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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 10.02.2009, 07:24
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Standard Mietminderung

Hi,
weiß jemand wieviel man die Miete kürzen kann bei unzureichender Dusche.

Vorher: Voller Wasserstrahl, Heisses Wasser (aus Durchlauferhitzer)

Problem: Wasser wird nicht mehr heiß

Nachher : reduzierte Wassermenge (echt zu wenig um vernünftig zu duschen) Wasser wieder heiss

ich vermute mal das die 2. Stufe beim Durchlauferhitzer defekt ist, so wie es aussieht will der Vermieter nicht reparieren weil wir schon zu ende April gekündigt haben.

Was meint ihr?
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Gruss Gerd
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  #2  
Alt 10.02.2009, 08:11
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Standard

Moin,

würde sagen, so 5%.

http://www.muehlenbein.de/index.php?title=Mietminderung
(wenn es nach dieser "Tabelle" geht, müsste fast jeder Vermieter seinem Mieter noch Geld bezahlen)

Jörg
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  #3  
Alt 10.02.2009, 08:34
JanOstsee JanOstsee ist offline
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Kündige dem Vermieter Dein Vorhabenaber vorher an, damit er die Möglichkeit hat dem durch eine Reperatur vorzuwirken.
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  #4  
Alt 10.02.2009, 09:20
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Karlsson Karlsson ist offline
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Zitat:
Zitat von JanOstsee Beitrag anzeigen
Kündige dem Vermieter Dein Vorhabenaber vorher an, damit er die Möglichkeit hat dem durch eine Reperatur vorzuwirken.
Erst SCHRIFTLICH auffordern den Mangel zu beseitigen !!!
Du mußt Ihn dann VORHER in Kentnissetzen das Du die Miete kürzt wenn nicht bis zum ...... die Dusche i.O. ist!!!
__________________

By Karsten
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  #5  
Alt 10.02.2009, 09:25
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Wattikan Wattikan ist offline
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Schonmal geguckt ob noch alle 3 Sicherungen drin sind?? Ist der häufigste Fehler Ansonsten kommt ja warmes Wasser auch wenn nur spärlich. Man kann auch noch den Durchfluß verändern (keiner Hahn am DE) und dann kommt wahrscheinlich wieder mehr Wasser. Ist aber natürlich alles Vermietersache... NUR mit der Miete kürzen würd ich vorsichtig sein, es muß der Vermieter erstmal angemahnt werden den Fehler zu beheben.
__________________
Schöne Grüße von der Küste
Klaus
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  #6  
Alt 10.02.2009, 09:52
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von JanOstsee Beitrag anzeigen
Kündige dem Vermieter Dein Vorhaben aber vorher an, damit er die Möglichkeit hat dem durch eine Reperatur vorzuwirken.
Aus dem Ausgangsbeitrag geht doch hervor, dass der Vermieter offenbar nicht gewillt ist, den Schaden zu beheben. Also: Miete kürzen!

Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
Erst SCHRIFTLICH auffordern den Mangel zu beseitigen !!!
Du mußt Ihn dann VORHER in Kentnissetzen das Du die Miete kürzt wenn nicht bis zum ...... die Dusche i.O. ist!!!
Zitat:
Zitat von Wattikan Beitrag anzeigen
...
NUR mit der Miete kürzen würd ich vorsichtig sein, es muß der Vermieter erstmal angemahnt werden den Fehler zu beheben.
Als Nichtjurist lehne ich mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass diese Aussagen falsch sind. Das Recht zur Mietminderung tritt ein, wenn ein Mangel der Mietsache eintritt (Vorsatz und andere Ausnahmen außen vor). Als Mieter muss man dem Vermieter den Mangel umgehend anzeigen (Stichwort 'Verjährung') und hat das Recht, sofort die (Warm-) Miete entsprechend zu kürzen; selbstverständlich muss der Mieter den Vermieter hierüber in Kenntnis setzen.
Davon, dem Vermieter Fristen zur Reparatur einzuräumen, sagt der Gesetzgeber nichts.
Google liefert übrigens Informationen ohne Ende.

Visara.
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  #7  
Alt 10.02.2009, 12:00
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Erst SCHRIFTLICH auffordern den Mangel zu beseitigen !!!
Das ist der richtige Weg, aber die Aufforderung mit Fristsetzung !!

Eine klare Aussage über die Höhe der Mietkürzung kann Dir niemand geben, da dies im Zweifel erst vom Richter entschieden wird.

