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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Geländewagen nach gewicht besteuern
Hat einer von euch erfahrungen beim besteuern von geländewagen nach gewicht .(2805 Kg)
Ich weis das es bei dieselfahrzeugen kein problem ist ihn nach gewicht zu versteuern (170 Euro) aber wie sieht es bei großen benzinmotoren aus ? Chevrolet Trail Blazer 4,0 oder 5,7 L , muß ich ihn dann als LKW anmelden oder wie funktioniert das ?????????? |
#2
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ungefähr so (hab ich aber auch nur aus einem anderem Forum)
An das FA......... Postfach D- Steuernummer: ..../... -...../.. Antrag auf Umbesteuerung auf Kombilimousine (PKW über 2,8 t) Hiermit beantrag ich, den PKW mit dem amtl. Kennzeichen: ..- .. .. Hersteller: XXX Typ: XXX Fahrzeug-Ident-Nummer: ........................ Steuernummer: .../.. – .. /.. nach Gewicht und nicht nach Hubraum zu besteuern. Begründung: Bei dem oben genannten KFZ handelt es sich um eine Kombilimousine. Das KFZ hat bei umgeklappten Rücksitzen eine verfügbare Ladefläche von mehr als 50 % des Innenraumes und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2.800 KG.. Das KFZ ist ein anderes KFZ im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. August 1997 VII R 60/97, BFHE 183, 276, BStBl II 1997, 744, Erlaß der Finanzverwaltung FinMin Baden-Württemberg 25.11.1998, 3 - S 6104/2). Bei dieser Art von KFZ kann statt der Besteuerung nach Hubraum, die Besteuerung nach Gewicht beantragt werden Eine Kopie des Fahrzeugscheines füge ich bei. Diesem kann in den Bemerkungen entnommen werden, dass das zulässige Gesamtgewicht 2.805 kg beträgt. Das genannte KFZ erfüllt die entsprechenden Voraussetzungen seit dem Tag der Erstzulassung. MfG Steuersparer ------------------Einschub Ende!--------------------------
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#3
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Oder bei der Anmeldung einfach auf das zGG hinweisen und sagen, Du willst das so billig wie möglich!
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Gruß, Thomas |
#4
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Zitat:
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#5
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Ich brauchte keinen schriftlichen Antrag, da auf Grund des zGG´s automatisch die für dich günstigste Variante gewählt werden sollte.
Aber so ein Antrag ist bestimmt nicht schädlich.
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Gruß, Thomas |
#6
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Nachdem mein Auto solangsam in die Jahre kommt, rückt die Suche eines Nachfolgers stetig höher auf meiner To do Liste.
Ist schon interessant, wie frühere Kriterien (Wie schnell läuft der denn?) ganz banalen Ansprüchen weichen (Wo ist die Anhängerkupplung). Auflastung ist da ein großes Thema, ist aber schon klar, was die Herren in Berlin zukünftig vorhaben? Gelte ich dann als LKW und muss womöglich LKW Maut zahlen? Das aufgelastete nicht unter Sonntagsfahrverbot und Gewschwindigkeitsbegrenzung fallen wurde schoneinmal festgestellt.
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Dominik |
#7
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Solange das Fz als " Kombinationskraftwagen " zugelassen ist (>2800kg)
hast Du noch nichts zu befürchten. Aber was ist heute schon sicher ?
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handbreit .... Rolf |
#8
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Die Umbesteuerung von Fahrzeugen >2.8 zGG ist NICHT gleich LKW, auch wenn das häufig so formuliert wird.
Das Fahrzeug wird als "Kombinationsfahrzeug" zugelassen und unterliegt weder Wochenendfahrverboten, Geschwindigkeitsbeschränkungen (also, außer den normalen! ) noch Mautpflicht.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#9
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Zitat:
Axel |
#10
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Re: Geländewagen nach gewicht besteuern
Hallochen ,will kurz antworten auf die Steuerfrage GW mit Ges.gewicht.
Fahre viele Jahre Patrols in meinem Fuhrbetrieb und habe alle ständig nach Ges.gewicht versteuert.Nur formlosen Antrag und fertig.Wichtig dabei das derjenige Geländewagen auch ein zul.Gesamtgewicht erfüllt. Bei Fahrzeugen wie z.B den Nissan Terano (hoffe richtig geschrieben) der also nicht so schwer ist gibt es bei Nissan sogar ein Sonderregelung in der Zulassung das er ein höheres Gewicht eingetragen bekommt. Bei Minigeländewagen geht dann nichts mehr. Linda
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ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt ! |
#11
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Habe gerade seit 2 Wochen einen Nissan (schreibt sich Terrano, kommt wohl von Terra = Erde). Werde mich morgen gleich mal mit dem Thema Auflastung beschäftigen. Spart dann die Hälfte an Steuern.
