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  #1  
Alt 02.06.2009, 20:06
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Standard Markermeer, IJmeer, Ijsselmeer - was ist "Binnen"

Hallo,

wo genau ist in NL Binnen ? Ich habe folgendes an verschiedenen Stellen gefunden:

Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das
Sportschifferzeugnis werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem
Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen anerkannt.
Ausnahme: Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und
Dollard.

Aber unter anderem auch die unten aufgeführte Karte. Wo gilt denn nun der Sportbootführerschein Binnen? Müsste Markermeer und IJmeer nich binnen und somiz mit FSB zu befahren sein? Hat jemand eine Quelle, wo man das genau nachsehen kann?

Gruß
Bernd

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  #2  
Alt 02.06.2009, 20:39
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Moin Bernd. Abweichend von Deiner Frage sei erwähnt, dass Du mit dem SBF See in ganz Holland fahren darfst, und das natürlich auch außerhalb der obigen roten Linie.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #3  
Alt 02.06.2009, 20:50
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Hallo Thorsten,

danke, das ist mir bekannt. Leider habe ich den aber noch nicht gemacht

Gruß
Bernd
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  #4  
Alt 03.06.2009, 00:30
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Die Karte zeigt (fast) genau wie die Regel sind:
Für Waddenzee, IJsselmeer, Markermeer, Oosterschelde und Westerschelden braucht man VB 2, alle übriche Wasser VB 1.
Ich sage fast, denn die 'Küsten rand' von Amsterdam nach Muiden und Randmeer gilt auch als 'innen' also VB 1.
VB 1: Etwa wie Sportbootführerschein-Binnen
VB 2: Etwa wie Sportbootführerschein-See / Sportschifferzeugnis

VB is aber nur nötig, wenn:
- L > 15m
- Vmax > 20 kmh
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  #5  
Alt 03.06.2009, 06:21
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Moin Bernd

Schau mal hier http://www.binnenschiffahrts-verlag....?p=pr&p_id=119

oder hier

http://www.boote-forum.de/showthread...SCHEIN+HOLLAND

VB= Vaarbewijs= Führerschein.

Zu dem Thema Führerschein in Holland findest du hier im BF viele Beiträge mit sehr vielen Antworten, falsche und richtige.


Gruss Werner
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  #6  
Alt 07.06.2009, 09:53
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Hallo Werner,

genau das ist mein Problem. Leider sind viele Aussage gegenläufig, daher suchte ich ja auch nach einer Quelle. Werde mal in den Almanach schauen, vielleicht werde ich da fündig.

Gruß
Bernd
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  #7  
Alt 07.06.2009, 10:06
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Moin Bernd

Mein Kenntnisstand ist der, dass du für dieses Gewässer
Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer,
den SBF-See benötigst.

Bei diesen Gewässern Waddenzee, Ems und Dollard, bin ich mir nicht sicher.


Gruss Werner
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  #8  
Alt 07.06.2009, 12:21
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Hallo Werner,

so habe ich es auch übernall gefunden, nur die Abgrenzung ist mein Problem. Wie weit geht das Ijsselmeer bzw. gehört Markermeer und Ijmeer dazu oder nicht.

Gruß
bernd
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  #9  
Alt 07.06.2009, 15:58
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Ich sage fast, denn die 'Küsten rand' von Amsterdam nach Muiden und Randmeer gilt auch als 'innen' also VB 1.
Ist das wirklich so?

Bei http://www.vamex.nl/klein-vaarbewijs...s-i-of-ii.aspx heißt es:

"Klein Vaarbewijs I: Voor het varen op rivieren, kanalen en meren, met uitzondering van de Westerschelde, de Oosterschelde, het IJsselmeer (incl. Markermeer en IJmeer), de Waddenzee, de Eems en de Dollard. Er mag wel gevaren worden op de Gouwzee en de Randmeren (Gooimeer t/m Ketelmeer / Zwarte Meer)."

Einen Hinweis darauf, dass der Rand des Markermeers, also die Strecke Amsterdam - Muiden - Gooimeer mit dem VB1 (und somit dem deutschen Binnenschein) befahren werden darf, finde ich nicht.
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #10  
Alt 09.06.2009, 00:14
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Sie haben recht!

Ich meinte es gab voor 1 oder 2 jahre gerechtliche entscheidung, das die strecke Amsterdam - Hollandse Brug als ausnahme als VB 1 gilt. Konnte aber bis jetzt nichts davon finden. Die letzte ausgabe der Wasserpolizei ist klar:
IJsselmeer und Markermeer ist VB II gebiet, nur Gouwzee und Randmeeren sind VB I. Das alles aber nur wenn das schiff VB Pflichtig ist, also L > 15m oder Vmax > 20 kmh.
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  #11  
Alt 11.06.2009, 00:15
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Ich bin nicht ganz sicher, aber nach meinen Informationen ist in See Bereich wie Z. B. Ijsselmeer jedes Motorboot führerscheinpfllichtig, auch wenn es unter 15 m und unter 20 km/h liegt. Führesscheinfrei sind nur die Binnenreviere.

