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  #1  
Alt 06.02.2009, 15:03
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Standard Ankern und Stilliegen in Brandenburger Gewässern

Hallo an alle die in Brandenburg unterwegs sind!

In unserer Region kommt es immer wieder zu Diskussionen ob man beim Ankeren den Ankerball oder nachts das Ankerlicht führen muß.

Ich interpretiere das Schreiben so:
In kleinen geschützten Buchten abseits der Fahrrinne kein Ankerball und keine Beleutung nötig!



Sehr geehrter Herr Bernhardt,
vielen Dank für Ihre Anfrage die ich Ihnen wir folgt beantworte:

1.Das Ankern/Stillliegen von Fahrzeugen muss so nahe am Ufer gewählt werden wie es ihr Tiefgang und die örtlichen Verhältnisse gestatten. Sie dürfen keinesfalls die Schifffahrt behindern. An Böschungen ist
vorsichtig heranzufahren. (§ 7.01 BinSchStrO)

2.Bezeichnung der Fahrzeuge zur Nachtzeit beim Stillliegen (§ 3.20 BinSchUO)
Beim Stillliegen müssen Kleinfahrzeuge bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes gwöhnliches Licht auf der Fahrwasserseite führen. Das vorgeschriebene Licht braucht nicht geführt werden, wenn sich
das Fahrzeug völlig zwischen nicht überfluteten Buhnen befindet oder hinter einem aus dem Wasser ragenden Längswerk stillliegt oder das Fahrzeug am Ufer stillliegt und von diesem hinreichend beleuchtet ist.

3. Besteht beim Stillliegen außerhalb der Fahrrinne die Gefahr das die Ankerkette/leine eine Gefahr für die Schifffahrt darstellt, ist ein Ankerball in Form eines Döpper am Tag und zur Nachtzeit zu setzen.

4. Das nicht führen der vorgeschriebenen Bezeichnung beim Stillliegen bei Nacht kann mit einem Verwarnungsgeld von 20,- € bzw. mit 150,- € Bußgeld geahndet werden.


In der Hoffnung Ihnen Ihre Fragen zur Zufriedenheit beantwortet zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

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  #2  
Alt 06.02.2009, 20:33
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Zitat:
Zitat von BernhardtHi Beitrag anzeigen
...
Ich interpretiere das Schreiben so:
In kleinen geschützten Buchten abseits der Fahrrinne kein Ankerball und keine Beleutung nötig!


... Das vorgeschriebene Licht braucht nicht geführt werden, wenn sich
das Fahrzeug völlig zwischen nicht überfluteten Buhnen befindet oder hinter einem aus dem Wasser ragenden Längswerk stillliegt oder das Fahrzeug am Ufer stillliegt und von diesem hinreichend beleuchtet ist.
Nach diesem Schreiben gibt es drei Ausnahmen, in denen das vorgeschriebene Licht nicht geführt werden muss.

Die "kleine geschützte Bucht" ist nicht erwähnt, also auch dort Ankerlicht einschalten.

Gruß Lutz
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  #3  
Alt 06.02.2009, 20:51
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Zitat:
hinter einem aus dem Wasser ragenden Längswerk stillliegt
könnte damit nicht auch eine Bucht gemeint sein?!:
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  #4  
Alt 06.02.2009, 21:47
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Die BinSchStrO sagt das eindeutig.

ABER in bestimmten Revieren wird das etwas locker gehandhabt.
Wo kein Kläger da kein Richter.

Aber was ist das Problem mit dem Ankerlicht, setze eins und gut.
Ist besser für deine Gesundheit, und der anderen.

Ich könnte ja aus dem Nähkästchen plaudern lasse es aber.
Nur so viel, seit einenm Zwischenfall vor einigen Jahren hat jeder Angler eine Funzel bei, egal was hauptsache es leuchtet.

Carsten

PS: Ankerball brauchst du nicht.
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  #5  
Alt 07.02.2009, 10:21
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Zitat:
Zitat von rascala17fm Beitrag anzeigen

ABER in bestimmten Revieren wird das etwas locker gehandhabt.
Wo kein Kläger da kein Richter.

Naja, es gibt dort Gegenden, da fährt die Pol. abends extra raus um das kleine Busgeld für Zwischendurch eben noch mal schnell zu kassieren.



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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #6  
Alt 07.02.2009, 10:42
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Moin,
Zitat:
Zitat von BernhardtHi Beitrag anzeigen
könnte damit nicht auch eine Bucht gemeint sein?!:
Sicher. Der Passus mit dem "Längswerk" setzt imho erstmal irgendwo eine vorhandene Fahrrinne voraus, in die das "Längswerk" hineinragen oder angrenzen könnte. Wenn Du mit dem Kahn in einem Baggersee hinter einem Durchstich liegst, ist mit Schiffsverkehr wohl kaum zu rechnen und ein Ankerlicht eher überflüssig.

