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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.11.2003, 12:41
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Standard Sicherheitsausrüstung an Bord Binnen und See ???

Hallo,

tja in den Katalogen werden Tonnenweise Notfall und Sicherheitsklamotten angeboten, die Polizei empfiehlt dies, der andere sagt dir jenes..........

Was mich mal interessieren würde wäre gibt es Vorschriften was man im Binnen und im Seebereich mitzuführen hat ???
Und wo kann man sowas nachlesen ???

Was hab Ihr an Bord wenn Ihr rausfahrt ????

Was macht Sinn und was ist totale Schrott ???


Bis bald Marcus
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Gruss Marcus
Y.C.G.S
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Wenn ich die See seh dann brauch ich kein Meer mehr !!!
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  #2  
Alt 01.11.2003, 13:15
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Sicherheitsausrüstung? Ein weites Feld und abhängig vom Fahrgebiet. Ich nehme für Küstanfahrten Nordsee auf meinem 21er Daycruiser folgendes mit:
  • pro Person mind. eine Automatik-Schwimmweste
    3 Feuerlöscher
    Feuerlöschdecke
    Ösfass
    2 elektr. Lenzpumpen
    1 Handlenzpumpe
    UKW-Funk und Handy
    6 Seenotraketen
    Reserveanker
    Treibanker
    Erste-Hilfe-Kasten
    Reservepropeller
    Reserveimpeller
    Reservewasserpumpe
    Hilfs-AB
    Reservekompass
    passendes Werkzeug
    Überbrückungskabel
    reserve-Brille
    Pütz
Ich hab bestimmt noch was vergessen, was an Bord zur "Sicherheitsausrüstung" zählen würde.....
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #3  
Alt 01.11.2003, 13:29
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Standard Sicherheitsausrüstung

Hallo Markus,

Deine Frage kann ich Dir nur für den Binnenbereich gesichert beantworten. Es gibt da keine Vorschriften, was Du da an "Sicherheitsartikel" im Sportbootbereich mitzuführen hast. Man (der Gesetzgeber) geht da anders vor. Man fügt da in bestehende §§ der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (auch der Flußpolizeiverordnungen) Zusätze ein. Hier ein Beispiel wenn es um "unsichtiges Wetter" (z. B. Nebel) geht: Da darf man nur fahren wenn man Funk und Radar an Bord hat. Oder bei Hochwasser ab einer bestimmten Marke. Auch da darf man nur fahren wenn man eine Funke an Bord hat. Funk und Radar sind da die einzigen Sachen die unter bestimmten Vorraussetzungen für Sportboote vorgeschrieben sind. Andere Sachen (wie z. B. Radarreflektor usw.) wirst Du nirgends in den Schifffahrtsordnungen des Binnenbereich als Vorschrift finden.

Eine andere Sache ist natürlich die sog. "seemänische Sorgfaltspflicht" (egal ob Binnen oder See). Wie die jeder für sich selbst auslegt und was dazu der Einzelne mit an Bord nimmt, das ist eine andere Sache. Hat aber mit der Gesetzgebung nichts zu tun.

Vielleicht kann Dir da aber noch einer für den Seebereich weiter helfen. Da war ich bislang im Sportbootbereich immer nur Charterer und habe mich aus dem Grund bislang auch noch nicht mit evtl. gesetzlichen Vorgaben auseinander gesetzt und möchte Dir dazu auch nichts falsches sagen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
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  #4  
Alt 01.11.2003, 13:38
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Zitat:
Zitat von Olaf
Sicherheitsausrüstung? Ein weites Feld und abhängig vom Fahrgebiet. Ich nehme für Küstanfahrten Nordsee auf meinem 21er Daycruiser folgendes mit:

(schnipp von KWO)

Ich hab bestimmt noch was vergessen, was an Bord zur "Sicherheitsausrüstung" zählen würde.....
Sind die irgendwo in einer Vorschrift aufgelistet (darum ging es ihm eigentlich), oder entsprechen die Deiner Vorstellung, um Deiner "seemännischen Sorgfaltspflicht" genüge zu tun?

