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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Gutachterkosten
Nach meinem Motorschaden wurde von meiner Versicherung durch einen Gutachter der Versicherung ein Gutachten erstellt.
Da ich mit dem Gutachten absolut nicht einverstanden bin, werde ich wohl ein Gegengutachten erstellen lassen müssen. Nun zwei Fragen. 1. Kennt jemand einen Gutachter für Motoren in der Nähe von Bochum ( Da steht mein Boot in der Werkstatt) 2. Welche Kosten könnten da ca. auf mich zu kommen
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#2
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ist das immer noch nicht durch ???
Kenne leider keinen ( nicht ja auch nicht meine Gegend ) aber ichhoffe das es bald ein gutes ende nimmt.. Ach.. falls Du mal zum Boot fährst wäre es nett wenn Du mal an das Bild vom Regal denkst
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By Karsten
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#3
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1. und wichtigste Frage!
Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Gustl |
#4
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Das ist die Frage die Fragen.
Wenn es nicht so funzt, wie ich es dir geraten habe, dann solltest du u.U. ein selbstständiges Beweissicherunsgverfahren anstreben. Wenn es in Richtung Gericht geht, musst du dir im Klaren sien, dass dann nochmals ein vom Gericht bestellter SV eingesetzt wird. Schätze die Kosten pro SV auf rund 2.000 EUR und ungefähr 3 Jahre Laufzeit. So lief meine letzte Sache ab. Ein einfaches "Gegengutachten" nützt dir nichts, shon gar nicht, wenn die Versicheurng den materiellen Versicherungsschutz nicht bestätigt. Besteht denn grundsätzlich Deckung? Hat sich ein Versicherungsfall ereignet?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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Eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Es muss nur noch geklärt werden. ob die RS die Deckung übernimmt.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#6
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Zitat:
Es hat sich ein Motorschaden durch Strandung ereignet. Dieser sollte laut der Versicherungsbedingungen gedeckt sein sollte.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#7
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Zu den Kosten:
-Es gibt zwei Möglichkeiten für Gutachter, das Honorar zu berechnen. Einmal in Abhängigkeit von der Schadenhöhe zzgl. Nebenkosten und einmal nach Zeitaufwand zzgl. Nebenkosten. Ein Gutachter hat einen Stundensatz von 100 - 150 €, wenn´s die Versicherung bezahlt...Ansonsten kannst du mit ca. 10 - 15% der Reparaturkosten rechnen. -Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann soll dein Anwalt das von dir beauftragte Gutachten als Beweismitel deklarieren, das sollte dann über die RV gedeckt sein. Zur Beauftragung: Kläre bzw. Erkläre dem Kollegen genau was du wozu brauchst. Und am besten vereinbarst du dann gleich einen festen Preis für das Gutachten.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#8
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Hallo Jürgen,
frag doch mal bei der DEKRA an, ob die so etwas machen, im Nordeutschen Raum haben die Zumindest Gutachter, die sich mit so etwas auskennen. Ich denke, das ein KFZ Gutachter ebenfalls einen Motor von einem Boot begutachten können sollte. Wenn Du noch mehr Infos benötigst, kann ich noch einmal einen Bekannten der Bei der DEKRA ist befragen. Viele Grüße und viel Erfolg Olli |
#9
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Vorsicht!!!
In vielen Rechtsschutzverträgen ist die Sparte Wassersport leider nicht abgedeckt! Also erst abklopfen dann um weiteres kümmern..... Rene
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der frühe Vogel fängt den Wurm... und die späte Katze den frühen Vogel...
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#10
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Das ist nicht schlecht!
Beauftrage selbst keinen Gutachter, das wäre nur ein weiteres Privatgutachten und vor Gericht ohne Bestand. Du mußt ( wie Flybridge postete) über einen Anwalt ein eigenständiges Beweissicherungsverfahren einleiten. Das geht nur über RA. Dann wird vom Gericht ein GA beauftragt. Ihr könnt auch einen vorschlagen. Bei einem Motorschaden braucht ihr auch keinen speziellen GA - es gibt welche die sich auf Motorschäden spezialisiert haben - auch bei der DEKRA. Grüße Gustl |
#11
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Zitat:
Der festgestellte Motorschaden aber kann nur während des Betriebs enstanden sein. Hier solltest Du zuerst die grundsätzliche Deckung (eingetretener Versicherungsfall) sicherstellen, sonst bringt Dir das neue Gutachten am Ende nichts. Gruß Norman
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#12
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Zitat:
z.B. DAS, nix mit Wassersport. Hab auch so ein leidiges Thema in der Mache. Läuft seid fast drei Jahren. Gutachter war einer vom Gericht bestellter (den müssen beide Seiten anerkennen). Alles immer selber bezahlt. Der Gutachter kam aus Duisburg. Bei Bedarf können wir ja mal telefonieren.
