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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Betanken von Sportbooten- ADR 2009
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Gruß vom Oberrhein.
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#2
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Kanister nicht älter als 5 Jahre oh ohhh...
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#3
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Extra Tanksteg warscheinlich auch für Schlauchboote...die drehen langsam echt am Rad...
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#4
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Na da waren die Bürokraten aber wieder fleißig. Ein ganz großes Lob! Dieses Thema ist so wichtig und sollte zudem in Brüssel behandelt werden, um weitere 100 Seiten zu reproduzieren, und gleichsam zu einer einheitlichen Regelung zu kommen.
Ansonsten lasse ich das mal unkommentiert. Wenn ich mich recht erinnere wollten ganz Schlaue vor Jahren auch schon mal einen Wohnwagen bzw. Wohnmobil zum Gefahrguttransport erklären. Da hat sich aber mal entgegen sonstiger Regelungen der gesunde Menschenverstand durchgesetzt.
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Grüße aus dem Havelland........Mike Geändert von havelmike (17.11.2008 um 13:55 Uhr) |
#5
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Es bleibt alles so, wie es ist. Hin zur Tanke, irgendein Gefäß gefüllt, rein in
Kofferraum, was er tragen kann. Rauf auf den wackeligen Steg und irgendwie vom Kanister in Tank, fertig. Du kannst noch soviel beachten dabei... wenn du dich beim Umschütten dusselig anstellst, ist dies deine Schwachstelle, an der du arbeiten mußt !
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#6
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Als nächstes kommt im Rahmen der Europäisierung :
Durchführung der Analyse des allgemeinen Gefärdungspotentials und der Gefahrenschwerpunkte. Erarbeitung geeigneter Abwehrmaßnahmen und die daraus abzuleitenden Dokumentationspflichten. Und da braucht man gar nicht drüber zu lachen. Sollte da irgendwo ein gewerblich beschäftigter Arbeitnehmer den Kanister in die Hand nehmen, bestehen dieses Pflichten heute schon.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#7
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Zitat:
Ordnung muß her - Ordnung!!!!
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Grüße aus dem Havelland........Mike Geändert von havelmike (17.11.2008 um 14:22 Uhr)
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#8
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In Form eines Löschzuges in Angriffstellung und vorher ausgebrachter Ölsperre...
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#9
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Is ja interessant, ich dachte immer man dürfe nur 80 Liter Sprit für "Sportzwecke" im KFZ transportieren.
- maximal 240 Liter je Beförderungsmenge und max. 60 Liter je Behälter Ist ja schon echt heftig
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Gruß Ingo |
#10
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Hat sich doch nichts geändert, war schon die ganzen letzten Jahre so.
Nur durfte man (oder Frau) max. 999 Liter Diesel oder 333Liter Benzin für private Zwecke transportieren, der Rest der ADR ist beim Alten.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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#11
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Warum darf der Funktionsträger in einem Verein keinen Sprit holen,
sind doch so hilfsbereite Skipper in vielen Vereinen?
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Reiner vom Rhein-Boot Netz Wassersport auf der Mosel und die Ferienwohnung gibt es bei Mosel115 |
#12
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Heißt das jetzt das ich den portabelen Kunststofftank für den AB nach fünf Jahren nicht mehr verwenden darf ?
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
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#13
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Zitat:
Ist echt deutsch also nur noch Blechkanister benutzen die kannst du auch 50 Jahre benutzen da sagt keiner was solange die in Ordnung sind.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#14
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Ich hatte mal einen von diesen roten teuren Ex-geschützten Blechkanistern ein
paar Jahre ungenutzt im Gartenhäuschen stehen. Als ich ihn benutzen wollte und vom Regal hob, blieb der Boden komplett liegen... er war ringsherum abgerostet...
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#15
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Akki du sollst die auch benutzen oder wenigstens trocken lagern
Ex geschützt wo hast du den denn sichergestellt??
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#16
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Zitat:
Ich glaube mich erinnern zu können, daß es diese Kanister auch in Edelstahl gab. Macht keine Rostflecken wenn er länger in der Bilge steht. Gruß Joggel |
#17
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Die chemische Industie kennt auch Blechkanister aus Edelstahl, die sind aber sicher nicht Europakonform für Benzin geprüft.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#18
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Mann, da bin ich aber froh daß mein Boot in Frankreich liegt!
Gustl |
#19
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Da fragt man sich schon, ob da nicht einer in seinem Büro Langeweile hat!!!!!
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#20
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Zitat:
Dann gehört er zum Boot. Nimmst du ihn raus und mit zur Tankstelle, dann ist er ein Transportkanister und darf nach 5 Jahren nicht mehr für den Transport zum Boot verwendet werden.
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Reiner vom Rhein-Boot Netz Wassersport auf der Mosel und die Ferienwohnung gibt es bei Mosel115 |
#21
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Da gelten aber die selben Vorschriften, Theoretisch
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#22
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Zitat:
gut das auf Tanks immer das Datum drauf steht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#23
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Wir haben in derArbeit auch 2 Explosionsschutzschränke in denn wir verschiedene Kraftstoffe z.B. für Klimakammertests mit unseren Fahrzeugen lagern.
Dort sind ausschliesslich Edelstahlkanister zulässig, die gibts in 5,10 und 20 Liter. Teuer wie die Sau und unpraktisch ohne Ende..... Aber Vorschrift ist Vorschrift... Und: alle Kanister müssen sauber beschriftet sein. Inhalte sind z.B.: Winterdiesel(im Sommer), Winter - oder Sommerkraftstoff Otto, Hesitation Fuel, E85, Arctic Diesel(Kanada) usw.
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Manchmal tut einfach ein Boot Not! |
#24
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Der Landesverband Motorbootsport Rheinland Pfalz e.V. führt in seiner Umweltinfo aus:
LWG Rheinland Pfalz §20 Anzeigepflicht (1) Wer ... wassergefährdende Stoffe lagern, abfüllen oder umschlagen will hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme der unteren Wasserbehörde anzuzeigen ... Das erweckt den Eindruck, dass jeder "Boot-aus-Kanister-Betankvorgang" anzeigepflichtig ist. Es heißt aber im besagten LWG Rheinland-Pfalz, §20 weiter: ...Die Anzeigepflicht besteht nicht bei oberirdischen Lagerbehältern für Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff mit einem Rauminhalt von nicht mehr als 1.000 l außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten. Damit ist der Passus in diesem Zusammenhang m.E. irrelevant. Unsere Kanister fassen (meist ) weniger als 1.000 l und werden ausschließlich oberirdisch Transportiert. Nur eine "Unstimmigkeit" die mir aufgefallen ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#25
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Aber sehr viele Marinas liegen in Wasserschutzgebieten
da sieht es wieder schlecht für uns aus!
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
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