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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 03.02.2009, 19:54
MoKu MoKu ist offline
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Boot: Zodiac mit yamaha 5PS AB
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Standard 5PS Führerscheinfrei?

Hallo!
Ich habe vor geraumer zeit ein Schlauchboot mit festboden Zodiac mit 5PS Yamaha Außenborder geschenkt bekommen.
Da ich in den sommerferien nach spanien fahren will dacht ich ich nehm es mit. Nun ist nur die frage gilt das in spanien auch mit den 5PS frei ohne Führerschein, oder braucht man doch einen? Und was man sonnst noch dabei beachten muss?
Bin neueinsteiger in dem gebiet!!!
Danke für eure antworten!!!!!
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  #2  
Alt 03.02.2009, 19:59
Benutzerbild von FALKE
FALKE FALKE ist offline
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Standard

Moin moin,

und herzlich Willkommen!



Du darfst mit dem 5PSer auch in Spanien führerscheinfrei fahren.
Zur Beachtung: Nimm ne vernünftige Sicherheitsausrüstung mit und prüfen den AB daheim gründlichst; Impeller wechseln / Zündkerzen ? / Propeller / Scherstift, sofern vorhanden. Ersatzteile wie Zündkerzen, Scherstifte und nen Ersatzprop mitnehmen.

Und bleib schön in Strandnähe - d.h. nicht zuweit raus.

Gruß ALF
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  #3  
Alt 03.02.2009, 20:05
Benutzerbild von danchezz
danchezz danchezz ist offline
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Ich hab auch mal eine Frage zu dem Thema.

Und zwar wenn ich zwei AB`s mit jeweils 5 PS an ein Boot schraube,hab 10 PS oder immer noch nur 5 PS aber zweimal ? Ist es mit 2 5 PS AB`s immer noch führerscheinfrei

Würd mich mal interessieren..............
__________________


Gruß

Daniel
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  #4  
Alt 03.02.2009, 20:08
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von danchezz Beitrag anzeigen
Ich hab auch mal eine Frage zu dem Thema.

Und zwar wenn ich zwei AB`s mit jeweils 5 PS an ein Boot schraube,hab 10 PS oder immer noch nur 5 PS aber zweimal ? Ist es mit 2 5 PS AB`s immer noch führerscheinfrei

Würd mich mal interessieren..............
Hallo Daniel,

Nein, das ist dann nicht mehr führerscheinfrei, weil das Boot mit mehr als 5 PS motorisiert ist.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #5  
Alt 03.02.2009, 20:10
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FALKE FALKE ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Hallo Daniel,

Nein, das ist dann nicht mehr führerscheinfrei, weil das Boot mit mehr als 5 PS motorisiert ist.

Das war doch ein Witz? Oder
Nenene - bitte jetzt keinen neuen Trööt hier starten


Für Alle: nein, auch 5x 3PS oder .... sind nicht erlaubt

Gruß ALF
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  #6  
Alt 03.02.2009, 20:11
DerLinde DerLinde ist offline
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Hoi,
die Doppelmotorisierung wurde schon im Forum behandelt...
2 Motoren mit jeweils 5PS ergeben in der Summe 10PS, da wird dir die Ausrede "ich hab doch nur einen benutzt" wenig helfen. Wenn Du 10PS haben und auch fahren willst, dann mach den Schein und kauf dir einen mit 10PS, der hat ein viel besseres Leistungsgewicht als die zwei 5PS- Motoren...

Grüsse,
Eckhard

Jetzt war Falke schneller...
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Beste Grüße, Egge
>>Wasser ist dazu da, um es mit Booten zu befahren<<
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  #7  
Alt 03.02.2009, 20:13
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FALKE FALKE ist offline
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Mensch MoKu,

jetzt hast Du hier schon nen prima Trööt gestartet.

Nimm`s leicht - ist schön hier im BF


PS: Dein Name istwäre nicht schlecht, ist schöner als "nur" der Nick.

Gruß ALF
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  #8  
Alt 03.02.2009, 20:17
Benutzerbild von danchezz
danchezz danchezz ist offline
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Nene das war kein Witz..........die Frage war schon erst gemeint.....

Ich wohn in Tschechien und hier meinten die von Schifffahrtsamt das zweimal 5 PS immer noch führerscheinfrei sind,weil nicht mehr als 5 PS.........

Ich fands auch komisch und wollte deshalb wissen wie das in Deutschland gehandhabt wird bzw ob die Regelungen in der ganzen EU gleich sind.......
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Gruß

Daniel
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  #9  
Alt 03.02.2009, 20:22
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FALKE FALKE ist offline
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Moin Daniel,

na denn: Laut Führerscheinreglung in Deutschland gilt ab 3,68kw Führerscheinpflicht - im Inland wie im Ausland.

