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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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mal wieder eine funkfrage...
hallo an alle freunde des meeres
ich bin gerade dabei den einen oder anderen ausrüstungsgegenstand zu kaufen und bin gerade schwer am überlegen wie ich das funkproblem lösen werde. ich besitze ein kleines segelboot das normalerweise am attersee steht, jedoch im urlaub in der adria gesegelt wird. ich will auf meinem boot keine stationäre funkanlage einbauen (boot zu klein - den funk maximal 4 - 6 wochen im jahr in der adria). beim durchstöbern des www habe ich einige sehr preiswerte handfunkgeräte gefunden und bin schwer am überlegen ob ich mir nicht eines anschaffen soll. mir ist natürlich bekannt dass ich ein HFG nicht genehmigen lassen kann, und ich brauch es auch nicht zum empfang von wettermeldungen. dafür habe ich einen weltempfänger mit SSB. ich möchte mit dem HFG gelegentlich kontakt von schiff zu schiff aufnehmen, mich gelegentlich in einer marina anmelden und im notfall (möge er hoffentlich niemals eintreten) mayday funken. jetzt habe ich folgende fragen an euch: wie ist die rechtliche lage in kroatien, italien und griechenland hinsichtlich hfg? ist der besitz bzw. betrieb erlaubt, geduldet oder verboten? gibt es tatsächlich kontrollen bzw. überwachung seitens der küstenwachen? gelten hier auch die bestimmungen des herkunftlandes? und werden diese bestimmungen des herkunftlandes dann von fremden behörden vollzogen? was sind im worst case die strafen? welche reichweite hat ein HFG mit aufgesetzter antenne (empfang - senden bei 5 W sendeleistung)? von seiten der österr. fernmeldebehörde ist leider keine vernünftige auskunft zu bekommen. die sagen nur: besitz erlaubt - betrieb verboten... nur die östterr. funküberwachung hat ja praktisch gesehen keine möglichkeit das adriatische meer zu überwachen und dort die bestimmungen zu vollziehen. das können nur lokale behörden. und nun stellt sich die frage ob die das tun. fragen über fragen - ich freue mich auf eure antworten... lg rumtreiber ps: funkzeugnis mit GMDSS hab ich natürlich |
#2
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Re: mal wieder eine funkfrage...
Zitat:
aus den Gründen, die du oben anführst - keine Zulassung möglich, unsichere Rechtslage, habe ich schon immer Einbaugeräte. Ich kann nur einen Beitrag zu einer deiner Fragen leisten: Im vergangenen Sommer fiel meine Antenne im Masttop aus, so dass ich mit einer Antenne am Heckkorb auskommen musste, die ich ohnehin als Notanntenne vorrätig halte. Damit ist die Situation vergleichbar zu deiner Handquetschenausstattungsfrage. Der Unterschied ist allerdings, dass ich die 25 W nutzen konnte. Das Ergebnis war jedoch eher lausig. Ich war vom Funkverkehr über Distanzen jenseits von 5 Meilen im Wesentlichen ausgeschlossen. Der Kontakt zu den Küstenfunkstellen von DP07 funktionierte nur in bevorzugten Lagen. Mein Fazit: baue etwas richtiges ein oder lasse es ganz. Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#3
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Voll Uwe's Meinung.
Und 5 W-Geräte im Seebereich sind Spielzeug.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#4
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Bei einem Preis von € 199.- für ein zugelassenes Gerät mit DSC würde ich nicht lange überlegen und mir ein richtiges VHF einbauen. Damit kannst Du auch im Notfall jemanden erreichen. Ggf. würde ich über einen 2. Lautsprecher im Cockpit nachdenken.
Eine Handfunke ist dafür kein Ersatz. Meine Handfunke ( am Steuerstand ) nutze ich nur im Hafen und für den Kontakt zu einem anderen Schiff in Sichtweite. Frank |
#5
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Meine Meinung siehe oben
Funkzeugnis ablegen (in Kroatien Pflicht!!), außerdem hast du dadurch Kenntnis der Betriebsverfahren. Eine anständige Anlage einbauen, Handquatsche nur als Backup.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#6
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funkzeugnis mit gmdss hab ich ohnehin (siehe eintrag ganz oben)
ich sehe dass es auf meine fragen irgendwie keine antworten gibt lg rumtreiber |
#7
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Warum sind denn Handfunken auf See verboten?
