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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.03.2009, 16:44
katibert katibert ist offline
Lieutenant
 
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75 Danke in 43 Beiträgen
Standard Tragweite Laternen herabgesetzt

Hi, seit dem 21.3.2009 ist im Seebereich die Tragweite der Seitenlichter herabgesetzt auf 1 Sm.
Die Baumusterzulassungen für
Schallanlagen
Positionslichter sind aufgehoben.

Quelle: www.kreuzer-abteilung.org

Gruß katibert
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  #2  
Alt 25.03.2009, 16:48
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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42.922 Danke in 15.623 Beiträgen
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Uiiihhh die See darf mit US-Funzeln befahren werden!
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #3  
Alt 25.03.2009, 17:09
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
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Beiträge: 7.022
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Na, da werden sich aber die Produzenten und Händler von "BSH" Leuchten freuen.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #4  
Alt 25.03.2009, 18:13
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Kleinboote und Schlauchboote
386 Danke in 175 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von katibert Beitrag anzeigen
Die Baumusterzulassungen für
Schallanlagen
Positionslichter sind aufgehoben.
Das betrifft doch nur die zusätzlichen Anforderungen der BSH oder?
Die internationale Baumusterprüfung ist doch mW. weiterhin vorgeschrieben (§ 8 oder9 (??))
__________________
Gruß
Andreas
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  #5  
Alt 25.03.2009, 18:30
Benutzerbild von RalphB
RalphB RalphB ist offline
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Boot: kein Tretboot, sonst alles
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Zitat:
8. Lichtstärke
a) Die Mindestlichtstärke wird durch folgende Gleichung bestimmt:
I = 3.43 x 10(hoch)6 x T x D(hoch)2 x K(hoch)-D.
Darin bezeichnet
I =die Lichtstärke in Candela unter Betriebsbedingungen,
T =den Schwellenwert der Beleuchtungsstärke mit 2 x 10(hoch)-7 lx,
D =die Tragweite in Seemeilen,
K =den Sichtwert.
K ist für die vorgeschriebenen Lichter 0,8, entsprechend einer meteorologischen Sichtweite von ungefähr 13 Seemeilen.
b) Eine Auswahl von Werten, die nach dieser Gleichung berechnet sind, ist in der folgenden Tabelle wiedergegeben:
Tragweite in Seemeilen Lichtstärke in Candela K = 0,8
D
I
1 0,9
2 4,3
3 12
4 27
5
52
6 94
Anmerkung:
Die Höchstlichtstärke der Navigationslichter soll begrenzt sein, um unerwünschte Blendungen zu vermeiden. Dies darf nicht durch eine variable Steuerung der Lichtstärke bewirkt werden.
Quelle: juris.de

Schöne Formel, da gefällt mir die Aussage 1 sm (bei normaler Sicht) besser! Hat schon einer nachgerechnet oder ist auf dem juris-Server noch der alte Stand?

Gruß Ralph

P.S.: Meine sind schon umgebaut, bin gleich fertig ...
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  #6  
Alt 25.03.2009, 19:10
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Boot: Kleinboote und Schlauchboote
386 Danke in 175 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
P.S.: Meine sind schon umgebaut, bin gleich fertig ...
Was für ein Aufwand

Ich muss bei meinen nur den BSH Stempel entfernen
__________________
Gruß
Andreas
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  #7  
Alt 25.03.2009, 21:20
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Ich verstehe nicht, was es mit der Aufhebung der Baumusterzulassung auf sich haben soll.
Es kann doch nur so sein, daß ich mir Funzeln ans Boot bauen darf, die in ihren Abstrahlwinkeln korrekt sind.
Wenn die Mindestsichtweite jetzt heruntergesetzt wird (warum auch immer...), wäre es doch immer noch aberwitzig, Lampen anzuschrauben, die im falschen Winkel strahlen. Insofern müßte es doch so sein, daß man dann die Baumusterzulassungen erweitert auch auf Lampen mit der schwächeren Lichtausbeute, oder habe ich da einen Denkfehler?
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  #8  
Alt 25.03.2009, 21:34
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
Lieutenant
 