Da ich ein "Vorschriftenmensch" () bin, interessiert mich das jetzt auch mal.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #5  
Alt 01.11.2003, 14:01
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Hallo
Zur Ausrüstung auf Sportbooten gibt es beim DMYV ein Merkblatt.
Diedes wird auch von der WSP zur Hand genommen.
Ansonsten bei der nächaten WSP nach der Aktion "Alles Klar" fragen.

Gruß
Feddo
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #6  
Alt 01.11.2003, 14:18
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siehe auch

http://www.kreuzer-abteilung.org/Public_PDF/5520.PDF
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #7  
Alt 01.11.2003, 14:29
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Standard Vorschriften über Sicherheitsausrüstungen

Zitat:
Zitat von Gerd1000
Auch diese ORC-Richtlininen (ORC = Offshore Racing Council) sind genau so wenig "amtlich" noch "Vorschrift", wie die schon zuvor im "Merkblatt des DMYV" genannten Sachen.

Es muß doch einer ne Antwort auf seine Frage (die mich inzwischen genau so interessiert) haben.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #8  
Alt 01.11.2003, 14:35
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Hallo KWO
Habe das Thema schon öfter diskutiert.
Nach meinem Stand gibt es selbst bei der WSP keine Vorschriftenzu Sportbooten.Erste Schritte sind die Kategorieeinteilungen für Fahrzeuge.
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Gruß
Feddo

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  #9  
Alt 01.11.2003, 14:47
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also Vorschriften gibt es für Binnenreviere zum Teil schon. Die Sicherheitsausrüstung wird sogar beim TÜV in Bayern, den Boote alle 5 JAhre machen müssen, überprüft.

Auch Länder, wie Frankreich, Italien haben Sicherheitsrichtlinien erlassen.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #10  
Alt 01.11.2003, 14:55
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Wie schon oben erwähnt, ist das alles abhängig vom Fahrgebiet!

Für die Niederlande habe ich das hier gefunden!

Quelle ist: "Wassersportführer 2003" Ein Leitfaden der in Zusammenarbeit der Niederländischen Wasserschutzpolizei und der Wasserschutzpolizei NRW Kostenlos herausgegeben wird!

Ausrüstung

Vorgeschrieben sind:
Ein Signalhorn, zugelassene Navigationsbeleuchtung, Notsignale (rote Flagge, rotes Licht)

Fahrzeuge vor Anker, müssen am Tage einen Schwarzen ball und bei Nacht ein weißes Rundumlicht führen.

Auf einigen Gewässern ist bei geringer Sicht, in Fahrt oder vor ANker, ein Radarreflektor vorgeschrieben. Dies trifft auf den Schifffahrtstraßen, den Seehäfen, z.B. bei Rotterdam, Amsterdam, Delfzijl, und den Gewässernin Südholland und Zeeland zu. Auf der Westerschelde und in den Anlaufgebieten der Niederländischen Seehäfen der Nordsee ist der radarreflektor auch bei guter Sicht vorgeschrieben.
Ein Segelfahrzeug unter Segeln, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, muß einen schwarzen Kegel - Spitze nach unten - führen. Auf der Westerschelde müssen Sportfahrzeuge, ausgenommen kleine offene Boote eine aktuelle Seekarte des Westerscheldebereichs an Bord mitführen.

Für schnelle Motorboote sind zusätzlich vorgeschrieben:

-Ohnmachtsichere Rettungswesten für jeden Mitfahrenden.
-Das Boot muß mit einer Technischen Einrichtung versehen sein, die ein unbemanntes Fahren unmöglich macht (Quickstop)
-Ein Feuerlöscher
-Eine solide Lenkeinrichtung
-Eine solide, geräuschdämpfende Einrichtung für das Abführen der Abgase.


Außerdem empfohlen:
-Ein Anker mit ausreichende langer Leine, "Erste Hilfe"-Ausrüstung, Paddel oder Riemen, Rettungsring, Werkzeug, Handlampe, Rundfunkempfänger und weitere Nautische Geräte.
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Grüße vom Pottkind
Ricky
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  #11  
Alt 01.11.2003, 15:06
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Standard Vorschriften über Sicherheitsausrüstungen auf Sportbooten

Zitat:
Zitat von Gerd1000
also Vorschriften gibt es für Binnenreviere zum Teil schon.
Kannst Du die dann bitte auch mal benennen. Deshalb, weil mir da keine bekannt sind, aber das will letztlich auch nichts heißen. Ist nur ungewöhnlich. Ausser den von mir zuvor gegebenen Beispielen finde ich dazu weder etwas in der Binnenschifffahrsstraßenordnung noch in den 3 Flußpolizeiverordnungen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #12  
Alt 01.11.2003, 15:12
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Standard Sicherheitsausrüstung

Zitat:
Zitat von provence
Für die Niederlande habe ich das hier gefunden!

