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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 26.01.2009, 11:23
Benutzerbild von jetmicha
jetmicha jetmicha ist offline
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Standard pot. Nachmieter wie oft in Wohnung lassen?

Hallo liebes Forum !

Ich mußte wohl erst 47 Jahre alt werden, bis es mich auch mal erwischt. Totaler Stress mit dem Vermieter.

Wir wohnen in einem gemieteten Haus und unser Vermieter im Anbau nebenan. Nach nun mehr 3 Jahren hat sich die Sache so zugespitzt, daß wir aussziehen werden.

Nun meine Frage : Wir werden termingerecht kündigen, so daß es einen Zeitraum von 3 Monaten bis zum Auszug gibt. Wie oft und mit welchem Vorlauf muß ich nun dem Vermieter die Möglichkeit geben, mit pot. Nachmietern das Haus zu besichtigen. Wie groß muß das Zeitfenster bei diesen Terminen sein? Ab wann muß ich Besichtigungen zulassen (Direkt nach Kündigung oder mit Vorlauf).

Fragen über Fragen ! Aber hier gibt´s sicher Hilfe!
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Beste Grüße aus dem Münsterland,

Micha

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  #2  
Alt 26.01.2009, 11:28
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Standard

Ich habe letzten auch eine Wohnung zu vermieten gehabt..
Ich habe Termine, mit Interessierten, immer um 18.30 Uhr vereinbart.
Das war die Uhrzeit welche der Mieter mir gab. Im Laufe von 3 Monaten hatten wir 6 Termine, also im 2 Wochen abstand. Dann aber alle Interessierten auf einmal und nicht plätscherweise..
So sind wir gut auseinander gekommen..

Dein Vermieter muß ja auch Inserieren und evtl. "vor sondieren"..

Sicher gibt es irgenwo auch was rechtliches geschrieben.. Aber hinterher kann es immer probleme geben von wegen Mietsicherheit usw.. also versuche im guten mit Deinem Vermieter auseinander zu kommen.. ist Streßfreier für beide Parteien..
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By Karsten
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  #3  
Alt 26.01.2009, 11:29
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Eckaat Eckaat ist offline
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In deiner Situation würde ich jetzt gar nicht mit Paragraphen rumfuchteln, sondern gute Miene zum bösen Spiel machen, die Zähne zusammenbeißen und die drei Monate der liebste Mieter der Welt sein.

Warum? Weil man damit möglichen Nachmietern die Bude schmackhaft macht und eventuellem Streß wegen Schäden oder sonstigen Boshaftigkeiten, die dem Vermieter einfallen, so weit es geht aus dem Weg geht.

Also dem Vermieter freundlich anbieten, dass er zu üblichen Zeiten mit potenziellen Nachmietern jederzeit willkommen ist. So würde ich das machen, 3 Monate sind schnell rum.

Gruß Ecki
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Leo Tolstoi


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  #4  
Alt 26.01.2009, 11:34
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Zitat:
Zitat von jetmicha Beitrag anzeigen
Wie oft und mit welchem Vorlauf muß ich nun dem Vermieter die Möglichkeit geben, mit pot. Nachmietern das Haus zu besichtigen. Wie groß muß das Zeitfenster bei diesen Terminen sein? Ab wann muß ich Besichtigungen zulassen (Direkt nach Kündigung oder mit Vorlauf).
Gegenfrage

Willst du in Ruhe raus oder willst du dem Vermieter Knüppel zwischen die Beine werfen?
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MFG René

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  #5  
Alt 26.01.2009, 11:41
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KaiB KaiB ist offline
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http://www.mieterschutzbund.de/msb.php?nav=1

Ich bin mit meinem Ex-Vermieter auch extrem aneinandergerasselt, obwohl -wie juristisch bestätigt- ich im Recht war.

Die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund hat das meiste dann sehr gut geregelt.
Die haben fast überall Filialen und eine zeitlich gebundene Mitgliedschaft machte bei mir nur einen Bruchteil des sonst anstehenden finanziellen Schadens aus.

Ist zwar doof immer direkt mit der Keule zu kommen aber meine Erfahrung war leider, dass Vermieter oft Dich lieben solange Du wohnst und zahlst, wenn Du dann ausziehst und sie den Energiepass u. ä. plötzlich brauchen bist Du der der alles zerstört haben soll.

