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  #1  
Alt 01.06.2009, 08:13
Filou00 Filou00 ist offline
Cadet
 
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53 Danke in 6 Beiträgen
Standard Fragen zur gesetzlichen Mindestausstattung

Hallo in die Runde,

ich hätte bitte doch mal an Euch folgende Fragen zur Mindestausstattung an Bord eines 9 Meter Motorkajütbootes (Kiel/Ostsee) und dessen Bezeichnungen:

1.) Innerhalb welcher Frist muss ich beim Kauf eines gebrauchten Bootes den nicht mehr aktuellen Heimathafen am Heck ändern? Ist bekanntlich im Wasser nicht ganz so einfach zu realisieren.

2.) Welchen Inhalt bzw. welches Gewicht muss der Feuerlöscher bei mir an Bord haben? Gehört dieser zwingend zur Mindestausstattung?

3.) Gibt es eine Art "Liste" bezüglich der an Bord mitzuführenden Gegenstände und Papiere, welche bei einer Kontrolle vorgezeigt werden müssen?

Gestern waren insgesamt 3 Boote der Wapo auf der Kieler Förde extrem intensiv am kontrollieren. Von daher würde ich gerne vollständig ausgerüstet sein.

Danke Euch im voraus

Filou
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  #2  
Alt 01.06.2009, 08:33
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
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15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
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IMHO
Es gibt keine bootsabhängige Ausrüstungspflicht, sondern nur eine fahrtabhängige, diese empfiehlt sich nach guter Seemannschaft anzulegen.

z.B.Nachts müssen Lichter ans Boot. Unbekanntes Revier Karten an Bord. Gezeitengewässer Notmotor.Rettungsmittel, Navigationsbesteck usw.

Da die WSP dir nicht direkt Nachweisen kann, was du gerade vorhast, wird sie dich nicht im Vorfeld überprüfen, (aber im Schadenfall im Nachhinein).

Ich bin der Meinung deshalb wurde die Seetagebuchpflicht(§ 13 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 13Abs. 2 Nr. 11 SchSV) eingeführt, anhand der bezeichneten Reise kann sowohl zwischen Crew und Gast unterschieden, als auch eine Mindestausrüstung abgeschätzt werden.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (01.06.2009 um 10:14 Uhr)
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