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Gruß aus Bedburg Rhein/Erft Kreis Dieter |
#13
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Ich bin bei der Allianz.
Nach einem ersten Gespräch, muß erst geprüft werden ob das unter Wassersport oder Vertragsrechtschutz fällt.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#14
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Hast Du Dir einen Fachanwalt für Versicherungsrecht genommen
Das war in meinem Fall die goldene Entscheidung Der sabbelt sich täglich mit diesen betrügerischen Vereinigungen ab und kann dann vieles von sich aus einbringen In meinem Fall habe ich ca. 9 Mon. versucht an Geld zu kommen, nachdem ich die Hilfe eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht in Anspruch nahm begannen die Zahlungen einzugehen. ( Bis jetzt 75% der Summe ) Den Rest holen wir uns jetzt aber auch noch.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#15
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Zitat:
Bin im Moment dabei zu ergründen, bei wem meine beiden Versicherungsmakler mich versichert haben.
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#16
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Hallo Jürgen,
hast Du Dich mal mit Peter in Verbindung gesetzt?
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Charly
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#17
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Charly, noch nicht.
Ich bin noch in der Vorbereitung. Habe aber schon ein wenig Unterstützung dabei aus dem Forum.
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#18
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Wenn Peter keinen Sachverständigen kennt (was ich mir kaum vorstellen kann) frag mal hier nach. Wird schwer einen reputierteren SV zu finden.
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Charly
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#19
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vor einschaltung eines sachverständigen unbedingt die versicherungsbedingungen prüfen. bei der kaskoversicherung für landkraftfahrzeuge gibt es das sogenannte sachverständigenverfahren. ob dies bei der wassersportkasko auch so geregelt ist muss nachgelesen werden!!!! wenn ja, dann ist kein beweissicherungsverfahren und keine einschaltung eines anwalts sinnvoll. es gibt auch versicherungen, die den spruch eines ombutsmanns, eine art schiedsverfahren, akzeptieren. einfach mal der versicherung drohen und abwarten ob die es auf ein verfahren ankommen lassen wollen.
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Andreas
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#20
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Zitat:
Ein selbständiges Beweisverfahren, bei dem vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren durch das Gericht ein Gutachter bestimmt wird, hat den Vorteil, dass dieses Gutachten keiner Partei zugerechnet wird, also gewissermaßen neutral ist. Allerdings hat man keinen Einfluß auf die Auswahl des Gutachters durch das Gericht. Sinnvoll kann sein, einen eigenen Gutachter einzuschalten, um vorab die Chancen in einem selbständigen Beweisverfahren abzuschätzen. Dann beauftragt man den Gutachter seiner Wahl, sich vorab den Schaden mal anzuschauen und ein Kurzgutachten zu erstellen. Das sollte dann so etwa 15-20% des eigentlichen Gutachtens kosten. Rät der Gutachter einem dann ab, kann man ja nochmal in sich gehen, bevor man den teuren gerichtlichen Weg geht. Nicht schlecht ist manchmal, wenn der "eigene" Gutachter dann während des selbständigen Beweisverfahrens an der Besichtigung durch den gerichtlich bestellten Gutachters teilnimmt weil er diesem dann die richtigen Fragen stellen kann. Das ganze ist natürlich alles eine Preisfrage, vor allem kriegt man die Kosten des eigenen Gutachters auch nach einem gewonnen Prozess nicht zurück
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#21
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guter Einwand aber das sollte ein Anwalt für Versicherungsrecht wissen
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#22
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wenn es das sogenannte sachverständigenverfahren wie in der fahrzeugkasko gibt, dann ist ein anwalt völlig überflüssig, weil versicherungsnehmer und versicherung einen sachverständigen benennen und die sich dann zusammensetzen um gegebenfalls einen dritten sachverständigen einzuschalten. ein anwalt ist da nicht beteiligt und kann technisch nicht mitreden. allerdings hat mir mal eine referendarin folgendes gesagt: "anwälte sind wie nutten, für geld tun die alles".
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Andreas |
#23
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Bald blicke ich gar nicht mehr durch.
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#24
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wir sind doch bei dir
das war jetzt nicht als Drohung gemeint
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#25
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...was mir gerade noch so durch den Kopf geht, nachdem ich mir nochmal deine Schadenschilderung gegeben habe.
Unstrittig ist ja wohl der Motorschaden durch Überhitzen der Maschiene als solcher. Viel interessanter ist doch in diesem Zusammenhang für dich, unwiederbringlich zu beweisen, daß es durch das versuchte Befreien von der Sandbank den Motor gehimmelt hat. Und nebenbei die Behauptung zu widerlegen, du bist ohne Öl gefahren. Für die Ölgeschichte wäre eine Analyse des Motorenöles sicher ausreichend. Die sollte eigentlich nicht so viel kosten. Denn eigentlich brauchst du keinen weiteren Gutachter, der dir den Motorschaden (durch Überhitzung) bestätigt.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
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