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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Zulässiges Gesamtgewicht beim Wohnwagen ?!?!?!
Hallo,
ich habe da mal ne Frage zum Gesamtgewicht vom Wohnwagen! Unser Wohnwagen hat ein Zulässiges Gesamtgewicht von 1470 Kg. Die Stützlast beträgt 75 Kg. Kann die Stützlast, vom Gesamtgewicht des WW abgezogen werden, weil die (75 Kg) ja auf dem Zugwagen liegen? Wie sieht das die Polizei, bei Kontrollen? Bestraft wird man ja erst bei einer Überladung ab 5% (habe ich mir sagen lassen). Also kann ich dann um 4% immer überladen??? Im www. habe ich nichts verständliches gefunden! Einige Leute meinen auch, dass wäre nicht eindeutig definiert! Also, weiss einer mehr als die anderen? Dann bitte raus damit!!! Gruß Dieter |
#2
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Zitat:
Die tatsächlich vorhandene Stützlast kannst Du abziehen, musst sie aber auch dann bei der möglichen Zuladung und Achslast Deines Zugfahrzeugs abziehen. Gruß Walter |
#3
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Zulässiges Gesamtgewicht ist das was der Wowa komplett wiegt - aus die Maus!
Die STützlast darf zur Anhängelast des Zugfahrzeugs addiert werden, wenn das Zulässige Gesamtgewicht über der zulässigen Anhängelast liegt! Überladen darfst du gar nicht! Geahndet wird meines Wissens ab 2% und ab 5% festgesetzt! ABER!! Wenn mit 1% zuviel was passiert kannste schon Probleme mit der Versicherung bekommen...
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#4
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Ich stelle mal einen Link ein. Man kann es im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nachlesen.
http://www.braunschweig.ihk.de/stand...ndskatalog.pdf Gruß Walter Ps.: Schaue mal ab TBNR 342100 nach |
#5
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Der Anhängerhersteller Kuhnert schreibt: Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der Stützlast größer als die Anhängelast sein. Dazu der TÜV Hessen: Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene maximale Anhängelast (gebremst und ungebremst) darf um die tatsächlich auf dem Kugelkopf aufliegende Stützlast überschritten werden. Beispiel: Ein Zugfahrzeug hat eine maximale Anhängelast von 1500 kg und eine maximale Stützlast von 75 kg. Unter Ausnutzung der Stützlast von 75 kg (sie ist durch Gewichtsverlagerung bei der Beladung des Anhängers veränderbar) kann ein Anhänger mit einem max. Gewicht von 1575 kg gezogen werden. Gutachten TÜV Hessen Seite 45
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Gruß Uwe - und hier meine Homepage
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#6
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Ich hab das bei unserer örtlichen Polizeidienststelle mal nachgefragt, weil ich auch keine Lust auf Stress habe. Nach Rücksprache mit den kontrollierenden Einheiten die Aussage: Zulässiges Gesamtgewicht = maximal zulässiges Gewicht im abgehängten Zustand auf der Waage.
Ergibt ja auch Sinn, wenn die Fahrzeugstruktur für dieses Maximum ausgelegt ist, sonst wäre es ja auch höher angegeben. Gruß Torben
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#7
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ist doch völlig egal ob an oder abgekuppelt gewogen wird, auf der achse (wo gewogen wird) liegt immer das selbe gewicht. der rest liegt entweder auf dem kugelkopf vom auto oder auf dem stützrad. der hänger weiss doch nicht ob er an oder abgekuppelt ist und die achse auch nicht - oder.
deshalb habe ich meinen aigenbau auch mit: achslast + stützlast (50kg) = ZGG zugelassen
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#8
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Zitat:
ja, nur wenn die Stützlast mitgewogen wird hast Du bei 125kg über ZGG u.U. ein Problem, wenn diese nicht extra ausgewiesen ist Und gewogen wird das Gesamtgewicht, nicht die Achlast Die Jungs sind auch nicht dumm, und wenn es hart auf hart kommt können die sehr genau werden... |
#9
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Im Zweifel wiegen die erstmal die Stüzlast nach und wenn die über der erlaubten der Angängekupplung liegt hast du ein echtes Problem, da sie dich dann auffordern können den Anhänger stehen zu lassen und einen Bericht vom Tüv fordern können das durch die Anhängekupplung durch die Überladung keinen Schaden genommen hat
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#10
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wie bitte will man mit einer radwaage das gesamtgewicht wiegen ?
