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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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gesetzliches: (Klein-)fahrzeug
Moin moin,
ich habe das hier neulich so verstanden: Fahrzeug = >20m Kleinfahrzeug = <20m Jetzt erzählt mir doch eine Motor Binnenscheinmacherin, das hat sich alles geändert. Nun liegt die Grenze bei 15m Oder hat sie was falsch verstanden und meint damit die maximale Länge des Fahrzeuges, welches sie mit ihrem Schein fahren darf.
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Gruß, Thomas |
#2
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Hi, kann nur die Spotboot-FS Frage beantworten: Binnen bis 14,99m
Das mit dem Kleinfahrzeug hab ich vergessen saludos Carlos |
#3
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http://www.schifffahrtslexikon.de/le...hrzeuge_de.htm
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...1.01/1.01.html § 1.01 Begriffsbestimmungen ... In dieser Verordnung gelten als ... 14. "Kleinfahrzeug": ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen ein Fahrzeug, das gebaut oder eingerichtet ist, um andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen, ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist, eine Fähre ein Schubleichter sowie ein schwimmendes Gerät; ... |
#4
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Kleinfahrzeug ist nach wie vor <20m
Was sich in den letzten Jahren mal geändert hat, ist die Gültigkeit des SBF Binnen für früher Fahrzeuge <15t, heute <15m. Für uns Stahlverdrängerfahrer ist das fast gleichbedeutend, aber während das Gewicht/Verdrängung so schlecht zu messen waren, kann die Wasserschutzpolizei jetzt viel leichter prüfen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#5
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Also ich habe die entsprechenden Stellen gerade meiner Bekannten durchgegeben. Auch im elwis habe ich es ja selber gelesen mit den 20m.
Sie liest mir aber die entsprechende Frage aus dem aktuellen Fragenkatalog vor und da ist die maximale Länge für ein Kleinfahrzeug auf Binnenschiffahrtsstraßen mit 15m anzugeben. Setze ich mal voraus, dass sie nicht flunkert am Telefon, dann scheint sich doch was geändert zu haben, was noch nicht im elweis veröffentlicht ist.
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Gruß, Thomas |
#6
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Zitat:
dann kommt Die Führerscheinregelung bleibt von dieser verkehrsrechtlichen Definition unberührt. Sie gilt nur für Boote von weniger als 15 Meter Länge.So steht es im Sportbootführerschein Binnen/Motor von Overschmidt/Gliewe, DELIUS KLASING Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#7
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Nachtrag
Hätte ich vorher schreiben müssen Der Binnen-Schein reicht nicht aus für Motorboote mit einer Länge von 15 Metern und mehr. Für Sie braucht man ein amtliches Sportschifferzeugnis beziehungsweise Sportpatent für den Rhein. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#8
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Ich habe gerade mit KWO telefoniert. Danke an dieser Stelle noch einmal für die nette Auskunft.
Also: Die Binnenschifffahrtsordnung als Loseblattwerk mit Stand vom 6.03.03 incl. der eingearbeiteten Ersatzlieferung Juni 03 sagt (sinngemäß): Unter Teil 1 § 1.01 Begriffsbestimmungen Abs 14 Kleinfahrzeuge gelten als solche bis 19,99oo Da stimmt genau so mit dem elwis übereinein! Also hoffe ich mal, dass das auch die Bekannte akzeptiert
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Gruß, Thomas |
#9
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Da kannst mit den König von Haiti oder so ähnlich schlappern
SIEHE OBEN , 15 Meter hat was mit den Führerschein zu tun Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
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#10
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Hallo,
wie gesagt die BinSchStrO unter elwis ist die aktuellste, mit den Änderungen zum 01.Okt´03. Kleinfahrzeug: FZG unter 20m Länge, ausgenommen Schub-, Schleppboote, FGS usw. (sinngemäß). Fahrzeug: alles was schwimmt außer schwimmende Anlage und Schwimmkörper (sinngemäß). Auch Kleinfahrzeuge sind Fahrzeuge, wie der Name schon sagt. Bis dann |
#11
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oh man
Die Prüfungsfrage heißt wie folgt Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein Binnen gesetzlich vorgeschrieben? Antwort Für Sportboote von mehr als 3,68 KW Motorleistung und weniger als 15 Meter Länge.usw. ..... Gruß UWE UND DAS HATTE THOMAS GESCHRIEBEN Oder hat sie was falsch verstanden und meint damit die maximale Länge des Fahrzeuges, welches sie mit ihrem Schein fahren darf.
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
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#12
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Ja, genau Führerschein für Sportboote !!!
Nicht Führerschein für Kleinfahrzeuge. Bis dann |
#13
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Erbsen und Birnen
Leute,
Ihr schmeisst hier Äpfel und Birnen durcheinander!!! Es geht hier nicht um das Führerscheinrecht, sondern einzig um den Begriff "Kleinfahrzeug". So hat es mir jedenfalls "boatman" am Telephon gesagt. Kleinfahrzeuge sind nun mal Fahrzeuge unter 20 mtr. (also bis 19,999). Ich vermute die Urheberin hat hier auch etwas durcheinander geworfen (Sportboote/Kleinfahrzeuge). Sportboote sind nicht zwangsläufig Kleinfahrzeuge und Kleinfahrzeuge nicht zwangsläufig Sportboote. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#14
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Re: Erbsen und Birnen
Zitat:
Zitat:
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#15
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Hallo nochmal,
genau das meine ich auch. Die Frage im Fragenkatalog für den Sportbootführerschein-Binnen bezieht sich einzig und allein auf die Gültigkeit der vorgenannten Fahrerlaubnis, nicht auf die Definition "Sportfahrzeug oder "Kleinfahrzeug". Bis dann |
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