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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 12.01.2009, 20:05
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hallo,
ich habe mal ein frage. ich habe ein boot in aussicht. dieses steht jedoch in holland auf einen holländischen trailer. diese trailer in holland haben keinen tüv und bekommen einfach ein kennzeichen mit den buchstaben des autokennzeichen dran.
dürfte man mit einem deutschen auto einen holländischen trailer in holland fahren?
gruss robert
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  #2  
Alt 12.01.2009, 20:24
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Bei uns in holland sind anhänger automatisch versichert im moment das sie angekuppelt werden (steht bei uns im versicherungspolis .)
Ob das in deutschland auch so ist weis ich nicht .
Nur anhänger uber 750 KG ges. gewicht haben ein eigenes kennzeichen aber sind auch nicht versichert nur wenn sie hinter ein holländisches fahrzeug hängen.
also eben ihre versicherung anrufen oder boot besorgen lassen.

gr Gerrit

Geändert von Ger B (12.01.2009 um 23:02 Uhr)
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  #3  
Alt 13.01.2009, 21:40
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Zitat:
Zitat von ro-jog-rr Beitrag anzeigen
hallo,
ich habe mal ein frage. ich habe ein boot in aussicht. dieses steht jedoch in holland auf einen holländischen trailer. diese trailer in holland haben keinen tüv und bekommen einfach ein kennzeichen mit den buchstaben des autokennzeichen dran.
dürfte man mit einem deutschen auto einen holländischen trailer in holland fahren?
gruss robert
Moin Robert,

verbindlich wird Dir das hier wohl kaum einer sagen, aber warum sollte es eigentlich nicht erlaubt sein? Ich habe mal einen Trailer aus Ö mit entsprechendem Ö-Kennzeichen importiert und mir ehrlich gesagt keinen Kopf deswegen gemacht. Immerhin entsprach der Trailer den Vorschriften des Landes Ö und durfte mit einem Ö-Zugfahrzeug doch auch bei uns fahren.
Wenn Du natürlich auf Nummer sicher gehen willst, besorgst Du Dir ne Versicherung für die Überführung, damit Du im Zweifelsfall Probleme mit Deiner bestehenden KFZ-Versicherung aus dem Weg gehst...
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viele Grüße,
Henning

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  #4  
Alt 14.01.2009, 15:51
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Zitat:
Zitat von Henning K. Beitrag anzeigen
Wenn Du natürlich auf Nummer sicher gehen willst, besorgst Du Dir ne Versicherung für die Überführung, damit Du im Zweifelsfall Probleme mit Deiner bestehenden KFZ-Versicherung aus dem Weg gehst...
Die Sache ist nur, dass das ne ganz spontane Sache wäre. Hin fahren angucken - gefallen oder eben nicht gefallen - davon hängt der Kauf ab.
Würde ich überhaupt eine Versicherung für eine Überführung bekommen? Weil die Trailer in Holland haben ja keinen TÜv und nichts. Am besten rufe ich da mal an.
Gruss Robert
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  #5  
Alt 14.01.2009, 18:14
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Zitat:
Zitat von ro-jog-rr Beitrag anzeigen
Die Sache ist nur, dass das ne ganz spontane Sache wäre. Hin fahren angucken - gefallen oder eben nicht gefallen - davon hängt der Kauf ab.
Würde ich überhaupt eine Versicherung für eine Überführung bekommen? Weil die Trailer in Holland haben ja keinen TÜv und nichts. Am besten rufe ich da mal an.
Gruss Robert
Das würde ich auch machen - kann eigentlich auch nicht die Welt kosten. Der Jahresbeitrag für die Haftpflicht eines Anhängers ist teilweise günstiger als ne Kiste Beck's (ohne Pfand)
Überführungskennzeichen und so'n Gedöns, würde ich mir auf jeden Fall schenken. Lass doch die Jungs von der Exekutiven kommen - kann mir nicht vorstellen, dass es was zu meckern gibt. Vielleicht noch mal ne Autobahnpolizei fragen - die sollten es ja eigentlich wissen...
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Henning

