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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.11.2008, 23:29
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Lattenzaun Lattenzaun ist offline
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Standard Boot aus England importieren - was ist mit dem Trailer

Moin Zusammen,
vorweg: SuFu benutzt, und ja: ich hab die Frage auch schon in einem anderen Forum gestellt aber da hat offenbar auch keiner Ahnung...
Also das ist so:

Ich möchte ein gebrauchtes Trailer (Segel) Boot aus England kaufen.
Keine sorge wegen irgendwelcher Nigeria Connection oder Western Union Geschichten, das ist alles sauber, von einer Werft und so weiter.

Ich frage mich nun wie man das technisch mit dem Trailer macht hinsichtlich Überführungsfahrt und so. Hat das schonmal jemand gemacht?

Ich plane das Boot mit meinemAuto abzuholen,dann Auf die Fähre Newcastle-Amsterdam, dann über die Grenze und in D anmelden.

Kann man mit einem Deutschen Kurzzeitkennzeichen auch im EU Ausland fahren? Oder wie macht man das dann?

SG Lars
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  #2  
Alt 12.11.2008, 00:56
tomkyle tomkyle ist offline
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Ich fahr immer mit der Fähre Harwich Esbjerg die ist jetzt im Winter recht günstig und da sind Reisebusse, LKW etc drauf also sollte Segelboot kein problem werden. Ach ja falls gleich einer meint Zoll usw Wegen mehrwertsteuer Nachweis (vllt beim anmelden) aber ganz bestimmt nicht bei der einreise nach Dänemark oder D.
Ich würde mir ein 04 Kennzeichen für den Trailer besorgen und rüberfahren und ankuppeln. Das mit dem 04 würd ich aber vorher noch prüfen habe kürzlich hier gelesen dass das in NL z.B. nicht mehr geht. Wobei ich schon 04 in der Innenstadt von London gesehen habe...
Woher kommst du denn?
Und kannst du Links fahren?
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  #3  
Alt 12.11.2008, 01:32
Water Water ist offline
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Ich habe einmal ein Boot aus England importiert. Das hat mir gereicht.

Tipp, schaue Dir das Boot bei Tageslicht an, bevor Du etwas zahlst.

Gruß Walter
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  #4  
Alt 12.11.2008, 01:37
tomkyle tomkyle ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Ich habe einmal ein Boot aus England importiert. Das hat mir gereicht.

Tipp, schaue Dir das Boot bei Tageslicht an, bevor Du etwas zahlst.

Gruß Walter
Was war denn??
Fish und Chips vergiftung war wohl nicht genug Essig drauf
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  #5  
Alt 12.11.2008, 01:56
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von tomkyle Beitrag anzeigen
Was war denn??
Fish und Chips vergiftung war wohl nicht genug Essig drauf
Der Erbauer war ein ehemaliger englischer Rennfahrer im Wassersportbereich, wenn er es denn überhaupt war, nur zur Anmerkung.

Das Boot hat vor über 25 Jahren 13.000 DM gekostet. Es war ein 5,50m langer Daycruiser. Mein Gott, ich habe damals auch noch davon geträumt, ein von den Laufeigenschaften her hochwertiges Boot für kleines Geld kaufen zu können.

Auf der Fähre nach Sonnenaufgang hatte ich festgestellt, "wie konntest Du nur einen solchen Schrott kaufen". Die Gelcoat war unter aller S..

Ich hatte das Boot mit einem 65 Ps Suzuki 2-Takter motorisisiert.

Auf dem Rhein, bei eigentlich gemäßigtem Wellengang, tauchte der Bug relativ tief ein, was das Boot gewissermaßen beim Eintauchen in die Welle zu einer "Notbremsung" veranlasste. Ein Bekannter, der mit mir fuhr, hat sich bei dieser Fahrt einen Zahn ausgeschlagen, weil er von jetzt auf gleich mit seinem Gesicht zum Armaturenbrett katapultiert wurde.

Also ehrlich, ich sch..... auf engliche Rennfahrer und selbstverständlich auch auf alle anderen in der Welt, wenn sie bisher nicht unter Beweis gestellt haben, dass sie Prudukte hervorgebracht haben, die auch einsatztauglich sind.

Gruß Walter

Fazit: Kauft keine namenlose Produkte!