Zitat:
Das Recht zur Mietminderung tritt ein, wenn ein Mangel der Mietsache eintritt
Grundsätzlich schon, aber der Vermieter muss Gelegenheit haben, den Mangel zu beseitigen
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  #8  
Alt 10.02.2009, 12:04
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IngoNRW IngoNRW ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Aus dem Ausgangsbeitrag geht doch hervor, dass der Vermieter offenbar nicht gewillt ist, den Schaden zu beheben. Also: Miete kürzen!



Als Nichtjurist lehne ich mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass diese Aussagen falsch sind. Das Recht zur Mietminderung tritt ein, wenn ein Mangel der Mietsache eintritt (Vorsatz und andere Ausnahmen außen vor). Als Mieter muss man dem Vermieter den Mangel umgehend anzeigen (Stichwort 'Verjährung') und hat das Recht, sofort die (Warm-) Miete entsprechend zu kürzen; selbstverständlich muss der Mieter den Vermieter hierüber in Kenntnis setzen.
Davon, dem Vermieter Fristen zur Reparatur einzuräumen, sagt der Gesetzgeber nichts.
Google liefert übrigens Informationen ohne Ende.

Visara.
Klar als Vermieter bin ich ja auch Hellseher, Handwerker, Geldspender und Sozialamt in einer Person. Wenn ich so was lese kommt mir die Galle hoch.
Auch ein Vermieter muß die Möglichkeit haben eine Reperatur zu beauftragen und leider warten die Handwerker nicht auf gerade diesen Auftrag so das es durchaus mal 2Werktage dauern kann (Ausnahme Heizungsausfall). Das sind oft die gleichen Leute wo die Miete anstatt am ersten erst am 20 kommt wenn überhaupt. Ich bin immer für einen fairen Umgang miteinander. Dazu gehört so etwas nicht.

Gruß Ingo
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  #9  
Alt 10.02.2009, 12:06
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Danke,
er hat Kenntniss von der Sache, werde ihn aber nochmal auffordern, ansonsten rückwirkend zum 01.02. die Miete um 5% kürzen wenn er das dingen nicht in 1 Woche repariert hat.
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Gruss Gerd
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  #10  
Alt 10.02.2009, 12:12
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Schau doch erstmal in Deinen Mietvertrag - nicht, dass da was von Kleinreparaturen steht - dann mußt Du selber ran

Tipp: Dreh mal den Duschkopf ab und lass nur so das Wasser volle Kraft aus dem Schlauch laufen. In vielen Fällen schaltet die Druckstufe des DE nicht, weil der Duschkopf zu wenig Wasser durchläßt (verkalkt z.B. - natürlich kann auch der DE verkalkt sein)
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  #11  
Alt 10.02.2009, 12:16
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Zitat:
Zitat von N.Eptun Beitrag anzeigen
Schau doch erstmal in Deinen Mietvertrag - nicht, dass da was von Kleinreparaturen steht - dann mußt Du selber ran

Tipp: Dreh mal den Duschkopf ab und lass nur so das Wasser volle Kraft aus dem Schlauch laufen. In vielen Fällen schaltet die Druckstufe des DE nicht, weil der Duschkopf zu wenig Wasser durchläßt (verkalkt z.B. - natürlich kann auch der DE verkalkt sein)
Wenn Boiler/Durchlauferhitzer defekt sind, dürfte das aufgrund des Reparaturbetrages nicht mehr unter Kleinreparaturen fallen.

Der Tipp ist richtig, wenn die Siebe in den Auslaufhähnen dicht sind, kann ein DE u.U. nicht mehr richtig regeln.
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  #12  
Alt 10.02.2009, 12:17
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Klar als Vermieter bin ich ja auch Hellseher, Handwerker, Geldspender und Sozialamt in einer Person. Wenn ich so was lese kommt mir die Galle hoch.
Auch ein Vermieter muß die Möglichkeit haben eine Reperatur zu beauftragen und leider warten die Handwerker nicht auf gerade diesen Auftrag so das es durchaus mal 2Werktage dauern kann (Ausnahme Heizungsausfall). Das sind oft die gleichen Leute wo die Miete anstatt am ersten erst am 20 kommt wenn überhaupt. Ich bin immer für einen fairen Umgang miteinander. Dazu gehört so etwas nicht.