Fazit: Klärendes Gespräch zuerst versuchen, aber alles schriftlich fixieren an Abmachungen und dennoch Pulver in Schutzbundform z.B. trocken halten.
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Gruß
Kai
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  #6  
Alt 26.01.2009, 12:05
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Karlsson Karlsson ist offline
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ich würde aber nicht gleich beim ersten Gespräch damit anfangen ..
"ICH BIN IM MIETERSCHUTZBUND" denke dann hast Du schon verloren..
in Ruhe und im Gespräch geht alles besser ..
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By Karsten
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  #7  
Alt 26.01.2009, 12:23
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Machs doch so, wie es leider zurzeit Land auf Land ab gang und gäbe ist...


Zahl einfach deine Miete nicht mehr, warte bis der Vermieter ein paar Tage
im Urlaub ist, zieh dann über Nacht komplett aus und hinterlass ihm deinen
ganzen Müll und Unrat, zerklopp ihm als Bonbon noch die Spülbecken, kack
neben das Klo und hau ein Loch in die Wanne oder dreh die Kräne auf.

__________________
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.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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  #8  
Alt 26.01.2009, 12:32
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Haddock Haddock ist offline
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Hallo,
kommt auf die Länge des eigenen Schatten an. Kann man noch, auch evtl. nur mit Mühe darüber springen, würde ich grundsätzlich die Angelegenheit "sauber", ohne weitere Reibereien abwickeln.
Evtl. Faustpfand (1x Mietzahlung) zurückhalten, falls Kautionen o.Ä. aufzurechnen sind.
Im Zuge der Kündigung, schriftlich auf das Ablesen der Heizung bestehen, sonst läuft man Gefahr, nach oft unvorteilhaften Gradtagszahlen abgerechnet zu werden, sowie das Betreten der Wohnung zur Wohnungsübergabe, zeitlich genau fixieren.


Grüße, Jan

Geändert von Haddock (26.01.2009 um 12:40 Uhr)
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  #9  
Alt 26.01.2009, 13:06
bootsmann bootsmann ist offline
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Ist eigendlich ganz einfach!
Schriftlich und termingerecht kündigen, persönliches Gespräch zwecks Terminabsprache anbieten. Immer schön freundlich und sachlich bleiben!
Keine Reaktion oder Einvernehmen möglich, > Mieterbund/Anwalt einschalten.

Alles andere macht nur Stress!

Hab ich 2000 auch durchgemacht!

Ich bin immer für Frieden!-wer Krieg will, kann ihn haben!
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  #10  
Alt 26.01.2009, 13:40
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Hallo

ich bin selbst Vermieter und habe bei meinen Mietern damals 3 Termine (2 unter der Woche und einen am Samstag) vereinbart.
Kam ein Termin zustande habe ich immer bei dn Mietern bescheid gesagt ob dieser Termin ginge. Wenn möglich habe ich mehrere Termine in Reihe gelegt d.H. 1x 18.00 1x 18.30 danach war schluss.

Noch ein Tip:

Die Wohnung beim Auszug muss nur Besenrein sein. Renovierungen wie Tapeten runter und Wäne Streichen sind Vermietersache. Das mußte ich auch erst lernen. Anderweitige schriftliche abmachungen im Mietvertrag wie "Beim Auszug müssne die Wände gestrichen werden" usw. sind nicht gültig. Dazu gibt es auch Urteile.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #11  
Alt 26.01.2009, 13:48
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uwekoerner uwekoerner ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
In deiner Situation würde ich jetzt gar nicht mit Paragraphen rumfuchteln, sondern gute Miene zum bösen Spiel machen, die Zähne zusammenbeißen und die drei Monate der liebste Mieter der Welt sein.

Warum? Weil man damit möglichen Nachmietern die Bude schmackhaft macht und eventuellem Streß wegen Schäden oder sonstigen Boshaftigkeiten, die dem Vermieter einfallen, so weit es geht aus dem Weg geht.

Also dem Vermieter freundlich anbieten, dass er zu üblichen Zeiten mit potenziellen Nachmietern jederzeit willkommen ist. So würde ich das machen, 3 Monate sind schnell rum.

Gruß Ecki

Was ist denn das??

So kennen wir den (unseren )Ecki gar nicht. Hat ihn jemand gebändigt?

Gruß
Uwe
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  #12  
Alt 26.01.2009, 13:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Noch ein Tip:

Die Wohnung beim Auszug muss nur Besenrein sein. Renovierungen wie Tapeten runter und Wäne Streichen sind Vermietersache. Das mußte ich auch erst lernen. Anderweitige schriftliche abmachungen im Mietvertrag wie "Beim Auszug müssne die Wände gestrichen werden" usw. sind nicht gültig. Dazu gibt es auch Urteile.
Das stimmt, jedoch mußen die Sachen wie Wände eine zeitgemäße Abnutzung aufweisen im Sinne der Rennovierungsabstände. D.h. eine total verqualmte gelbe Bude muß dennoch gestrichen werden. Bei einer üblichen Abnutzung nicht
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Gruß Jörg
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  #13  
Alt 26.01.2009, 13:53
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Zitat:
Zitat von uwekoerner Beitrag anzeigen
Was ist denn das??

