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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin moin,
darf ich an einem Wohnwagen eine AHK montieren um damit noch einen kleinen Boots- bzw. JetSkiTrailer zuziehen? Alles natürlich vorrausgesetzt die zulässiege Zuglast vom Zugfahrzeug und die max. Länge von 19m wird nicht überschritten.
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#2
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Ich glaube, dass das nicht möglich ist. In Frankreich ist es soweit ich weiß erlaubt.
Coole IDEE ![]()
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Beste Grüße, Benedikt ![]()
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#3
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In Deutschland nur als landwirtschaftlicher Verkehr
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gregor ![]()
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#4
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Früher gab es doch solche Züge mit zwei (sogar richtig großen)
Anhängern. Und vorne hing eine sogenannte Zugmaschine ( LKW mit verkürzter Ladefläche) dran. Cirkusvolk und Kirmesfritzen waren damit unterwegs. Fahrer mußte Klasse 2 haben und Gespann durfte nicht schneller als 60 fahren (auch auf Autobahnen ![]() Rein praktisch dürfte die Sache wahrscheinlich heute schon daran scheitern, daß man wohl für keinen Wohnwagen eine abnahmefähige Anhängerkupplung bekommt.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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#5
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![]() Zitat:
Das geht. Nennt sich road train ..... .....in Australien. Bildquelle: http://www.thedieselgypsy.com/Roadtrain_Record-2006.htm (soll man ja heutzutage angeben)
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Viele Grüße Fränkie Ich habe soeben meine Abmeldung im BF bei nem Mod. beantragt. War nett mit Euch, labbert halt in Zukunft über´s Essen, was heute toll war oder schlecht..........hauptsache es drückt keiner nen Petzbutton und sofort schliesst ein Mod ein Thema. Also Ciao
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#6
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![]() Danke danke, aber ich wollte doch in Deutschland damit umherzotteln und da der Jet etwas schwer für den Fahrradträger ist, dachte ich mir das mit dem zweiten Trailer. Ich bin in der Tat dadrauf gekommen, weil die vom Zirkus und die Bauern ja auch so fahren und Klasse BCE (alt Klasse 2) habe ich auch.
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#7
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Hi Marco,
das geht scho, mußt nur das Zugfahrzeug gegen einen Traktor ersetzen. Höchstgeschwindigkeit....40km/h ![]() Und wenn´s denn schneller sein soll nimmst hald einen Case, da darfst Du auch auf die Autohahn mit 60km/h Beim Silppen hast dann auch kein Problem ![]() Hansemann
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#8
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![]() Zitat:
...aber die haben doch richtige Zweichsanhänger... ![]()
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#9
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§ 32 a StVZO
Hinter Zugmaschinen dürfen zwei Anhänger geführt werden.
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#10
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Aber ich glaube, nur der letzte darf eine oder eine Tandemachse haben. So haben das jedenfalls die Zirkusleute. Da hängt an an einer Zugmaschine ein Zweiachser und da dran die Zigeunerbude.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#11
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![]() Zitat:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt ausserorts und auf Autobahnen 60km/h
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#12
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Vielen Dank schon mal für eure Ergüsse
![]() Ich werde mal bei unserem Dorfsheriff, bei Onkel vom TÜV oder bei einem Fahrlehrer nachfragen. Kommt drauf an wer mir als erstes übern Weg läuft. Ich werde selbstverständlich über diese Kontaktaufnahme berichten.
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#13
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![]() Zitat:
![]() ![]() wenn ja besorg dir einen Gewerbeschein als Karussellbremser. ![]()
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügenfahnen Folgen alle. – Schafsnatur! Johann Wolfgang von Goethe
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#14
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![]() Dann wird das mit der Länge zu tun haben: Zitat:
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#15
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Das könnte sein - und Sattelfahrzeuge sind nicht zugelassen....
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#16
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Hallo
In der Boote war mal ein Bericht über eine Art Wohnwagen/Trailer Mix ![]() ...vorne Wohnwagen/Hinten Trailer,wäre vielleicht auch eine Lösung für dich ![]() Ich denk da an Fahrgestellverlängerung des vorhandenen Wohnwagens ![]()
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MFG Sascha ![]()
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#17
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![]() Zitat:
warum soll das kein gute Idee sein? ![]() ![]() ![]()
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#18
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![]() Zitat:
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#19
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bau mal eine luftdruckbremse in dein auto und in deinen wohnwagen.dann ab zum tüv.wenn du dann glück hast,bekommst du deine 2te ahk genemigt.denn das zugfahrzeug und der erste anh.müssen eine duchgängige bremsanlage haben.
gruss harry
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#20
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Hat noch einer ein paar Pneumatikzylinder rumliegen?
![]() Danke, das höhrt sich technisch überlegt und deutsch an. ![]()
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#21
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![]() ich denke das hat mit der Achsenanzahl zu tun. Ich habe bei uns noch kein Lkw-Gespann gesehen das mehr als 5 Achsen hat. (ausser Sonderfahrzeuge) Und eine Tandemachse zählt nur als eine Achse. Gruß Günter |
#22
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![]() Zitat:
Das größte Problem wird aber, den PKW als Zugmaschine zugelassen zu bekommen |
#23
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![]() Zitat:
Über die Anzahl der Achsen wird lediglich das zGG bestimmt - da aber bestimmte Obergrenzen eh nicht überschritten werden dürfen, machen bei einem normalen Zug mehr als 6 Achsen keinen Sinn.
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#24
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Wäre eine solch bestus... Frage nicht mehr was für`s "Zigeunerforum"
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#25
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Verstehe dein Problem nicht
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