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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 04.11.2008, 11:15
Benutzerbild von Ebro Skipper
Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Standard Gutachterkosten

Nach meinem Motorschaden wurde von meiner Versicherung durch einen Gutachter der Versicherung ein Gutachten erstellt.
Da ich mit dem Gutachten absolut nicht einverstanden bin, werde ich wohl ein Gegengutachten erstellen lassen müssen.

Nun zwei Fragen.

1. Kennt jemand einen Gutachter für Motoren in der Nähe von Bochum ( Da steht mein Boot in der Werkstatt)

2. Welche Kosten könnten da ca. auf mich zu kommen
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #2  
Alt 04.11.2008, 11:21
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Karlsson Karlsson ist offline
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Standard

ist das immer noch nicht durch ???
Kenne leider keinen ( nicht ja auch nicht meine Gegend ) aber ichhoffe das es bald ein gutes ende nimmt..

Ach.. falls Du mal zum Boot fährst wäre es nett wenn Du mal an das Bild vom Regal denkst
__________________

By Karsten
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  #3  
Alt 04.11.2008, 11:25
Gustl Gustl ist offline
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1. und wichtigste Frage!
Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Gustl
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  #4  
Alt 04.11.2008, 11:37
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von Gustl Beitrag anzeigen
1. und wichtigste Frage!
Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Gustl
Das ist die Frage die Fragen.

Wenn es nicht so funzt, wie ich es dir geraten habe, dann solltest du u.U. ein selbstständiges Beweissicherunsgverfahren anstreben.

Wenn es in Richtung Gericht geht, musst du dir im Klaren sien, dass dann nochmals ein vom Gericht bestellter SV eingesetzt wird. Schätze die Kosten pro SV auf rund 2.000 EUR und ungefähr 3 Jahre Laufzeit. So lief meine letzte Sache ab.

Ein einfaches "Gegengutachten" nützt dir nichts, shon gar nicht, wenn die Versicheurng den materiellen Versicherungsschutz nicht bestätigt.

Besteht denn grundsätzlich Deckung? Hat sich ein Versicherungsfall ereignet?
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #5  
Alt 04.11.2008, 11:48
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Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Gustl Beitrag anzeigen
1. und wichtigste Frage!
Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Gustl
Eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Es muss nur noch geklärt werden. ob die RS die Deckung übernimmt.
__________________
Gruß
Jürgen



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  #6  
Alt 04.11.2008, 11:51
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Besteht denn grundsätzlich Deckung? Hat sich ein Versicherungsfall ereignet?
Nach meinem Rechtsempfinden ja.
Es hat sich ein Motorschaden durch Strandung ereignet.
Dieser sollte laut der Versicherungsbedingungen gedeckt sein sollte.
__________________
Gruß
Jürgen



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  #7  
Alt 04.11.2008, 11:53
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Zu den Kosten:

-Es gibt zwei Möglichkeiten für Gutachter, das Honorar zu berechnen. Einmal in Abhängigkeit von der Schadenhöhe zzgl. Nebenkosten und einmal nach Zeitaufwand zzgl. Nebenkosten. Ein Gutachter hat einen Stundensatz von 100 - 150 €, wenn´s die Versicherung bezahlt...Ansonsten kannst du mit ca. 10 - 15% der Reparaturkosten rechnen.

-Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann soll dein Anwalt das von dir beauftragte Gutachten als Beweismitel deklarieren, das sollte dann über die RV gedeckt sein.

Zur Beauftragung: Kläre bzw. Erkläre dem Kollegen genau was du wozu brauchst. Und am besten vereinbarst du dann gleich einen festen Preis für das Gutachten.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #8  
Alt 04.11.2008, 11:53
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AC_Olli AC_Olli ist offline
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Hallo Jürgen,

frag doch mal bei der DEKRA an, ob die so etwas machen, im Nordeutschen Raum haben die Zumindest Gutachter, die sich mit so etwas auskennen.
Ich denke, das ein KFZ Gutachter ebenfalls einen Motor von einem Boot begutachten können sollte.
Wenn Du noch mehr Infos benötigst, kann ich noch einmal einen Bekannten der Bei der DEKRA ist befragen.

Viele Grüße und viel Erfolg

Olli
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  #9  
Alt 04.11.2008, 11:55
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Fourwinnzler Fourwinnzler ist offline
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Vorsicht!!!

In vielen Rechtsschutzverträgen ist die Sparte Wassersport leider nicht abgedeckt!
Also erst abklopfen dann um weiteres kümmern.....