Gruß Lothar |
#12
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Gutachten für Auflastung
Haben damals unserem Frontera mit einem Gutachten von Opel auf 2800 kg zul. Gesamtgewicht aufgelastet . Der Tüv hat dabei allerdings die ungebremste Anhängelast von 750 auf 400 kg verringert . Ansonsten ist alles beim alten geblieben . Das Gutachten haben wir kostenlos bei Opel anfordern können , würde also mal beim Händler nach so einem Gutachten anfragen .
Andre |
#13
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Re: Gutachten für Auflastung
Zitat:
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#14
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@loddar,
beim Terrano gibt es eigenlich von Werk aus keine Auflastung. ABER viele Handler vertreiben ein Umrüstungskit mit dem man der Terrano als "Kombinationskraftwagen" zugelassen und somit nach Gewicht versteuert wird.(Habe das mit meinen beiden Terrano´s so gemacht) Wende dich mal an deinen Nissanhändler. Wenn er blockt melde Dich kurz, ich suche dann die Unterlagen raus. Gruß Volker Ps.: Welchen Motor hast Du drin? |
#15
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Moin,
die Grünen werden die Dinger demnächst wirklich mal nach Gewicht versteuern....pro Kilo einen Euro. Gruß Willy |
#16
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Zitat:
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#17
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Zitat:
sind bei 2,8 Tonnen immer noch 1400 Euronen... da bleib ich lieber bei meinem Benz, der sich mit der 4Matik auch bei Schnee super bewährt hat. Gruß Willy |
#18
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Keine Sorge, wie es scheint hat es sich bald ausgegrünt
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#19
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Zitat:
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Gruß vom Oberrhein. |
#20
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...leute sieht gut... ich hab mir gerade die neusten umfragen angesehn...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#21
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Das Wort Kombilimousine macht den Antrag zunichte.
Es muß heißen Kombinationsfahrzeug, das ist was anderes, nämlich ein Fahrzeug das sowohl zum Lastentransport als auch zur Personenbeförderung taugt.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#22
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@ volker s
vielen dank für deine antwort. Habe mal im netz nachgesehen. terrano braucht andere federn. umrüstung liegt so zw. 340 und 400 euro. habe das auto jetzt 2 wochen. steuer kostet 260 euro pro jahr und auto wird im juli 9 jahre alt. steuer steigt ab 2005 von 10,84 eur/100 ccm auf 15,13 eur/100 ccm. überlege jetzt, ob ich umrüste. wüsste gern, ob sich die pauschalversteuerung von 172 eur ab 1.1.05 auch verändert? gruß lothar |
#23
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Hallo Loddar,
da Du den Benziner hast rechnet sich die Auflastung wohl nicht. Beim Diesel mit 2,7l bzw. 3,0l Hubraum sieht das schon anders aus. Gruß Volker |
#24
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Zitat:
Bisher ist außer Machtkämpfen nix wirklich brauchbares zu hören gewesen. Ich mach's mir mal gemütlich und schau was noch kommt. P.S. leider glauben immer noch 2/3tel der Bevölkerung die Renten seien sicher. Wann wird endlich klar wie nah wir am Abgrund stehen, den wir uns selbst geschaffen haben. Geld ist da, nur liegt es auf der Bank wo es niemandem nutzt oder wird ins Ausland transferiert (Urlaub läßt Grüßen). Die Binnennachfrage stagniert und geht zurück. Zu alledem wird jedes Fürz*hen gleich in den Medien breitgelatscht. Den Dicken schon vergessen, der Millionen hinterzogen hat, denkt mal an ihn und Koch und Konsorten wenn die nächste Mahnung vom FA mit Strafandrohung kommt. Umfragen? Jetzt? Was sagen die? Der Bürger ist unzufrieden - und wäre er das weniger ohne Grün oder Rot? Eher nicht. (Dies ist eine persönlich Meinung die nun zerrissen werden darf)
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#25
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Wenn Politiker Rahmenbedingungen ändern, sollten Sie sich nicht darüber beschweren, das der Bürger seine Verhaltensweise entsprechend ändert!
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
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