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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi, seit dem 21.3.2009 ist im Seebereich die Tragweite der Seitenlichter herabgesetzt auf 1 Sm.
Die Baumusterzulassungen für Schallanlagen Positionslichter sind aufgehoben. Quelle: www.kreuzer-abteilung.org Gruß katibert
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#2
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Uiiihhh die See darf mit US-Funzeln befahren werden!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#3
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Na, da werden sich aber die Produzenten und Händler von "BSH" Leuchten freuen.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#4
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![]() Zitat:
Die internationale Baumusterprüfung ist doch mW. weiterhin vorgeschrieben (§ 8 oder9 (??))
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Gruß Andreas |
#5
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Schöne Formel, da gefällt mir die Aussage 1 sm (bei normaler Sicht) besser! Hat schon einer nachgerechnet oder ist auf dem juris-Server noch der alte Stand? Gruß Ralph P.S.: Meine sind schon umgebaut, bin gleich fertig ![]()
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#6
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![]() ![]() ![]() Ich muss bei meinen nur den BSH Stempel entfernen ![]() ![]()
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Gruß Andreas |
#7
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Ich verstehe nicht, was es mit der Aufhebung der Baumusterzulassung auf sich haben soll.
Es kann doch nur so sein, daß ich mir Funzeln ans Boot bauen darf, die in ihren Abstrahlwinkeln korrekt sind. Wenn die Mindestsichtweite jetzt heruntergesetzt wird (warum auch immer...), wäre es doch immer noch aberwitzig, Lampen anzuschrauben, die im falschen Winkel strahlen. Insofern müßte es doch so sein, daß man dann die Baumusterzulassungen erweitert auch auf Lampen mit der schwächeren Lichtausbeute, oder habe ich da einen Denkfehler? |
#8
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Soweit Mir bekannt geht es nur darum dass auch in D auch internationale Richtlinien wie im Rest der Welt gelten und nicht verschärfte D eigene verschärfte Sonderregelungen. Eine Baumusterprüfung nach internationalem oder EU Standard gibts wohl weiterhin.
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Gruß Andreas
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#9
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Bin nicht im Geschäft und versuche nur laienhaft durchzublicken:
Demnächst kann man dann wohl die einem Baumuster von 1 sm entsprechenden Lampen kaufen. Wenn die Hersteller mitmachen und über die üblichen Preisabsprachen die Lampen dann günstiger machen... Gibt es in D eigentlich überhaupt noch andere Hersteller neben Hella ? Hängt das Ganze nicht auch mit der Einführung von LED-Technologie zusammen ? Dann kriegt die DSV Mitteilung noch einen ganz besonderen Touch: Wie die sich anscheinend standhaft bis zuletzt geweigert haben, stromsparenden Lampen ihren Segen zu geben... Eine bessere Interessenvertretung kann ich mir vom DSV gar nicht wünschen, toll ! Bei den EU-weit mittlerweile zugelassenen 4 Mann Rettungsinseln hat die Liberalisierung übrigens auch nicht viel bewirkt - preislich tat sich für den Endverbraucher da nicht viel und die Produkte kommen EU-weit ja auch nur sehr zögerlich auf den Markt. Gruss, Hans-Christian
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"Departure" is aRival (32 ft, built by Marcon in 1971) |
#10
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![]() Zitat:
![]() Die Aufhebung der Vorschrift einer Baumusterzulassung bedeutet meiner Meinung nach nur, dass in Zukunft auch die in der übrigen Welt gültigen Positionslampen verwendet werden dürfen, die ja, bis auf die bisher in Deutschland zugelassenene Seitenlichter, alle nur 1sm weit zu sehen sein mussten. Eine CE oder BSH-Kennzeichnung erübrigt sich in Zukunft also. Die überwiegende Zahl der Motorboote hier im Forum hat original von der Werft aus z.B. nur die Ami-Lampen dran, die für Deutschland bisher gegen die optisch im Vergleich furchtbar aussehenden, klobigen und unnachvollziehbar teuren, aber zugelassenen BSH-Lampen getauscht werden mussten. (Wenigstens wenn man gesetzeskonform unterwegs sein wollte...) Ohne Baumusterzulassung dürfte man also in Zukunft auf See alle weltweit gültigen Seitenlichter verwenden. Top- und Hecklichter aber so wie es aussieht noch immer nicht, oder habe ich das falsch verstanden? ![]() Gruß Norman ![]()
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#11
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Norman,
Warum sollte denn die Baumusterzulassung entfallen ? Sie ist doch nur in einem Aspekt gesetzlich verändert worden, mehr nicht. Sie muss angepasst werden und dann haben wir halt BSH-geprüfte Lampen mit Stempelchen und die leuchten im Gegensatz zu vorher nur noch mindestens 1 sm weit. Gruss Hans-Christian
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"Departure" is aRival (32 ft, built by Marcon in 1971) |
#12
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Zum Glück scheint uns in D ja die Binnenzulassung erhalten zu bleiben.
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Gruss Thomas, Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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#13
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Zitat:
![]() Gruß Norman ![]() |
#14
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Hallo,
wo bleiben denn die sonst obligatorischen Gegner jeglicher Liberalisierung bzgl. den deutschen Sondervorschriften ![]() Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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#15
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Naja, tolle Regelung, aber da viele auch Binnen unterwegs sind leider ohne jeglichen Nährwert.
Ich komme um die BSH-Funzeln trotzdem leider nicht rum. Als Fazit kann man dann mal wieder sagen:"Tolle Regelung und so durchdacht" ![]() ![]() ![]()
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#16
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Gibt es vielleicht für die vorhandenen Lampen schwächere Glühbirnen, damit die Batterie länger reicht? Einfach 10er anstelle der 25er ist aber wohl zu wenig, oder?
sea u in denmark |
#17
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Gruß Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol!
