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  #1  
Alt 11.01.2009, 20:37
Benutzerbild von Christo Cologne
Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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Standard Bootsversicherung - Änderung der Verischerungsbedingungen

Habe heute ein Schreiben der Bootsversicherung geöffnet aber nur überflogen.
Da stand was von das sich die Versicherungsbedingungen geändert hätten, daß Fahrlässigkeit, bzw Grobe Fahrlässigkeit jetzt anders gehandhabt werden.

Ich tu mich schwer so Versicherungstexte zu verstehen.

Kann das mal ein Fachmann hier in Normal-Deutsch erklären?
Betrifft bestimmt viele Bootsleute.
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #2  
Alt 11.01.2009, 20:55
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Standard

Betrifft alle Versicherungen durch neues Versicherungsgesetz.

Danach gibt es jetzt nicht mehr Alles oder Nichts wenn Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit ins Spiel kommt. Jetzt muß genau abgewogen werden und somit kann es auch eine Teilentschädigung geben.
Das ist meine Kurzform
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #3  
Alt 11.01.2009, 21:10
Benutzerbild von ugies
ugies ugies ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: 211 .... .... ....
3.504 Danke in 1.993 Beiträgen
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... ja, Thomas und natürlich ist jetzt alles viel besser für den Kunden ...
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Gruß
Uwe
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  #4  
Alt 12.01.2009, 08:36
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
... ja, Thomas und natürlich ist jetzt alles viel besser für den Kunden ...
Das stimmt ausnahmsweise sogar mal, obwohl das bei Neuerungen natürlich nicht immer so ist.

Es sind hier nicht die Versicherungsbedingungen von den einzelnen Gesellschaften geändert worden, sondern das Versicherungsvertragsgesetz vom Gesetzgeber.
Hier wurde auf kundenfreundlichere Bedingungen umgestellt und zusätzlich sind einige Verbesserungen durchgesetzt worden. Eine Verschlechterung gibt es tatsächlich nicht.

http://www.bmj.bund.de/enid/Publikat...esetz_1fk.html

Die Änderungen stehen hier:
http://www.bmj.bund.de/files/-/2963/...z_Internet.pdf

@ Chris
Im zweiten Link ist eigentlich alles sehr verständlich aufgeführt. Hab bitte Verständnis, wenn ich jetzt nicht die ganzen 30 Seiten noch mal neu formuliere. Im Schadensfall kannst Du Dich ja sowieso an mich wenden.

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (12.01.2009 um 08:47 Uhr)
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  #5  
Alt 12.01.2009, 08:43
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Averna Averna ist offline
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Norman,

denk an mich, hab die Bestätigung bekommen.


In diesem Sinne

Averna Dirk
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AVERNA - Dirk
Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen


GRÖMITZ
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Alt 12.01.2009, 18:10
Benutzerbild von chrisma
chrisma chrisma ist offline
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676 Danke in 482 Beiträgen
Standard

die gesetzliche änderung ist auch eine folge der rechtsprechung, denn freizeitkapitäne können fehler machen die deshalb nicht unbedingt als grobe fahrlässigkeit ausgelegt werden können. der vorwurf grobe fahrlässigkeit ist zwischenzeitlich eine stumpfe waffe geworden. die schadensregulierer verlangen nunmehr verstärkt den nachweis von nautischen karten, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind und auch bei genauer suche auf webseiten der jeweiligen behörden nicht erwähnt werden. ausserdem kommen im schadensfall auflagen, die unbedingt beachtet werden müssen. fazit: es ist nicht einfacher geworden, es sieht nur so aus. informationsbeschaffung, z.b. auch durch dieses forum, wird immer wichtiger....
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Andreas
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