Gruß Ingo
Ingo, bleib locker; Dir brauch die Galle nicht hochzukommen . Ich sehe die Sache genauso wie Du. Betrachte mein obiges Posting aber bitte als Antwort auf die von mir ziterten Beiträge. Ich habe lediglich die rechtliche Seite dargelegt. Und die verhält sich eben so. Das kannst Du zigfach nachlesen, z. B. hier. (Ich kann natürlich nicht gänzlich ausschließen, dass ich das alles falsch interpretiere - wie gesagt, ich bin kein Jurist.)
Dass Vermieter es nicht immer leicht haben, weiß ich ganz gut...

Gruß Visara (Mieter und Vermieter)
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  #13  
Alt 10.02.2009, 12:26
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Wenn Boiler/Durchlauferhitzer defekt sind, dürfte das aufgrund des Reparaturbetrages nicht mehr unter Kleinreparaturen fallen.
Meist sind das 75,- Euro per anno - damit kann man das Ding schon prüfen lassen.
Wenn der Punkt "Kleinreparaturen" aufgeführt ist, ist sicherlich auch die jährliche Wartung durch den Mieter aufgeführt. Wenn das nicht nachweisbar jedes Jahr gemacht wurde, muß eh der Mieter alles zahlen, weil er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgkommen ist - aber sowas landet meist vorm Gericht
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  #14  
Alt 10.02.2009, 12:40
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Zitat:
Zitat von N.Eptun Beitrag anzeigen
Meist sind das 75,- Euro per anno - damit kann man das Ding schon prüfen lassen.
Wenn der Punkt "Kleinreparaturen" aufgeführt ist, ist sicherlich auch die jährliche Wartung durch den Mieter aufgeführt. Wenn das nicht nachweisbar jedes Jahr gemacht wurde, muß eh der Mieter alles zahlen, weil er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgkommen ist - aber sowas landet meist vorm Gericht

naja da wir erst 14 monate drin wohnen und der vermieter mit uns keine übergabe gemacht hat, hat er wohl auch schwer zu beweisen das es nicht schon lange so ist


Aber auch egal, ich will ihm nix böses, aber er ist sauer denke ich weil wir das haus ursrünglich mal kaufen wollten nun aber nicht mehr, deshalb will er jetzt wohl auch nix reparieren.........
zudem kam sein"verwalter" am montag und meinte das haus sei ab dem 1.5 eh wieder vermietet (obwohl der vermieter erst seit freitag bescheid weiß von unserer Kündigung, hat er aber schnell geschafft ) und am mittwoch kam dann der ppseudo verwalter mit nem evtl käufer vorbei........nachtigall ik hör dir trappsen.............
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Gruss Gerd
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  #15  
Alt 10.02.2009, 12:47
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Zitat:
Zitat von Wattikan Beitrag anzeigen
Schonmal geguckt ob noch alle 3 Sicherungen drin sind?? Ist der häufigste Fehler Ansonsten kommt ja warmes Wasser auch wenn nur spärlich. Man kann auch noch den Durchfluß verändern (keiner Hahn am DE) und dann kommt wahrscheinlich wieder mehr Wasser. Ist aber natürlich alles Vermietersache... NUR mit der Miete kürzen würd ich vorsichtig sein, es muß der Vermieter erstmal angemahnt werden den Fehler zu beheben.
... wo finde i c h (Betonung auf "ich", der kein Elektriker ist) die???

LG Peter
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  #16  
Alt 10.02.2009, 13:03
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Zitat:
damit kann man das Ding schon prüfen lassen.
Vom prüfen, funktioniert das Ding aber meistens nicht

Zitat:
naja da wir erst 14 monate drin wohnen und der vermieter mit uns keine übergabe gemacht hat, hat er wohl auch schwer zu beweisen das es nicht schon lange so ist
Falls es vor Gericht geht, wird Dir aber der Richter kaum glauben, dass Ihr 14 Monate nicht warm geduscht habt

Zitat:
... wo finde i c h (Betonung auf "ich", der kein Elektriker ist) die???
Im Sicherungskasten
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  #17  
Alt 10.02.2009, 13:08
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Hallo..

Habt ihr ernsthaft vor, wegen einem DE vor Gericht zu ziehen
Warum nicht nmal ohne Polizei und Staatsanwaltschft eventuell einen Freund zu bitten das Ding mal durchzusehen?
Oder selber mal schauen was sein kann?

Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #18  
Alt 10.02.2009, 13:15
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Zitat:
Zitat von 1WO Beitrag anzeigen
Hallo..

Habt ihr ernsthaft vor, wegen einem DE vor Gericht zu ziehen
Warum nicht nmal ohne Polizei und Staatsanwaltschft eventuell einen Freund zu bitten das Ding mal durchzusehen?
Oder selber mal schauen was sein kann?

