
Zitat von Plattner Beitrag anzeigen
Da währe ersteinmal zu klären ob du einen Sportgeräteträger mit Grünem Kennzeichen hast oder eine Normale Zulassung.
Sportgeräteträger sind nämlich Versicherungsfrei und werden über das KFZ im angehängten zustand versichert. Nicht hinten dran = nicht versichert.
Normales Kennzeichen wie zu deinen Versicherungsbedingungen.
Anhänger sind immer über das ziehende Fahrzeug haftpflichtversichert, wenn sie angekuppelt sind, egal, ob schwarzes oder grünes Kennzeichen.
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  #6  
Alt 16.09.2008, 10:52
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Anhänger sind immer über das ziehende Fahrzeug haftpflichtversichert, wenn sie angekuppelt sind, egal, ob schwarzes oder grünes Kennzeichen.
Darf ich die Aussage"Anhänger" durch "Sportgeräteanhänger" ersetzen ?
Dann stimmt es nämlich ....
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Gruß Fred
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  #7  
Alt 16.09.2008, 11:06
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Darf ich die Aussage"Anhänger" durch "Sportgeräteanhänger" ersetzen ?
Dann stimmt es nämlich ....
Nein, das gilt für alle Anhänger, auch die, die eine eigene Versicherung haben.

Gruß Birgit
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  #8  
Alt 16.09.2008, 11:17
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wie ich oben schrieb - schliesslich geht es um einen Trailer. Und das sind immer Sportanhänger, egal ob grün oder schwarzes Kennz. Sportanhänger sind vers. frei.

Aber es ging nicht um frei oder pflicht, es ging um den Fall der Fälle und da hab ich alles zu geschrieben, was über die Suchfunktion bzw. über Norman als Fachmann auch zu erfahren ist.
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Pit

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  #9  
Alt 16.09.2008, 19:27
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Zitat:
Zitat von Bootsmäään Beitrag anzeigen
Hallo und Guten Morgen,

als Bootsneuling habe ich mal folgende Frage: Worüber ist eigentlich der Trailer versichert? Wenn der Trailer abgestellt ist, bzw. gezogen wird. Ich habe eine Boots- und Kfzversicherung jeweils mit Kasko.

Jörg
Ist eigentlich schon alles gesagt worden.
Nur nochmal der Vollständigkeit halber, damit das nicht falsch vestanden wird, da Du extra die Kasko erwähnt hast:
Auch angekuppelt sind Boot oder Trailer niemals über die Kasko des Zugfahrzeugs versichert. Das gilt nur für die Haftpflicht.
Abgekuppelt oder auch in seltenen Fällen im angekuppelten Zustand, ist der Trailer nur entweder über eine separate Trailerhaftpflicht, oder ein Trailerhaftpflicht, die oft kostenlos in der Bootshaftpflicht integriert ist, versichert.

Die Mitversicherung des Trailers über das Zufahrzeug endet übrigens schon, wenn sich der Trailer unbeabsichtigt gelöst hat (z.B. Unfall oder Aufschaukeln) und nicht mehr "in Bewegung befindlich" ist. Wenn dann jemand drauffährt ist man ohne Trailerhaftpflicht haftbar.

Gruß
Norman
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  #10  
Alt 16.09.2008, 19:35
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deswegen Trailer versichern, ist auch nicht teuer, bei mir glaube ich um die
20 €. Habe ich ausnahmsweise nicht bei Norman gemacht.
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  #11  
Alt 16.09.2008, 19:41
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Zitat:
Zitat von Vista Beitrag anzeigen
deswegen Trailer versichern, ist auch nicht teuer, bei mir glaube ich um die
20 €. Habe ich ausnahmsweise nicht bei Norman gemacht.
Und das hast Du jetzt davon.
Hättest Du mich nämlich gefragt, hätte ich Dir gesagt, dass die bei Dir schon kostenlos in der Bootshaftpflicht enthalten ist und Du Dir die 20 € sparen kannst.

Gruß
Norman
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  #12  
Alt 16.09.2008, 19:45
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war aber schon vorher abgeschlossen, und habe ich schon gekündigt.
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  #13  
Alt 19.09.2008, 15:20
Autodachtrailer Autodachtrailer ist offline
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Standard Anhängerhaftpflicht

Vielleicht zur Ergänzung: Wenn ich auf einem Rastplatz meinen Hänger abkuppele (hier: WW) und von Hand in eine Parklücke rangiere, zahlt (falls versichert) die Haftpflicht des Hängers den Parkrempler.
Rangierst du mit dem Auto, zahlt die Haftpflicht des Autos (verbunden mit Rabattverlust) oder du selbst (Rabattretter).
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