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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.05.2009, 12:10
Peter. Peter. ist offline
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Hallo,

wie ist das eigentlich ?? Wenn mir mein Straßen-Führerschein auf Grund eines Straftatbestandes ( Alkohol, schuldhaft verursachter Unfall oder was weiß ich ) entzogen wird, bin ich dann den Bootsschein auch los ??

Und umgekehrt ??

Peter.
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  #2  
Alt 20.05.2009, 12:11
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Ich denke ja.
Nur wenn du Glück hast denken sie nicht daran das du einen Bootsführerschein haben könntest.
Andersrum mit Sicherheit schon.
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  #3  
Alt 20.05.2009, 12:14
TomHH
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Moin,

da streiten sich die Gelehrten.

Wenn Dir der Autoführerschein abgenommen wird darfst Du eigentlich auch kein Boot mehr führen, aber da diese Fahrerlaubnis nicht in Flensburg hinterlegt ist wird es schwierig.

Wenn Du betrunken im Boot erwischt wirst, dann geht der Autoführerschein gleich mit über den Jordan. (Ist im letzten Jahr einem Bekannten von mir auf der Ostsee passiert, ziemlich stramm und erwischt worden. Autolappen gleich mit weg. )
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  #4  
Alt 20.05.2009, 12:15
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Wurde schon mehrmals hier diskutiert - die überwiegende Meinung war:

Ja - wenn Du den Jungs sagst, dass Du einen hast!
Automatisch ist er wohl nicht weg und wenn keiner fragt, kannst Du ihn auch behalten. Wobei das Papier ja nur die Nebensache ist - Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen, ganz egal, ob Du den Schein (materiall) abgegebn hast oder nicht.

Gruß

Volker
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  #5  
Alt 20.05.2009, 12:15
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Jein....wenn Auto wech, können sie den Bootsschein entziehen...machen es aber meistens nicht (fehlende vernetzung der Behörden)

Bootschein wech, passiert dem Autoschein nix! Ausser ein Richter bzw. Gutachter stellt die allgemeine unfähigekeit ein Fahrzeug zu führen fest, aber dann sind wir 3-5 Schritte weiter!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #6  
Alt 20.05.2009, 12:16
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Moin,

da streiten sich die Gelehrten.


Wenn Du betrunken im Boot erwischt wirst, dann geht der Autoführerschein gleich mit über den Jordan. (Ist im letzten Jahr einem Bekannten von mir auf der Ostsee passiert, ziemlich stramm und erwischt worden. Autolappen gleich mit weg. )
Gibt aber mehrere gegenteilige Urteile!
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Hendrik
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  #7  
Alt 20.05.2009, 12:17
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Wird das Boot denn wie ein Kraftfahrzeug behandelt
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  #8  
Alt 20.05.2009, 12:18
TomHH
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Gibt aber mehrere gegenteilige Urteile!

Ist wohl irgendwann in naher Vergangenheit geändert worden.
Kann Dir aber im Moment keinen Link dazu angeben, soll aber strenger geahndet werden. Auch die Geldstrafen sind drastisch erhöht worden dafür.


Mal gucken, ob sich unser Staatsanwalt hier dazu äußert, der müsste das ja eigentlich wissen.
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  #9  
Alt 20.05.2009, 22:16
Peter. Peter. ist offline
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Wat is los, nixx Genaues weiß man nicht

Noch keiner Erfahrungen gesammelt

Peter.
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  #10  
Alt 20.05.2009, 22:22
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Beide Scheine sind amtliche Scheine und können von den Behörden eingezogen werden.

Egal ob man im Straßenverkehr oder Schiffsverkehr Bockmist gemacht hat
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MFG Sascha
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  #11  
Alt 20.05.2009, 22:24
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Zitat:
Zitat von Peter. Beitrag anzeigen
Wat is los, nixx Genaues weiß man nicht

Noch keiner Erfahrungen gesammelt

Peter.
Auf die Erfahrung verzichte ich gerne. Als ich 1993 meine SBF gemacht habe, wurde uns gelehrt den SBF niemals mit den KFZ-Führerschein zusammen aufzubewahren. Da er von den Ordnungshütern gleich mit sichergestellt wird wenn die Promillegrenze beim Autofahren überschritten wurde.