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#8
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Wäre mir auch neu?
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#9
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Nach meinem K-Stand bekommt man keine Frequenzzuteilungs-Urkunde, wenn die Handfunke (mit Zulassung!!) die einzige oder das ausschließliche Gerät an Bord ist.
Als Zusatzgerät zu einer bestehenden Seefunkanlage kann dieses eingetragen und betrieben werden. Jetzt können die Juristen ja mal knobeln. Handfunke ist erlaubt ... aber nur in Verbindung mit einer "großen" Anlage ... Also eigentlich doch verboten oder ? Übrigens im MM hat a) jeder Hafenmeister und seine Gehilfen so ein Ding, ist sehr praktisch für die "Anlege-/ Liegeplatzsuche" Kommunikation, da sind auch die 5 Watt bestens und ausreichend. b) viele "tender to ..." sind ebenfalls so mit ihrem "Mutterschiff" verbunden. tboat |
#10
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Braucht man denn im Mittelmeer eine Frequenzzuteilungs-Urkunde?
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#11
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Re: mal wieder eine funkfrage...
Zitat:
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#12
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Zitat:
ein von der REgTP zugelassenes Gerät ein Rufzeichen von der RegTP ein Funkzeugnis und Du bekommst, soweit ich weiss für eine nicht fest installierte Anlage kein Rufzeichen. so ist der Stand meines Wissens.. das will aber nicht heissen, dass das der letzte Stand ist warten wir mal auf die §-Spezis Gruss Thomas |
#13
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Die Teilnahme am internationalen Seefunkdienst ist nicht vom Standort oder Fahrtgebiet des Schiffes abhängig ... also auch im MM für deutsche Schiffe eine Frequenzzuteilungsurkunde notwendig, wenn du eben teilnehmen willst.
Wie andere Länder dies handhaben ist eben nationales Recht, heißt bei denen sicher auch anders. Die Urkunde beinhaltet die Genehmigung zur Nutzung der vereinbarten Frequenzen unter den national und international vorgeschriebenen Bedingungen und Auflagen. Daneben auch den Namen des Schiffes, das Rufzeichen und weitere Kennungen (MMSI, ATIS etc.) sowie der Name des Inhabers. Diese Daten werden gespeichert und VERÖFFENTLICHT. Ein Funkzeugnis braucht es dafür nicht, allerdings kommt jetzt der Dreh mit dem Betreiben. Nicht fest eingebaute Geräte haben da eben ihre Probleme. ---> keine FZU --> nicht erlaubt im obigen Sinne. (Ausnahme siehe oben "Tender to .." ) Die FZU bekommen in D nur Geräte, die eine entsprechende BAPT-Nummer haben und damit dem TKG oder FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) entsprechen oder eine EG-Zulassung oder EG-Baumusterprüfung haben. Auch für den sogenannten "Notfall" gelten die Bestimmungen. tboat |
#14
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@rumtreiber:
Das eine ist Theorie, das andere Praxis. Wenn in der Praxis die Sache nicht kontrolliert wird, muss die Theorie nicht eingehalten werden... |
#15
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@ APIROMA schrieb: "Funkzeugnis ablegen (in Kroatien Pflicht!!), außerdem hast du dadurch Kenntnis der Betriebsverfahren. "
Einspruch. in Kroatien gibt es ( Stand Ende 2003 ) nur für Charterschiffe Funkzeugnis / Funkgerätepflicht. Sinn oder Unsinn dieser Regelung steht allerdings auf einem anderen Blatt...... @ RUMTREIBER: Zum Anmelden in einer Marina nimm lieber Dein Handy, das funktioniert in HR besser als mit Funk. Die Nummern findest Du im Archiv der Yacht - Revue. MfG., Gerhard. |
#16
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"Nach meinem K-Stand bekommt man keine Frequenzzuteilungs-Urkunde, wenn die Handfunke (mit Zulassung!!) die einzige oder das ausschließliche Gerät an Bord ist.