Quelle ist: "Wassersportführer 2003" Ein Leitfaden der in Zusammenarbeit der Niederländischen Wasserschutzpolizei und der Wasserschutzpolizei NRW Kostenlos herausgegeben wird!
Auch hier vorsicht. Der Name "Leitfaden" sagt doch schon aus, daß es sich lediglich um eine Empfehlung und um keine Vorschrift handelt. Um diese ging es aber letztlich bei der ursprünglichen Fragestellung.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #13  
Alt 01.11.2003, 15:24
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Standard Re: Vorschriften über Sicherheitsausrüstungen auf Sportboote

Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von Gerd1000
also Vorschriften gibt es für Binnenreviere zum Teil schon.
Kannst Du die dann bitte auch mal benennen. Deshalb, weil mir da keine bekannt sind, aber das will letztlich auch nichts heißen. Ist nur ungewöhnlich. Ausser den von mir zuvor gegebenen Beispielen finde ich dazu weder etwas in der Binnenschifffahrsstraßenordnung noch in den 3 Flußpolizeiverordnungen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen

kann ich dir im einzelnen nicht mehr nennen, da ich letzes Jahr mein Segelboot am Sta.See verkauft habe und keine Unterlagen über die Vorschriften mehr habe. Wenn du in Bayern ein Boot zuläßt bekommst du ein Merkblatt wo drin steht was du haben mußt. Das kontrolliert dann der TÜV. Könntest du dir bei einem Landratamt (z.B, in Sta) anfordern.

Aber ich finde es müßig darüber zu diskutieren ob es Vorschriften, Richtlinien, Empfehlungen oder Leitfäden sind. Das ist ohnehin nur Theorie. Wichtig ist doch was ich tatsächlich brauche. Das hängt vom Boot, vom Revier, Crew und nicht zuletzt von den finanziellen Möglichkeiten und eigenen Idealvorstellungen ab.

Also um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen.

Wenn das Boot und das Revier feststehen, kann man gezielt auf die Ausrüstung eingehen.
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  #14  
Alt 01.11.2003, 15:32
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Standard Re: Sicherheitsausrüstung

Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von provence
Für die Niederlande habe ich das hier gefunden!

Quelle ist: "Wassersportführer 2003" Ein Leitfaden der in Zusammenarbeit der Niederländischen Wasserschutzpolizei und der Wasserschutzpolizei NRW Kostenlos herausgegeben wird!
Auch hier vorsicht. Der Name "Leitfaden" sagt doch schon aus, daß es sich lediglich um eine Empfehlung und um keine Vorschrift handelt. Um diese ging es aber letztlich bei der ursprünglichen Fragestellung.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Na ja!

Zumindest hält sich die Waschpo in NL an diesen "Leitfaden" und kassiert auch kräftig bei Verstössen gegen diesen!

"Leitfaden" ist vieleicht nicht richtig! In dem Heft selber ist die Rede von einer "Broschüre"!

Dies gesamte "Broschüre" und anderes soll man auch unter dieser URL abrufen können:

http://home.t-online.de/home/wsp.nrw.zkb/

Hab's aber nicht ausprobiert!
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  #15  
Alt 01.11.2003, 16:20
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Standard Re: Vorschriften über Sicherheitsausrüstungen auf Sportboote

Zitat:
Zitat von Gerd1000
kann ich dir im einzelnen nicht mehr nennen, da ich letzes Jahr mein Segelboot am Sta.See verkauft habe und keine Unterlagen über die Vorschriften mehr habe.
Alles klar. Ich weiß Bescheid was Du meinst. Privates Gewässer (Freistaat Bayern)!

