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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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hi leute,
möchte ein gebrauchtes boot aus belgien kaufen und es nach deutschland bringen. das boot fährt in belgien in privatbeitz und hat ein sogenanntes "flaggenzertifikat". muß ich in deutschland die originalrechnung der damaligen europa-einfuhr vom damaligen (est)besitzer vorweisen können um zu belegen, dass die steuer mal bezahlt wurde?? oder reicht das flaggenzertifikat aus belgien als versteuerungsnachweis aus?? -für schnelle antworten wär ich sehr dankbar gruß aki m. |
#2
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Hallo Aki,
das Boote-Magazin schreibt dazu folgendes: Zitat:
Ach ja, Willkommen hier im Forum. ![]() Geändert von wolf b. (03.11.2008 um 23:04 Uhr) |
#3
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Hallo aki-mayer,
je nach Baujahr und Bootsgröße kann es dir passieren, daß dein Boot an die Kette gelegt wird bis du für den Zeitwert Mehrwertsteuer bezahlt hast, wenn du mit der Orginalrechnung nicht nachweisen kannst, das die Mehrwertsteuer schon mal in der EU bezahlt wurde ist bestimmt nicht lustig wenn das im Urlaub passiert
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#4
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das ging ja schnell-dankeschön wolf!
der verkäufer meint das flaggenzertifikat reicht als nachweis aus, da man es in belgien nicht bekommt, ohne vorher den steuernachweis erbracht zu haben.?. wie auch immer, wer kontrolliert das denn in deutschland bei sportbooten?? der zoll auf der autobahn?oder das wasserstrassenamt bei der zulassung?? v.g. aki |
#5
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Der Zoll und die Waschpo im Hafen, in Schleusen und auf dem Wasser. Und das regelmäßig.
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#6
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Kommt wohl auch auf Bootsalter und Größe an. Aber sicher ist sicher.
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#7
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Bei einem etwaigen Bootsverkauf von Dir fragt oft der Käufer danach, vor allen Dingen wenn das Boot außerhalb von D verkauft wird. Denn der Nichtnachweis von gezahlter MwSt. verhilft dem jeweiligen Finanzministerium zu leichten Steuereinnahmen.
![]() Eigene Erfahrung! Zahle mal 25% Steuer auf 50.000,-€ nach, z.B. in Dänemark. Dann wird der günstige Kauf schnell zu einem Teuren. ![]() Mit anderen Worten, nehme an Bescheingungen, was Du bekommen kannst. Man weiß nämlich nie....... Edit: Je nach Land und Baujahr des Bootes gibt es Stichtage. Ist das Baujahr vor diesem Stichtag wird eine Versteuerung angenommen.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#8
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![]() Zitat:
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#9
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Hallo Thomas Hamburg
Edit: je nach Land und Baujahr gibt aber Verfalldaten, wo die Zahlung dann unterstellt wird. Land ist klar, Deutschland und welches "Verfallsdatum" (Baujahr)? Unterstellt wird dann doch wohl, das die MwSt bezahlt wurde. Wo kann man das nachlesen? schönen Gruß Volker |
#10
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Hi Aki,
wir müßten also erstmal wissen, wie alt das Boot ist und wie groß - entweder ist es eh befreit, da zu klein oder befreit, da zu alt... Oder... Also mehr Details bitte.
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#11
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Nur mal so zur Info: Das "Verfalldatum" ist alles vor dem 1.1.1985.
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#12
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Hallo wolf b.
Danke für die Info mein Schiff ist Bj 75, also mit Bj 85 passt schon, aber wo steht das? In einem anderen Trööt wurde mal gesagt, das die Behörden auch für 30 Jahre oder länger zurück noch Unterlagen sehen wollen. Ich hab mein Schiff vor 10 Jahren gebraucht gekauft und natürlich keinen MwSt-Nachweis, das hat mich und auch sonst niemanden interessiert. Das köchelt doch jetzt erst hoch. Gruß volker |
#13
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![]() Zitat:
Naja, ich war schon öfter in HR und hab auch schon nen paar Boote mein eigen nennen dürfen.. Von der Waschpo wurde ich auch schon mehr als mir lieb war angehalten und Schleusen, hab ich dieses Jahr auf der Tour zur Ostsee mind. 25 in eine Richtung gehabt.. Jedoch hat mich noch NIE jemand nach ner bezahlten Umsatzsteuer gefragt oder nach ähnlichem, auch nicht bei der Anmeldung.. Weil, wenn ich Privat ein GEBRAUCHTBOOT kaufe (z.B. in Belgien) nehme ich nen deutschen Kaufvertrag mit und fülle den ausschliesslich in deutsch aus.. Wetten, da kommt niemand auf die Frage der Umsatzsteuer bei der Anmeldung (große, neuere Yachten jetzt mal ausgenommen).. Und wenn, kann ich es ja dann als Privatmann immer noch Nachversteuern.. Aber ich würde erstmal den Weg "Wo kein Kläger, da kein Richter" gehen.. Gruß Thomas |
#14
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Was machst du denn mit dem deutschen Vertrag wenn der Verkäufer Piet Friet heisst und in der Kaasstraat wohnt?
