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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Gas- Sicherheitsprüfung
Wir sind es von den Caravans und Binnenschiffen her gewohnt:
Die Gasanlage darf nur durch einen Sachkundigen repariert werden Wiederkehrende Prüfungen sind durch den TÜV zu machen. Das im Sinne unserer Sicherheit. Wie steht es mit den zig Tausend Schiffen unter deutscher Flagge in den einzelnen Meeren? Das Risiko ist vergleichbar mit dem eines Binnenschiffes oder Caravans. Aber kein Mensch schert sich um Pflicht- Wiederkehrende Prüfungen. Auch nicht bei Charterschiffen. Warum gibt es keine Pflicht- Prüfungen? Wenn man freiwillig prüfen lassen will, würde es Sinn machen, einen TÜV-Sachverständigen zu einem Sammeltermin in einzelnen Häfen/ Werften kommen zu lassen, um sein Gewissen zu entlasten und ruhiger schlafen zu können. Ach die berühmte Sorgfaltspflicht des Vercharterers könnte damit unterstützt werden. Wie denkt ihr darüber? |
#2
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Moin Hansjürgen,
Warum muß alles geregelt sein? Ich freue mich immer, wenn man mir die Eigenverantwortung läßt. Oder hast Du etwa Angst um Deinen Arbeitsplatz ? Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#3
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Können Versicherungen aussteigen?
Mir geht es um die Frage, ob bei nicht gewarteten Schiffen eine Fahrlässigkeit unterstellt werden kann, und ob die Versicherer im Schadensfall aussteigen können.
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#4
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Öh - hmmmm - gibbet doch ( macht aber keiner ? )
Die Niederdruck Gasanlage ist alle zwei Jahre zu prüfen, dafür gibt es ein Prüfbuch mit Stempel, Unterschrift etc. pp. von einem entsprechenden Sachverständigen ( ich krieg mein Boot halt nicht beim TÜV vorgeführt ;) ) Das das keiner macht, ist eine andere Sache....liegt wohl auch daran, das nicht nachgefragt wird. Aber bei einem Gasunfall auf meinem Boot möchte ich ohne diesen Sorgfaltsnachweis nicht mit meiner Versicherung diskutieren müssen.
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beste Grüße Stefan |
#5
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Hallo,
ich für meine Fall würde mich sehr für eine Pflichtprüfung einsetzten. Schließlich ist in Deutschland alles gesetzlich geregel, sodass es ein Unding ist, dass hier eine Gesetzeslücke existiert. Im gleichen Zuge sollte allerdings auch in folgenden Punkten nachgebessert werde: - Nachweis der Seetüchtigkeit des Schiffes (wird in Frankreich schon praktiziert und im Zuge der EU-Harmonisierung sollte diese Prüfung auch nach Deutschland kommen) - TÜV-Abnahme des Bootsbocks (es sind schon Menschen durch umstürzende Boote ums Leben gekommen) - Endlich einen Pflicht-Schein für Segelboote: zur Zeit darf ja jeder Depp mit einem 15-m-Segelboot mit einem 4,9PS-Motor ohne jeden Schein in See stechen!!! Also - es gibt noch viel zu tun! Seamaster |
#6
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Können Versicherungen aussteigen?
Zitat:
sie können nicht nur - sie tun es. Aber auch trotzdem finde ich es gut, daß die Prüfung im Ermessen des Einzelnen liegt. Mein Boot war geprüft. Beim neuen Boot werde ich mich sicher darum kümmern. Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#7
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Habe gerade meine Gasanlage nach Neukonzeption abnehmen lassen. Grund ist ausschließlich die Versicherungsfrage. Daß die Anlage in sicherem Zustand ist, habe ich vorher selbst geprüft.
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Handbreit Jens |
#8
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Können Versicherungen aussteigen?
Zitat:
Ja tut, darf, kann und macht sie sogar. alle zwei Jahre kommt bei uns die komplette Abnahme aller Gasanlagen. ( wird dann billiger weil Mengenrabatt ) Wenn Du es nicht machst und es passiert ein Unglück durch die Gasversorgung bis du draußen . Und Versicherung zahlt nicht Unabhängig davon ob du die Anlage immer gut ( und vieleicht besserals ein Profi ) gewartet hast . weil es fehlt der Stempel. Gruß der Klotzfisch |
#9
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Die Gasprüfung ist für einige Vereine auch Bedingung für die Liegeplatzvergabe.
Fliegt man selbst in die Luft, so ist das ärgerlich, fliegen andere jedoch mit, so ist das tragisch.
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Handbreit Jens |
#10
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Lieber Hans Jürgen,
die Problematik der Wiederholungsprüfungen für Flüssiggasanlagen ist ein sehr umstrittenes Thema. Als Sachverständiger für Flüssiggasanlagen muß ich mich täglich mit den verschiedensten Ansichten von Betreibern bzw. Nutzern derartiger Anlagen auseinandersetzen. Das geht über Angst vor Gasanlagen im Allgemeinen bis hin zur Gleichgültigkeit. Ich habe Anlagen gesehen und geprüft, die von vorbildlich bis grob Fahrlässig einstufbar sind. Ich bin unabhängig von dem, was Versicherungen in ihren Klauseln festlegen der Ansicht, daß Betreiber von Flüssiggasanlagen auf Booten auch ihrer selbst eingegangenen Verpflichtung (siehe Seite 2 Prüfzeugnis unten) nachkommen. Was jeder für seine eigene Sicherheit entscheidet, ist ihm persönlich überlassen, aber die Entscheidung auch für den Nebenmann zu treffen, ist doch sehr anmaßend aus meiner Sicht. MfG Holger |
#11
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Ich stimme Holger zu! Am Bodensee ist die Gasprüfung Pflicht alle 3 Jahre und muss von einem amtlichen Sachverständigen abge-
nommen werden. Auch da gibt es Unterschiede, bei mir hat das ganze 1.5 h gedauert mit Druckprobe ) bei einem Kollegen bei Regenwetter hiess es "alles in Ordnung? " kassierte 70 Euro und weg war er. Ich schlafe mit Prüfung besser! frank |
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