boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 18.02.2009, 21:51
HoGoe HoGoe ist offline
Commander
 
Registriert seit: 02.10.2007
Ort: Mücheln
Beiträge: 262
Boot: CN Hobby Craft
141 Danke in 76 Beiträgen
Standard Einsatzwechseltätigkeit bei mobiler Krankenpflege

Guten Abend,

ich habe mal eine Frage zur Einsatzwechseltätigkeit. Trifft EWT für mobile Krankenschwestern bzw. Altenpfleger zu ?
Folgender Sachverhalt:
Eine mobile Physiotherapeutin fährt tagsüber mit ihrem privaten PKW zur Pflege von Patienten.
Sie bekommt von der Chefin die Aufträge bzw. Anschriften der Patienten. Die Fahrtkosten mit eigenem PKW bekommt sie zum Teil erstattet.
In der Steuererklärung wurde die Tätigkeit als Einsatzwechseltätigkeit beantragt.
Das Finanzamt lehnt aber eine EWT ab. Ist das berechtigt ?

Viele Grüße

Holger
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 18.02.2009, 21:58
Benutzerbild von Petermännchen
Petermännchen Petermännchen ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.10.2006
Ort: ofW
Beiträge: 3.645
Boot: Motorsegler van de Stadt 46
6.214 Danke in 1.779 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von HoGoe Beitrag anzeigen
Guten Abend,

ich habe mal eine Frage zur Einsatzwechseltätigkeit. Trifft EWT für mobile Krankenschwestern bzw. Altenpfleger zu ?
Folgender Sachverhalt:
Eine mobile Physiotherapeutin fährt tagsüber mit ihrem privaten PKW zur Pflege von Patienten.
Sie bekommt von der Chefin die Aufträge bzw. Anschriften der Patienten. Die Fahrtkosten mit eigenem PKW bekommt sie zum Teil erstattet.
In der Steuererklärung wurde die Tätigkeit als Einsatzwechseltätigkeit beantragt.
Das Finanzamt lehnt aber eine EWT ab. Ist das berechtigt ?

Viele Grüße

Holger
Nicht ganz einfach dieses Thema!
Mittlerweile gilt, dass Fahrzeiten (in diesem Bereich) keine Arbeitszeiten sind. Also ist der finanzielle Aufwand zu entschädigen, aber nicht der zeitliche. In der Lohnabrechnung wird sicherlich der zeitliche Aufwand für die An/Abfahrten nicht erfasst. Diese Wege werden dann vom Arbeitgeber pauschal abgegolten.

Ist das so bei euch? Es gibt auch andere Varianten, meistens basierend auf alten Verträgen. Gern bin ich dir behilflich, wenn vertraulich dann bitte per mail.

Gruß

Peter
__________________
Ich bin kein Tourist, ich lebe so.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 18.02.2009, 22:08
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.01.2007
Ort: Schleswig Holstein, rechts unten
Beiträge: 12.884
Boot: derzeit keines
32.871 Danke in 12.385 Beiträgen
Standard

Wenn teilweise abgegolten,
gilt es raus zu kriegen was und was nicht abgegeolten ist

Das was nicht abgegolten wurde gilt es einzureichen, zu belegen und nachzuweisen.
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 18.02.2009, 22:21
Benutzerbild von Petermännchen
Petermännchen Petermännchen ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.10.2006
Ort: ofW
Beiträge: 3.645
Boot: Motorsegler van de Stadt 46
6.214 Danke in 1.779 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Wenn teilweise abgegolten,
gilt es raus zu kriegen was und was nicht abgegeolten ist

Das was nicht abgegolten wurde gilt es einzureichen, zu belegen und nachzuweisen.
Leider nicht
Intuitiv würde ich dir recht geben, leider werde ich in der Praxis eines Anderen belehrt.
Zur Berechnung einzureichen sind eventuelle Mehrzeiten. Diese sind expliziert zu erfassen und zu dokumentieren. Abweichungen von den Vorgaben müssen dann differenziert und mit dem Arbeitsvertrag (seltener Tarifvertrag) abgeglichen werden. Die Entstehung der Abweichung ist zu begründen und unter Umständen zu beantragen!

Weiteres per mail oder so.

Gruß

Peter
__________________
Ich bin kein Tourist, ich lebe so.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 18.02.2009, 22:30
HoGoe HoGoe ist offline
Commander
 
Registriert seit: 02.10.2007
Ort: Mücheln
Beiträge: 262
Boot: CN Hobby Craft
141 Danke in 76 Beiträgen
Standard Einsatzwechseltätigkeit bei mobiler Krankenpflege

Danke für die schnellen Anworten. Für die Fahrten zu den Patienten wurde
Fahrtenbuch geführt und dieses auch vom Arbeitgeber bestätigt.
Die gefahrenen km wurden mit 0,26 €/gef.km vom Arbeitgeber vergütet. Die Differenz zu 0,30 €haben wir in der Steuererklärung als Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit angesetzt. Diese Kosten wurden vom Finanzamt auch anerkannt.
Desweiteren habe ich, da die Abwesenheit von der Wohnung über 8h beträgt, Verpflegungsaufwendungen im Rahmen der EWT angesetzt. Die Verpflegungsaufwendungen wurden mit der Begründung der fehlenden Voraussetzungen für die EWT nicht gewährt. Ein Verweis auf Rechtsgrundlagen erfolgte nicht.

Gruß Holger
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.