>ist ein Ankerball in Form eines Döpper am Tag und zur Nachtzeit zu setzen
Und das hier lese ich auch zum ersten Mal in dieser Form. Was hier gemeint ist, ist kein Ankerball wie in der BinSchStrO gefordert, sondern eine Ankerboje, was was völlig anderes ist. Hab noch nie davon gehört, daß die offiziell vorgeschrieben sein soll. (Daß sie Sinn macht, wenn man 15m Kette ausgebracht hat und unter Heckanker mit dem Bug vorm Strand liegt, ist ja richtig...)

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #7  
Alt 07.02.2009, 13:04
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hinter einem aus dem Wasser ragenden Längswerk stillliegt

Zitat:
Zitat von BernhardtHi Beitrag anzeigen
könnte damit nicht auch eine Bucht gemeint sein?!:
Eher nicht, siehe hier.

Gruß Lutz
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  #8  
Alt 09.02.2009, 09:10
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Setze vor Anker immer einen Ball bzw. Licht.
Spart Diskussionen und kann Dir helfen späteren Problemen (Anzeigen, Schadensersatzansprüchen) aus dem Weg zu gehen.
Auch wir hatten schon einige Vorfälle, bei Regatten wie auch bei Jugendwochen als Sicherungsfahrzeuge. Ganz schnell wirst Du "als Motorboot" bzw. generell als ausweichpflichtig betrachtet (gerade wenn die Hobbyskipper, also Tret- und Schlauchbootfahrer bzw. Paddler unterwegs sind).
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
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  #9  
Alt 09.02.2009, 13:48
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Licht ja, aber Ball nur im Seebereich. Binnen wird kein Ankerball gesetzt.

Gruß Lutz
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  #10  
Alt 09.02.2009, 13:51
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und bevor ichs vergesse:

Das Einleiten von Grau,Schwarz,Grün,Blau,Lila,Rotwasser ist ebenfalls verboten. Wird ggf. mit drakonischen Strafen belegt.
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  #11  
Alt 09.02.2009, 14:38
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
und bevor ichs vergesse:

Das Einleiten von Grau,Schwarz,Grün,Blau,Lila,Rotwasser ist ebenfalls verboten. Wird ggf. mit drakonischen Strafen belegt.
Bist Du wahnsinnig? Ich werde doch den Rotwein nicht in den Fluß schütten...

LG Matthias
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  #12  
Alt 09.02.2009, 14:41
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Zitat:
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Rotwasser ist ebenfalls verboten.
Das ist natürlich Quatsch. Erstens sind das immer nur ein paar Tage im Monat und zweitens ist das zu 100% umweltkompatibel.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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Alt 09.02.2009, 14:43
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Zitat:
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Das ist natürlich Quatsch. Erstens sind das immer nur ein paar Tage im Monat und zweitens ist das zu 100% umweltkompatibel.

Gruß Ecki

Altes Ferkel.

Carsten
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Alt 09.02.2009, 14:59
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Das ist natürlich Quatsch. Erstens sind das immer nur ein paar Tage im Monat und zweitens ist das zu 100% umweltkompatibel.

Gruß Ecki
ürgs ...
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Alt 09.02.2009, 21:20
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Naja, das Generieren von Ordnungsgeldern steht da wohl mehr im Vordergrund. Wenn man mit einem Jollenkreuzer mit dem Bug unmittelbar an der Uferkante liegt und das noch in einer Bucht, kann nun wirklich keinerlei Gefahrenpotential gesehen werden. Nicht so unsere Entenpolizei. Die schreiben sogar was von Gefährdung, sind aber nach dem Anleuchten des Kennzeichens einfach weitergefahren und haben mich bewusst der extremen Gefahr ausgesetzt, von einem blinden Schwan gerammt zu werden. Ist das nicht unterlassene Hilfeleistung? Aber die Post mit dem Bettelbrief kam.
An unserem Steg bin ich unmittelbar an der Fahrrinne - aber weil es eine zugelassene Steganlage ist, kann ohne Beleuchtung nichts passieren.....
Das verstehe, wer will.
Ich habe so eine Solar-Gartenfunzel an der Reeling, das muss reichen. Es ist ja schließlich nur ein gewöhnliches weißes Licht vorgeschrieben. Bei mehreren Booten im Päckchen, braucht auch nur einer so ein blödes Mückenanziehungslicht zu führen.
Gruß
Michael
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