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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Mietminderung
Hi,
weiß jemand wieviel man die Miete kürzen kann bei unzureichender Dusche. Vorher: Voller Wasserstrahl, Heisses Wasser (aus Durchlauferhitzer) Problem: Wasser wird nicht mehr heiß Nachher : reduzierte Wassermenge (echt zu wenig um vernünftig zu duschen) Wasser wieder heiss ich vermute mal das die 2. Stufe beim Durchlauferhitzer defekt ist, so wie es aussieht will der Vermieter nicht reparieren weil wir schon zu ende April gekündigt haben. Was meint ihr?
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Gruss Gerd Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL] |
#2
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Moin,
würde sagen, so 5%. http://www.muehlenbein.de/index.php?title=Mietminderung (wenn es nach dieser "Tabelle" geht, müsste fast jeder Vermieter seinem Mieter noch Geld bezahlen) Jörg
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#3
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Kündige dem Vermieter Dein Vorhabenaber vorher an, damit er die Möglichkeit hat dem durch eine Reperatur vorzuwirken.
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#4
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Du mußt Ihn dann VORHER in Kentnissetzen das Du die Miete kürzt wenn nicht bis zum ...... die Dusche i.O. ist!!!
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By Karsten
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#5
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Schonmal geguckt ob noch alle 3 Sicherungen drin sind?? Ist der häufigste Fehler Ansonsten kommt ja warmes Wasser auch wenn nur spärlich. Man kann auch noch den Durchfluß verändern (keiner Hahn am DE) und dann kommt wahrscheinlich wieder mehr Wasser. Ist aber natürlich alles Vermietersache... NUR mit der Miete kürzen würd ich vorsichtig sein, es muß der Vermieter erstmal angemahnt werden den Fehler zu beheben.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus
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#6
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Davon, dem Vermieter Fristen zur Reparatur einzuräumen, sagt der Gesetzgeber nichts. Google liefert übrigens Informationen ohne Ende. Visara.
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#7
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Eine klare Aussage über die Höhe der Mietkürzung kann Dir niemand geben, da dies im Zweifel erst vom Richter entschieden wird. Zitat:
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#8
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Auch ein Vermieter muß die Möglichkeit haben eine Reperatur zu beauftragen und leider warten die Handwerker nicht auf gerade diesen Auftrag so das es durchaus mal 2Werktage dauern kann (Ausnahme Heizungsausfall). Das sind oft die gleichen Leute wo die Miete anstatt am ersten erst am 20 kommt wenn überhaupt. Ich bin immer für einen fairen Umgang miteinander. Dazu gehört so etwas nicht. Gruß Ingo |
#9
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Danke,
er hat Kenntniss von der Sache, werde ihn aber nochmal auffordern, ansonsten rückwirkend zum 01.02. die Miete um 5% kürzen wenn er das dingen nicht in 1 Woche repariert hat.
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#10
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Schau doch erstmal in Deinen Mietvertrag - nicht, dass da was von Kleinreparaturen steht - dann mußt Du selber ran
Tipp: Dreh mal den Duschkopf ab und lass nur so das Wasser volle Kraft aus dem Schlauch laufen. In vielen Fällen schaltet die Druckstufe des DE nicht, weil der Duschkopf zu wenig Wasser durchläßt (verkalkt z.B. - natürlich kann auch der DE verkalkt sein)
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . . |
#11
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Der Tipp ist richtig, wenn die Siebe in den Auslaufhähnen dicht sind, kann ein DE u.U. nicht mehr richtig regeln.