Also muß ein Deutscher im Ausland mit mehr als 3,68kw den entsprechenden SBF zum Führen des Sportbootes haben.



Entscheidend hierzu ist die Staatsbürgerschaft. Ein Amerikaner z.B. benötigt hier keinen SBF, da dieser in Amerika auch nicht erforderlich ist...

Gruß ALF

PS: Frankfurt a.M. liegt doch nicht in Tschechien !? Sonst müßte ich mit meinem Paß schnell zum Konsulat
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  #10  
Alt 03.02.2009, 20:32
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Shatland Shatland ist offline
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Auf Deutschen Binnenwasserstrassen benötigt jeder eine Fahrerlaubnis !

mt folgenden Ausnahmen : Ausnahmen der Fahrerlaubnispflicht

dort steht auch :

Fahrerlaubnis bei "2. mit Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung mehr als 3,68 Kilowatt beträgt." " 2x5PS sind somit Antriebsmaschine mit mehr als 5 PS ergo -- nicht führerschein ...

wenn aber "Tschechien und hier meinten die von Schifffahrtsamt das zweimal 5 PS immer noch führerscheinfrei" stimmt, dann auch in DE ohne Führerschein (es sei denn es gibt einen deutschen Pass)

Gruss Micha
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  #11  
Alt 03.02.2009, 20:33
MoKu MoKu ist offline
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Boot: Zodiac mit yamaha 5PS AB
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Hallo! Danke für die schnellen Antworten!!!!
Wie ist das mit der Versicherung gibt es da eine muss man die Abschliesen (falls vorhanden)
Und was gehört alles zu so einer sicherheitsausrüstung???

Mfg
Moritz
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  #12  
Alt 03.02.2009, 20:43
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FALKE FALKE ist offline
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Moin Moritz,

Versicherung ist zu empfehlen - auch in Deutschland.

Zur Sicherheitsausrüstung:
-Rettungsweste für jeden an Bord. Bei Fahrten auf`s Meer; mehr als 100Newton Auftrieb!
-Paddel, damit du bei Ausfall des AB noch zurück kommen kannst
-was zum Wasserschöpfen, falls doch mal was in`s Schlauchi kommt.

Die Liste läßt sich in`s unermeßliche erweitern - nur hast Du dann keinen Platz mehr im Boot.

Empfehlenswert: Ersatzkanister

Mit wieviel Personen willst Du denn wo fahren???


Gruß ALF
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  #13  
Alt 03.02.2009, 20:46
MoKu MoKu ist offline
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Boot: Zodiac mit yamaha 5PS AB
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Ok, Gut also kanister hab ich passel auch versicherung wird noch abgeschlossen, gibt es auch für boote sowas wie nen scheion beim auto, Eigentumsnachweiß oder so?
Mfg Moritz
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  #14  
Alt 03.02.2009, 20:49
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Zitat:
Zitat von MoKu Beitrag anzeigen
Hallo!
Ich habe vor geraumer zeit ein Schlauchboot mit festboden Zodiac mit 5PS Yamaha Außenborder geschenkt bekommen.
Da ich in den sommerferien nach spanien fahren will dacht ich ich nehm es mit. Nun ist nur die frage gilt das in spanien auch mit den 5PS frei ohne Führerschein, oder braucht man doch einen? Und was man sonnst noch dabei beachten muss?
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Danke für eure antworten!!!!!
Hallo Moritz,

falls Du mal mit Deinem Boot auf deutschen Binnengewässern fahren möchtest, benötigst Du ein Kennzeichen (da mehr als 3 PS)
Nur mal zur Info, falls Du es nicht wusstest.

Ach ja, und WILLKOMMEN im
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung!

Gruß vom Mario

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  #15  
Alt 03.02.2009, 20:50
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FALKE FALKE ist offline
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Jop; Kennzeichnung für Kleinfahrzeuge. Kannst Du beim zuständigen Wasserschifffahrtsamt beantrag. Kostete mich 2005 einmalig 18.-€, heutiger Preis ? Ist auch in Deutschland Pflicht, wenn Du mit dem Schlauchi auf ner Wasserstraße fährst.

http://www.wsv.de/service/formblaett...ennzeichen.pdf


Bei der Bootsversicherung; achte darauf, das dein Urlaubsgebiet ebenfalls abgedeckt ist. Sollte Spanien zwar sein, kontrollier das bitte trotzdem!
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  #16  
Alt 03.02.2009, 20:51
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Kaptian Sparrow Kaptian Sparrow ist offline
Captain
 
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Hallo Moritz,

siehst Du, es ist zwar nicht nötig einen FS zu besitzen, und ich finde es auch super das Du Dir darüberhinaus Gedanken machst, nur genau diese Fragen der Sicherheitsausrüstung wird eben in den Führerscheinlehrgängen beigebracht.

