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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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Juristische Frage (Sozialrecht NRW)
Man möge mir die Formulierung nachsehen, die RAe wissen, warum das so sein muß
Es sei ein fiktives altes Ehepaar, lange verheiratet, Kinder, Zugewinngemeinschaft, Eigentumswohnung bezahlt und je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Angenommen sei eine Rente von jeweils 1200€, Sparvermögen je 7500€. Nun muß er wegen Demenz in ein Pflegeheim, die Kosten können von Rente und Pflegegeld nicht ganz getragen werden, Sozialhilfe soll u.a. wegen des Vermögens der Kinder nicht beantragt werden. Da gibt es aber nun das sogenannte Pflegewohngeld (nur in NRW!), die Voraussetzungen sind Vermögen unter 10.000€ und kein Wohneigentum. Nehmen wir an, er verkauft "seine" Hälfte der Wohnung an seine Tochter, seine Frau behält die andere Hälfte (er wird auch aus dem Grundbuch gestrichen, sie nicht). Nun die juristischen Fragen: Hat er im sozialrechtlichen Sinne jetzt noch Wohneigentum? Gehört ihm wegen der Zugewinngemeinschaft nun ein Viertel der Wohnung, oder hat er tatsächlich nun kein Wohneigentum mehr? Hätte ein Antrag auf Pflegewohngeld Erfolg, vorausgesetzt, der Erlös aus dem Verkauf der "halben" Eigentumswohnung sei schon zur Pflege eingesetzt und verbraucht? Wird die Unterhaltspflicht der Kinder schon bei Pflegewohngeld berücksichtigt, oder erst bei Antrag auf Sozialhilfe? Wie wäre die sozialrechtliche Betrachtung, wenn er seine Hälfte der Wohnung seinen Kindern vorzeitig vererbt bzw. eine Schenkung vornimmt? Wie sähe es aus, wenn seine Frau seine Hälfte kaufen würde? Vielen Dank an die Fachleute, an die anderen: Nein, es ist ein fiktiver Fall, nein ich bin nicht dement, auch wenn meine Beiträge das manchmal annehmen lassen Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! Geändert von El.Almirante (14.11.2008 um 17:44 Uhr) |
#2
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Wow das ist mal recht komplziert... würds mal hier http://www.juraforum.de/forum/
oder bei anderen versuchen... beste Grüße
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis
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#3
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Oder bei de.soc.recht.arbeit+soziales, ja,
aber hier sind doch die wahren Fachleute Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#4
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ich weiß nicht, ob das bei Pflegewohngeld auch gilt, aber der Verkauf / Übertragung von Eigentum vor der Beantragung der Sozialhilfe funktioniert nicht
wir sind da allerdings schon nah an dem Bereich der Rechtsberatung
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#5
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Zitat:
Zumindest das sollte bei Pflegewohngeld analog gelten. Mich interessieren aber eher die Eigentumsverhältnisse nach so einer Aktion im Zusammenhang mit Zugewinngemeinschaft. Ist ja ein fiktiver Fall und kann daher keine Rechtsberatung sein Ich will's mal anders ausdrücken, ich weiß, daß Rechtsberatung auf diese Art verboten ist, daher werden im Web ja auch nur juristische Zusammenhänge an Hand von fiktiven Beispielen diskutiert. Uwe, wenn das zu heiß ist, mach dicht. So'n bißchen was verstehe ich davon auch, aber gerade Sozialrecht/Landesrecht ist eigentlich gar nicht mein Fall, daher das Interesse. Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! Geändert von El.Almirante (14.11.2008 um 18:29 Uhr)
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#6
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Gerade um das geht es aber, ich glaube, hier liegt ein Mißverständnis vor (dazu unten mehr).
Zitat:
Aber da stellt sich mir die Frage, ob dem Mann jetzt nicht im Zuge der Zugewinngemeinschaft ein Viertel der Wohnung gehört und das Spiel so weiter geht, bis auch der Frau nichts mehr der Wohnung gehört? Zum Mißverständnis: Es geht nicht darum, irgendwelche Werte vor dem Amt in Sicherheit zu bringen, im Falle der Sozialhilfe würde eine Wohnung (angemessene Größe vorausgesetzt) ja nicht berücksichtigt, insbesondere, wenn die Frau diese weiter bewohnt. Im Gegensatz dazu wird beim Pflegewohngeld aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß kein Wohneigentum bestehen darf. Kann in einer Zugewinngemeinschaft überhaupt ein Zustand eintreten, daß Wohneigentum ausschließlich einem Ehepartner gehört (vorausgesetzt, das Wohneigentum ist während der Ehe erworben worden und es handelt sich nicht um einen Gewinn oder eine Zuwendung Dritter, diese sind ja vom Zugewinn ausgenommen)? Das ist es, was ich in diesem Zusammenhang nicht verstehe. Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! Geändert von El.Almirante (14.11.2008 um 18:56 Uhr) Grund: Typo |
#7
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Bei einer solchen komplexen Fragestellung solltest du zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Nur wenige Juristen kennen sich mit den Niederungen des Sozialrechts wirklich aus. Hier im Forum fachzusimpeln ist nicht zielführend und du rufst hier schon eine konkrete Rechtsberatung ab .
Was mir zum Fall nur einfällt ist eine zielgerichtete mutwillige Herbeiführung eines Anspruchs auf eine bestimmte Sozialleistung im Vorfeld , die allein deshalb in Frage gestellt bzw. versagt werden dürfte. Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) |
#8
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Zitat:
Sollen die Uniprofessoren ihre Studenten jetzt auch mit jedem Übungsfall zum Anwalt schicken Zitat:
Leider betrifft das nicht nur das Sozialrecht...... Nein, Begründung siehe oben. Ich diskutiere die Anwendung eines außergewöhnlichen Gesetzes an Hand eines konstruierten Fallbeispiels, weil es nicht ausreichend bereits behandelte Fälle gibt, um dieses Gesetz und seine Anwendung hinreichend zu interpretieren. Zitat:
Einfacher wäre es, Sozialhilfe zu beantragen, da wäre die Wohnung nicht mal in Teilen zu veräußern, Sozialhilfeanspruch bestünde. Allerdings dann evtl. zu Lasten der Angehörigen ersten Grades. Ist aber schön zu wissen, daß es in NRW ein Gesetz gibt, welches eben ein Abrutschen in vollständige Sozialhilfe und eine Belastung der Angehörigen ersten Grades in Grenzfällen verhindern soll, aber niemand, weder Sozialbehörden noch RAe noch sonst wer haben den geringsten Schimmer, wie das abläuft, falls sich tatsächlich ein Bürger wagen sollte, auf dieses Gesetz Bezug zu nehmen. Da muß man sich nicht wundern, wenn dann lieber gleich Sozialhilfe beantragt wird und alles vom Steuerzahler finanziert werden muß Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! Geändert von El.Almirante (15.11.2008 um 23:33 Uhr) |
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