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  #1  
Alt 17.03.2009, 19:15
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist offline
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Standard Verordnungen für die Saison 2009

Für den Saisonstart die mitzuführenden Vorschriften in aktueller Form:

Binnen- und Seeschifffahrtsstrassenordnung

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...ads/index.html

Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (ab KW19/20)

http://www.fvt.wsv.de/handbuch/index.html

Irgendjemand hier hatte einmal die Auskunft erhalten, dass eine elektrisch mitgeführte Version bei Vorhalten eines geeigneten Lesegerätes (Läppi) ausreicht.

PS: Fast wären mir die f's ausgegangen.
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Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #2  
Alt 17.03.2009, 19:22
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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Ich hab doch keinen Bücherladen auf meinem Boot den Krempel soll ich mitschleppen??
ist das dein Ernst
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #3  
Alt 17.03.2009, 19:26
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Ich hab doch keinen Bücherladen auf meinem Boot den Krempel soll ich mitschleppen??
ist das dein Ernst
Bitte mal zum nächsten WSP Boot rüberrufen und die Antwort hier posten, Stephan.
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Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #4  
Alt 17.03.2009, 19:29
Benutzerbild von bernd_nrw
bernd_nrw bernd_nrw ist offline
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Steht in der Vrordnung selbst drin:

§ 1.11 Mitführen der Binnenschifffahrts-Straßenordnung
An Bord jedes Fahrzeugs, sofern es sich nicht um Kleinfahrzeuge, Schubleichter und andere Fahrzeuge
ohne Antriebsmaschine, die nicht über Wohnräume, Steuerhäuser oder Aufenthaltsräume verfügen,
handelt, muss sich ein Abdruck dieser Verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung einschließlich der
sonstigen im Rahmen des § 1.22 Nr. 3 für die befahrene Strecke erlassenen Rechtsverordnungen
befinden. Als Abdruck gilt auch eine elektronische Textfassung, wenn sie jederzeit lesbar gemacht
werden kann.
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  #5  
Alt 17.03.2009, 21:10
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von bernd_nrw Beitrag anzeigen
...
§ 1.11 Mitführen der Binnenschifffahrts-Straßenordnung

An Bord jedes Fahrzeugs, sofern es sich nicht um Kleinfahrzeuge, ...
Ich denke, die meisten von uns bewegen Vehikel, die im Sinne der BinSchStrO unter "Kleinfahrzeuge" rangieren..
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  #6  
Alt 17.03.2009, 21:36
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sailor541119 sailor541119 ist offline
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denkt bitte aber auch an Funk an Bord
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht
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  #7  
Alt 17.03.2009, 23:15
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Tomtom Tomtom ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor541119 Beitrag anzeigen
denkt bitte aber auch an Funk an Bord
Wofür? Im binnenbereich hab ich überall super Handyempfang und bis jetzt hat sich noch kein Schleusenwärter beschwert.
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  #8  
Alt 18.03.2009, 06:47
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Gilt Kleinfahrzeug bis 15m?
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Gruß Jörg
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  #9  
Alt 18.03.2009, 06:51
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Nö, kann ja wöhl nicht sein, das sind 751 Seiten
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  #10  
Alt 18.03.2009, 07:10
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sailor541119 sailor541119 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tomtom Beitrag anzeigen
Wofür? Im binnenbereich hab ich überall super Handyempfang und bis jetzt hat sich noch kein Schleusenwärter beschwert.
ich meinte, wenn Funk an Bord, dann auch das amtliche Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk mitführen
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  #11  
Alt 18.03.2009, 07:17
real time real time ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Gilt Kleinfahrzeug bis 15m?
jau , ist ein kleinfahrzeug !
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  #12  
Alt 18.03.2009, 07:34
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Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Gilt Kleinfahrzeug bis 15m?

Hallo Jörg,

Kleinfahrzeuge im Sinne der Binnenschifffahrtsstraßenordnung sind Fahrzeuge bis 20 m.

Gruß

Andreas
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Andreas
www.segeln-hg.de

-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #13  
Alt 18.03.2009, 07:55
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Micromonster Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,

Kleinfahrzeuge im Sinne der Binnenschifffahrtsstraßenordnung sind Fahrzeuge bis 20 m.

Gruß

Andreas

PK , dann bin ich mit 8m nicht davon betroffen
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Gruß Jörg
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