Viele Grüße

P.S: ab morgen wieder auf dem Ijsselmeer, aber mit allen Fürhrerscheinen

Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Die Karte zeigt (fast) genau wie die Regel sind:
Für Waddenzee, IJsselmeer, Markermeer, Oosterschelde und Westerschelden braucht man VB 2, alle übriche Wasser VB 1.
Ich sage fast, denn die 'Küsten rand' von Amsterdam nach Muiden und Randmeer gilt auch als 'innen' also VB 1.
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VB is aber nur nötig, wenn:
- L > 15m
- Vmax > 20 kmh
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  #12  
Alt 11.06.2009, 00:29
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Zitat:
Zitat von achim1 Beitrag anzeigen
Ich bin nicht ganz sicher, aber nach meinen Informationen ist in See Bereich wie Z. B. IJsselmeer jedes Motorboot führerscheinpfllichtig, auch wenn es unter 15 m und unter 20 km/h liegt. Führesscheinfrei sind nur die Binnenreviere.
Dann ist die info leider falsh ...
Die regel sind wie oben, sehe auch http://www.politie.nl/KLPD/Images/kl...m35-457286.pdf (NL)
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  #13  
Alt 11.06.2009, 00:39
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Zitat:
Zitat von achim1 Beitrag anzeigen
Ich bin nicht ganz sicher, aber nach meinen Informationen ist in See Bereich wie Z. B. Ijsselmeer jedes Motorboot führerscheinpfllichtig, auch wenn es unter 15 m und unter 20 km/h liegt. Führesscheinfrei sind nur die Binnenreviere.

Viele Grüße

P.S: ab morgen wieder auf dem Ijsselmeer, aber mit allen Fürhrerscheinen
kann ich rob nur beipflichten. da bist du falsch informiert.
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  #14  
Alt 12.06.2009, 22:38
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Also ich glaube denen hier: http://www.polizei-nrw.de/wasserschu...zer-2009-d.pdf

Die Wasserschutzpolizei NRW hat den Wassersportführer für uns Deutsche übersetzt, und kommt auch jedes Jahr neu.
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Gruß Jochen
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  #15  
Alt 13.06.2009, 08:04
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Hallo Jochen,

genau den hab ich auch Meine Frage war ja auch nur die Definition der Gebeite.

Gruß
Bernd
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  #16  
Alt 13.06.2009, 11:17
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Sorry Bernd, da habe ich das wohl falsch verstanden. Ich habe nochmal gegooglet und unter vaarbewijs folgendes gefunden: Vaarbewijs 1 is het basisvaarbewijs voor kanalen, rivieren en kleine meren.
Mocht u ook op de grote wateren zoals het IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Waddenzee, Westerschelde, Oosterschelde, Eems en Dollard.
willen varen dan heeft u Vaarbewijs 2 nodig.
Vaarbewijs 2 = Vaarbewijs 1 + Vaarbewijs A.
Vaarbewijs A is met navigatie, stroomberekeningen en andere reglementen dan bij Vaarbewijs 1.

Examen Vaarbewijs 1 + Vaarbewijs A is veel te veel in één keer.
Het is beter om eerst Vaarbewijs 1 te doen.

Dem nach ist es genau erklärt wo welcher Vaarbewijs gültig ist und wo nicht. Finde ich.

Die genaue Abgrenzung müsste man dann noch in Erfahrung bringen.

Edit: Ich habe mit google nix richtiges gefunden, deswegen habe ich mir das mal mit dem Purplefinder angeschaut. So wie ich das sehe ist das Markermeer der untere Zipfel vom Ijsselmeer, das Ijmeer noch einen Tick tiefer. Das mündet ins Gooimeer (welches Binnengewässer ist) und in den Noordseekanal (welcher auch Binnengewässer ist). Da das Ijmeer und das Markermeer direkten Zugang zum Ijsselmeer haben, würde ich sagen fallen die beiden mit unter dem Seeschein.

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Gruß Jochen
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Geändert von noh-skipper (13.06.2009 um 12:09 Uhr)
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  #17  
Alt 13.06.2009, 12:05
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... und genau deshalb habe ich diesen Thead hier aufgemacht. Werde erstmal nicht Richtung IJsselmeer fahren und den See-Schein machen...