Überlege Doch mal selber wie Deine Sicherheitsausrüstung aussehen könnte.

Du brauchst doch nur vom Boot fallen weit vom Ufer mit schlechter Stömung und Boot fährt ohne Dich weiter.

Es soll Menschen geben die haben Glück und ein Treibholz kommt vorbei.
Denke aber da ist es Wahrscheinlicher 6 Richtige im Lotto zu haben


Nicht böse gemeint, sehe Du denkst schonmal mit.
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Gruß Hotte
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  #17  
Alt 03.02.2009, 20:55
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FALKE FALKE ist offline
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Moin Hotte,

stimme dir vollkommen zu. Doch denke ich auch an meine ersten Fahrten mit nem Schlauchi und 4PS am Spiegel. War so glücklich und dachte, dass ich mit soviel Spaß den SBF gar nicht brauche!

Einen Punkt hast Du hier noch genannt...


@ Moritz: hast Du am AB einen Kill-Schalter mit nem Kordel für`s Handgelenk??? Falls du sowas hast und auch nutzt, ist das schon die halbe Miete. Beim Über-Bord-gehen reißt die Kordel den Killschalter und der AB geht aus. Prima Sache!

Greuß ALF
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  #18  
Alt 05.02.2009, 20:49
MoKu MoKu ist offline
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Hallo! Nein Hab keinen kill schalter, und wusste auch nicht das man ein kennzeichen fürs boor benötigt! Kann man den killschalter nachrüsten?
Ich habe vor auch noch den Führerschein zu machen nur langt es mir von der zeit her nicht den noch vor dem urlaub zu machen weil ich geschäftlich viel unterwegs bin.
Rettungswesten werde ich mir auf jedenfall besorgen!
Danke für eure Antworten!!! Seid super!!!
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  #19  
Alt 05.02.2009, 20:53
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Hallo,

Quickstop kann man nachrüsten, keine große Sache.
http://www.maritimo.at/maritimo/shop...ducts_id/12498
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Gruss Andreas

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  #20  
Alt 05.02.2009, 20:57
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FALKE FALKE ist offline
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Jop, ist einfach. Am AB ist der "Aus"-schalter. An dem sind 2 Kabel. Den neuen Kill-Schalter/Quickstopp am AB anbringen und die Kabel an diese Kabel anschließen. Fertig. Bei AB`s wird i.d.R. die Zündung "kurzgeschlossen".

Gruß ALF
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  #21  
Alt 05.02.2009, 21:08
MoKu MoKu ist offline
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Ok, danke!!! Wird nachgerüstet!!!
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  #22  
Alt 05.02.2009, 21:24
Fortune Fortune ist offline
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heißt führerscheinfrei das jeder damit fahren kann ?? darf mein 8 jähriger sohn mit einer gummilippe und 5 ps fahren ??
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Fortune

hummel hummel, mors mors !!

Gruß aus Hamburg
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  #23  
Alt 05.02.2009, 21:34
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Zitat:
Zitat von Fortune Beitrag anzeigen
heißt führerscheinfrei das jeder damit fahren kann ?? darf mein 8 jähriger sohn mit einer gummilippe und 5 ps fahren ??
Wenn er 12 ist... Siehe http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...ugendliche.pdf


Gruß ALF
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  #24  
Alt 10.03.2009, 17:23
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Guten Tag! Wollte das thema nochmal aufgreifen da ich in Nürnberg auf der messe war und mir da die netten herren von ner Bootsschule erzählt haben das es seit diesem jahr nichtmehr gillt mit den 5 PS frei! Stimmt das ?
Mfg Moritz
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  #25  
Alt 11.03.2009, 00:40
almdudi almdudi ist offline
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Also aktuell steht auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz nichts von einer Änderung. Bei http://bundesrecht.juris.de/sportbootf_binv/__3.html steht immer noch:
"(4) Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist erforderlich für das Führen von Sportbooten
1.
unter Segel nur auf den Binnenschifffahrtsstraßen nach Anlage 2,
2.
mit Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung mehr als 3,68 Kilowatt beträgt."
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