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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Aktuelles Thema
Hallo,
wie ist das eigentlich ?? Wenn mir mein Straßen-Führerschein auf Grund eines Straftatbestandes ( Alkohol, schuldhaft verursachter Unfall oder was weiß ich ) entzogen wird, bin ich dann den Bootsschein auch los ?? Und umgekehrt ?? Peter. |
#2
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Ich denke ja.
Nur wenn du Glück hast denken sie nicht daran das du einen Bootsführerschein haben könntest. Andersrum mit Sicherheit schon.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#3
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Moin,
da streiten sich die Gelehrten. Wenn Dir der Autoführerschein abgenommen wird darfst Du eigentlich auch kein Boot mehr führen, aber da diese Fahrerlaubnis nicht in Flensburg hinterlegt ist wird es schwierig. Wenn Du betrunken im Boot erwischt wirst, dann geht der Autoführerschein gleich mit über den Jordan. (Ist im letzten Jahr einem Bekannten von mir auf der Ostsee passiert, ziemlich stramm und erwischt worden. Autolappen gleich mit weg. ) |
#4
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Wurde schon mehrmals hier diskutiert - die überwiegende Meinung war:
Ja - wenn Du den Jungs sagst, dass Du einen hast! Automatisch ist er wohl nicht weg und wenn keiner fragt, kannst Du ihn auch behalten. Wobei das Papier ja nur die Nebensache ist - Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen, ganz egal, ob Du den Schein (materiall) abgegebn hast oder nicht. Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#5
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Jein....wenn Auto wech, können sie den Bootsschein entziehen...machen es aber meistens nicht (fehlende vernetzung der Behörden)
Bootschein wech, passiert dem Autoschein nix! Ausser ein Richter bzw. Gutachter stellt die allgemeine unfähigekeit ein Fahrzeug zu führen fest, aber dann sind wir 3-5 Schritte weiter!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#6
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Gibt aber mehrere gegenteilige Urteile!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#7
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Wird das Boot denn wie ein Kraftfahrzeug behandelt
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#8
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Ist wohl irgendwann in naher Vergangenheit geändert worden. Kann Dir aber im Moment keinen Link dazu angeben, soll aber strenger geahndet werden. Auch die Geldstrafen sind drastisch erhöht worden dafür. Mal gucken, ob sich unser Staatsanwalt hier dazu äußert, der müsste das ja eigentlich wissen.
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#9
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Wat is los, nixx Genaues weiß man nicht
Noch keiner Erfahrungen gesammelt Peter. |
#10
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Beide Scheine sind amtliche Scheine und können von den Behörden eingezogen werden.
Egal ob man im Straßenverkehr oder Schiffsverkehr Bockmist gemacht hat
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MFG Sascha |
#11
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Zitat:
Gruß Ralf
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#12
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Zitat:
Das gleiche erklären wir unseren Fahrschülern auch(Natürlich nicht öffiziell)
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MFG Sascha
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#13
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Ich bin im dienst und habe schon mit den Kollegen der Polizei gesprochen. Die machen sich gleich kundig. Ich werde das Ergebnis dann nachher hier posten
gruß aus Senden Karsten
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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#14
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Morgen ist Vatertag. Werde Boot wohl im Schuppen lassen.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#15
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Genau,
Boot bleibt morgen am Steg und einen Kutscher für die Heimfahrt von der Vereinsparty haben wir auch schon angeheuert ( meine liebe Frau ) Also einen schönen Vatertag euch allen Peter.
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#16
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Dito,
Aber ich werde auch in der Scheune bleiben zum schrauben.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#17
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Habe mit der Polizei gesprochen :
Der Bootsführerschein ist NICHT betroffen. Ein Boot darf weiter gefahren werden. Gruß Karsten
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#18
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Na ja. Ich lasse das boot ja nicht im Schuppen, weil Ich etwas trinken werde (habe morgen abend garantiert 0,0 Prom), sondern weil es mir an den letzten Vatertagen zu blöd wurde, von Angetrunkenenmöchtegernkapitänen in den Schleusen gerempelt zu werden. Meine Schrammen und Blessuren am Boot stammen allesamt von Vatertagen.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#19
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Na ja. Für den denkenden Menschen stellt sich die Frage nicht. Da man sowohl mit Auto als auch mit Boot allerlei Flurschaden anrichten kann, sollte man damit nicht besoffen herumhampeln. Da man(n) den Vatertag auch nicht nüchtern und allein begenehn kann, wird man das Schätzchen erst nach hinreichende´m Ausnüchtern vom Steg losbinden - schon im eigenen Interesse.
Und wie man auf das "Konterbier" (aber wirklich nur eines) am nächsten Tag reagiert - das ist individuell verschieden.
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#20
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Es geht ja hier gar nicht mal um, Alkohol, man muß sich nicht besonders anstrengen um den KFZ-Führerschein los zu werden.
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#21
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Fahre 30 Jahre: 0 Punkte (mache ich was falsch)
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht!
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#22
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Wieviel km fährst Du den pro Jahr? Ich fahre ca 40.000-50.000 pro Jahr.
Mit PKW, LKW usw.........
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#23
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ca.30.000 LKW, PKW usw.....
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#24
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Und nicht einen Punkt, Respekt
oder einfach nur Glück gehabt Ich sammel die im Moment wieder mal. Gruß Karsten
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#25
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Zugegeben, einigemale Glück gehabt. Mal 10 bis 20 kmh zu schnell. Einige Male Papiere vergessen, da oft Fahrzeugwechsel am Tag. Mal nicht angeschnallt, einmal wurde ich mit blaulicht verfolgt weil ich auf Rücktour 2 Unterleghölzer (8x8x50cm) nicht gegurtet hatte. Aber nie einen Punkt.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
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