Geändert von Water (12.11.2008 um 02:08 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #6  
Alt 12.11.2008, 02:22
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ragnaroek ragnaroek ist offline
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Hallo,
hab meine Hunter auch in GB gekauft und dann nach Österreich gebracht. Die Hunter wurde von einem Segelclub verkauft und stand dort auf einem Lagerbock - einen "Trailer" hätte es auch gegeben - aber das, was die Engländer unter Trailer verstehen, sollte eher nicht im Straßenverkehr verwendet werden.
Ich hab mir einen normalen Autotransporthänger ausgeliehen auf dem wir dann eine Heling fürs Boot bauten - hielt die ganze Fahrt aus. Mittlerweile besitze ich einen eigenen Trailer.
Die Preise für die Fähre sind sehr, sehr unterschiedlich, bin selbst mit P&O gefahren - dies kostete für 2 Personen samt Auto und einer erlaubten Hängerlänge von 10m - €174 hin und zurück.
Unter www.hunter701.npage.at findest Du unter anderem eine Kostenaufstellung.

Grusz aus OÖ
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siehe auch www.hunter701.npage.at
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  #7  
Alt 12.11.2008, 09:34
JanOstsee JanOstsee ist offline
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Moin,
ein Bekannter hat ein Motorboot aus England importiert. Er hat ein deutsches Kurzzeitkennzeichen mitgenommen, das dort angeschraubt und ist mit demGespann rüber. Ging alles Problemlos. Er hat sich aber im vorwegw schriftlich mit seiner Versicherung auseinandergesetzt, und die Geschichte genau beschrieben. Insofern wäre er in einem Schadensfall abgedeckt gewesen.
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  #8  
Alt 20.11.2008, 15:06
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Moin,
also das geht schonmal nicht, soviel bin ich schonmal schlauer.
Nachfrage bei der Zulassungsstelle ergab folgendes:
- Kurzzeitkennzeichen werden nur für Fahrzeuge in Deutschland ausgegeben
- wichtiger: mit Kurzzeitkennzeichen dürfen keine Nutzfahrten durchgeführt werden, also NUR überführung des Anhängers OHNE Boot

- in England (wurde mir schriftlich von der DVLA (engl. Zulassungsbehörde) bestätigt) gibt es keine Papiere und auch keine Kennzeichen für Anhänger.

Ich kriege also weder ein deutschen Kennzeichen noch ein englisches.

D.h. in England mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs fahren und mit der Versicherung abklären.

Naja und dann in Deutschland? Also momentan tendiere ich zu der Lösung runter von der Fähre in Cux und dann 25km/h Schild dran und zum Tüv vor ort tuckern und da dann Vollabnahme machen lassen. Mann mann mann ist das ein akt!
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  #9  
Alt 20.11.2008, 15:21
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Zitat:
Zitat von Lattenzaun Beitrag anzeigen
Moin,
....und dann 25km/h Schild dran und zum Tüv vor ort tuckern und da dann Vollabnahme machen lassen. Mann mann mann ist das ein akt!

das dürfte auch nicht ganz Gefahrlos sein.....
Soweit ich mich erinner kann, darf man trotz solcher "Begrenzungen" trotzdem nicht einfach seine Kiste vorspannen und los. Wenn's im Spätherbst ans Kranen und slippen geht, haben die Mützenträger da ein besonderes Auge drauf. Traktor vor würde gehen aber welcher Bauer will seine grüne Nummer aufs Spiel setzen.... Augen zu und durch..?? ( bin auch so ein Kandidat..)

Gruß Rene
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  #10  
Alt 20.11.2008, 15:31
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Hä? Wie jetzt? Also Grüne nummer ist ja auch Blöde weil die ja nur für Landwirtschaft da sind und nicht für Bootstransporte.
Aber mit einem normalen PKW (ausreichende Anhängelast natürlich) dürfte das doch kein Problem sein? Man darf halt nur 25 fahren oder nicht?

Kennt sich jemand in Cuxhaven aus? Sollte es doch noch irgendwie technische Probleme mit der Abnahme geben suche ich eine Werkstatt die z.b. ne neue Achse einbauen kann... Die kosten ja nicht die welt
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  #11  
Alt 20.11.2008, 15:44
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Frank C. Frank C. ist offline
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Hallo Lattenzaun,
ich bin auch am überlegen mir ein Boot aus England zu holen.Die englischen Trailer sollen auf eine deutsche Anhängerkupplung passen.
Das die englischen Trailer keine Papiere und Kennzeichen haben macht die Sache nur leichter.Einfach das deutsche Zugfahrzeugkennzeichen ran und ab D- Grenze werde ich dann meine rote Nummer ranhängen
Oder einfach in England mein deutsches Trailerkennzeichen rannhängen und gut ist.Dann in D das rote Überführungskennzeichen.
Gruß
Frank
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Gruß
Frank
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  #12  
Alt 20.11.2008, 15:45
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Zitat:
Zitat von Lattenzaun Beitrag anzeigen
Aber mit einem normalen PKW (ausreichende Anhängelast natürlich) dürfte das doch kein Problem sein? Man darf halt nur 25 fahren oder nicht?
Meine Meinung ohne Garantie:

Das darf man eigentlich nicht. Das Zugfahrzeug muss auch in der Geschwindigkeit begrenzt sein. Vielleicht melden sich da noch andere zu oder du gehts mal über die Suche. Wurde schon mehrmals ausführlich durchgekaut.

Gruß Rene
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  #13  
Alt 20.11.2008, 15:45
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Du darfst mit Kurzzeitkennzeichen fahren, das es ein Sportbootanhänger ist und du ihn zusammen mit dem Boot erwirbst ist das in Ordnung! Ist Quasi eine Einheit, wie ein Wohnwagen! Also auf der Fähre Kurzzeitkennzeichen dranschrauben und gut ist!

Oder wenn du ganz auf Nummer Sicher gehen willst, packst du dein Boot samt Trailer auf einen Autotrailer mit deutscher Zulassung!

Oder noch besser du segelst das Boot rüber und lässt den murks Trailer in England...
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Hendrik
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  #14  
Alt 20.11.2008, 16:30
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Hallo Hendrik, na das wäre ja zu schön um wahr zu sein.
Kann das garnicht glauben da die Frau beim Amt das mir anders geschildert hat.

Hast du ne Quelle für diese Aussage?

Hab schon überlegt ob das eine Einheit wird wenn man das Boot auf dem Trailer anschraubt. Und das als Wohnwagen mit neuartiger Form definiert

Boot rübersegeln fällt aus, ich bin ja sehr unerschrocken aber ich glaube das ist definitiv keine gute idee. Wobei, könnte ne schnelle reise werden

Anhänger auf Anhänger halte ich für keine gute idee, allein schon wegen der Länge des Bootes, 8m lang ist das Gespann bestimmt, so lang ist doch kein Autoanhänger...
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  #15  
Alt 20.11.2008, 16:34
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Lattenzaun Lattenzaun ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank C. Beitrag anzeigen

... ab D- Grenze werde ich dann meine rote Nummer ranhängen
Oder einfach in England mein deutsches Trailerkennzeichen rannhängen und gut ist.Dann in D das rote Überführungskennzeichen.
Gruß
Frank
Hallo Frank,
Tja ne rote nummer bekomme ich wohl nicht. Und rein rechtlich bleibt es ja eine Überführungsfahrt. Und die darf keine nutzfahrt sein, geht also nur ohne Boot....
Ob nun rote Nummer oder KZK ist hier wohl egal...
Glaube ich. Die Frage die mich so langsam interessiert was die Strafe in diesem Fall wäre?
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  #16  
Alt 20.11.2008, 16:38
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Zitat:
Zitat von Lattenzaun Beitrag anzeigen
Hallo Frank,
Tja ne rote nummer bekomme ich wohl nicht. Und rein rechtlich bleibt es ja eine Überführungsfahrt. Und die darf keine nutzfahrt sein, geht also nur ohne Boot....
Ob nun rote Nummer oder KZK ist hier wohl egal...
Glaube ich. Die Frage die mich so langsam interessiert was die Strafe in diesem Fall wäre?
Es ist ein Sportbootanhänger (bekommt später ja auch eine Grüne Nummer(Wissen einige Amtsdamen auch nicht)) und daher ist er nur zum Zweck des Transport dieses Bootes dienlich. Wichtig ist das er im Kaufvertrag mit erwähnt ist Also Segelboot ... inkl.Trailer ...

Ruf nochmal beim Amt an und frage nochmal nach...
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  #17  
Alt 20.11.2008, 16:43
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Olaf Olaf ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Du darfst mit Kurzzeitkennzeichen fahren, das es ein Sportbootanhänger ist und du ihn zusammen mit dem Boot erwirbst ist das in Ordnung! Ist Quasi eine Einheit, wie ein Wohnwagen!
Moin Hendrik,

ich hab auch mal ein Boot auf einem Trailer mit Kurzzeitkennzeichen geholt. Ein befreundeter Polizist (zugegeben Dorfpolizist) hat mir hinterher gesagt, dass das nicht zulässig gewesen sei. Trailer ohne Boot ja, aber eine Überführungs- oder Probefahrt (dafür sind die Kennzeichen ja gedacht) dürfe nur ohne Ladung erfolgen.

