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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin,
ich habe neulich in Warnemünde bei einer Hafenfähre ein gelbes Blinklicht am Heck gesehen, wenn sie in Fahrt war. Gestern dann habe ich auf dem Mittellandkanal bei einem drehenden Fahrgastschiff auch so ein Blinklicht am Heck gesehen und daraufhin erstmal die Lehrbücher für die Führerscheine gewälzt. Darin habe ich jedoch nichts gefunden, ebenso wenig wie bei google. Nun meine Frage: Was hat es mit diesem Blinklicht auf sich?
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Gruß Björn |
#2
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Für die Fähre auf der Warnow guckst Du hier in die SeeSchStrO. Binnen gibt es §3.28 und §3.28a der BinSchStrO. Wobei die Formulierung "...können mit Erlaubnis der zuständigen Behörde..." evtl. etwas mit dem Fahrgastschiff zu tun hat? ![]()
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Gruß, Mike Es geht nicht um die Wahrheit, es geht um's Recht haben...
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#3
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das mit der Fähre wäre damit geklärt, nur die Formulierungen in der BinSchStrO leuchten mir noch nicht ein, es klingt eher, als wäre es hier nur Arbeits-, Behörden- und Militärfahrzeugen vorgesehen.
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Gruß Björn |
#4
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Hallo,
war das Licht den bei dem FGS auf dem MLK dauerhaft eingeschaltet, und wo befand es sich? Auf vielen Fahrzeugen der Berufsschifffahrt finden sich Rundumleuchten in Gelb, Rot und Grün für Zwecke des Bordbetriebes (Bilgenalarm, Füllstand des Fäkalientanks, Telefon, Alarmanlage, Warnlicht bei Bewegung des Steuerhausliftes usw.). Oder war es gar kein Fahrgastschiff sondern ein Behördenfahrzeug, gerade Mess-, Peil-, Labor- und Bereisungsfahrzeuge ähneln auf den ersten Blick einem FGS. Bis dann Dominic
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#5
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Hallo Dominic,
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Gruß Björn |
#6
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#7
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Hallo Ecki,
wohl eher der Blinker, das Ding hatte um 180° gedreht, weil die Türen auf der falschen Seite waren.
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Gruß Björn |
#8
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Hallo,
entweder es ist ein Licht für den Bordbetrieb, welches unter den Umständen des Wendens anspringt, oder der Kapt. findet es einfach nur schön, wenn es blinkt. ![]() Da gelbes Blinklicht alleine keinerlei verkehrsrechtliche Bedeutung hat, also nichts gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern anordnet, könnte es auch nur eine formlose Warnfunktion seitens des FGS sein, wobei sich mir der Sinn nicht wirklich erschließen mag. Bis dann Dominic
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#9
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Hi Dominic,
dein Letzter Punkt klingt mMn recht plausibel, ich geb mich damit mal zufrieden.
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Gruß Björn |
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