gesamtgewicht braucht man eine waage wie z.b. beim schrottplatz - wo das ganze zu wiegende teil mit allen achsen, also fahr achse und stützrad. das hat aber die kontrolle nicht. es sei denn die haben noch ne kleine stützlastwaage mit dabei
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#11
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Meßergebnisse der der einzelnen Achsen zusammenzählen
Jedes Flugzeug wird so gewogen, weil es so große Waagen nicht gibt
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#12
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Rechnet ruhig mit der Stützlast hin und her; dann nochmal 4,897263% rauf und 2,377263% Messtoleranz runter...und der Lappen ist fott.
WoWas und Bootstrailer haben ein gemeinsames Problem: zu wenig Zuladung, wenn das Gespann abfahrbereit auf dem Hof steht. Das war immer so und wird auch immer so sein. Wer meint, in seinen 5,5 WoWa noch 300kg einladen zu können, hat die Wiegung ohne die Lopizei gemacht. Hier hilft ein Blick in die Fahrzeugpapiere und die Personenwaage aus dem Badezimmer um Kontrollen gelassen entgegen zu sehen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#13
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ich hätte wirklich gedacht die wiegen nur im angekuppelten zustand. damit hätten sie dann nur die achlast (bei mehreren rädern/achsen logischwerweise zusammenaddiert) aber stellen die das stützrad wirklich auf die radwaage ?
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#14
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Du meinst das Messen der Achslast. Das ist ein Ding. Da fährt, wie bei den LKW auch, das gesamte Gespann rüber.
Wir meinen das zulässige Gesamtgewicht von z.B. 1.300 kg. Wenn das Ding auf der Waage, und dort steht es mutterseelenallein, weil die Waage so groß ist, dass auch 40 to Sattelzüge darauf gewogen werden können, steht, und dann 1.400 kg wiegt, hast du den ersten Preis gewonnen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#15
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auf so ner waage muss dann die toleranz angegeben sein. die ist im kleinbereich seht ungenau wenn die auch 40 tonnen wiegen kann.
aber die wiegt dann wirklich das gesamtgewicht. bei kontrollen eher unüblich, die haben doch nur ne radwaage.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#16
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Zitat:
Moin Es fängt mit 2-5 % an, dann weitere Steigerung 5%,10%, 15 % usw. § 41 StVZO Gruß Werner |
#17
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Sowohl als auch. Du kannst auch bis zur nächsten geeichten Waage begleitet werden. Was jetzt mehr praktiziert wird, weiß ich nicht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#18
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also ich überlade einfach nicht
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#19
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So mache ich das auch. Und fahre ganz enstpannt mit 80-90 tausende Km...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#20
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zumindest bei LKW's sieht man im TV des öfteren das diese zu geeichten Waagen begleitet werden
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#21
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Moin
Bis 2% gebührenfrei und von 2-5% 30 euro und keine Punkte! Gruß Matthias ,der öfter mal kontrolliert wird
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Alles GLASTRON,oder was? ( Thinking Ahead - Moving Forward ) |
#22
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ich find die Diskussion zum 5.000 mal ! ich fahr seit 20 Jahren WoWa und seit 10 Jahren Trailerboot, immer überladen, weil das einfach so ist. Das ist privat, gewerblich LKW kriegste ein auf die Rübe ! Bin aber mit Sportboot nie gewogen worden, und wenn die Achse aufm Boden hängt bist du selber schuld. Gesetz ist Gesetz, mußt doch selber schaun was du verantworten kannst. Ich meine... wenn was passiert, bist du am Arsch !!
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