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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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falsche Angaben beim Kauf
Hallo,
ich habe mir vor ein paar Wochen eine TES BJ 2006 mit Trailer gekauft. Bei den Unterlagen war eine Rechnung über Arbeiten am Rumpf dabei. Der Verkäufer behauptete er wäre mit dem Boot trockengefallen und hätte sich ein paar Kratzer eingefangen die dann repariert wurden. Wir habe in dem Kaufvertrag vermerkt, dass keine strukturelle Schäden am Rumpf sind. Jetzt haben wir in der Pantry eine Laminatstelle 35X20 cm von innen gefunden und von der Werkstatt erfahren, dass doch ein Loch im Rumpf war. Das Loch/ Beschädigung ist zwar fachmännisch repariert stellt aber sicherlich eine Wertminderung dar. Wie hoch kann man so eine Wertminderung (ca.) taxieren? Ich habe jetzt noch keine Bilder, aber vielleicht kann jemand ja eine Vorabschätzung aus Erfahrungswerten machen. Gruß Andreas |
#2
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kommt drauf an unter umständen ist das jetzt die stabilste stelle am ganzen Boot
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#3
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Wertminderung
technische Wertminderung:
entsteht durch mangelhafte bzw. unsachgemäße Instandsetzung merkantile Wertminderung: der (theoretische) Wertverlust bei der Veräußerung durch die Offenbahrung der Instandsetzung Für die Ermittlung der merkantilen Werminderung gibt es im Kfz Bereich 14 Systeme. Alternativ kann man in Abhängigkeit vom Alter und der Schwere des Schadens als Fausformel ca. 10 - 20 % der Reparaturkosten ansetzen. (reine Lackierung ist nicht relevant, genau wie Austausch von geschraubten Verkleidungsteilen, wie Stoßfänger) Versuche, dem Verkäufer ca. 10- 15% der Reparaturkosten "vom Buckel zu hauen". Oder wenn du das Boot richtig günstig bekommen hast, dann lass es...kostet eh nur Zeit und Nerven....
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#4
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Ist wie bei iibäää. Keine Nachverhandlung. Barzahlung bei Abholung.
Wo ist das Problem? Gekauft wie gesehen. Der Schaden wurde offenbart und die Werkstattrechnung vorgelegt. Der Umfang der Arbeiten konnte anhand der Rechnung nachvollzogen werden. Die Reparatur ist wohl in den Kaufpreis mit eingeflossen. Wer zu faul ist, beim Kauf den Teppich mal hochzuheben, der hat auch keine Chance, im Nachhinein Kohle flüssig zu machen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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Wenn die Reparatur so gut ausgeführt wurde, daß du sie bei der Besichtigung vor dem Kauf nicht bemerkt hasst,sehe ich eigendlich kein Handlungsbedarf.
Eine strucktuelle Beeinträchtigung ist sicherlich nicht gegeben und kaum nachzuweisen. Eine solche Reparaturstelle hätte man auch vor der Kaufentscheidung finden und bei der Preisgestaltung in Ansatz bringen können! Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#6
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Er wusste doch von der Reparatur. Das schaut man sich doch mal genauer an...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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<Wer zu faul ist, beim Kauf den Teppich mal ...>
na na na, keine Unterstellungen bitte, sondern sachlich bleiben. Auf solche Beiträge hab ich jetzt echt kein Bock, ok? Ich habe mich auf die Angaben des Verkäufers verlassen und es im Kaufvertrag vermerkt um sicher zu gehen, dass der Rumpf eben nicht "durch" ist. Also wurde der Schaden alles andere als offenbart sondern wissentlich verschwiegen. Auch ein sportlichen Gruß
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#8
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Zitat:
Dir wurde sogar die Reparaturrechnung vorgelegt! Jetzt willst du für deine "Versäumnisse" den Verkäufer zur Kasse bitten!?! Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#9
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Im Kaufvertrag steht nach Deinem Posting, dass keine strukturellen Schäden am Rumpf SIND und nicht, dass keine strukturellen Schäden mal WAREN.
Das Boot wurde in einer Fachwerkstatt augenscheinlich ordnungsgemäß repariert, also sind keine strukturellen Schäden mehr vorhanden. Ob die konkrete Reparatur und der vorausgegangene Schaden überhaupt eine Wertminderung des Bootes begründet, kann letztendlich nur ein Sachverständiger klären. Der kostet dann möglicherweise mehr, als als Minderung herauskommt. Da spielt das Alter des Bootes, Art und Weise der durchgeführten Reparaturarbeiten und vieles mehr eine Rolle. Jedenfalls scheint die Optik nicht betroffen zu sein und die Verkehrssicherheit und Funktionalität ebensowenig. Bei einem Neuboot mag die Sache anders liegen, da hier noch ein Affektionsinteresse (neu muss makellos sein) eine Rolle spielt. Wenn in der Rechnung die Reparaturarbeiten spezifiziert sind und dir der Verkäufer die Rechnung präsentierte, dann wirst du zumindest große Beweisprobleme haben, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein, um mit dem Argument Arglist überhaupt Gerwährleistungsansprüche durchsetzen zu können. Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
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#10
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Oh Mann, scheint echt in Mode zu kommen, hinterher den Preis drücken zu wollen. Vorher evt. einen Gutachter zu beauftragen ist ja auch wirklich nicht so einfach, wie hinterher zu meckern.
Wilfried
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#11
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zeig doch mal Bilder von dem "Schaden" da stehen wir hier voll drauf
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#12
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Affektionswert ist hier sicherlich gemeint. Das ist der Wert in den Augen des Besitzers, den z.B. die Brosche der Urgroßmutter oder eine Fotosammlung hat. Also ein emotionaler Wert, der nicht enstchädigt werden kann.