So kennen wir den (unseren )Ecki gar nicht. Hat ihn jemand gebändigt?

Gruß
Uwe
Nönö. Ich weiß schon sehr genau, wann es sich lohnt die Zähne auseinanderzumachen und wann man in Vorfreude auf eine baldige Verbesserung der Situation, vorhandene Idioten einfach freundlich lächelnd ignoriert.

Gruß Ecki
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Leo Tolstoi


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  #14  
Alt 26.01.2009, 14:39
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Martin1801 Martin1801 ist offline
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Hallo Micha,

ich kenn die aktuelle Rechtssprechung nicht, gibt es bestimmt auch unterschiedliche Auslegungen. Als mein Vermieter ausgezogen ist haben wir einen Wochentag abends so ca. 1-1,5 Std vereinbart wo ich mit einem Interessenten erscheinen durfte. Ich denke das dürfte reichen, soviele Interessenten gibt es ja auf dem Markt nun auch wieder nicht. Je schneller er einen hat umso besser für alle.

Weil Kautionen angesprochen wurden: würde ich von den letzten Mietzahlungen abziehen. Ist zwar rechtlich nicht o.k., aber wird sehr oft praktiziert. Schliesslich brauchst du es für die neue Wohnung. Wenn das Verhältnis eh nicht gut ist kann er wenigstens damit keine Spielchen machen.

Wenn ich meine Mietwohnung rechtsschutzversichern wollte würde es z.B. bei der R+V pro Jahr eine Monatsmiete kosten. Man sagte mir dort, dass die Gerichte sich mitunter am meisten mit Mietrecht auseinander setzen müssten........
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  #15  
Alt 26.01.2009, 14:54
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Zitat:
Zitat von Haddock Beitrag anzeigen
Evtl. Faustpfand (1x Mietzahlung) zurückhalten, falls Kautionen o.Ä. aufzurechnen sind.
Zitat:
Zitat von Martin1801 Beitrag anzeigen
Weil Kautionen angesprochen wurden: würde ich von den letzten Mietzahlungen abziehen. Ist zwar rechtlich nicht o.k., aber wird sehr oft praktiziert. Schliesslich brauchst du es für die neue Wohnung. Wenn das Verhältnis eh nicht gut ist kann er wenigstens damit keine Spielchen machen.
Dämliche Tipps, die kosten den Mieter im Zweifel ein paar extra hunderter an Anwalts- und Gerichtskosten.

Das Verrechnen der Miete mit der Kaution ist nicht zulässig, auch wenns immer wieder fälschlich behauptet wird
__________________
Gruß Thomas
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  #16  
Alt 26.01.2009, 15:04
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Danke schon mal für Eure Infos, aber ein stressfreier Auszug wird nicht funktionieren (obwohl es mir lieber wäre bzw. eigentlich würde ich auch gern hier bleiben).

Sind hier vor 3 Jahren in das Haus gezogen und hatten u.a. mündlich vereinbart, daß die Bäder (von 1974) neu gemacht werden. Als ich dann nach 1,5 Jahren fragte, wann es den los geht erhielt ich zur Antwort "Ich habe zwar gesagt ich mach die Bäder neu, aber ich habe nicht gesagt wann". Dies ist nur eine von vielen nicht tragbaren Dingen.

Der krönende aktuelle Abschluß war vor 14 Tagen ein Brief, in dem wir aufgefordert wurden den "illegal gehalten Hund zu entfernen". Der Hund war bereits bei der ersten Besichtigung anwesend und ist auch zusammen mit uns eingezogen. Da das Haus auf dem Lande ist und wir ca. 3000 qm Grundstück haben, hielten wir es auch nicht für notwendig, diie Hundehaltung im Mietvertrag zu vereinbaren (ein Hundeverbot ist allerdings auch nicht drin).

Ergänzend sollte ich vielleicht erwähnen, daß der alte Herr ein Alk Problem hat.

Wir sprechen nicht mehr miteinander, sondern es läuft alles nur noch schriftlich, um den Agessionen gegenüber uns aus den Weg zu gehen (Klappt auch nur halb, die Beschimpfungen und Beleidigungen werden jetzt von Ihm schriftlich geäußert).

...... und das alles nur, weil ich nach den Bädern gefragt habe und bei -20 Grad den Natursteingang nicht mit dem Hochdruckreiniger (wie sonst jede Woche) gereinigt habe.