Jeder kann natürlich auf seinem eigenen Gewässer Vorschriften aller Art erlassen. Ich könnte auch auf dem Teich hinter meinem Haus (den Teich den ich nicht habe) als mindest Sicherheitsausrüstung verlangen, daß jeder Bootsinsasse Schwimmflügelchen zu tragen hat. Diese sogar von TÜV überprüft werden müssen. Das ist dann aber keine Vorschrift in dem Sinne. Ich kann aber jederzeit sagen, daß wenn einer das nicht anerkennt, dieser dann auch nicht das Privatgewässer befahren darf. So sieht es letztlich aus.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #16  
Alt 01.11.2003, 16:34
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Zitat:
Zitat von KWO
Sind die irgendwo in einer Vorschrift aufgelistet (darum ging es ihm eigentlich), oder entsprechen die Deiner Vorstellung, um Deiner "seemännischen Sorgfaltspflicht" genüge zu tun?
Das ist eine Mischung aus beidem. Marcus fragte explizit auch nach:

Zitat:
Zitat von msurmel
Was hab Ihr an Bord wenn Ihr rausfahrt ????
Für mich ist in erster Linie wichtig auf der sicheren Seite zu sein - insbesondere draussen (binnen mag das ja weniger wichtig sein). Den Vorschriften genüge ich dabei nur zusätzlich - und wie man an der Liste sehen kann, füge ich der empfohlenen Ausrüstung noch ein paar Dinge hinzu.
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #17  
Alt 01.11.2003, 17:35
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Standard Vorschriften über Sicherheitsausrüstungen auf Sportbooten

Zitat:
Zitat von Olaf
Für mich ist in erster Linie wichtig auf der sicheren Seite zu sein - insbesondere draussen (binnen mag das ja weniger wichtig sein).
Das ist richtig und im Prinzip auch letztlich das einzige was zählt!


Zitat:
Zitat von Olaf
Den Vorschriften genüge ich dabei nur zusätzlich ...
Auf den nicht existierenden Vorschriften im Binnenbereich reite ich aus dem Grund so herum, weil das Wissen darum nun auch mal wichtig ist. Ich meine es war in diesem Forum, wo vor noch nicht all zu langer Zeit ein Berliner geschrieben hat, daß er wg. einem fehlendem Radarreflektor von der Entenpolizei über den Tisch gezogen worden ist. Das sollte hier keinem Leser nochmals passieren. In so fern ist schon wichtig, daß jeder um die Vorschriften und somit über seine Rechte Bescheid weiß.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #18  
Alt 01.11.2003, 18:57
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SUPER !!!!!!

Das Forum hier LEBT !!!!!

Na und wie !!!!
Mit so vielen Antworten hätte ich nicht gerechnet. DANKE

Wegen der Fahrgebieten, mir ging es Hauptsächlich darum das mein Heimatrevier Düsseldorf am Rhein sein wird.
Ich möchte aber auch mal in Roermond oder am Ijsselmeer damit fahren.
Einmal im Jahr kommt das Boot mit nach Empuriabrava in Spanien.

So und aufgrund der unterschiedlichen Gebiete iss ja nun die Frage was muss ich wo haben.

Westen für jeden, Rettungsring, Feuerlöscher, Bootshaken, Paddel,Eimer, Erste Hilfe, Schöpfe, Bilgenpumpe, Rundfunk, Nebelhorn, DHI-Beleuchtung, roteFlagge, rote Lampe.

Das sind Sachen die sind klar aber was ist Fackeln, Rettungsinsel, GMDSS, NAVTEX, Seenotfunkbarke, Signalflaggen N C , pyrotechnik.

Man kann viel kaufen....leider ist mein Boot total leer...d.h. ich muss alles neu kaufen..... ...und das wird teuer......


bis bald Marcus
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Gruss Marcus
Y.C.G.S
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Wenn ich die See seh dann brauch ich kein Meer mehr !!!
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  #19  
Alt 01.11.2003, 21:53
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Ich würde auf jeden Fall eine DSC Funke einbauen.
Der rote Knopf macht sinn, wenn man unter geht.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #20  
Alt 02.11.2003, 09:59
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Ich würde auf jeden Fall eine DSC Funke einbauen.
Der rote Knopf macht sinn, wenn man unter geht.
Und mit GPS verbunden - dann wissen die Hinterbliebenen zumindest, wo sie die Kränze hinschmeissen müssen.