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#15
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ich fand das einmal auf irgend einer Seite der EU. Damals hatte ich auch den Link hier gepostet, jetzt aber gerade keine Zeit danach zu suchen. |
#16
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eine haste vergessen, Z O L L nur der kontrolliert das, und zwar dann wenn denen danach ist. Gruß Axel |
#17
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Interessant sind für die Steuereintreiber Boote die aus Nicht-EU Staaten stammen bzw. hergestellt worden sind.
Beispiel: Gebaut in Holland, in Belgien jetzt gekauft, da wird keiner mehr groß nachdenken. Aber z.B. in Slowenien vor Beitritt in EU gebaut, da wird es spannend. Denn wie ist es in die EU gekommen? Über Händler oder selbst offiziell eingeführt? Oder erst einige Jahre in z.B. Kroatien "geparkt" und dann "klammheimlich" nach D gesegelt. da könnte der Zoll schon einmal ins Grübeln kommen. Und zwar nicht nur in D, auch die Holländer beispielweise haben auf diese Weise den Staatshaushalt schon mit einer "Spende" erfreut.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#18
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hallo leute, vielen dank schon mal für euer engagement.
vorneweg: das boot ist eine formula aus 92` u. ca 10m lang. ich persönlich hatte bisher auch die selben erfahrungen wie FOMI. fahre auch schon etliche jahre binnen und auch oft ostsee im raum warnemünde. wurde auch viele male konterolliert, aber ausser führerschein u kleinfahrzeug-zulassung wollte keiner etwas sehen (nicht mal CE). meint ihr nicht auch, dass es hunderttausende sportboote (meist amerik. hersteller) treffen würde, die die eifuhrrechnung aus den neunziger jahren nicht mehr haben , da oft schon dritt oder viert-besitz?? das würde ja die hälfte aller skipper zu potentiellen steuer-schuldnern machen. das in unseren bürokratenstuben viel unverständlicher blödsinn lauert ist mir schon klar.- doch mal ehrlich, wer hat so eine kontrolle am eigenen leib mal erlebt (wenn ja, bitte mal schildern - aber bitte kein "hörensagen") danke und v. g. aki
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#19
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Noch zur Ergänzung:
http://www.heinz-kratz.de/holland.htm siehe Zollbestimmungen http://http://www.flb2.de/downloads/wassersportfuehrerniederlande.pdf Dann, ich habs momentan nicht parat, wurde in einschlägigen Publikationen von ein paar Jahren berichtet, das In Holland einige Bootsbesitzer spenden durften. Aber im Grunde kann die Diskussion beendet werden. Denn es gibt eindeutige rechtliche Vorgabenseit 1993 aus Brüssel, die in jeweilige nationales Recht umgesetzt wurden. Ob nun der deutsche Zoll oder die deutsche Finanzverwaltung mal nachprüft ich weiß es nicht. Aber unverhofft kommt oft. Und es ist schon ein längeres Thema. Aber da Gebraucht-Boote jetzt quer durch die EU verkauft werden, gewinnt das Thema an bedeutung Noch ein Hinweis aus eigenem Erleben. Spätestens bei dem Verkauf kocht die Frage wieder hoch "Ist die Mwst bezahlt". Man kann ja das bejahrend in den Kaufvetrag einfügen. Aber dann hast Du ggf als verkäufer die A.. karte, wenn nämlich der Käufer den Nachweis tatsächlich verlangt. z.B. weil in seinem Land sonst die Steuerbehörden tätig werden, bei der örtlichen Anmeldung. Und wenn der Nachweis nicht gelingen sollte, könnte dich der Käufer noch ein paar Jahre verklagen wegen Verletzung des Vertrages. Willst Du wegen des ,wenn auch kleinen, Risikos auf den Nachweis verzichten? Ich habe bei dem letzten Boot nicht darauf verzichtet. Und schlafe besser. Übrigens, in unserem Verein sind noch nach Jahren Mitglieder von den Nacheigenern auf den Nachweis angesprochen worden, da diese das Boot wiederum in das EU-Ausland verkaufen wollten.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#20
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Meine Erfahrungen - kein Hörensagen.