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Beiträge: 192
Boot: Kleinboote und Schlauchboote
386 Danke in 175 Beiträgen
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Soweit Mir bekannt geht es nur darum dass auch in D auch internationale Richtlinien wie im Rest der Welt gelten und nicht verschärfte D eigene verschärfte Sonderregelungen. Eine Baumusterprüfung nach internationalem oder EU Standard gibts wohl weiterhin.
__________________
Gruß
Andreas
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  #9  
Alt 26.03.2009, 07:02
Rivalman Rivalman ist offline
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Bin nicht im Geschäft und versuche nur laienhaft durchzublicken:

Demnächst kann man dann wohl die einem Baumuster von 1 sm entsprechenden Lampen kaufen. Wenn die Hersteller mitmachen und über die üblichen Preisabsprachen die Lampen dann günstiger machen... Gibt es in D eigentlich überhaupt noch andere Hersteller neben Hella ?

Hängt das Ganze nicht auch mit der Einführung von LED-Technologie zusammen ? Dann kriegt die DSV Mitteilung noch einen ganz besonderen Touch: Wie die sich anscheinend standhaft bis zuletzt geweigert haben, stromsparenden Lampen ihren Segen zu geben... Eine bessere Interessenvertretung kann ich mir vom DSV gar nicht wünschen, toll !

Bei den EU-weit mittlerweile zugelassenen 4 Mann Rettungsinseln hat die Liberalisierung übrigens auch nicht viel bewirkt - preislich tat sich für den Endverbraucher da nicht viel und die Produkte kommen EU-weit ja auch nur sehr zögerlich auf den Markt.


Gruss, Hans-Christian
__________________
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  #10  
Alt 26.03.2009, 09:09
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Ich verstehe nicht, was es mit der Aufhebung der Baumusterzulassung auf sich haben soll.
Es kann doch nur so sein, daß ich mir Funzeln ans Boot bauen darf, die in ihren Abstrahlwinkeln korrekt sind.
Wenn die Mindestsichtweite jetzt heruntergesetzt wird (warum auch immer...), wäre es doch immer noch aberwitzig, Lampen anzuschrauben, die im falschen Winkel strahlen. Insofern müßte es doch so sein, daß man dann die Baumusterzulassungen erweitert auch auf Lampen mit der schwächeren Lichtausbeute, oder habe ich da einen Denkfehler?
Dass man sich nicht einfach irgendeine Lampe ans Boot schrauben kann, die 1 sm weit zu sehen ist, ist klar. Die Abstrahlwinkel und die entsprechende Farbe sind natürlich trotzdem einzuhalten.
Die Aufhebung der Vorschrift einer Baumusterzulassung bedeutet meiner Meinung nach nur, dass in Zukunft auch die in der übrigen Welt gültigen Positionslampen verwendet werden dürfen, die ja, bis auf die bisher in Deutschland zugelassenene Seitenlichter, alle nur 1sm weit zu sehen sein mussten. Eine CE oder BSH-Kennzeichnung erübrigt sich in Zukunft also.

Die überwiegende Zahl der Motorboote hier im Forum hat original von der Werft aus z.B. nur die Ami-Lampen dran, die für Deutschland bisher gegen die optisch im Vergleich furchtbar aussehenden, klobigen und unnachvollziehbar teuren, aber zugelassenen BSH-Lampen getauscht werden mussten. (Wenigstens wenn man gesetzeskonform unterwegs sein wollte...)

Ohne Baumusterzulassung dürfte man also in Zukunft auf See alle weltweit gültigen Seitenlichter verwenden.
Top- und Hecklichter aber so wie es aussieht noch immer nicht, oder habe ich das falsch verstanden?