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#12
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Dass Vermieter es nicht immer leicht haben, weiß ich ganz gut... Gruß Visara (Mieter und Vermieter)
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#13
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Wenn der Punkt "Kleinreparaturen" aufgeführt ist, ist sicherlich auch die jährliche Wartung durch den Mieter aufgeführt. Wenn das nicht nachweisbar jedes Jahr gemacht wurde, muß eh der Mieter alles zahlen, weil er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgkommen ist - aber sowas landet meist vorm Gericht |
#14
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naja da wir erst 14 monate drin wohnen und der vermieter mit uns keine übergabe gemacht hat, hat er wohl auch schwer zu beweisen das es nicht schon lange so ist Aber auch egal, ich will ihm nix böses, aber er ist sauer denke ich weil wir das haus ursrünglich mal kaufen wollten nun aber nicht mehr, deshalb will er jetzt wohl auch nix reparieren......... zudem kam sein"verwalter" am montag und meinte das haus sei ab dem 1.5 eh wieder vermietet (obwohl der vermieter erst seit freitag bescheid weiß von unserer Kündigung, hat er aber schnell geschafft ) und am mittwoch kam dann der ppseudo verwalter mit nem evtl käufer vorbei........nachtigall ik hör dir trappsen.............
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#15
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LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#16
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#17
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Hallo..
Habt ihr ernsthaft vor, wegen einem DE vor Gericht zu ziehen Warum nicht nmal ohne Polizei und Staatsanwaltschft eventuell einen Freund zu bitten das Ding mal durchzusehen? Oder selber mal schauen was sein kann? Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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#18
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Nö ich will nicht vor Gericht, ich will nur das das dingen repariert wird, ein Monteur war ja schon da( der bruder der vermieterin ist ein gas heizung wasser monteur ) und der hat einfach die wassermenge runtergeschraubt und natürlich die sicherungen gecheckt und auch den DE. seiner meinung nach alles i.O. (wie denn auch anders wenn schwester nicht reparieren will) aber er hat eben die wassermenge gefühlt um die hälfte reduziert damit das dingen diese wassermenge noch heiss bekommt.
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#19
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Wenn der Mieter Miete kürzt, der Vermieter der Meinung ist, das wäre nicht oK, sollten die sich dann duellieren Polizei und SA kümmern sich in D nicht um defekte DE |
#20
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Welche frist muss ich ihm einräumen zur reparatur der dusche?
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#21
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Ich denke, 1 Woche sollte schon sein.
Falls der Vermieter nicht sehr weit von Dir entfernt wohnt, würde ich den Brief evtl. persönlich, mit einem Zeugen (nicht Deine Frau), einwerfen und dies vom Zeugen auf einer Briefkopie bestätigen lassen. Der Zeuge soll den Originalbrief auch lesen und beim einkuvertieren dabei sein. Sicherer ist dann nur noch die Zustellung per Gerichtsvollzieher @1WO Es gibt tatsächlich Mietverhältnisse, wo so ein Vorgehen nötig ist P.S.: Unverbindliche (!!!) Mietminderungstabelle: http://www.ra-kotz.de/minderungen.htm |
#22
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Je einfacher die Mängelbeseitigung ist, desto kürzer die Frist. Soweit die Faustregel .
Da der Anruf eines Elektrikers nicht wirklich einen dramatischen Aufwand darstellt, würde ich (Bauchgefühl) eine Frist von zehn Werktagen ansetzen. Die Frage ist, was Du nach Ablauf der Frist machen willst? Klagen oder selbst reparieren lassen und dann die Kosten vom Vermieter eintreiben? Visara. EDIT: Hier mal etwas Lesestoff. |
#23
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In solchen Fällen eine Anwaltshotline anrufen und sich den Text diktieren lassen.
Eine angemessene Frist dürften 8 Tage sein. Bei defekter Dusche sind ca. 15% des Mietpreises normal - bei Totalausfall der Dusche ca. 30%. |
#24
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#25
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Ein Elektriker braucht vielleicht 5 Min. um das Teil zu checken (wenn nicht gerade völlig zugestellt). Wenn der Durchfluß runtergeregelt wurde dann wird eine Phase (Sicherung raus?) fehlen.
Sollten alle 3 Sicherungen heil sein und die Phasen auch am DE ankommen dann ist das was fürn Elektriker. Reparatur lohnt meist nicht!! Also ist es eine Vermietersache (Selbstkostenanteil für Kleinreparaturen reicht nicht aus).
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
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