Mein Wissenstand ist, dass die Vollkaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit, also z.B. Trunkenheit, die Leistung verweigern kann.
Wenn in einer Eignergemeinschaft ein Miteigner das gemeinsame Schiff mit grober Fahrlässigkeit zerstört und die Versicherung dann nicht haftet, ist er den anderen Miteignern gegenüber sicher schadenersatzpflichtig. Das kann man einklagen, aber was macht man, wenn derjenige einfach nicht genügend Vermögen hat um den Schaden zu begleichen?
Gibt es Versicherungen, die diesen Fall absichern?
Bitte keine Meinungen kund tun, sondern möglichst nur antworten, wer fundiertes Wissen oder Erfahrungen zu diesem Problem hat. Kluge Sprüche zum Thema Eignergemeinschaft helfen mir übrigens auch nicht weiter.