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  #6  
Alt 15.01.2009, 00:10
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ich habe hier auch nen auto mit deutschem kennzeichen. damit fahre ich hier mit dem selben kennzeichen vom auto am anhänger bis 750kg. aber damit über die grenze nach deutschland ist nicht.
hat nicht mit der versicherung zu tun. anhänger ist automatich auch in deutschland übers zugfahrzeug versichert.

aber in deutschland ist ein anhänger zulassungspflichtig. das heißt du würdest dann ohne zulassung fahren.
kostet dich punkte.
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  #7  
Alt 15.01.2009, 09:02
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
aber in deutschland ist ein anhänger zulassungspflichtig. das heißt du würdest dann ohne zulassung fahren.
kostet dich punkte.
das würde ja bedeuten, dass man Niederländer mit ihren Trailern nicht in Deutschland fahren dürften
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Henning

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  #8  
Alt 15.01.2009, 09:34
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Zitat:
Zitat von Henning K. Beitrag anzeigen
das würde ja bedeuten, dass man Niederländer mit ihren Trailern nicht in Deutschland fahren dürften
Aber der niederlänschische Anhänger ist in NL nicht zulassungspflichtig. In der EU werden solchen Sachen anerkannt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #9  
Alt 15.01.2009, 09:36
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
hat nicht mit der versicherung zu tun. anhänger ist automatich auch in deutschland übers zugfahrzeug versichert.
Das ist richtig. Aber nur wenn er zugelassen ist.

M.E. müsste der Hänger, ebenso wie dein deutsches Auto, zugelassen sein. Du kannst dir nicht das Beste aus beiden gesetzlichen Regelungen heraussuchen....
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Micha


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  #10  
Alt 15.01.2009, 10:05
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Geh doch auf nummer sicher und fahr mit einem Autotrailer am Haken dorthin.
Natürlich nur wenn das Wunschboot mit Trailer da drauf paßt.
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #11  
Alt 15.01.2009, 13:18
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captain_nemo captain_nemo ist offline
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Hallo Robert,
ich habe mein Boot auf einem amerikanischen Trailer nach Italien gezogen. Dafür habe ich ein 5-Tageskennzeichen beim Landratsamt geholt, natürlich musst Du eine Versicherungs-Doppelkarte mitbringen. Das Ganze kostet dann so um die 70 Euro. Damit bist Du aufr der sicheren Seite!

Ich musste das machen, da die amerikanischen Trailer keine Handbremse mit Zugseil haben sondern hydraulisch funktionieren und deshalb keinen TÜV hier bekommt, obwohl das viel besser funktioniert.

Weis einer eventuell was man alles machen muss um einen amrikanischen Trailer hier zugelassen zu bekommen ?

Gruss von der Ostalb,

Jürgen
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  #12  
Alt 15.01.2009, 16:53
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Das ist richtig. Aber nur wenn er zugelassen ist.

M.E. müsste der Hänger, ebenso wie dein deutsches Auto, zugelassen sein. Du kannst dir nicht das Beste aus beiden gesetzlichen Regelungen heraussuchen....
nö muß nicht. hier darf ich so fahren. weil der anhänger wie gesagt nicht zulassungspflichtig ist. in deutschland schon.
aber mit unserem anderem auto mit gelbem kennzeichen darf ichg damit auch nach deutschland.
gibt sogar noch mehr vorteile. zb. ist mein tüv schon mhhh sehr lange abgelaufen. macht aber nix. nur darf ich damit jetzt nicht mehr in deutschland rumfahren. ausser auf dem direktem wege zum tüv. nätürlich hab ich keine vollkasko) aber das auto verlässt die niederlande ehh nie. naja und der beste nebenefekt sind die günstigen autosteuern in deutschland

