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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Eigenes Boot verchartern
Moin,
angeregt durch ein anderes Forum hätte ich mal eine Frage: Weiss jemand welche Vorraussetzungen ich erfüllen muß um in Deutschland oder Italien Touren mit meinem Boot anbieten zu dürfen? Egal ob 1-2 Stunden Wasserski/Tube oder Tagestouren. cu Stefan |
#2
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Moin,
ich habe Mitte bis Ende der 90er Jahre in Deuschland meine Maxum 2400SCR mit 4,3LX Alpha one Binnen verchartert (die Charterer sind auch See gefahren), Anforderungen: Zulassung beim WSA als Charterboot, dafür gibts einen zusätzlichen Bootsschein, der wurde nur ausgestellt, nachdem das Boot vom z.B. Germanischen Loyd abgenommen wurde, Kosten ca. 300 DM, Sicherausrüstungen mussten komplett sein, z.b. Schwimmwesten, Leinen, Anker, Feuerlöschanlagen usw. Haftpflicht + Vollkasko waren doppelt bis dreifach so hoch wie reine Privatnutzung. Für See-Zulassungen gibts nochmals zusätzlich Voraussetzungen. Für Wasserski oder Tubezulassung kann ich dir nichts sagen. Gruß Axel www.wyce.de
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#3
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Wenn du das Boot selber mit Charterkunden fahren willst brauchst du den Sportschifferschein ( SSS ) der ist für das gewerbliche Führen von Booten vorgeschrieben.
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Grüße Michael
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#4
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Sei Dir aber auch darüber im Klaren darüber, dass nicht alle Leute gleich mit Booten umgehen....ich würde mein Boot nicht Leuten anvertrauen die ich nicht kenne Eigentlich würde ich es gar keinem einfach so geben
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Gruß, Michel Crownline 250 CR
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#5
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Zitat:
Er wollte das als privat an privat abwickeln. Mich interressierten nur mal die Rahmenbedingungen. Ein paar Schwierigkeiten wurden ja schon aufgezählt. cu Stefan |
#6
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ca. 10 Vercharterungen: 3 x Prop Schäden, 1 x Lukenhebel abgebrochen von der Ausstiegsluke, (Habe ich noch nie geschafft) 1 x Persenning-Reisverschluss eingerissen, da einfach nicht komplett abgetrennt wurde, sondern das hintere Verdeck einfach in den Gang gelegt wurde. 1 x Türverriegelung von der Kajüttür demoliert (da hat jemand von der Chartercrew versucht die Kajüttür mit Gewalt aufzurütteln, weil er nicht wusste das der andere abgeschlossen hat.) d.h. von 10 Vermietungen kommen 5 mit Schäden zurück, die ich nicht in 10 Jahren vollbringe ! Dabei ist natürlich immer die Kaution von ca. 500 DM von mir einbehalten worden, welche in etwa jeweils den Schaden beseitigt hat, ohne aber meine Arbeit zu rechnen. Gruß Axel |
#7
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Zitat:
Ansonsten in Deutschland = Gewerbebetrieb ! Es ist eine Gewinnermittlung und eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. In Italien = Gewerbebwetrieb ! Es ist in diesen Fällen eine/mehrere Steuererklärung(en) in Italien abzugeben. Ansonsten Schwarzvermietung ! Steuerstraftaten werden in Italien rigoroser bestraft als in Deuschland. Kosten für einen ital. Steuerberater zur Anferitigung der Steuererklärungen fallen an. Schwarzvermietungen waren auch wohl ein Grund dafür, dass in manchen Ländern die Crewlisten eingeführt wurden, da die Anzahl der "guten Bekannten oder Familienangehörigen", die das Boot "mitbenutzen" wohl teilweise ins Unendliche gingen. Wenn man ohne Schadensreparaturen und ohne steuerliche Gesichtspunkte rechnet, kommt was dabei herum. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Was ist z. B., wenn eine Reparatur am Boot notwendig ist? Wer kümmert sich darum? Erreichbarkeit, Kontrolle des Schadens (Notwenigkeit des Reparaturumfanges) und der erfolgten Reparatur etc. etc.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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#8
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Neugierig wie ich aber nun mal bin wollte ich dann einfach für mich wissen woran man alles denken müßte. Die Frage ist rein akadmischer Natur, ich bin halt immer so neugierig cu Stefan |
#9
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Ein Markt für Charter gibt es bestimmt!
Ich wurde alleine im letzten Sommer bestimmt 3x gefragt, ob ich gegen Bezahlung eine Tour mit Leuten machen würde. Habe alle abgelehnt!Was die rechtliche Seite angeht bin ich im nachhinen froh, wobei ich mir allerdings- zumindest in meinem Revier - nur sehr schwer vorstellen kann , das das jemand rausbekommt (wenn man es nicht rund um die Uhr betreibt) Aber viel entscheidender ist, das es von meiner Urlaubszeit abgeht, worauf ich ehrlich gesagt viel weniger Lust habe, als mir nebenbei ein paar Euros zu verdienen! Was das vermieten meines Boots angeht, ohne das ich dabei wäre an unbekannte Leute???? Never ever!!!!
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#10
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Zitat:
denn das wird vom Finanzamt als Hobby angesehen, es sein denn, es sind z.b. mehre Boote die vermietet werden oder der Umfang des Geschäfts läst das erkennen, da es z.b. als Haupttägkeit dem Lebesnunterhalt dient.
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#11
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Um die Abnahme des Bootes wird man auch nicht herumkommen, wenn es legal zugehen soll.
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MfG, Marty.