Gruß
Norman
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  #11  
Alt 26.03.2009, 09:47
Rivalman Rivalman ist offline
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Norman,

Warum sollte denn die Baumusterzulassung entfallen ? Sie ist doch nur in einem Aspekt gesetzlich verändert worden, mehr nicht. Sie muss angepasst werden und dann haben wir halt BSH-geprüfte Lampen mit Stempelchen und die leuchten im Gegensatz zu vorher nur noch mindestens 1 sm weit.

Gruss Hans-Christian
__________________
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  #12  
Alt 26.03.2009, 09:51
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Rauti Rauti ist offline
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Zum Glück scheint uns in D ja die Binnenzulassung erhalten zu bleiben.
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #13  
Alt 26.03.2009, 09:59
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von Rivalman Beitrag anzeigen
Norman,

Warum sollte denn die Baumusterzulassung entfallen ? Sie ist doch nur in einem Aspekt gesetzlich verändert worden, mehr nicht. Sie muss angepasst werden und dann haben wir halt BSH-geprüfte Lampen mit Stempelchen und die leuchten im Gegensatz zu vorher nur noch mindestens 1 sm weit.

Gruss Hans-Christian
Wenn man nun doch wieder nur BSH-geprüfte Lampen nehmen könnte, wäre ja der Sinn der Änderung der Verordnung nicht mehr gegeben.

Zitat:
Mit der Begründung des durch die EU geforderten Abbaus von Handelshemmnissen wurde die national in der Seeschifffahrtsstraßen-
ordnung geforderte Tragweite der Seitenlaternen auf Fahrzeugen von weniger als 12 m Länge von 2 sm auf die international durch die Kollisionsverhütungsregeln geforderte Tragweite von 1 sm reduziert.
Da Deutschland das einzige Land mit dieser merkwürdigen Einschränkung war, wurde eine Angleichung auch Zeit. Glaube jedenfalls nicht, dass man in Deutschland schlechter sehen kann als im Rest der Welt.

Gruß
Norman
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  #14  
Alt 26.03.2009, 11:31
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Boot: Jeanneau Merry Fisher 855
492 Danke in 277 Beiträgen
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Hallo,
wo bleiben denn die sonst obligatorischen Gegner jeglicher Liberalisierung bzgl. den deutschen Sondervorschriften
Gruß
Jürgen
__________________
Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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  #15  
Alt 26.03.2009, 12:21
TomHH
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Naja, tolle Regelung, aber da viele auch Binnen unterwegs sind leider ohne jeglichen Nährwert.

Ich komme um die BSH-Funzeln trotzdem leider nicht rum.

Als Fazit kann man dann mal wieder sagen:"Tolle Regelung und so durchdacht"
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  #16  
Alt 26.03.2009, 12:33
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
Captain
 
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Boot: LM 27 und Avon Redcrest
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2.172 Danke in 1.025 Beiträgen
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Gibt es vielleicht für die vorhandenen Lampen schwächere Glühbirnen, damit die Batterie länger reicht? Einfach 10er anstelle der 25er ist aber wohl zu wenig, oder?

sea u in denmark
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  #17  
Alt 26.03.2009, 13:40
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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11.709 Danke in 3.166 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
Gibt es vielleicht für die vorhandenen Lampen schwächere Glühbirnen, damit die Batterie länger reicht? Einfach 10er anstelle der 25er ist aber wohl zu wenig, oder?

sea u in denmark
Kauf doch bei den üblichen Anbietern diese LED-Lampen mit Glühbirnensockel. Kosten nicht viel, halten länger, sind aber in D nicht genehmigt - oder jetzt doch???