Danke und Gruß
Bernd
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  #18  
Alt 13.06.2009, 16:16
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IJsselmeer : Offiziell alles südlich vom Afsluitdijk
Nautisch : Wie oben, doch nordlich vom Dijk Enkhuizen - Lelystad

Markermeer: Offiziell teil des IJsselmeer
Nautisch : Teil des IJsselmeer, südlich vom Dijk Enkhuizen - Lelystad

IJmeer : süd-ost Ecker des Markermeer, nur ost seitig begrenzd durch de Hollandse Brug (A6, Amsterdam - Lelystad)

Noordzeekanaal: Kein teil des IJsselmeer oder Markermeer! Die Grenze sind die Oranjesluizen, offiziell fängt das NZK aber doch gerade Westlich von Amsterdam an.
Randmeren: Das ganze Ostlich von Hollandse Brug (A6, rechts unten) bis an der Roggebotsluis (nahe Kampen).
Gooimeer: Teil der Randmere, zwische Hollandse Brug und Brucke A6
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  #19  
Alt 13.06.2009, 16:33
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Das beste ist: der Man meiner Arbeitskollegin macht gerade aktuell den Binnenschein um in Makkum (ijsselmeer oben rechts) fahren zu dürfen (Fahrschule sagt das hat er schon 250 mal gemacht). Alles reden hat nix genützt. Man soll sich halt nicht in anderer Leute sachen einmischen.
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Gruß Jochen
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  #20  
Alt 13.06.2009, 21:16
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Hallo Rob, hallo Jochen,

vielen vielen Dank, ich denke jetzt ist es endlich klar geworden.

Gruß
Bernd
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  #21  
Alt 15.06.2009, 19:39
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Hallo Rob,

wenn ich mir die Karte ansehe, seh ich genau das was ich sagen. Das Ijsselmeer, Markermeer etc. ist dunkleblau gekennzeichnet und damit laut dieser Karte führerscheinpflichtig. Die Wasserschutz hat mich Pfingsten auf dem Ketelmeer kontrolliert. Ich war mit meinen Beiboot unterwegs (RIB mit 30 PS). Sie wollten die Zulassung, den Versicherungnachweis, den Feuerlöscher, den angelegten Quickstop und den Führerschein sehen. Als ich denen dann den Binnen und den See hingehalten habe, sagten sie mir das sie nur den See brauchen, denn das Ketelmeer gehört schon zu Ijsselmeer und da brauche mann einen Seeschein, egal wie groß und schnell das Boot sei.

Aber vielleicht ist das ja auch nicht korrekt. Ist für mich ja auch nicht so wichtig, da ich ja eh beide Scheine habe.

Viele Grüße

Achim

Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Dann ist die info leider falsh ...
Die regel sind wie oben, sehe auch http://www.politie.nl/KLPD/Images/kl...m35-457286.pdf (NL)
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  #22  
Alt 16.06.2009, 00:54
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Zitat:
Zitat von achim1 Beitrag anzeigen
Ich war mit meinen Beiboot unterwegs (RIB mit 30 PS). Sie wollten die Zulassung, den Versicherungnachweis, den Feuerlöscher, den angelegten Quickstop und den Führerschein sehen.
Stimmt, den ich denke das ein RIB met 30PS uber 20 kmh macht und dan gilten diese sachen.

Zitat:
Zitat von achim1 Beitrag anzeigen
Als ich denen dann den Binnen und den See hingehalten habe, sagten sie mir das sie nur den See brauchen
Stimmt auch, den BINNEN + NAV/METEO = SEE (NL KVB I + NAV/METEO = KVB II) also mit SEE hat man automatisch auch BINNEN

Zitat:
Zitat von achim1 Beitrag anzeigen
denn das Ketelmeer gehört schon zu Ijsselmeer und da brauche mann einen Seeschein, egal wie groß und schnell das Boot sei.
Dan hatten die leute es falsh, denn in NL braucht mann nur ein BFS bei, wie schon gesagt, Vmax > 20 kmh oder L > 15m.
Ich fahre selbst 10m60, 11T, Stahlverdranger, Vmax 12.5 kmh und brauche kein BFS, auch nicht fürs IJsselmeer.
Habe es trotzdem für geplannte tourn nach .... D Dazu bin ich der meinung, das jeder ein BFS haben soll, ausgenommen kinderbote auf rekreations seeen.

Grüss - Rob
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  #23  
Alt 04.08.2013, 17:45
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Hallo,

habe ich das richtig verstanden, dass wenn man den SBF See hat, den Binnen aber NICHT, man trotzdem ÜBERALL in Holland fahren darf?
Ich würde gerne in Roermond fahren, dachte aber bisher, dass man dafür den Binnen braucht.

Grüße
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  #24  
Alt 04.08.2013, 18:25
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Ja das hast Du richtig verstanden. Der SBF See ist auf aenasserstrassen in NL gültig.
__________________
Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #25  
Alt 20.08.2013, 11:04
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Hallo zusammen

diese 20 Km/h Regelung......wie wird das kontrolliert ?? Braucht es eine Bescheinigung, dass das Boot nicht schneller läuft ?

Oder muss man das nur glaubhaft erklären ?


Gruß
Andi
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