Zitat:
Und ich finde es sehr befremdlich, wenn hier immer wieder Dinge NACH einem Kauf bemängelt werden, die man bei einer normalen Besichtigung WÄHREND der Kaufverhandlungen hätte erkennen können. Darüber hinaus wurde ja wohl über die Sache gesprochen, so dass Art und Umfang der Reparatur leicht festzustellen gewesen wäre. Wenn mir jemand von der Reparatur erzählt, lasse ich mir das doch zeigen, oder... Wenn ich es mir nicht zeigen lasse, oder es nicht für notwendig erachte, dann juckt es mich doch später auch nicht mehr....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#13
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ich würde wegen solcher kleinigkeiten auch im nachhinein kain fass aufmachen. das boot ist dicht, schwimmt - und hat guten neuen lack an der stelle - von fachfirma und keinem hobbybastler.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#14
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Ich habe mich auf die Angaben des Verkäufers verlassen
----------------------------------------------------------- Wenn Du dich auf andere verlässt,bist Du verlassen!!! Das Boot schwimmt,nun freu Dich.
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Kraft kommt von Kraftstoff Gruss Basti |
#15
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Wir haben vor 12 Jahren den Segler meines Bruders abgeholt. 45.000,-DM hat er gekostet war 7 Jahre alt.
Nach der Übernahme haben wir bei den Papieren eine Rechnung über die Instandsetzung eines kapitalen Rumpfschadens gefunden. Der stammte aus Havarie. Leider hatte der Voreigner versäumt, dieses mitzuteilen, was jedoch genau wie beim Gebrauchtwagen seine Pflicht gewesen wäre. Ein kurzer Anruf und angezeigt, den Kauf rückgängig machen zu wollen. Sofort kam von ihm der Vorschlag, einen Betrag x zurückzuzahlen. Nach ein wenig hin und her Gefeilsche hat man sich auf eine deutliche Erstattung geeinigt und seitdem segelt das Schiffchen problemlos. Also wenn der Schaden fachgerecht beseitigt wurde würde ich mir keinen Kopf machen. Bei Verkäufer würde ich auf jeden Fall versuchen eine Erstattung durchzusetzen. Denn du hast nicht nur das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, sondern auch das Recht auf Kaufpreisminderung. |
#16
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Moin,
setze Ihm doch keine gefährlichen Flausen in den Kopf. Der Verkäufer hat auf den Schaden hingewiesen und somit nichts verschwiegen. Da wird weder eine Minderung noch sonstwas machbar sein. Wenn er schon Kenntnis hat und bei der Besichtigung nicht ins Detail geht, dann ist das eine Nachlässigkeit des Käufers und kein Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer.
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#17
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Zitat:
Wenn er allerdings Zeugen hat, das der Verkäufer gesagt hat, das es nur "oberflächliche" Kratzer warren, und die Werkstatt bestätigt, es war ein Loch...dann, ja dann....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#18
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Zitat:
Moin Hendrik, nu mal Butter bei die Fische. Wenn jemand ein Boot kauft, die Reparaturrechnung vorgelegt bekommt, auf einen Schaden hingewiesen wird, dann gucke ich als Käufer da vor Ort kritisch nach der Reparatur, oder aber ich akzeptiere es so wie es ist. Alleine durch die Reparaturhöhe auf der Rechnung sehe ich selbst als Laie, ob da Kratzer behoben wurden, oder ob es mehr war. Hier geht es scheinbar um die berühmte Reue nach dem Kauf.
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#19
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ich möchte euch Hafensänger mal sehen, wenn ihr ein Auto kauft, wo angeblich nur Kratzer entfernt wurden und sich nachher herausstellt, dass das ein ordentlicher Unfallschaden war Das ist kein "altes" Boot sondern bj. 2006! Also hat das wohl auch ne Runde gekostet und ich wäre auch etwas "unglücklich". Ob das Ding schwimmt oder nicht, wenn ich die Kiste wieder verkaufen will, muss ich das preisgeben und darf mir einen ordentlichen Preisnachlass gefallen lassen.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#20
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Zitat:
- Kranen - Einwinterungsarbeiten - GFk ausbessern - Osmoseschutzbehandlung - Antifouling 62h x 35€ Geselle Material 250€
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#21
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Zitat:
ich als Hafensänger bin aber kritisch, wenn mir jemand sagt das dort nur ein Kratzer entfernt wurde, auf der vorliegenden Rechnung aber eine Rep-Höhe von 6000 Euro steht. Wenn er keine Rechnung darüber hätte wäre ich bei Dir, aber so, wenn alles auf den Tisch gelegt wird und er sogar die Rep-Rechnung hat, dann vertreten wir leider total unterschiedliche Standpunkte.
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#22
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immernoch keine Bilder von dem Schaden?
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#23
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so viel aufregung wegen so wenig.
wenn das objekt 3 jahre in gebrauch war - hat es auch spuren der nutzung - und so ne kleinigkeit ist doch wirklich "nichts" willst du das boot in den nächsten 5 jahren verkaufen ? - nein - also ist es auch keine wertminderung.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus Geändert von jaka-bubi (27.05.2009 um 10:08 Uhr) |
#24
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Zitat:
So kommt ja wohl das volle Programm mit Gutachter, Gericht und der Ausgang ist ungewiss....
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#25
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er hat doch aber den schaden angegeben und die rechnung dazu auch. - was soll der gutachter denn da machen ?
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus
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