Als Zusatzgerät zu einer bestehenden Seefunkanlage kann dieses eingetragen und betrieben werden. " Das stimmt im Seefunkbereich nicht mehr. Bestimmte Geräte, interessanterweise auch einige Preisbrecher, wie das Midland/Alan/Nautico Pocket 4000 und das Yaesu/ Standard Horizon HX 260E ,sind sehr wohl als Standalone Seefunkanlage zulassungsfähig und bekommen eine Frequenzzuteilungsurkunde. Aber Vorsicht ,da ab 1.1 sich in Hinblick auf Neuzulassung einiges geändert hat und die Händler z.T. auch unwissend Falschauskünfte erteilen, ist die RegTP vor dem Kauf eines bestimmten Gerätes zu befragen. Handbreit,kai [/b] |
#17
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Speziell für Kroatien kann ich noch folgendes mitteilen:
Ich fahre unter HR-Flagge mit Eintrag im kroatischen Schaiffsregister, was für die Kroaten kein Problem ist. Das an Bord befindliche Funkgerät konnte ich allerdings nicht anmelden, da dafür die PTT zuständig ist und die erlaubt Ausländern nicht, kroatische Seefunkstellen zu betreiben. Auf jeden Fall habe ich in 7 Jahren mit sehr guten Kontakten bis hin in höchste ministerielle Ämter (als Journalist hat man so manche Beziehungen) es nicht geschafft, eine amtliche Anmeldung für meine Funke zu bekommen. Habe vorsichtshalber bei meinem Hafenkapitän schriftlich hinterlegt, dass ich versuche, mich zu bemühen (falls es Probleme gibt). Ich funke also schwarz da unten rum mit offizieller Genehmigung... Aber jeder Kroate, ob amtlich oder nicht, den ich frage, sieht das Problem gar nicht! Bis hin zum Tourismusminister, der mich zum Gaudium aller rumstehenden Marine- und Hafenkapitänsoffiziellen fragte, wo denn nun eigentlich mein Problem sei? Als ich ihm sagte, dass ich schwarz in den kroatischen Wellen rumfunke, meinte er nur: Na und? So geht's nun seit 7 oder 8 Jahren - inzwischen ist es mir egal und gefragt hat mich noch nie irgendjemand da unten nach der Funke (allerdings des öfteren nach dem Schein!) Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#18
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hallo und herzlichen dank an alle die ihren informationsstand mit mir / uns teilen.
ich habe von einem verständigen mitarbeiter und segler der österr. fernmeldebehörde gestern folgende infos bekommen: 1. HFG allein ist wie bekannt nicht zulassungsfähig - dh auch kein rufzeichen. besitz erlaubt betrieb verboten (in der EU und in Kroatien) 2. die österr. und dt. behörde kann das geschehen in der adria weder überwachen noch sanktionen verhängen. 3. den kroatischen, italienischen und griechischen behörden ist es in der praxis völlig egal ob ein funkgerät auf einem ausländischen (privaten) sportboot zugelassen ist oder nicht. in der praxis gibt es weder kontrollen noch sanktionen. sprich: theoretisch verboten - praktisch geduldet. viele grüsse rumtreiber |
#19
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@rumtreiber
so sehe ich dies auch. W. Erdmann (schöne Grüße) hat ja auch ein Handgerät im Einsatz. Meines Wissens habe ich tatsächlich auf einer offiziellen Seite gelesen, daß auch Handgeräte allein erlaubt sind (die Hp muß ich mal suchen, da vor 3 Tagen der Hauptrechner abgestürzt ist -Festplattenschaden).
