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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Messer
Gerade in K1 gesehen.
hast du ein Messer dabei mit einer Klinge über 8,5 cm ist es eine Waffe! Strafe 150€ Frage: im Boot oder womo,wowa, liegt ein großes Messer 18 cm Klinge für die Küche, habe ich jetzt gegen das Waffengesetz verstoßen???
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Gruß Harry Mutti ist immer und überall Wir sitzen alle im selben Boot, nur die einen angeln, die anderen rudern!! |
#2
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... dabei bedeutet vermutlich am körper
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#3
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Das frag ich mich auch immer. Im Räer Katalog gibts auch solche Messer mit 8-12cm Klinge nur gegen Altersnachweis und mit dem Zusatz "Waffe". Aber andererseits kann man da einfach große Macheten bestellen. Darf man damit rumlaufen? Würd mich auch interessieren?!
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Sebastian |
#4
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... ist nicht ganz so ....
es gibt da wieder ausnahmen.... http://www.rr323.de/Downloads/das_f_...fadfinder_.pdf für Boote z.B. dass ein berechtigtes Interesse vorliegt, und hier ist interessantes auf den ersten Seiten zu finden.... http://www.stiftung-spi.de/download/...foblatt_13.pdf
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#5
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#6
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Moin, moin..
Es wird nicht alles so heiss gegessen wie es gekocht wird!! Bsp.: Als Angler habe ich ständig ein "Survival-Messer" mit ca. 25cm langer feststehender Klinge mit Sägeverzahnung an der Oberseite mit. Bei einer kürzlich erfolgten Kontrolle meiner Papiere hatte ich dieses Teil "leichtsinnigerweise" aus der Tasche genommen da die Tasche mit den Papieren darunter lag. Kommentar des "Kontrollorgans: Schönes Teil!!! Im Boot habe ich ein ähnliches, jedoch SAUSCHARF - schon mal versucht mit ´nem Taschenmesser einen Tampen oder ein Stück vom Fischernetz von einer Propellerwelle oder einem Z-Antrieb abzugniedeln!?!?? Für solch eine Nutzung wird sich kein vernünftiger Mensch querstellen!! Gruß aus Greifswald |
#7
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Bei feststehenden Messern fängt es auch ab 12cm an.
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gregor |
#8
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Und das Gesetz ist schon 1 Jahr Alt.
Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#9
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Ein Lollege musste schonmal vor Gericht antanzen weil er im Handschuhfach ein Messer liegen hatte dass er nicht mitführen durfte (Erwisch bei einer Verkehrskontrolle).
Das End vom Lied: Er hat gesagt er hat es zum Abisolieren von Kabeln im Auto benutzt und er war raus aus der Sache. |
#10
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Genau ! Und inzwischen müsste doch auch der letzte gemerkt haben, das die Welt vieeeel sicherer geworden ist, weil ja jetzt jeder Kriminelle natürlich eine Heidenangst hat, das der Schupo ihn aufschreibt wenn er so ein böööses Messer dabei hat.... Aber mal im Ernst, schon wirklich ganz, ganz armselig was da unseren " Experten" so als Lösung zu aktuellen Kriminalitätsproblemen einfällt.... Leute die sich so einen Blödsinn ausdenken möchte ich wirklich am liebsten so lange mit dem Kopf auf eine harte Tischkante hauen, bis sie den Unterschied zwischen ihrer Traumwelt und der Realität auf der Straße begriffen haben..... Aber für mich persönlich noch viel schlimmer sind diejehnigen, die solche absurden Gesetze und Vorschriften buchstabengetreu nach unten durchreichen ohne vielleicht mal Kraft ihres eigenen Geistes die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Immer schön nach dem Motto: " Ich hab selbst keine Schuld, ich tue ja nur das was man mir sagt..." Is mir schlecht......
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#11
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Zitat:
Danke Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#12
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...nee hatte der Zoll oder Polizei im Auto eines Koch aus Bul. gefunden. ok war ein Springmesser
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Gruß Harry Mutti ist immer und überall Wir sitzen alle im selben Boot, nur die einen angeln, die anderen rudern!! |
#13
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Hi,
führen heißt im Beamtendeutsch, das ich es griffbereit habe. Ob Messer oder andere Waffe. Aus welchem Grund führe ich soetwas mit mir rum? Entweder habe ich einen nachvollziehbaren Grund, oder ich glaube, das ich mich verteidigen muss! Grundsätzlich, wer eine Waffe mit sich führt, will sie auch benutzen. Denkt mal darüber nach. Wenn du sie auf dem Segler, Mobo mitführst, hast du einen Grund zum benutzen. Hast du aber keinen nachvollziehbaren Grund, willst du es ja für etwas benutzen, das nicht ganz mit unseren Gesetzen konform geht. Dann kannst du es auch gleich lassen, oder noch besser: Spar dir das Bussgeld dafür.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#14
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Quatsch.
