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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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wann gilt ein fahrzeug als unfallfrei?
Ich habe mir ein größeres Auto gekauft, nun muss ich den alten Wagen noch verkaufen.
Im Kaufvertrag wird immer verlangt, dass man die Unfallfreiheit bestättigt. Ein Urteil besagt, das ein Fahrzeug schon bei kleinen Beulen und Blechschäden als nicht mehr Unfallfrei gilt. "Nach Ansicht der Richter stellt der Eintrag «unfallfrei» im Bestellformular eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, die allenfalls Bagatellschäden durchgehen lässt, also leichte unbedeutende Kratzer. Aber selbst kleinere Blechschäden, ohne dass von einem Unfallfahrzeug im engeren Sinne gesprochen werden müsste, sind bereits als erheblich anzusehen und rechtfertigen ohne weiteres die Rückgabe des Autos. (Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301). (mid)" Gilt das nur für gewerbliche Verkäufer oder auch für Privatpersonen, wie ich eine bin? (Der Wagen soll an einen Gebrauchtwagenhändler verkauft werden) Ich dachte immer, das ein Unfallschaden erst beim Austausch von Blechteilen beginnt, alles andere würde ich unter der Rubrik "Schönheitsfehler" einordnen.
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions |
#2
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m.W. darf nicht Lackiert werden, lediglich die Airbrush-Künstler mit Ihren "Smart-Repair" gelten noch nicht als Unfallbebebung.
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan
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#3
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ich kenne das so, unfallfrei ist das fahrzeug an dem unfallbedingt kein geschweistes teil erneuert werden muste. ausser türen die sollte man angeben, aber es ist dann immer noch kein richtiger unfall wagen. aber ich bin der meinung auch wenn man mal ein kotflügel erneuert hat sollte man das sagen auch wenn es kein unfall war. denn es ist kein orginal lack drauf.
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#4
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so siehts aues
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#5
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Die Heckklappe hatte eine Beule (noch vom Vorbesitzer), welche ich in einer Fachwerkstatt habe spachteln & lackieren lassen.
Da war ich wohl 7 Jahre lang in einem Unfallwagen unterwegs. In anderen Ländern hätte man dafür bestimmt nur ein müdes Lächeln übrig, wenn man sieht, was dort so alles auf den Strassen unterwegs ist.
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions
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#6
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Stephan
1. Schreibe die bekannten Reperaturen in den Kaufvertrag als zusatz. 2. Und ganz wichtig, das das Fahrzeug in dem Zeitraum in der es auf deinen Namen zugelassen war keinen Unfall hatte.(Wenn es stimmt) Der Händler wird zwar blöde schauen, aber was will er machen. Wenn er kein Unfallfahrezeug erkennt wer dann. Bei dem Zusatz geht es darum, das er eventuelle verdeckte Mängel nicht auf dich abwälzen kann die vom Vorbesitzer stammen. Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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#7
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Vorschäden sind nicht bekannt, aber auch nicht auszuschließen.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#8
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Guter Tipp!
Nach 10 Jahren ist es halt kein Neuwagen mehr. Den Wagen habe ich damals als "Unfallfrei" mit ein Paar Mängeln (Beule, Kratzer) von einem Markenhändler mit lückenloser Historie gekauft. Der hatte nie (ernsthaften) Feindkontakt, aber die Beule usw. werde ich in den Vertrag aufnehmen lassen, dann bin ich auf der sicheren Seite.
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions |
#9
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...es gibt unterschiedliche Auffassungen der rechtsprechenden Instanzen.
Prinzipiell würde ich alles was ich weiß bzw. was man auch mir nachweisen kann, dem Käufer offenbahren. Ansonsten kannst du u.U einen mehrjährigen Prozeß an der Backe haben, mußt Schadenersatz leisten und hast deine "alte Karre" auch noch wieder... Folgende Hinweise: -wurde wirklich NUR lackiert, zählt es nicht als Unfall -sobald Karosserieteile, egal ob geschweißt oder geschraubt instandgesetzt und/oder erneuert wurden, ist dies ein offenbahrungspflichtiger Schaden -Schäden lediglich an Stoßfängern werden als Bagatellschaden angesehen -in letzter Zeit soll ein Urteil gefällt worden sein, wonach typische Parkplatzschäden ebenfalls nicht als Unfallschäden angesehen wurden. Am Ende kommt es immer darauf an, wie der Richter das beurteilt. Ergo, um Streß zu vermeiden, alles angeben. Deine erwähnte Beule ist somit offenbahrungspflichtig.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#10
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Mit "alles schriftlich angeben" sollte man auf der sicheren Seite sein.
Wir hatten 2007 am GW einen leichten Hagelschaden aus MaliLosinj nach Hause gebracht, ca. 30 leichte Einschläge die alle mit der Drücktechnik ohne Lackieren behoben wurden. Trotzdem wurde mir angeraten beim Verkauf auf diesen Hagelschaden hinzuweisen. Fotos und Rechnungen sollten zum Nachweis genügen, dann kann jeder Interessent selbst entscheiden wie schlimm der Schaden ist. ...handeln wollen sie allemal....
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Gruß vom Oberrhein. |
#11
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Die Rechtssprechung ist da nicht eindeutig.
Früher war es so, dass nur Reparturen an "tragenden Teilen", also Schweißen oder Rahmen richten" offen gelegt werden mussten. Jetzt muss m.W. auch Spachtelei und Lackierung angegeben werden. Nicht hinweispflichtig wäre ein abgerissener Außenspiegel.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#12
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So, der Wagen ist verkauft, Schäden wurden schriftlich festgehalten.
Danke für die Tipps.
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions |
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