Nee, im Ernst:

Marcus, Du möchtest wissen, in welchem Deiner Reviere, welche Ausrüstung
  • a) vorgeschrieben und
    b) sinnvoll
ist, hab ich das richtig verstanden? Das wird dann nämlich sehr umfangreich, weil sehr unterschiedlich. So macht die DSC Funke (s.o.) binnen keinen, buten jedoch außerordentlich viel Sinn. Das wird glaube ich schwierig, das so haarklein aufzudrösseln.
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #21  
Alt 03.11.2003, 02:17
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Hallo Marcus,
man muß ja nicht alles im 1.Jahr kaufen,
Fackeln und Pyrotechnik im Kleinformat z.B. Nicosigenal sind auf dem Rhein sicher auch angebracht, aber Rettungsinsel, NAVTEX, Seenotfunkbarke, sind ehr was für See oder Hochsee Einsätze, Signalflaggen N C sind sicher lustig, aber wer kennt sich damit schon aus.

Ralf Schmidt
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  #22  
Alt 04.11.2003, 06:53
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Tja,

alles in einem Jahr ist eh nicht drin, aber das Nötigste sollte es schon sein.

Was mich stutzig macht ist diese QUICKSTOP Vorschrift in Holland.
Wenn ich mir meine Mercury Fernbedienung so anschaue dann hab ich da sowas nicht dran entdecken können.

Ich hab mir jetzt nen Riesenberg an Seiten von der WSP,DMYV, DSV, usw ausgedruckt und werde die mal durcharbeiten.
Mal sehen was dabei rauskommt.

Alles was ich finde pack ich dann hier ins Forum.
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Gruss Marcus
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  #23  
Alt 04.11.2003, 13:50
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Standard hallo Marcus - zum Thema Sicherheit

ich denke ,dass hier ganz schön geschweift wurde und Marcus die eigentliche Frage nicht so beantwortet wurde .Sicherlich wegen des Umfangs schwierig .
Marcus Du fragtest auch nach Erfahrungen !
Ich fahre nur auf Binnengewässern allerdings auf der großen Müritz
und allen dazugehörigen Kanälen.
Ich habe folgendes an Bord : Handy (Funke nicht notwendig )
dazu habe ich alle notwendigen Nummern
gesspeichert ( Polizei,Heimathafen
u.s.w) deshalb gespeichert damit jeder diese griffbereit hat .
Schwimmwesten für jedes Mitglied an Bord ,2 Feuerlöscher,Sanikasten,2 Anker ,Ruder , Ersatzmotor (AB),auf jeden Fall eine Alarmtröte zusätzlich zur Bootshupe ,Lenzpumpe .
Das wars eigentlich um hier im Binnenbereich auszukommen bei Gefahr.


Gruß Lolli
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ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt !
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  #24  
Alt 04.11.2003, 19:31
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Was mich stutzig macht ist diese QUICKSTOP Vorschrift in Holland.
Wenn ich mir meine Mercury Fernbedienung so anschaue dann hab ich da sowas nicht dran entdecken können.
Hallo Marcus ,
deine Schaltbox hat bestimmt einen Quickstop, der ist nur nicht aufgesteckt, unterhalb vom Zündschloß ist so eine art kleiner Kasten der von unten offen ist, darin befindet sich ein kleiner Kippschalter, der jetzt bestimmt oben steht, wenn das so bei dir ist brauchst du nur die Auslöseschnur, ich kann dir evtl. ein Bild besorgen, wenn du das Teil nicht auf Anhieb findest.

Ralf Schmidt
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  #25  
Alt 04.11.2003, 20:21
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Jau !!!
Jetzt wo Du es sagst

Das ist der Schalter wo ich mir als alter Elektriker die Frage gestellt habe wie man den wohl schaltet. Mein Gott wie peinlich. Steht auch noch AUS dran und ich Depp hab schon gemeckert wie man das wohl ausschalten soll. Ich denke mal da gehört ein Ring mit ner Kordel ran.

DANKE !!!!!!!!!



Und so was wie ich schimpft sich auch noch Energie-Anlagen-Elektroniker
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Gruss Marcus
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