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#20
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Habe letztes Jahr das Funkzeugniss erworben und sogut ich mich noch erinnern kann ist die Handgurke nur für den Funkverkehr an Bord zugelassen z.B. Binnenschiff beim Schleussen Käptain mit Hiwi sonst muß ein Festeinbau vorhanden sein. Für den Sportbootbereich gibt es auch eine Halbjahreszulassung ( halbe Gebühr )
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Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen |
#21
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Dr .Excel: "die Handgurke nur für den Funkverkehr an Bord zugelassen "
Laß Dir Dein Geld zurückgeben, es ist so ,wie ich oben schrieb. |
#22
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Moin Kai,
mir ist eigentlich egal, ob Handfunkgeräte als alleinige Ausrüstung zugelassen sind oder nicht. Mein Ansatz ist: kann ich mich anständig und über hinreichend große Distanzen verständigen? Das aber ist eben nicht der Fall. Ich habe das weiter oben beschrieben. Schiff - Schiff in Sichtweite oder etwas darüber hinaus mag angehen - alles andere kann man getrost vergessen. Gruß Uwe Edit: Wie ich aus berufenem Munde erfahren habe ist es sehr wohl möglich ein Handfunkgerät als alleinige Ausrüstung zugelassen zu bekommen. Dadurch erhöht sich die Reichweite aber auch nicht - es sei denn, man schließt das Gerät an eine feste Antenne im Masttopp an. Das Kabel dorthin sollte dann wegen der ohnehin schon geringen Leistung der Handfunke aber möglichst wenig Dämpfung besitzen. Gruß an alle - besonders nach Flensburgi Uwe
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Gruß Uwe |
#23
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Dem stimme ich zu, Uwe, Dir wollte ich das nicht erklären
allerdings ist es schon prima, das Zwerglboote z.T ohne eigene Stromversorgung ein UKW legal betreiben können . Und Dir ist ja auch klar, daß es bei dem von Dir verwendeten Beispiel,weniger die Sendeleistung, als der Antennenstandort das Problem ist, und es sinnvoll wäre auch bei Kleinbooten eine Antenne ins Topp zu setzen,die sich ja bei Handfunken anschließen läßt. Für die Segler die sich derlei Fragen stellen , ergeben sich doch sonst nur legal die angeblichen Alternativen CB Funk,PMR,Telefon. Die denken nicht an Festeinbau. Als ich bei Dreckwetter vor ein paar Jahren mal Anholt Richtung Greena verlassen habe,wollte mir ein unsicherer Kleinbootsegler aus dem Binnenland , für den Fall der Fälle ein Funki mitgeben. Da habe ich Ihm besser meine Handfunke mitgegeben, so das er in der Lage war Kontakt zu halten- bei schlechter Sicht eine super Sache für den Mann, zumal die Funkis auch nicht so taten wie gedacht. Besser so etwas als gar nichts, und legal ists umso besser, obwohl ich in Kroatien wohl auch keinen Gedanken auf Bapt,CE,BSH TP Nrn. verschwenden würde. Wenn neben mir in nur 2sm Entfernung ein Kleinkreuzer Probleme hat, merke ich nichts davon, meine Tel. Nr hat der nicht und CB/PMR habe ich nicht. 16 aber ist immer an,bei mir jedenfalls und da höre ich ihn. |
#24
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So jetzt hab ich nochmal nachgelesen
Tragbare Funkgeräte Tragbare Funkgeräte werden im Funkverkehr an Bord für schiffsbetriebliche Zwecke eingesetzt. Für diese Zwecke dürfen sie auch von Personen bedient werden die nicht Inhaber eines Seefunkzeugniss sind. Entsprechend einer EU-Richtlinie können Handseefunkgeräte auch als Hauptanlage angemeldet werden. Betrieben werden dürfen diese Geräte aber nur durch Inhaber eines Seefunkzeugniss. Ein Betrieb an Land ist im Hoheitsgebiet der BRD nicht zugelassen, ebensowenig auf Kleinfahrzeugen im Binnenschiffahrtsfunk. In fremden Hoheitsgewässern sind die entsprechenden nationalen Vorschriften zu beachten. Als zusätzliche, unabhängige Funkanlage gehören Handsprechfunkgeräte zur erweiterten Sicherheitsausrüstung eines Schiffes, z.B. für die Ausstattung der Rettungsinsel oder zur Ergänzung der Nottasche. gelesen in UKW Sprechfunkzeugnisse von Uwe Hanemann Delius Klasing Verlag Doc.
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#25
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@all
Jetzt noch ´ne Frage von einem Binnenfahrer. Wo finde ich das Onlineformular für die UKW-Geräte-Anmeldung/Frequenzzuteilungsantrag der RegTP Mülheim?? Hab mich schon wund-gegoogelt, aber nichts gefunden Bitte um Hilfe Gruss, Peter
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Gruss, Peter -------------- |
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