Gruß

Volker
__________________

Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #18  
Alt 26.03.2009, 14:36
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Woody Woody ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Uiiihhh die See darf mit US-Funzeln befahren werden!
Darf sie nicht!
Ich habe diesbezüglich mit dem BSH telefoniert, die Sachlage ist verzwickt, aber eine teilweise Besserung in Sicht. Genaueres kläre ich demnächst mit denen schriftlich.
Der vorläufige Stand der Dinge: Wir Hobbyskipper brauchen Leuchten die nach ColReg zugelassen sind. Das dürfen aber auch Leuchten sein, die in einem anderen EU-Land (!) ColReg zugelassen sind. Genaueres dazu erfahre ich demnächst schriftlich, damit wir dann auch gegenüber der WaschPo was in der Hand haben - bis die das alle wissen kann es noch dauern.

Für die Händler ergibt sich damit das Problem, dass ein 20m Fischkutter andere Leuchten braucht als ein 20m Sportboot...

Gruß,

Jörg
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  #19  
Alt 26.03.2009, 14:37
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Woody Woody ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Kauf doch bei den üblichen Anbietern diese LED-Lampen mit Glühbirnensockel. Kosten nicht viel, halten länger, sind aber in D nicht genehmigt - oder jetzt doch???

Gruß

Volker
Sind sie auch weiterhin (ausser als Ankerlicht, wenn ColReg zugelassen) nicht, da die Abstrahlwinkel nicht eingehalten werden. Eine Zulassung ist damit in keinem europäischen Land möglich.
Gruß,

Jörg
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  #20  
Alt 26.03.2009, 14:46
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Eckaat Eckaat ist offline
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16.423 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
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Habe gerade bei der Wasserschutzpolizei angerufen und nachgefragt wie das nu mit den US-Funzeln auf See sei, die wussten davon überraschenderweise nichts. Der Typ war aber sehr interessiert und wollte die URL haben, um selber mal nachzulesen.

Er hat mir empfohlen bei der WSD in Kiel anzurufen, die wüssten das. Ich hab aber jetzt keine Zeit mehr mich da durchzufragen, wer will und Zeit hat, hier die Nummer: 0431/33940

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #21  
Alt 26.03.2009, 15:17
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
Lieutenant
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 192
Boot: Kleinboote und Schlauchboote
386 Danke in 175 Beiträgen
Standard

Zehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (10. SchSAV)
Interesant:
Artikel 1 Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
Punkt 2 und Punkt 3

Zitat:
SeeSchStrO §8 (2) "muss den Anforderungen der Regel 22 der Kollisionsverhütungsregeln entsprechen"
Dazu Regel 22 der KVR

Deshalb:
Zitat:
SeeSchStrO §9 "...nur solche Positionslaternen und Schallsignalanlagen verwenden, deren Baumuster von einer benannten Stelle im Sinne des Artikels 9 in Verbindung mit Artikel 10 der Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung vom 20. Dezember 1996 (ABl. EG Nr. L 46 S. 25) zur Verwendung auf Seeschifffahrtsstraßen zugelassen ist"
hatte Ich geschrieben dass es wohl weiterhin eine Baumusterprüfung gibt so wie Ich das og. verstehe.

Hier die besagte
Richtlinie 96/98/EG



Einzige offene Frage welche Norm jetzt die ausschlaggebende ist...IMO, RINA oder welche??
z.B. bei einer Hella:
IMO COL REG, USCG, RINA (I) ABYC A-16, NMSC


Schön dass Behördendeutsch immer so einfach zu verstehen ist und man alles an einem Ort findet
Ein "Zugelassene Leuchten müssen nach xyz zertifiziert sein" hätte mir gereicht



__________________
Gruß
Andreas
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  #22  
Alt 26.03.2009, 16:12
Slider
Gast
 
Beiträge: n/a
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Wurde ja auch Zeit, dass die Sportbootrichtlinie der EU endlich
in nationales Recht umgesetzt wird.