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#18
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Darf sie nicht!
Ich habe diesbezüglich mit dem BSH telefoniert, die Sachlage ist verzwickt, aber eine teilweise Besserung in Sicht. Genaueres kläre ich demnächst mit denen schriftlich. Der vorläufige Stand der Dinge: Wir Hobbyskipper brauchen Leuchten die nach ColReg zugelassen sind. Das dürfen aber auch Leuchten sein, die in einem anderen EU-Land (!) ColReg zugelassen sind. Genaueres dazu erfahre ich demnächst schriftlich, damit wir dann auch gegenüber der WaschPo was in der Hand haben - bis die das alle wissen kann es noch dauern. Für die Händler ergibt sich damit das Problem, dass ein 20m Fischkutter andere Leuchten braucht als ein 20m Sportboot... ![]() Gruß, Jörg |
#19
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![]() Zitat:
Gruß, Jörg |
#20
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Habe gerade bei der Wasserschutzpolizei angerufen und nachgefragt wie das nu mit den US-Funzeln auf See sei, die wussten davon überraschenderweise
![]() Er hat mir empfohlen bei der WSD in Kiel anzurufen, die wüssten das. Ich hab aber jetzt keine Zeit mehr mich da durchzufragen, wer will und Zeit hat, hier die Nummer: 0431/33940 Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#21
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Zehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (10. SchSAV)
Interesant: Artikel 1 Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Punkt 2 und Punkt 3 Zitat:
Deshalb: Zitat:
Hier die besagte Richtlinie 96/98/EG Einzige offene Frage welche Norm jetzt die ausschlaggebende ist...IMO, RINA oder welche?? z.B. bei einer Hella: IMO COL REG, USCG, RINA (I) ABYC A-16, NMSC Schön dass Behördendeutsch immer so einfach zu verstehen ist und man alles an einem Ort findet ![]() Ein "Zugelassene Leuchten müssen nach xyz zertifiziert sein" hätte mir gereicht
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Gruß Andreas |
#22
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Wurde ja auch Zeit, dass die Sportbootrichtlinie der EU endlich
in nationales Recht umgesetzt wird. Die Forderung nach BSH ist ein "Handelshemmnis" und damit schon lange unwirksam. |
#23
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Wenn das wirklich mit der Tragweite der Lampen so stimmt und keine Baumusterprüfung mehr verlangt wird, dann müßte es auch zulässig sein, jene Pos.-Lampen wieder zu verwenden, die früher ursprünglich vom DHI einzeln geprüft und zugelassen waren und deren Verwendung dann Mitte der 70er Jahre plötzlich nicht mehr weiter erlaubt wurde, weil angeblich bessere Fresnellinsen zum Einsatz kamen. Die Tragweite lag auf jeden Fall über 1 Seemeile.
Weiß jemand etwas darüber? Ich besitze nämlich noch einen kompletten Satz (originalverpackt mit Prüfzeugnis des DHI) solcher Lampen, die ich dann vielleicht verwenden dürfte. Gruß Wepi |
#24
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Es ist keineswegs so, dass keine Baumusterprüfung mehr verlangt wäre.
Es werden nur im Rahmen der EU-Harmonisierung neben der deutschen (BSH) auch andere Prüfungen akzeptiert. Gleichzeitig sind die Sportboote aus den diesbezüglichen Regeln für die Berufsschiffahrt herausgenommen worden, was sich neben der herabgesetzen Tragweite auch in schwächeren Anforderungen an z.B. die mechanischen Eigenschaften der Leuchte äußert. Gruß, Jörg |
#25
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Ich habe 'mal beim BSH nachgefragt. Hier ist die Antwort:
" ... die Verwirrung kann ich durchaus verstehen. Mit der aktuellen Änderung der SeeSchStrO wurde formuliert, dass - eine Mindesttragweite von 1sm gilt (statt bisher 2sm) - Navigationsleuchten auf Sportbooten nicht die auf Berufsfahrzeugen zukünftig erforderliche Zulassung nach der EU-Richtlinie 96/98/EG benötigen. Damit ist die grundsätzliche Zulassungspflicht für Navigationsleuchten auch für Sportboote nicht aufgehoben. Verkompliziert wird das Ganze dadurch, dass es für See- und Binnenbereich (noch) separate Zulassungsvorschriften gibt; allerdings sind die vom BSH zugelassenen Leuchten üblicherweise für beide Bereiche zugelassen. Sie können Ihr Fahrzeug ausrüsten mit Leuchten - die vom BSH national für den eingeschränkten Einsatz auf Sportbooten zugelassen sind - die vom BSH national für den Einsatz auf Sport- und Berufsfahrzeugen zugelassen sind - die (ab 7/09) eine "Steuerradzulassung" nach Richtlinie 96/98/EG tragen; diese kann durch das BSH oder eine andere Zulassungsinstitution in der EU erteilt sein. Grundsätzlich können Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der EU national zugelassene Leuchten einbauen, sofern diese das gleiche "Schutzniveau" gewährleisten. Da dies von Kontrollorganen (Wasserschutzpolizei...) nur sehr schwer abgeschätzt werden kann, empfehlen wir in diesen Fällen dem Hersteller oder Distributor, eine Anerkennungsbestätigung durch uns zu erwirken." Also: - Zulassung ist erforderlich, aber auf niedrigerem Niveau. - Es wird eine neue Zulassungsrichtlinie geben (Steuerradzulassung) - andere Institutionen der EU können ebenfalls die Zulassung erteilen Ist es jetzt klarer ? Viele Grüße Jürgen
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