Mein Ziel ist es, Ihn so wenig wie möglich in den 3 Monaten in die Wohnung zu lassen.
__________________
Beste Grüße aus dem Münsterland,

Micha


Geändert von jetmicha (26.01.2009 um 15:06 Uhr) Grund: Tippfehler / Ergänzung
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  #17  
Alt 26.01.2009, 15:09
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Dann kündige und zieh schnellstmöglich um, dann steht das haus halt zwei Monate leer...
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #18  
Alt 26.01.2009, 15:24
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Dämliche Tipps, die kosten den Mieter im Zweifel ein paar extra hunderter an Anwalts- und Gerichtskosten.

Das Verrechnen der Miete mit der Kaution ist nicht zulässig, auch wenns immer wieder fälschlich behauptet wird
Richtig. Wird in der Praxis aber so gemacht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #19  
Alt 26.01.2009, 15:52
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Richtig. Wird in der Praxis aber so gemacht.

was gemacht wird oder andere machen muß ind ist in diesem Fall nicht richtig sein !!

Nach absprache ist es evtl. möglich..
Ich persönlich würde es nicht akzeptieren,,, wenn nun nach Auszug doch Beschädigungen o.ä. sachen zum vorschein kommen wäre kein Geld in MEINER Hand um den Schaden Reparieren zu lassen .. und ob es oder wenn von EX Mieter beglichen wird.. steht oft in den Sternen.
Wer die Mieticherheit abwohnen will hat meistens eh kein Geld für Reparaturen..
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By Karsten
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  #20  
Alt 26.01.2009, 16:04
maxwell maxwell ist offline
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Hallo,

es mag in der Praxis häufig vorkommen, dass die Mietkaution "abgewohnt" wird.

Der Vermieter kann jedoch sofort und mit Erfolg den Mietrückstand per Mahnbescheid oder Klage geltend machen, da für den Mieter noch keine Aufrechnungslage besteht.

Angenommen der Mieter zahlt zwei Mieten à 1000,- € nicht, kommt auf ihn - wenn er sich auch anwaltlich vertreten läßt - ein Prozesskostenrisiko von 1.057,95 € zu. Sollte auf Vermieterseite ein Ehepaar stehen, kommt noch eine Gebührenerhöhung wegen 2 Auftraggebern hinzu.Rechtsschutzversicherungen zahlen übrigens nicht in Fällen ohne Erfolgsaussicht !!

Soviel zu vermeintlich guten Tips.

Gruß

dodamax
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  #21  
Alt 26.01.2009, 16:28
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Zitat:
Zitat von maxwell Beitrag anzeigen
Hallo,

es mag in der Praxis häufig vorkommen, dass die Mietkaution "abgewohnt" wird.

Der Vermieter kann jedoch sofort und mit Erfolg den Mietrückstand per Mahnbescheid oder Klage geltend machen, da für den Mieter noch keine Aufrechnungslage besteht.

Angenommen der Mieter zahlt zwei Mieten à 1000,- € nicht, kommt auf ihn - wenn er sich auch anwaltlich vertreten läßt - ein Prozesskostenrisiko von 1.057,95 € zu. Sollte auf Vermieterseite ein Ehepaar stehen, kommt noch eine Gebührenerhöhung wegen 2 Auftraggebern hinzu.Rechtsschutzversicherungen zahlen übrigens nicht in Fällen ohne Erfolgsaussicht !!
wenn der Vermieter auch noch außergerichtlich durch nen Anwalt vertreten ist, sind es sogar 1.501,17 €

Wer es mal nachrechnen will: http://rvg.pentos.ag/
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Gruß Thomas
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  #22  
Alt 26.01.2009, 17:02
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Du schreibst, dein Vermieter hat ein Alkohol Problem!-stell ihm doch nee Kiste Knallköm vor die Tür!-Problem könnte sich ganz schnell erledigen!

Dierk
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  #23  
Alt 26.01.2009, 19:26
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Ich habe kein Kautionsproblem !!!!!
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Micha

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  #24  
Alt 26.01.2009, 19:30
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Zitat:
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Ich habe kein Kautionsproblem !!!!!
hat auch keiner behauptet
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  #25  
Alt 26.01.2009, 19:32
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Dann kündige und zieh schnellstmöglich um, dann steht das haus halt zwei Monate leer...

... und dann, wie ist es dann mit der Besichtigung - soll ich Ihm die Schlüssel geben und noch 2 Monate lächend zahlen ??

..... oder soll ich für jede Besichtigung hinfahren ???

Esgibt auch leider nicht so viele EFH , die man sofort beziehen kann.
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Beste Grüße aus dem Münsterland,

Micha

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