Die Forderung nach BSH ist ein "Handelshemmnis" und damit schon
lange unwirksam.
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  #23  
Alt 26.03.2009, 17:45
Wepi Wepi ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.03.2005
Ort: Korschenbroich
Beiträge: 1.157
946 Danke in 520 Beiträgen
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Wenn das wirklich mit der Tragweite der Lampen so stimmt und keine Baumusterprüfung mehr verlangt wird, dann müßte es auch zulässig sein, jene Pos.-Lampen wieder zu verwenden, die früher ursprünglich vom DHI einzeln geprüft und zugelassen waren und deren Verwendung dann Mitte der 70er Jahre plötzlich nicht mehr weiter erlaubt wurde, weil angeblich bessere Fresnellinsen zum Einsatz kamen. Die Tragweite lag auf jeden Fall über 1 Seemeile.
Weiß jemand etwas darüber? Ich besitze nämlich noch einen kompletten Satz (originalverpackt mit Prüfzeugnis des DHI) solcher Lampen, die ich dann vielleicht verwenden dürfte.
Gruß
Wepi
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  #24  
Alt 27.03.2009, 09:35
Benutzerbild von Woody
Woody Woody ist offline
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Boot: 30er Jollenkreuzer Bj. 1938
Rufzeichen oder MMSI: "Verkaufen sie auch Batterien???"
3.734 Danke in 1.753 Beiträgen
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Es ist keineswegs so, dass keine Baumusterprüfung mehr verlangt wäre.
Es werden nur im Rahmen der EU-Harmonisierung neben der deutschen (BSH) auch andere Prüfungen akzeptiert. Gleichzeitig sind die Sportboote aus den diesbezüglichen Regeln für die Berufsschiffahrt herausgenommen worden, was sich neben der herabgesetzen Tragweite auch in schwächeren Anforderungen an z.B. die mechanischen Eigenschaften der Leuchte äußert.
Gruß,

Jörg
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  #25  
Alt 26.05.2009, 14:14
jjk_61 jjk_61 ist offline
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Ich habe 'mal beim BSH nachgefragt. Hier ist die Antwort:

" ... die Verwirrung kann ich durchaus verstehen.

Mit der aktuellen Änderung der SeeSchStrO wurde formuliert, dass
- eine Mindesttragweite von 1sm gilt (statt bisher 2sm)
- Navigationsleuchten auf Sportbooten nicht die auf Berufsfahrzeugen zukünftig erforderliche Zulassung nach der EU-Richtlinie 96/98/EG benötigen.

Damit ist die grundsätzliche Zulassungspflicht für Navigationsleuchten auch für Sportboote nicht aufgehoben.

Verkompliziert wird das Ganze dadurch, dass es für See- und Binnenbereich (noch) separate Zulassungsvorschriften gibt; allerdings sind die vom BSH zugelassenen Leuchten üblicherweise für beide Bereiche zugelassen.

Sie können Ihr Fahrzeug ausrüsten mit Leuchten

- die vom BSH national für den eingeschränkten Einsatz auf Sportbooten zugelassen sind
- die vom BSH national für den Einsatz auf Sport- und Berufsfahrzeugen zugelassen sind
- die (ab 7/09) eine "Steuerradzulassung" nach Richtlinie 96/98/EG tragen; diese kann durch das BSH oder eine andere Zulassungsinstitution in der EU erteilt sein.

Grundsätzlich können Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der EU national zugelassene Leuchten einbauen, sofern diese das gleiche "Schutzniveau" gewährleisten. Da dies von Kontrollorganen (Wasserschutzpolizei...) nur sehr schwer abgeschätzt werden kann, empfehlen wir in diesen Fällen dem Hersteller oder Distributor, eine Anerkennungsbestätigung durch uns zu erwirken."

Also:

- Zulassung ist erforderlich, aber auf niedrigerem Niveau.
- Es wird eine neue Zulassungsrichtlinie geben (Steuerradzulassung)
- andere Institutionen der EU können ebenfalls die Zulassung erteilen

Ist es jetzt klarer ?

Viele Grüße
Jürgen
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