1) Als ich mir dieses Jahr ein Boot kaufen wollte hatten wir uns ein wunderschönes Exemplar ausgesucht (Boatshop) - das Boot lag in den Niederlanden. Angerufen, Details gecheckt, Termin ausgemacht. Boot angesehen, sofort "verliebt", Preis und wirklich alles gut - bis auf das kleine Detail "ich habe gerade die Papiere nicht griffbereit ...". OK - kein Stress - schick mir den Kram Anfang der Woche als Fax zu. Es kam aber nix - kein Kaufvertrag mit dem Erstbesitzer - keine Umsatzsteuerbescheinigung, kein CustomsClearing - nichts. Das hat mich dann extrem stutzig gemacht - und dann hab ich auch noch nach der CE gefragt. Ganz böse Falle. Das einzige was ich hatte war die HIN - damit hat mir dann der Importeur freundlicherweise geholfen und konnte mir sagen, dass dieses Boot NICHT in Europa verkauft worden ist (Herstellerinformation) Es hat sich dann "herausgestellt", dass der Erstbesitzer das Boot in Florida gekauft hatte und 2006 als "Hausrat" über Rotterdam eingeschifft hatte. Das wars. Damit hat sich für mich ein Kauf im wahrsten Sinne des Wortes "erledigt" - der "Ver-Käufer" hat das Boot bis heute nicht verkaufen können - weil alle anderen Interessenten es genauso wie ich gemacht haben. Und das, obwohl er mittlerweile mit dem Preis deutlichst nach unten gegangen ist. 2) Mein Nachbar in NL ist Kapitän - mit guten Verbindungen zur NL-Trachtengruppe. Und die schauen - nach seinen Angaben - ganz besonders nach solchen "deutlich erkennbaren Auslandsschätzen" wie meinem: USA gebaut - in NL fahrend. Ich habe mich daraufhin nochmal explizit bei meiner Versicherung in NL erkundigt (um einen "dritten Rat" einzuholen) und die haben das bestätigt und geraten, bei den Papieren einfach den Kaufvertrag als Kopie dabei zu haben. Hier ist eindeutig vermerkt, dass das Boot von einem autorisierten Händler in EU mit einer VAT No. verkauft wurde und in dem Kaufpreis VAT (Mehrwertsteuer) entahlten und damit bezahlt wurde.
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Liebe Grüße Andreas -------------------------------------------- Wer Lust hat auf "schnelle Videos": http://www.youtube.com/profile?user=...er&view=videos |
#21
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Moin,
und der Zoll bei uns ,in Holland, Belgien und Frankreich möchte gelegentlich die Bescheinigung über die bezahlte MwsT direkt sehen, und zwar als Original (oder ordentlich beglaubigte Kopie). Das ist mir in den angeführten Ländern ein oder mehrmals passiert. Dabei sind wir gar nicht so auffällig. LENA ist in NL gebaut und fährt unter BRD Flagge. Aber es gibt ja immer Menschen, die auf ihr Glück vertrauen! gruesse Hanse |
#22
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ja, dass sind schon klare argumente. ich werde auf die rechnung bestehen.
aber welcher erstkäufer (einfuhrkäufer) gibt freiwillig seine originalrechnung mit? vielleicht will er sich ja selber für spätere eventualitäten absichern? würde auch kopie reichen (unbeglaubigt)? -und nehmen wir mal den supergau an: werde kontrolliert und müßte ggf nachzahlen, welcher preis wird denn dann zugrundegelegt?? |
#23
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der Zeitwert und den schätzt unter Umständen der Zoll. Und zahlst hier in D 19 % oder in dem jeweiligen Land, in welchem Du gerade eigefangen worden bist, deren Satz. z.B. in Dänemark 25 %
Wegen Kopie: Oder Du läßt Dir das Zollpapier welches in dem einen Link erwähnt ist vom örtlichen Zoll ausstellen. Gehst mit dem Verkäufer und seiner Rechnung hin. Danach hast ein schön amtliches Dokument.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#24
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Jetzt hab ichs auch endlich wiedergefunden (diesen doofen Link auf die Wapo Seite)
http://www.polizei-nrw.de/wasserschu...ehrer-2008.pdf Hier wird auf Seite 6 des PDF Dokumentes (Zollvorschriften) nochmals für die Fahrten in NL darauf hingewiesen, einen entsprechenden Eigentumsnachweis MIT AUSGEWIESENER MEHRWERTSTEUER bereit zu halten.
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Liebe Grüße Andreas -------------------------------------------- Wer Lust hat auf "schnelle Videos": http://www.youtube.com/profile?user=...er&view=videos |
#25
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Dem ist nichts hinzuzufügen ![]() Macht euch mal nicht unnötig fertig.. Ist meine Meinung! Viele Grüße Thomas PS: kann mich meinem Vorredner nur anschliessen.. Wer Erfhrung mit der angeblichen Kontrollwut hat, bitte um Quellen!! ![]() ![]() ![]() |
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