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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.11.2003, 20:55
Benutzerbild von Eddi
Eddi Eddi ist offline
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Standard Manövrierbehindertes Fahrzeug

Hallo Alle,
angenommen mal, bei einem Segler fällt die Maschine aus.

Ist man denn gemäß den KVR ein manövrierbehindertes Fahrzeug?

Beispiel: Bremerhaven Einfahrt zur Schleuse - Fährverkehr - Motor streikt und da man das Segeln ja beherrscht läuft man unter Segel ein. Fähre kommt, ausweichen nur bedingt ( Wind ) möglich.

Müssen dann die entsprechenden Zeichen gesetzt werden?

Oder sollten schon mal die Retter gerufen werden, vorausgesetzt man hat Funke.

Ist mir nur so in den Kopf gekommen bei dieser doch für uns trostlosen Zeit

Eddi
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  #2  
Alt 05.11.2003, 21:07
Benutzerbild von ugies
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Boot: ... aber sicher, zornige 29 PS ;-)
Rufzeichen oder MMSI: 211 .... .... ....
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Standard

Moin Eddi,

ein Segler ohne Maschine ist ein - Segler! Damit ist er voll manövrierfähig - oftmals besser als unter Motor. Wenn der Mast auch noch unten ist sieht das etwas anders aus. Dann wirst du aber wohl kaum mit deienm Boot in die Geeste paddeln.

Gruß
Uwe

PS:
vor der schleuse kann man sich mit den Kollegen durch Zuruf verständigen. Du findest dann bestimmt jemanden, der dich mit in die Schleuse nimmt.
__________________
Gruß
Uwe
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  #3  
Alt 05.11.2003, 21:10
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Ich kenne die Örtlichkeiten nicht, aber ich gehe mal davon aus, daß die Fähre das Fahrwasser kreuzt, und deshalb ausweichpflichtig ist. Also, kein Problem für den Segler,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #4  
Alt 05.11.2003, 22:49
Benutzerbild von chris-b
chris-b chris-b ist offline
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22 Danke in 10 Beiträgen
Standard

In den KVR Regel 3g heißt es:

Zitat:
Der Ausdruck »manövrierbehindertes Fahrzeug« bezeichnet ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Der Ausdruck »manövrierbehindertes Fahrzeug« umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein:

i) Ein Fahrzeug, das ein Seezeichen, Unterwasserkabel oder eine Rohrleitung auslegt, versorgt oder aufnimmt;
ii) ein Fahrzeug, das baggert, Forschungs- oder Vermessungsarbeiten oder Unterwasserarbeiten ausführt;
iii) ein Fahrzeug in Fahrt, das Versorgungsmanöver ausführt oder mit der Übergabe von Personen, Ausrüstung oder Ladung beschäftigt ist;
iv) ein Fahrzeug, auf dem Luftfahrzeuge starten oder landen;
v) ein Fahrzeug beim Minenräumen;
vi) ein Fahrzeug während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen.
Ein Segelboot, dessen Motor ausfällt, ist erst mal nicht manövrierbehindert weil immer noch ein Segelboot. Hat es die Segel unten und den Motor an (und der fällt aus) wäre es ein "Motorboot" dessen Motor ausfällt und so lange, bis die Segel wieder gesetzt sind manövrierunfähig - kleiner aber feiner Unterschied.

Die KVR sagen dazu in Regel 3f
Zitat:
Der Ausdruck »manövrierunfähiges Fahrzeug« bezeichnet ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren kann, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Die Faustregel ist: wer nur sehr langsam manövrieren kann ist behindert, wenn ist nix machen kann außer getrieben zu werden und Notsignale zu senden ist unfähig

Gruß
Christoph
__________________
"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!"

für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de
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