Gruß Ralf
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  #12  
Alt 20.05.2009, 22:26
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
Auf die Erfahrung verzichte ich gerne. Als ich 1993 meine SBF gemacht habe, wurde uns gelehrt den SBF niemals mit den KFZ-Führerschein zusammen aufzubewahren. Da er von den Ordnungshütern gleich mit sichergestellt wird wenn die Promillegrenze beim Autofahren überschritten wurde.

Gruß Ralf
Warst in einer guten Fahrschule

Das gleiche erklären wir unseren Fahrschülern auch(Natürlich nicht öffiziell)
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  #13  
Alt 20.05.2009, 22:29
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Ich bin im dienst und habe schon mit den Kollegen der Polizei gesprochen. Die machen sich gleich kundig. Ich werde das Ergebnis dann nachher hier posten


gruß aus Senden


Karsten
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  #14  
Alt 20.05.2009, 22:33
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Morgen ist Vatertag. Werde Boot wohl im Schuppen lassen.
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #15  
Alt 20.05.2009, 22:58
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Genau,

Boot bleibt morgen am Steg und einen Kutscher für die Heimfahrt von der Vereinsparty haben wir auch schon angeheuert ( meine liebe Frau )

Also einen schönen Vatertag euch allen

Peter.
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  #16  
Alt 20.05.2009, 23:40
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Morgen ist Vatertag. Werde Boot wohl im Schuppen lassen.
Dito,
Aber ich werde auch in der Scheune bleiben zum schrauben.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #17  
Alt 20.05.2009, 23:57
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Habe mit der Polizei gesprochen :
Der Bootsführerschein ist NICHT betroffen.

Ein Boot darf weiter gefahren werden.

Gruß

Karsten
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  #18  
Alt 20.05.2009, 23:58
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Na ja. Ich lasse das boot ja nicht im Schuppen, weil Ich etwas trinken werde (habe morgen abend garantiert 0,0 Prom), sondern weil es mir an den letzten Vatertagen zu blöd wurde, von Angetrunkenenmöchtegernkapitänen in den Schleusen gerempelt zu werden. Meine Schrammen und Blessuren am Boot stammen allesamt von Vatertagen.
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MfG Roland

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  #19  
Alt 21.05.2009, 00:15
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Na ja. Für den denkenden Menschen stellt sich die Frage nicht. Da man sowohl mit Auto als auch mit Boot allerlei Flurschaden anrichten kann, sollte man damit nicht besoffen herumhampeln. Da man(n) den Vatertag auch nicht nüchtern und allein begenehn kann, wird man das Schätzchen erst nach hinreichende´m Ausnüchtern vom Steg losbinden - schon im eigenen Interesse.
Und wie man auf das "Konterbier" (aber wirklich nur eines) am nächsten Tag reagiert - das ist individuell verschieden.
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  #20  
Alt 21.05.2009, 00:32
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Es geht ja hier gar nicht mal um, Alkohol, man muß sich nicht besonders anstrengen um den KFZ-Führerschein los zu werden.
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  #21  
Alt 21.05.2009, 00:36
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Zitat:
Zitat von Searay270SD Beitrag anzeigen
Es geht ja hier gar nicht mal um, Alkohol, man muß sich nicht besonders anstrengen um den KFZ-Führerschein los zu werden.
Fahre 30 Jahre: 0 Punkte (mache ich was falsch)
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  #22  
Alt 21.05.2009, 00:40
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Wieviel km fährst Du den pro Jahr? Ich fahre ca 40.000-50.000 pro Jahr.

Mit PKW, LKW usw.........
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  #23  
Alt 21.05.2009, 00:45
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Zitat:
Zitat von Searay270SD Beitrag anzeigen
Wieviel km fährst Du den pro Jahr? Ich fahre ca 40.000-50.000 pro Jahr.

Mit PKW, LKW usw.........
ca.30.000 LKW, PKW usw.....
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  #24  
Alt 21.05.2009, 00:52
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Und nicht einen Punkt, Respekt

oder einfach nur Glück gehabt


Ich sammel die im Moment wieder mal.

Gruß


Karsten
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  #25  
Alt 21.05.2009, 01:04
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Zugegeben, einigemale Glück gehabt. Mal 10 bis 20 kmh zu schnell. Einige Male Papiere vergessen, da oft Fahrzeugwechsel am Tag. Mal nicht angeschnallt, einmal wurde ich mit blaulicht verfolgt weil ich auf Rücktour 2 Unterleghölzer (8x8x50cm) nicht gegurtet hatte. Aber nie einen Punkt.
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