naja lange rede kurzer sinn. ich würde mir nen überführungskennzeichen holen. boot gegebenfalls anbezahlen und das we darauf abholen. wenns wie angekündigt ehh nur nen evtl spontankauf ist gehts ja nicht um unsummen. und so ist man auf der sicheren seite
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  #13  
Alt 15.01.2009, 18:02
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Zitat:
Zitat von captain_nemo Beitrag anzeigen
Hallo Robert,
ich habe mein Boot auf einem amerikanischen Trailer nach Italien gezogen. Dafür habe ich ein 5-Tageskennzeichen beim Landratsamt geholt, natürlich musst Du eine Versicherungs-Doppelkarte mitbringen. Das Ganze kostet dann so um die 70 Euro. Damit bist Du aufr der sicheren Seite!

Ich musste das machen, da die amerikanischen Trailer keine Handbremse mit Zugseil haben sondern hydraulisch funktionieren und deshalb keinen TÜV hier bekommt, obwohl das viel besser funktioniert.

Weis einer eventuell was man alles machen muss um einen amrikanischen Trailer hier zugelassen zu bekommen ?

Gruss von der Ostalb,

Jürgen
einfach umbauen
mit der amerikanischen Bremsanlage hast du keine Chance.
Oder auf 750kg abwichten, da brauchst du keine Bremsanlage.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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  #14  
Alt 15.01.2009, 21:36
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Laminator Laminator ist offline
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Standard NL Anhänger

Hi Frag einfach bei den Scheriffs nach und mach kein sxxxs
Da war mal was mit Steuer Recht und Fahrzeugen aus einem anderen Land wenn kein in dem jeweiligen Land ansässiger mit im Fahrzeug ist.
Ich glaub so einfach ist das nicht.
Ansonsten nimm ein Schild von einem Deutschen Anhänger und hoffe das Sie dich nicht kriegen
Das soll kein Aufruf zur Gesetz Missachtung sein sondern nur mal als Blödsinn gedacht.
Gruß Andreas
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  #15  
Alt 16.01.2009, 18:29
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Standard Kennzeichen

Hallo Robert,

wir haben letzen August unser Boot mit Trailer in Nordirland gekauft. Dort haben Trailer auch keine Zulassung und natürlich keinen TÜV.
Der Vorbesitzer hat Boot und Trailer in Newcastle als Fracht auf die Fähre gesetzt und wir haben beides in IJmuiden, Holland in Empfang genommen. Wir hatten also das gleiche Problem wie Du. Unsere Nachfrage bei verschiedenen Bootszeitschriften und dem ADAC hat auch keine wirklich verbindliche Antwort gebracht.

Wenn ich es richtig verstanden habe, brauchst Du rein rechtlich eigentlich ein Ausfuhrkennzeichen aus Holland (wir aus Irland).
Aber für die Verwendung von deutschen Kurzzeitkennzeichen (früher rote Nummer) im Ausland gibt es Abkommen mit einigen Ländern. Für Italien und Österreich ist die Nutzung wohl legal. Und einige andere Länder "dulden" diese Kennzeichen. Dazu gehören angeblich auch Holland und Irland. Deswegen haben wir uns für das Kurzzeitkennzeichen entschieden.

Wir haben uns beim Straßenverkehrsamt hier in Köln ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage geholt und den Hänger samt Boot damit nach Köln geholt. Die Doppelkarte dafür kostet ca. 50,- EUR. Unsere Versicherung hat uns die Kosten dafür aber mit der Versicherung des Trailers verrechnet, die wir danach abgeschlossen haben.

Allerdings waren wir auch froh, als wir mit dem Gespann endlich eine deutsche Autobahn unter den Rädern hatten.
__________________
Viele Grüße aus Köln
Thomas

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  #16  
Alt 23.01.2009, 17:35
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In Übach-Palenberg gibt es einen Verleih für Autotrailer, der supergünstig ist. Bei Bedarf schick mir einfach eine PN, suche Dir den dann mal raus...
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Grüße, Guido
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Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt,
um das Leben zu gewinnen,
und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse)
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