Er sagte übrigens auch, dass der Transport des Trailers samt Boot auf einem Autotrailer nicht zulässig sei. Irgendwas von "Aufschaukeln der Federungen" und "Ladungssicherung" sei der technische Grund. Grundsätzlich seien Autotransporter nur für unbeladene Fahrzeuge zugelassen (und nur für Fahrzeuge, also auch nicht für Lagerböcke mit Booten drauf - auf die Idee kam ich im gespräch nämlich auch).

Ich hab jetzt bei beiden Sachverhalten nicht nach der Quelle gefragt. Das wäre noch zu prüfen. Insgesamt schien mir das aber plausibel.
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #18  
Alt 20.11.2008, 16:47
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Du darfst mit Kurzzeitkennzeichen fahren, das es ein Sportbootanhänger ist und du ihn zusammen mit dem Boot erwirbst ist das in Ordnung! Ist Quasi eine Einheit, ... Also auf der Fähre Kurzzeitkennzeichen dranschrauben und gut ist!
sehe ich genauso - das Zugfahrzeug soll technisch/amtlich*(*normale Zulassung; Anhaengelast etc. beachten) i.O. sein und gut ist
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  #19  
Alt 20.11.2008, 16:52
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Ja, das sind die kleinen Nieschen..

Autotrailer mit Auto und KzK geht nicht - transport
Einfacher Anhänger mit Holz und Kzk geht nicht - Transport
Wohnwagen mit Einrichtung(Fernseher etc.) und Kzk geht
Trailer mit Boot und Kzk geht
Autotrailer mit Supertourenwagen (zusammen gekauft und bekommt nacher grüne Nummer) und KzK geht
MotoCross Motorad auf Motoradtrailer (zusammen gekauft als Paket und später für grünes Kennzeichen vorgesehen) und KzK geht


Immer wenn der einzige Zweck der Anhängers der Transport des Sportgerätes ist geht es mit dem KzK
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Hendrik
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  #20  
Alt 20.11.2008, 16:56
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So hab´s ich gemacht -und so würd ich´s definitiv nicht mehr machen !

Das Boot stand hinten knappe 3m über, der Schwerpunkt lag hinter den Achsen und die, in England gebaute Heling bringt die Polizei bei uns zur Verzweiflung - es hielt zwar die 1500km Tollesbury - Österreich, aber nie wieder.
Heute, und so würd ich´s Dir empfehlen, würd ich mir hier einen entsprechenen Trailer besorgen, anmelden und die entsprechenden Stützen(z.B. v. Harbeck) mitnehmen und vor Ort unterm Kran montieren, sind ja nur geschraubt.
Die Trailer - sieh mal bei der letzten Aufnahme im Hintergrund nach - die dort waren, hatten meist platte oder überalterte Reifen und waren meist nur für den Transport und die Lagerung im Hafen bestimmt.

Grusz aus Oö

P.S.: die Bilder wurden hier komprimiert, wenn Du willst kann ich sie Dir mailen und dann kannst Du weiter reinzoomen.
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Alt 20.11.2008, 17:21
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen

Immer wenn der einzige Zweck der Anhängers der Transport des Sportgerätes ist geht es mit dem KzK
Tja das wäre natürlich super, das müsste man jetzt nur noch mit ner Quelle belegen können und die Sache wäre geritzt.

So wie auf den Bildern würde ich das nie machen.
Der Trailer den ich kaufen will ist in einem guten Zustand, es ist ein Regattaboot und die vorbesitzer sind auch damit unterwegs gewesen. Außerdem ist der mit Auflagen verbunden die genau aufs boot angepasst sind, sowas kann man so einfach nicht neu kaufen...

Mann mann mann
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  #22  
Alt 21.11.2008, 08:16
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Ich habe mal das gefunden

Zitat:
... sind Fahrten zur beabsichtigten Verbringung des nicht gem. § 18 StVZO zugelassenen Fahrzeugs an einen anderen Ort, z.B. von einer Herstellungsstätte in eine andere oder in eine Verkaufsstätte oder Ausstellung. Ist die Überführung, auch zwecks Verkaufs, Hauptzweck, so darf nebenbei auch etwas dabei befördert werden, OLG Zweibrücken VRS 49 150, OLG Celle VRS 67 65.

Quelle: Auszüge aus Kommentar StVR Jagusch/Hentschel, Verlag C. H. Beck.
__________________
Gruß
Wolfgang
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Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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