Rene
__________________
der frühe Vogel fängt den Wurm... und die späte Katze den frühen Vogel...
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  #10  
Alt 04.11.2008, 12:06
Gustl Gustl ist offline
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Das ist nicht schlecht!
Beauftrage selbst keinen Gutachter, das wäre nur ein weiteres Privatgutachten und vor Gericht ohne Bestand.
Du mußt ( wie Flybridge postete) über einen Anwalt ein eigenständiges Beweissicherungsverfahren einleiten. Das geht nur über RA. Dann wird vom Gericht ein GA beauftragt. Ihr könnt auch einen vorschlagen. Bei einem Motorschaden braucht ihr auch keinen speziellen GA - es gibt welche die sich auf Motorschäden spezialisiert haben - auch bei der DEKRA.
Grüße
Gustl
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  #11  
Alt 04.11.2008, 12:09
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von Ebro Skipper Beitrag anzeigen
Nach meinem Rechtsempfinden ja.
Es hat sich ein Motorschaden durch Strandung ereignet.
Dieser sollte laut der Versicherungsbedingungen gedeckt sein sollte.
Kläre das lieber im Vorwege erst mal, bevor Du einen Gutachter beauftragst. So wie ich Dich verstanden habe, ist die Strandung bei abgestelltem Motor vor Anker beim aufsetzen auf eine Sandbank passiert.
Der festgestellte Motorschaden aber kann nur während des Betriebs enstanden sein. Hier solltest Du zuerst die grundsätzliche Deckung (eingetretener Versicherungsfall) sicherstellen, sonst bringt Dir das neue Gutachten am Ende nichts.

Gruß
Norman
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  #12  
Alt 04.11.2008, 12:44
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Zitat:
Zitat von Fourwinnzler Beitrag anzeigen
Vorsicht!!!

In vielen Rechtsschutzverträgen ist die Sparte Wassersport leider nicht abgedeckt!
Also erst abklopfen dann um weiteres kümmern.....

Rene


z.B. DAS, nix mit Wassersport.

Hab auch so ein leidiges Thema in der Mache. Läuft seid fast drei Jahren. Gutachter war einer vom Gericht bestellter (den müssen beide Seiten anerkennen). Alles immer selber bezahlt.
Der Gutachter kam aus Duisburg.

Bei Bedarf können wir ja mal telefonieren.
__________________
Gruß aus Bedburg Rhein/Erft Kreis
Dieter
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  #13  
Alt 04.11.2008, 12:51
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Ich bin bei der Allianz.
Nach einem ersten Gespräch, muß erst geprüft werden ob das unter Wassersport oder Vertragsrechtschutz fällt.
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Gruß
Jürgen



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  #14  
Alt 04.11.2008, 17:32
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Hast Du Dir einen Fachanwalt für Versicherungsrecht genommen

Das war in meinem Fall die goldene Entscheidung

Der sabbelt sich täglich mit diesen betrügerischen Vereinigungen ab und kann dann vieles von sich aus einbringen

In meinem Fall habe ich ca. 9 Mon. versucht an Geld zu kommen, nachdem ich die Hilfe eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht in Anspruch nahm begannen die Zahlungen einzugehen. ( Bis jetzt 75% der Summe )
Den Rest holen wir uns jetzt aber auch noch.
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #15  
Alt 04.11.2008, 18:10
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Hast Du Dir einen Fachanwalt für Versicherungsrecht genommen

Das war in meinem Fall die goldene Entscheidung

Der sabbelt sich täglich mit diesen betrügerischen Vereinigungen ab und kann dann vieles von sich aus einbringen

In meinem Fall habe ich ca. 9 Mon. versucht an Geld zu kommen, nachdem ich die Hilfe eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht in Anspruch nahm begannen die Zahlungen einzugehen. ( Bis jetzt 75% der Summe )
Den Rest holen wir uns jetzt aber auch noch.
Ich stehe kurz davor.
Bin im Moment dabei zu ergründen, bei wem meine beiden Versicherungsmakler mich versichert haben.
__________________
Gruß
Jürgen



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  #16  
Alt 04.11.2008, 18:15
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Hallo Jürgen,

hast Du Dich mal mit Peter in Verbindung gesetzt?
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Charly
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  #17  
Alt 04.11.2008, 18:23
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
Hallo Jürgen,

hast Du Dich mal mit Peter in Verbindung gesetzt?
Charly, noch nicht.
Ich bin noch in der Vorbereitung.
Habe aber schon ein wenig Unterstützung dabei aus dem Forum.
__________________
Gruß
Jürgen