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#12
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cu Stefan |
#13
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die übersteigen die Einnahmen. |
#14
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Abmahnungen / Anzeigen von den vielen gewerblichen Vermietern die diesen "privaten Markt" an sich sehr genau beobachten. Ohne Gewerbe bekommst zu auch kein Bootszeugnis dass Du für die Vermietung vom WSA benötigst, dieses wird nur an Unternehmer ausgestellt. Gruss Andreas
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#15
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ich hatte seinerzeit alles angemeldet, Gewerbe, zusätzl. Bootsschein vom WSA, Zertifikat vom Deutschen Loyd. |
#16
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Als Nebenverdienst mit auffälliger Werbung also zu aufwendig.
Bei verschiedenen Freizeitfreuden habe ich schon im Bekanntenkreis miterlebt, daß eine Umwandlung zum Broterwerb nicht praktikabel war. Aber Freunde mitnehmen gegen Kostenbeteiligung ist möglich. Wenn Interessenten ohne erkennbare Werbung da sind, dürfte das so sein. Und wenn deren Zahlungen nicht in die Größenordnung der tatsächlichen Bootskosten kommen, bleibt das Finanzamt uninteressiert. Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bestanden in den o.g. Fällen eher darin, daß ernsthafte Erwerbsversuche als Liebhaberei eingestuft wurden. sea u in denmark |
#17
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Die Frage wird aber vermutlich sein, wie man das definiert Wenn ich durch Vermietung oder durch Charter in einer Woche soviel einneheme, das meine Jahresfixkosten für Versicherung, Liegplatz, Wartung etc. gedeckt sind, kann ich mir schon vorstellen, das das irgendeinem "geschäftstüchtigen" Finanzbeamten nicht gefallen wird..... vorallem dann nicht, wenn er am Ende noch auf das Boot oder sonst irgendetwas neidisch sein sollte |
#18
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Wenn man das Geschäft mal betrachtet -und ich betrachte es an der Seenplatte sehr oft live und in Farbe- dann erkennt man die möglichen Stolperfallen sehr schnell. Wer mietet denn ein Boot? Jemand der selber keins hat. Und wer kein Boot besitzt, kann in der Regel auch kein Boot ordentlich bedienen und damit fahren, ohne es nicht früher oder später zu beschädigen. Was wir beim Bootsführerschein an Praxiswissen vermittelt bekommen haben, das weiß ja jeder selbst. Irgend einen verratzten Kahn middm 5PS-Handmixer hintendran zu verborgen- okay. Aber mein eigenes Boot gäbe ich nicht für Geld und gute Worte aus der Hand. Schon gar nicht jemandem, den und dessen Fähigkeiten ich nicht kenne. Kaution hin oder her. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#19
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...also ich hatte mal einige Jahre eine Bootsvermietung....So wie einige Vorgänger schon geschrieben haben hängt eine Menge Bürokratie dran....einmal musste ich not gedrungen mein privates Sportmotorboot vemieten....
Es waren harte 5 Std.......ich würde es nie wieder machen....jedenfalls nicht an Menschen,die ich nicht kenne....
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#20
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Das Thema Liebhaberie ist für Finanzbeamte ziemlich eindeutig.
Wenn das Gewerbe keinen Gesamtgewinn (inkl. Abschreibung) abwirft und dies auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, wird das als Hobby, d.h. als Liebhaberei eingestuft. Damit können keine Werbungskosten geltend gemacht werden und Steuervorteile dafür aus früheren Jahren müssen zurückgezahlt werden. Das gilt auch für die geltend gemachte Abschreibung und das kann ganz schön teuer werden. Das geht auch noch nach 5 Jahren, denn gewerbliche Steuererklärungen stehen immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und bleiben damit offen.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#21
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Hallo, ich selbst vermiete auch Boote mit Skipper deshalb möchte ich mich kurz zu dem Thema melden. Es geht ja darum dass du als Skipper Leute mitnehmen willst. Dazu ... mußt Du ein Gewerbe anmelden. ... mußt du ein Boot haben das ein Bootszeugnis hat (Beim Wasser-u. Schifahrtsamt beantragen) .... muß das Boot gemäß Bestimmungen ausgerüstet sein. Schwimmwesten, Sicherheitseinrichtungen u.s.w. ... muß Du mindestens den Führerschein "Binnen bzw. See" haben. (das reicht wenn die Gäste Dich ausdrücklich als Skipper haben wollen(schriftlich geben lassen!), .... max 12 Personen an Bord sind Außerdem sollte unbeding eine entsprechend Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Das ganze schwarz laufen zu lassen birgt Risiken: Was ist wenn sich ein Kunde veletzt? oder der nette Nachbar die Behörden weckt? oder man in eine Kontrolle kommt. Mit dem Finanzamt wirst Du sicher Probleme kriegen, weil du auf Dauer nicht die entsprechenden Einnahmen erzielen wirst um das ganze wirtschaftlich zu gestalten. (Hobby) Gruß aus Hi
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#22
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Zitat:
Sportseeschifferschein, guckst Du mal hier.. http://bundesrecht.juris.de/seespbootv/__15.html Gruss Andreas
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#23
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Zitat:
Das stimmt !! -Meine Aussage gilt nur für "Deutschland binnen" - |
#24
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Moin zusammen,
erst mal vielen Dank für die Meinungen und Hinweise. Natürlich würde ich auch niemanden fremden an mein Baby lassen, aber in wie schon gesagt, es vertrat jemand die Meinung das das alles total easy geht und erst recht in Italien. Wenn in D die Hürden (SSS+Finanzamt) schon so hoch sind dann möchte ich mir gar nicht vorstellen was da alles im Ausland auf einen zukommen würde. Liebe Grüße Stefan |
#25
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Zitat:
Gruß Ingo |
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