Grüße Andi
Nö ich will nicht vor Gericht, ich will nur das das dingen repariert wird, ein Monteur war ja schon da( der bruder der vermieterin ist ein gas heizung wasser monteur ) und der hat einfach die wassermenge runtergeschraubt und natürlich die sicherungen gecheckt und auch den DE. seiner meinung nach alles i.O. (wie denn auch anders wenn schwester nicht reparieren will) aber er hat eben die wassermenge gefühlt um die hälfte reduziert damit das dingen diese wassermenge noch heiss bekommt.
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  #19  
Alt 10.02.2009, 13:20
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Zitat:
Zitat von 1WO Beitrag anzeigen
Hallo..

Habt ihr ernsthaft vor, wegen einem DE vor Gericht zu ziehen
Warum nicht nmal ohne Polizei und Staatsanwaltschft eventuell einen Freund zu bitten das Ding mal durchzusehen?
Oder selber mal schauen was sein kann?

Grüße Andi
Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter enden leider oft vor Gericht.

Wenn der Mieter Miete kürzt, der Vermieter der Meinung ist, das wäre nicht oK, sollten die sich dann duellieren

Polizei und SA kümmern sich in D nicht um defekte DE
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  #20  
Alt 10.02.2009, 14:23
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Welche frist muss ich ihm einräumen zur reparatur der dusche?
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  #21  
Alt 10.02.2009, 15:01
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Welche frist muss ich ihm einräumen zur reparatur der dusche?
Ich denke, 1 Woche sollte schon sein.

Falls der Vermieter nicht sehr weit von Dir entfernt wohnt, würde ich den Brief evtl. persönlich, mit einem Zeugen (nicht Deine Frau), einwerfen und dies vom Zeugen auf einer Briefkopie bestätigen lassen. Der Zeuge soll den Originalbrief auch lesen und beim einkuvertieren dabei sein.

Sicherer ist dann nur noch die Zustellung per Gerichtsvollzieher

@1WO
Es gibt tatsächlich Mietverhältnisse, wo so ein Vorgehen nötig ist

P.S.: Unverbindliche (!!!) Mietminderungstabelle: http://www.ra-kotz.de/minderungen.htm
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  #22  
Alt 10.02.2009, 15:04
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Welche frist muss ich ihm einräumen zur reparatur der dusche?
Je einfacher die Mängelbeseitigung ist, desto kürzer die Frist. Soweit die Faustregel .
Da der Anruf eines Elektrikers nicht wirklich einen dramatischen Aufwand darstellt, würde ich (Bauchgefühl) eine Frist von zehn Werktagen ansetzen. Die Frage ist, was Du nach Ablauf der Frist machen willst? Klagen oder selbst reparieren lassen und dann die Kosten vom Vermieter eintreiben?

Visara.

EDIT: Hier mal etwas Lesestoff.
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  #23  
Alt 10.02.2009, 15:04
makana makana ist offline
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In solchen Fällen eine Anwaltshotline anrufen und sich den Text diktieren lassen.
Eine angemessene Frist dürften 8 Tage sein.

Bei defekter Dusche sind ca. 15% des Mietpreises normal - bei Totalausfall der Dusche ca. 30%.
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  #24  
Alt 10.02.2009, 20:48
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Je einfacher die Mängelbeseitigung ist, desto kürzer die Frist. Soweit die Faustregel .
Da der Anruf eines Elektrikers nicht wirklich einen dramatischen Aufwand darstellt, würde ich (Bauchgefühl) eine Frist von zehn Werktagen ansetzen. Die Frage ist, was Du nach Ablauf der Frist machen willst? Klagen oder selbst reparieren lassen und dann die Kosten vom Vermieter eintreiben?

Visara.

EDIT: Hier mal etwas Lesestoff.
die miete mindern und 8 wochen nicht mehr duschen
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  #25  
Alt 10.02.2009, 21:27
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Ein Elektriker braucht vielleicht 5 Min. um das Teil zu checken (wenn nicht gerade völlig zugestellt). Wenn der Durchfluß runtergeregelt wurde dann wird eine Phase (Sicherung raus?) fehlen.
Sollten alle 3 Sicherungen heil sein und die Phasen auch am DE ankommen dann ist das was fürn Elektriker. Reparatur lohnt meist nicht!!
Also ist es eine Vermietersache (Selbstkostenanteil für Kleinreparaturen reicht nicht aus).
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Schöne Grüße von der Küste
Klaus
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