Für mich ist ein Messer immer ein Werkzeug und ich habe i.d.R. immer eins dabei. Mein Gutes auf dem Boot und ansonsten (wegen diesem blöden Waffengesetz) ein Taschenmesser. Gefährlich sind sie beide, wenn man will. Selbst mit einer 8cm Klinge kann man jemanden lebensgefährlich verletzen. Ich benutze mein Messer für Brot / Wurst / Äpfel / Weidenholzpfeifchen / schnitzen / Leinen kappen etc.. Ich habe noch nie jemanden damit bedroht oder verletzt. Ich habe auch lange Karate trainiert und noch nie jemanden zusammengeschlagen. Ein normaler Spazierstock ist als Waffe viel geeigneter. Die Reichweite weitaus höher und die Wirkung ausreichend. Es gibt sogar Leute die haben so was nur dabei um Löcher in Toilettenwände zu bohren...
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gregor |
#15
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Zitat:
Siehst du, damit bezeichnest du dein vorhergehendes Gerede, was sogar im Prinzip (wenn dein Messer eine Gesetzeskonforme Länge nicht überschreitet) sogar richtig ist. als totalen Quatsch sagt einer, der sich eine gefalzte Klinge im Taschenmesser hat anfertigen lassen.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#16
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Zitat:
Ein Messer oder auch jeder andere Gegenstand ist erst dann eine Waffe, wenn derjehnige der in in der Hand hält ihn dazu macht.... Bis dahin ist ein Messer im übrigen eines der ältesten Werkzeuge der Menschheitsgeschichte und nix weiter. Im Moment ( fragt sich wie lange noch ) sind wir hier glücklicherweise noch nicht soweit, das allein das Mitführen eines Alltagsgegenstandes den Verdacht rechtfertigt, damit eine Straftat begehen zu wollen. Was für ein Glück übrigens, das man andere Menschen ausschließlich mit Waffen verletzen kann, mit einem Schraubenzieher, einem Marlspieker oder einem Hammer ist das ja völlig unmöglich...... Abgesehen davon: Gesundheit oder Leben von mir, meiner Familie oder auch anderen Menschen verteidigen zu wollen halte ich für eine durchaus ehrenwerte Begründung, einen dazu geeigneten Gegenstand mitzuführen. Ich habe seit Jahren ein relativ großes Messer in meiner Werkzeugkiste im Auto, das hat mir schon einige Male gute Dienste geleistet ( 2001 im übrigen dabei, einen eingeklemmten Autofahrer morgens um halb sechs aus seinem Fahrzeug zu befreien, was er bei Glatteis an einen Baum gesetzt hatte ). Warscheinlich ist es nach dem Stammtischspruch " Wer eine Waffe mit sich führt... bla ...fasel....." nur einem glücklichen Zufall zu verdanken, das ich in all den Jahren noch niemanden der mir unterwegs blöd gekommen ist kurzerhand abgestochen habe, oder? Und was ist eigentlich, wenn ich mal zum Training oder zum Wettkampf fahre, wenn möglich noch mit zwei...drei Sportfreunden samt ihrer Waffen im Auto...? Da führen wir manchmal sogar 5...8...10 Waffen mit uns... Muß dann die Bundeswehr im Panzer vor und hinter uns her fahren, weil ja ständig die Gefahr besteht, das wir unterwegs mal eben ein Blutbad anrichten...? Für mich schon erschreckend was manche Menschen sich da so manchmal zusammenfabulieren.... Offenbar ganz schlimme Gewaltfantasien... Um es zusammenzufassen: Ich hatte zwar noch nie das Bedürfniss, aber wenn ich irgendwann mal der Meinung sein sollte, meine 45er bei mir tragen zu müssen, dann werde ich das mit Sicherheit tun. Den Rest der deutschen Bevölkerung frage ich da einfach gar nicht... Wenn ich der Meinung bin, ein...zwei oder fünf Messer in meiner Werkzeugkiste, meiner Hosentasche oder in meinem Rucksack haben zu müssen ( wozu auch immer ) frage ich auch da niemanden... Und schon gar nicht interessiert mich, was Lieschen Müller oder sonstwer meint , wie groß, lang, oder schwer mein Messer sein darf. Ich als völlig unbescholtener, gesetzestreuer Bürger soll mich rechtfertigen, wozu ich welche Gegenstände in meinem Kofferraum benötige...? Gehts noch ? Und ganz nebenbei, ob sich 500 Kilometer entfernt von mir vielleicht 254 paranoide Mitbürger von Sachen die ich besitze bedroht fühlen ist mir eh so was von sch...egal . |
#17
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Zitat:
Musst Du doch auch nicht. Es reicht doch, wenn Du dann der Rennleitung Rede und Antwort stehen musst, wenn sie Dich dabei erwischen
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Grüsse Ulli |
#18
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Zitat:
Bezüglich Transport von Sportwaffen: Wärst Du wirklich Sportschütze und im Besitz der WBK, dann wüsstest Du welche Auflagen beim Transport von Waffen gelten, wie z.B. Waffe nicht schussbereit und nicht griffbereit zu transportieren. WBK ist natürlich mitzuführen.
