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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Manövrierbehindertes Fahrzeug
Hallo Alle,
angenommen mal, bei einem Segler fällt die Maschine aus. Ist man denn gemäß den KVR ein manövrierbehindertes Fahrzeug? Beispiel: Bremerhaven Einfahrt zur Schleuse - Fährverkehr - Motor streikt und da man das Segeln ja beherrscht läuft man unter Segel ein. Fähre kommt, ausweichen nur bedingt ( Wind ) möglich. Müssen dann die entsprechenden Zeichen gesetzt werden? Oder sollten schon mal die Retter gerufen werden, vorausgesetzt man hat Funke. Ist mir nur so in den Kopf gekommen bei dieser doch für uns trostlosen Zeit Eddi |
#2
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Moin Eddi,
ein Segler ohne Maschine ist ein - Segler! Damit ist er voll manövrierfähig - oftmals besser als unter Motor. Wenn der Mast auch noch unten ist sieht das etwas anders aus. Dann wirst du aber wohl kaum mit deienm Boot in die Geeste paddeln. Gruß Uwe PS: vor der schleuse kann man sich mit den Kollegen durch Zuruf verständigen. Du findest dann bestimmt jemanden, der dich mit in die Schleuse nimmt.
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Gruß Uwe |
#3
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Ich kenne die Örtlichkeiten nicht, aber ich gehe mal davon aus, daß die Fähre das Fahrwasser kreuzt, und deshalb ausweichpflichtig ist. Also, kein Problem für den Segler,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#4
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In den KVR Regel 3g heißt es:
Zitat:
Die KVR sagen dazu in Regel 3f Zitat:
Gruß Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
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