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  #18  
Alt 04.11.2008, 18:46
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Wenn Peter keinen Sachverständigen kennt (was ich mir kaum vorstellen kann) frag mal hier nach. Wird schwer einen reputierteren SV zu finden.
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  #19  
Alt 04.11.2008, 19:09
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vor einschaltung eines sachverständigen unbedingt die versicherungsbedingungen prüfen. bei der kaskoversicherung für landkraftfahrzeuge gibt es das sogenannte sachverständigenverfahren. ob dies bei der wassersportkasko auch so geregelt ist muss nachgelesen werden!!!! wenn ja, dann ist kein beweissicherungsverfahren und keine einschaltung eines anwalts sinnvoll. es gibt auch versicherungen, die den spruch eines ombutsmanns, eine art schiedsverfahren, akzeptieren. einfach mal der versicherung drohen und abwarten ob die es auf ein verfahren ankommen lassen wollen.
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Andreas
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  #20  
Alt 04.11.2008, 19:20
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
Wenn Peter keinen Sachverständigen kennt (was ich mir kaum vorstellen kann) frag mal hier nach. Wird schwer einen reputierteren SV zu finden.
das Problem ist, Michael (Flybridge) hats oben schon geschrieben, dass ein eigenes (privates) Gutachten für das Gericht vielleicht interessant ist und dazu anregt, Fragen zu stellen. Beweiswert hat es nicht, das eigene gutachten ist ein so genannter "Parteivortrag", egal wie renomiert der Gutachter ist. Im schlimmsten Fall ist das Geld in den Sand gesetzt.

Ein selbständiges Beweisverfahren, bei dem vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren durch das Gericht ein Gutachter bestimmt wird, hat den Vorteil, dass dieses Gutachten keiner Partei zugerechnet wird, also gewissermaßen neutral ist. Allerdings hat man keinen Einfluß auf die Auswahl des Gutachters durch das Gericht.

Sinnvoll kann sein, einen eigenen Gutachter einzuschalten, um vorab die Chancen in einem selbständigen Beweisverfahren abzuschätzen.
Dann beauftragt man den Gutachter seiner Wahl, sich vorab den Schaden mal anzuschauen und ein Kurzgutachten zu erstellen. Das sollte dann so etwa 15-20% des eigentlichen Gutachtens kosten. Rät der Gutachter einem dann ab, kann man ja nochmal in sich gehen, bevor man den teuren gerichtlichen Weg geht.
Nicht schlecht ist manchmal, wenn der "eigene" Gutachter dann während des selbständigen Beweisverfahrens an der Besichtigung durch den gerichtlich bestellten Gutachters teilnimmt weil er diesem dann die richtigen Fragen stellen kann.

Das ganze ist natürlich alles eine Preisfrage, vor allem kriegt man die Kosten des eigenen Gutachters auch nach einem gewonnen Prozess nicht zurück
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Gruß Thomas
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  #21  
Alt 04.11.2008, 19:23
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
vor einschaltung eines sachverständigen unbedingt die versicherungsbedingungen prüfen. bei der kaskoversicherung für landkraftfahrzeuge gibt es das sogenannte sachverständigenverfahren. ...
guter Einwand aber das sollte ein Anwalt für Versicherungsrecht wissen
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  #22  
Alt 04.11.2008, 19:42
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wenn es das sogenannte sachverständigenverfahren wie in der fahrzeugkasko gibt, dann ist ein anwalt völlig überflüssig, weil versicherungsnehmer und versicherung einen sachverständigen benennen und die sich dann zusammensetzen um gegebenfalls einen dritten sachverständigen einzuschalten. ein anwalt ist da nicht beteiligt und kann technisch nicht mitreden. allerdings hat mir mal eine referendarin folgendes gesagt: "anwälte sind wie nutten, für geld tun die alles".
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Andreas
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  #23  
Alt 04.11.2008, 20:05
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Bald blicke ich gar nicht mehr durch.
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  #24  
Alt 04.11.2008, 20:13
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Zitat:
Zitat von Ebro Skipper Beitrag anzeigen
Bald blicke ich gar nicht mehr durch.
wir sind doch bei dir

das war jetzt nicht als Drohung gemeint
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  #25  
Alt 05.11.2008, 12:09
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...was mir gerade noch so durch den Kopf geht, nachdem ich mir nochmal deine Schadenschilderung gegeben habe.

Unstrittig ist ja wohl der Motorschaden durch Überhitzen der Maschiene als solcher. Viel interessanter ist doch in diesem Zusammenhang für dich, unwiederbringlich zu beweisen, daß es durch das versuchte Befreien von der Sandbank den Motor gehimmelt hat. Und nebenbei die Behauptung zu widerlegen, du bist ohne Öl gefahren.

Für die Ölgeschichte wäre eine Analyse des Motorenöles sicher ausreichend. Die sollte eigentlich nicht so viel kosten.

Denn eigentlich brauchst du keinen weiteren Gutachter, der dir den Motorschaden (durch Überhitzung) bestätigt.
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Grüße Ingo

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