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
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#19
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Zitat:
Was ist das denn? Damit kann man ja nur noch bohren.
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gregor |
#20
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Ich dachte jetzt, er meinte eine Klinge aus gefaltetem Stahl (damasziert)...
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein... |
#21
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Feinste Materialien für den DIY-Messerbauer bekommt man hier. Vom (japanischen) Klingenstahl bis hin zum Material für schöne Griffe.
Und die edelsten Dönermesser bekommt man hier. Die sind dann zum Tragen aber wirklich zu groß.
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gregor |
#22
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Zitat:
Als Kurzform: Die oft genannten "8,5cm" gelten nur für SPRINGMESSER Diese sind über 8,5cm sogar verbotenen Gegenstände (Achtung Straftat, nicht nur Ordnungswidrigkeit), und bis 8,5cm legal zu besitzende Waffen, wobei das "führen" Einschränkungen unterliegt. Nur mit Einschränkungen (Allgemein anerkannter Zweck) zu führen sind Einhand-Klappmesser und lange feststehende Messer über 12cm Klinge. Ohne besondere Rechtfertigung darf man folgende Messer bei sich führen: - Feststehende Messer bis 12cm Klinge - Zweihändig zu öffnende Klappmesser (Klingenlänge egal!) Dabei sollte das Messer vom Hersteller nicht als Waffe beworben werden und keine typischen Waffeneigenschaften haben (Doppelschneidige Dolchklinge z.B.), ansonsten kann es von der Behörde doch noch als Stichwaffe gewertet weden und das führen wäre wieder eingeschränkt. Ganz schön kompliziert und mit 0 Mehrwert für die öffentliche Sicherheit Viele Grüße, Oliver |
#23
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Zitat:
Muß ich jetzt meine Hände amputieren lassen?
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MFG René
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#24
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Zitat:
- Apfel schälen, - Brötchen schneiden - Lebensmittel allgemein zerteilen - Kartons und Briefe öffnen Und dann gibt es noch die Fälle im Leben, die sich nicht vorhersagen lassen: http://tirol.orf.at/stories/337675/ Warum hatte der Mann ein feststehendes Messer auf der Skipiste dabei? Ich weiss es nicht, aber dieses Messer hat einem Kind das Leben gerettet! Messer sind nützliche Werkzeuge im alltäglichen Leben. Mehr Sicherheit bringt ein Verbot eh nicht. Oder glaubst Du daß jemand der eine Köperverletzung oder einen Raub begehen will, sich von der Ordnungswidrigkeit "unerlaubtes Messer führen" abschrecken läßt? Und wenn er einen Schraubendreher o.ä. dabei hat,kann ihm keiner was, daher treffen diese Regelungen eh nur die Falschen. Als das neue Gesetz heraus kam, haben Polizisten doch tatsächlich einem Rettungssanitäter nach erfolgtem Einsatz (Autogurt der verletzten Person durchschneiden) das böse Einhandmesser abgenommen Viele Grüße, Oliver
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#25
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vor drei Jahren gab es mal als Werbegeschenk für ein Abo einer Geländewagenzeitschrift eine Machete zum Äste abschlagen etc.
Ein Freund von mir hat das Ding im Kofferraum seines Autos liegen gehabt und wurde prompt vom schweizer Zoll erstmal festgesetzt. Machete war danach weg und die Geldstrafe war teurer als ein 5 Jahres Abo
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
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